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Autor Thema: MeisterStrom zu hoher Verbrauch geschätzt, halbes Jahr her, was tun?  (Gelesen 10527 mal)

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Offline kevin123

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Hallo,

am 1.4.2014 bin ich (laut Mietvertrag) mit meiner Frau in unsere neue Wohnung gezogen.

Mitte April dann durch Verivox zu MeisterStrom (u.A. wegen dem Bonus) gekommen.

Laut E-Mail von Meisterstrom:

jetzt zahlt sich Ihr Wechsel zu MeisterStrom aus, denn seit/ab dem 01.04.2014 beziehen Sie unseren günstigen Strom. Mit dieser Mail übersenden wir Ihnen Ihre Versorgungsbestätigung.


Also beziehe ich somit vom 1.4.2014 Strom von Meisterstrom.

Tarif: SparMeister 15
Jahresverbrauch: 3.500,00 kWh
Liefertermin: 01.04.2014

Ihr Abschlag: 74,79€ (netto), 14,21€ (MwSt.) 89,00€ Brutto

Arbeitspreis: 26,19 Cent/kWh
Grundpreis: 5,29 EUR/Monat


Die Höhe Ihrer monatlichen Abschläge ergibt sich aus Ihrer Jahresverbrauchsprognose von 3.500,0 kWh.


Das Problem ist jetzt, dass wir die Ablesung vom Hausmeister erhalten haben:
wir haben bis jetzt 293.2 kWh verbraucht, das sind 76,78€ an Stromkosten vom 1.4 - 15.09)
(erste Wohnung, wusste nicht wie viel ich angeben soll...)

So, jetzt habe ich ganz schlechte Berichte über MeisterStrom (und Ex-Firma) gelesen.

Wie sichere ich mir meinen Bonus? Mittlerweile kann ich den nirgends nachlesen  ???
Wann sollte ich am besten Kündigen und wo finde ich eine gute Kündigungsvorlage?
Sollte ich meinen Verbrauch den Kosten anpassen lassen?

Wäre euch sehr verbunden, dieses Gebiet ist für mich Neuland :(

Offline Beatzekatze

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Re: MeisterStrom zu hoher Verbrauch geschätzt, halbes Jahr her, was tun?
« Antwort #1 am: 19. September 2014, 13:03:39 »
Was steht denn zu dem Thema Bonus in Ihrem Vertrag? Bis wann läuft der Vertrag?
Der Verbrauch erscheint mir jedoch sehr gering für ein halbes Jahr. Wann wurden welche Zählerstände denn abgelesen?

Offline khh

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Re: MeisterStrom zu hoher Verbrauch geschätzt, halbes Jahr her, was tun?
« Antwort #2 am: 19. September 2014, 15:06:26 »
... Sollte ich meinen Verbrauch den Kosten anpassen lassen? ...

Hallo @Kevin,

Besser nicht ;) . Wenn der von Ihnen genannte Verbrauch in 5 1/2 Mon.(?) wirklich stimmt (haben Sie das vom Hausmeister schriftlich mit Benennung des Ablesetags bekommen?) und wenn es sich bei dem Tarif "SparMeister 15" nicht um einen Paket-Tarif handelt, dann können Sie von der 365 AG unter Berufung auf § 41 Abs. 2 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)
Zitat
... Wird eine Vorauszahlung vereinbart, muss sich diese nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden richten. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. ...
eine Herabsetzung des mtl. Abschlagsbetrages verlangen. 

Bzgl. der beabsichtigten Kündigung prüfen Sie die für Ihren Vertrag geltende AGB, zu wann (vermutlich zum Ablauf des 1. Lieferjahres, also "zum Ablauf des 31.03.2015") mit welcher Frist bonusunschädlich gekündigt werden kann.

Gruß, khh   
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Offline Eni

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Re: MeisterStrom zu hoher Verbrauch geschätzt, halbes Jahr her, was tun?
« Antwort #3 am: 19. September 2014, 15:21:45 »
Ich würde als erster jetzt den eigenen Stromverbrauch mal prüfen. Wie wurde der Anfangsstand ermittelt? Haben Sie selber Zugang zum Stromzähler? Dann selbst noch mal ablesen. Denn dieser geringe Verbrauch ist einfach menschenunmöglich, sofern Sie zumindest ein Mindestmaß an Haushaltsgeräten haben und nutzen.

Da Sie hier aber extra noch "lt Mietvertrag" betonen, schätze ich mal, dass der Grund dann wohl eher in einem wesentlich späteren tatsächlichen Einzug liegt.

Wie Sie sich Ihren Bonus sichern, können Sie hier ja vielfach nachlesen. Es hängt letztendlich auch von Ihrem Tarif und Ihren AGB ab, wann Sie dann spätestens kündigen sollten. Dazu sollten Sie dann hier noch Angaben machen. Grundsätzlich würde ich immer mindestens 2-3 Wochen vor   Ablauf der Kündigungsfrist kündigen, damit ein weiteres Schreiben erfolgen kann, falls mit dem 1. Kündigungsschreiben etwas schief läuft. Wahrscheinlich wird am 31.03.2015 Ihr erstes Belieferungsjahr enden. Daher wäre das dann auch das zu nennende Kündigungsdatum.

Da dafür zumeist die Schriftform vorgesehen ist, müssen Sie das Schreiben klassisch mit der Post versenden, vorzugsweise als (Einwurf-)Einschreiben. Eine Vorlage brauchen Sie dafür nicht, da tatsächlich nur geschrieben werden muss, dass sie zum Ablauf des 31.03. kündigen, um Gutschrift des Bonus bitten und die Schlussabrechnung innerhalb eines 6-Wochen-Zeitraums nach Vertragsende erwarten. Wie gesagt, das Datum ist nicht sicher. Dafür müssen Sie erst nochmal in Ihre Vertragsunterlagen schauen, ob Vertragsbeginn wirklich der 01.04.14 war.
Im Vorhinein können Sie nicht mehr tun. Sie müssen erst mal abwarten, ob es nach der Kündigung dann zu Problemen kommt. Probleme fangen meistens damit an, dass sich die Abrechnung verzögert. Hier müssten Sie dann zeitnah nochmal eine Frist setzen, falls dem dann wirklich so ist. Alles andere müssen Sie erst mal abwarten und ggf. dann die Schlichtungsstelle Energie einschalten. Es nützt nichts vorsorglich Drohbriefe zu schreiben. ;-)

Kümmern Sie sich als erstes jetzt erst mal um Ihren Zählerstand. Denn auch diesen müssen Sie zum Ablauf des Belieferungsjahres mitteilen. Das sollten Sie persönlich tun, falls möglich - und nicht der Hausmeister. Fotografische Sicherung mit Datumsstempel bietet sich an. Es schadet auch ganz und gar nichts jetzt bereits 1x monatlich den Zählerstand zu fotografieren.

Offline Didakt

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Re: MeisterStrom zu hoher Verbrauch geschätzt, halbes Jahr her, was tun?
« Antwort #4 am: 19. September 2014, 17:19:11 »

...Grundsätzlich würde ich immer mindestens 2-3 Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist kündigen, damit ein weiteres Schreiben erfolgen kann, falls mit dem 1. Kündigungsschreiben etwas schief läuft. Wahrscheinlich wird am 31.03.2015 Ihr erstes Belieferungsjahr enden. Daher wäre das dann auch das zu nennende Kündigungsdatum.

@ kevin123

Befolgen Sie auf keinen Fall den o. a. Ratschlag, Ihre Kündigung 2 - 3 Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist zu erklären. Dann hätten Sie ein gewaltiges Eigentor geschossen! Kündigen Sie besser 2 - 3 Wochen vor Beginn der Kündigungsfrist.

Ansonsten beherzigen Sie die vorstehenden Empfehlungen.

Für Ihre Kündigungserklärung unter Beachtung der Kündigungsfrist gemäß AGB zu ggb. Zeit und Ihre späteren Mitteilungen ( Zählerstandsmeldungen, Einforderung der fristgerechten Schlussrechnung nebst Bonuszahlung, Hinweis auf die ggf. von Ihnen einzuschaltende Schlichtungsstelle Energie usw.) an den alten bzw. neuen Versorger stelle ich Ihnen drei Vorlagen per PM zur Verfügung. Schauen Sie demnächst in Ihre eingegangenen Mitteilungen. Viel Erfolg mit Ihren Maßnahmen!

MfG

Offline Eni

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Re: MeisterStrom zu hoher Verbrauch geschätzt, halbes Jahr her, was tun?
« Antwort #5 am: 19. September 2014, 20:37:28 »

...Grundsätzlich würde ich immer mindestens 2-3 Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist kündigen, damit ein weiteres Schreiben erfolgen kann, falls mit dem 1. Kündigungsschreiben etwas schief läuft. Wahrscheinlich wird am 31.03.2015 Ihr erstes Belieferungsjahr enden. Daher wäre das dann auch das zu nennende Kündigungsdatum.

@ kevin123

Befolgen Sie auf keinen Fall den o. a. Ratschlag, Ihre Kündigung 2 - 3 Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist zu erklären. Dann hätten Sie ein gewaltiges Eigentor geschossen! Kündigen Sie besser 2 - 3 Wochen vor Beginn der Kündigungsfrist.

Oh ja, deutsche Sprache - schwere Sprache. Allerdings kann man das eigentlich nicht missverstehen. Eine ablaufende Frist kann sich nur VOR dem Fristende befinden.  ;)

Offline Didakt

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Re: MeisterStrom zu hoher Verbrauch geschätzt, halbes Jahr her, was tun?
« Antwort #6 am: 19. September 2014, 22:09:13 »
Oh ja, deutsche Sprache - schwere Sprache. Allerdings kann man das eigentlich nicht missverstehen. Eine ablaufende Frist kann sich nur VOR dem Fristende befinden.  ;)

Das verstehe, wer will! Ich jedenfalls nicht. ::) Zum besseren Verständnis (z. T. aus Wikipedia zitiert):

Eine ordentliche Kündigung (auch: fristgerechte Kündigung) ist eine Kündigung, die das Vertragsverhältnis unter Beachtung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Ablaufs der Kündigungsfrist beendet.

Die Kündigungsfrist ist der vertraglich vereinbarte Zeitraum zwischen Zugang einer Kündigung und dem Termin der dadurch bewirkten bzw. angestrebten Beendigung des geschlossenen Vertragsverhältnisses, welcher mindestens noch vorhanden sein muss, damit eine einseitige Kündigung zum angestrebten Termin des Vertragsendes überhaupt rechtswirksam werden kann.

Die Kündigungsfrist beginnt ab dem Tag zu laufen, der auf den Tag des Zugangs der Kündigung folgt.

Beispiel: Wenn also die Kündigungsfrist z. B. 2 Monate zum Jahresende beträgt, beginnt die Frist ab dem 01.11. d. Js. zu laufen und endet (läuft ab) am 31.12. d. Js. Die Kündigungserklärung muss demnach bis spätestens 31. Oktober dem Empfänger zugegangen sein, um rechtswirksam zu werden.


Offline Eni

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Re: MeisterStrom zu hoher Verbrauch geschätzt, halbes Jahr her, was tun?
« Antwort #7 am: 19. September 2014, 23:43:48 »
@Didakt
Mal abgesehen davon, dass Ihre Ausführungen ebenfalls nicht ganz korrekt sind, hatte ich bereits den falschen Ausdruck bestätigt.
Was soll das also hier? Halten Sie den TE tatsächlich für so blöd, dass er nicht weiß, dass damit "seine persönliche Frist", also das letztmögliche Kündigungsdatum mit "Fristende" gemeint war?

Es geht doch nur um die Perspektive. Für denjenigen, der kündigen will, ist das letztmögliche Kündigungsdatum nun mal das Fristende. Die Kündigungsfrist umfasst einen festen Zeitraum. Wo hier Anfang und Ende sind, ist doch völlig unerheblich. Man spricht auch von wirksamer Kündigung "innerhalb der Kündigungsfrist". Was soll das bitte sein? Der Zeitraum von Fristbeginn bis Fristende? Wohl kaum. Denn dann würde ja gerade nicht mehr wirksam gekündigt werden. Hier wird mit "innerhalb" also der Zeitraum vor dem eigentlichen Zeitraum der Kündigungsfrist beschrieben, im Sinne von "innerhalb der entsprechenden Vorschriften/AGB". Was meinen wir allgemein, wenn wir davon sprechen, dass die Kündigungsfrist abgelaufen ist? Dass wir uns genau 1 Tag vor angestrebtem Vertragsende befinden oder etwa, dass möglicherweise die Frist nur 1 Tag überschritten ist? Wohl Letzteres!

Für den "Kündigungswilligen" läuft die Frist also z.B. 3 Monate vor dem angestrebten Vertragsende ab.

Und daran gibt es auch nichts falsch zu verstehen, wenn man nicht unbedingt will.

Ich hatte gehofft, Sie hätten es inzwischen aufgegeben, sich auf völlig überflüssige Nebenkriegsschauplätze zu begeben.

Offline khh

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Re: MeisterStrom zu hoher Verbrauch geschätzt, halbes Jahr her, was tun?
« Antwort #8 am: 20. September 2014, 00:35:54 »
@Didakt
[...]
Ich hatte gehofft, Sie hätten es inzwischen aufgegeben, sich auf völlig überflüssige Nebenkriegsschauplätze zu begeben.

@Eni
Ihre obigen Ausführungen zur Kündigungsfrist bzw. zum fristgemäßen Kündigungszeitpunkt sind sogar SEHR missverständlich. Deshalb sind die Richtigstellungen durch @Didakt mehr als berechtigt und absolut notwendig.

Allein SIE "plustern" sich hier völlig unnötigerweise auf und machen daraus einen verzichtbaren Nebenkriegs-schauplatz !
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Offline Eni

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Re: MeisterStrom zu hoher Verbrauch geschätzt, halbes Jahr her, was tun?
« Antwort #9 am: 20. September 2014, 00:57:27 »
@Didakt
[...]
Ich hatte gehofft, Sie hätten es inzwischen aufgegeben, sich auf völlig überflüssige Nebenkriegsschauplätze zu begeben.

@Eni
Ihre obigen Ausführungen zur Kündigungsfrist bzw. zum fristgemäßen Kündigungszeitpunkt sind sogar SEHR missverständlich. Deshalb sind die Richtigstellungen durch @Didakt mehr als berechtigt und absolut notwendig.

Allein SIE "plustern" sich hier völlig unnötigerweise auf und machen daraus einen verzichtbaren Nebenkriegs-schauplatz !

Khh, inzwischen belustigt mich Ihre Durchschaubarkeit einfach nur noch. Ursprünglich hatte ich Sie schon in meinem letzten Beitrag begrüßt und es dann leider doch wieder gelöscht, um nicht unnötig den Thread aufzublähen. Ich hätte jede Wette gewonnen, dass Sie auf jeden Fall hier auftauchen, um noch Ihren unmaßgeblichen Senf dazuzugeben. War doch klar, dass Sie es sich nicht nehmen lassen, zu stänkern, wenn es um eine Kontroverse mit Ihrem Blutbruder geht. Oder auch mit wem auch immer - Hauptsache stänkern, gell?
Allerdings schreiben Sie sich gerade mal wieder ihr eigenes Armutszeugnis, wenn Sie so etwas missverstehen. Ich hätte Sie für schlauer gehalten.

Offline khh

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Re: MeisterStrom zu hoher Verbrauch geschätzt, halbes Jahr her, was tun?
« Antwort #10 am: 20. September 2014, 02:44:56 »
Bei jeder kritischen Anmerkung immer dieselbe Leier .......... Sie langweilen !  :D
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
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Offline Didakt

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Re: MeisterStrom zu hoher Verbrauch geschätzt, halbes Jahr her, was tun?
« Antwort #11 am: 20. September 2014, 12:35:01 »
Off Topic

@Didakt
Mal abgesehen davon, dass Ihre Ausführungen ebenfalls nicht ganz korrekt sind, ....

So, so! Dann sollten Sie sich bemüßigen, Wikipedia zu korrigieren.  :)


XXXX. Geben Sie doch schlicht und einfach kurz und bündig zu, sich vergaloppiert zu haben und alles ist gut. Ein Versehen, eine falsche Auslegung passiert in diesem für Laien recht komplizierten Metier uns allen manchmal und ist überhaupt kein Beinbruch!

Soviel steht doch aber eindeutig fest: In der Juristerei kann die geringste unkorrekte Interpretation und falsche Anwendung einer Rechtsbestimmung zu äußerst missliebigen Ergebnissen für den Betroffenen führen.

Und schließlich noch etwas zum "Blutsbruder" @ khh: Ich habe überhaupt kein Problem damit, seine sich angeeigneten und hier in das Forum einbringenden umfassenden Kenntnisse und Hilfestellungen respektvoll anzuerkennen. Sie anscheinend wohl eher weniger!

(Edit DieAdmin: Beleidigende Passage gelöscht. Bitte zum sachlichen Ton zurückkehren)
« Letzte Änderung: 20. September 2014, 18:37:57 von DieAdmin »

Offline Eni

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Re: MeisterStrom zu hoher Verbrauch geschätzt, halbes Jahr her, was tun?
« Antwort #12 am: 20. September 2014, 21:18:44 »
Off Topic

@Didakt
Mal abgesehen davon, dass Ihre Ausführungen ebenfalls nicht ganz korrekt sind, ....

So, so! Dann sollten Sie sich bemüßigen, Wikipedia zu korrigieren.  :)

1. gibt es oft genug Anlässe Wikipedia zu korrigieren. Ihnen ist schon bewusst, was Wikipedia ist und von wem die Artikel stammen?
2. haben Sie nur einen Satz zitiert. Der Rest stammte von Ihnen und war sicher so nicht weniger
   missverständlich.

Lassen Sie sich Ihren eigenen Satz mal auf der Zunge zergehen:

Zitat
Die Kündigungsfrist beginnt ab dem Tag zu laufen, der auf den Tag des Zugangs der Kündigung folgt.

Dies würde bedeuten, dass die Frist abhängig vom der Person ist, die kündigt. Zwar weiß ich, wie es gemeint ist, aber diese Erklärung dürfte wohl 1000 Mal missverständlicher sein als meine Formulierung. Sinn machen Ihre Ausführungen nur und ausschließlich, wenn es sich um Vertragsverhältnisse handelt, die keine automatische Vertragsverlängerung bei nicht rechtzeitiger Kündigung nach sich ziehen. Wenn das anvisierte Vertragsende jedoch zwangsläufig ein fixes Datum ist, da ansonsten die Kündigung überhaupt keine oder eine wesentlich spätere Wirkung entfaltet, haben wir es immer mit einem festen Datum zutun, zu dem spätestens gekündigt sein muss.

XXXX. Geben Sie doch schlicht und einfach kurz und bündig zu, sich vergaloppiert zu haben und alles ist gut. Ein Versehen, eine falsche Auslegung passiert in diesem für Laien recht komplizierten Metier uns allen manchmal und ist überhaupt kein Beinbruch!

Huch, Sie finden es wirklich kompliziert, dass man bei einer 3-monatigen Kündigungsfrist dann eben tatsächlich 3 Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres gekündigt haben muss? Dass dies hier keine Auslegungssache ist oder auf Unverständnis meinerseits beruht, dürfte Jedem Leser hier sofort klar sein. Vielmehr reiten Sie auf einer völlig belanglosen Formulierung rum, die objektiv betrachtet nicht mal falsch ist.

Erklären Sie doch bitte meine bereits zuvor gemachte Anmerkung:

Was versteht man unter der Formulierung "die Kündigungsfrist ist abgelaufen"?
Äußern Sie sich bitte dazu, bevor Sie hier weiter  xxxxx gönnerhaft von den Fehlern anderer berichten!

Soviel steht doch aber eindeutig fest: In der Juristerei kann die geringste unkorrekte Interpretation und falsche Anwendung einer Rechtsbestimmung zu äußerst missliebigen Ergebnissen für den Betroffenen führen.

Genau. Ich bin sicher, dass Ihr Sonnen im eigenen Licht den betroffenen TE jetzt aber viel weiter gebracht hat.

Und schließlich noch etwas zum "Blutsbruder" @ khh: Ich habe überhaupt kein Problem damit, seine sich angeeigneten und hier in das Forum einbringenden umfassenden Kenntnisse und Hilfestellungen respektvoll anzuerkennen. Sie anscheinend wohl eher weniger!

Ich denke nicht, dass Sie noch Jemanden erklären müssen, dass Sie und khh kein Problem miteinander haben. Das wird ja fast in jedem Thread offensichtlich - völlig unabhängig davon, ob einer von ihnen dabei zwischendurch mal komplett danebenliegt. Mir persönlich wäre es allerdings höchstunangenehm einen persönlichen Bodyguard in Form eines xxxxxxx in einem Forum mein Eigen zu nennen.

Zitat
(Edit DieAdmin: Beleidigende Passage gelöscht. Bitte zum sachlichen Ton zurückkehren)

"Leider" habe ich die entsprechende Passage nicht mehr lesen können.

(Edit DieAdmin: Beleidigende Passage gelöscht. Bitte zum sachlichen Ton zurückkehren)
« Letzte Änderung: 21. September 2014, 09:01:05 von DieAdmin »

Offline berghaus

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« Antwort #13 am: 21. September 2014, 03:27:53 »
Zitat
von Didakt in Antwort #11

XXXX. Geben Sie doch schlicht und einfach kurz und bündig zu, sich vergaloppiert zu haben und alles ist gut. Ein Versehen, eine falsche Auslegung passiert in diesem für Laien recht komplizierten Metier uns allen manchmal und ist überhaupt kein Beinbruch!


Eine solche Erkenntnis hätte ich mir von den beiden 'Verbündeten' hier im Forum schon in der bis aufs Blut ausgefochtenen Diskussion über den als Fakt bezeichneten 25 %Bonus-Trick von almado gewünscht, an der sogar 006 gescheitert ist.

Dabei hatte ich doch nur hier in der Antwort #48 geschrieben:

„Nun nehmen Sie doch Tenker nicht jeden Mut. Bisher gibt es doch noch gar keinen Fall, in dem almado so argumentiert.“

Bis heute ist immer noch kein Beispiel dazu aufgetaucht, dass almado diesen Trick überhaupt in Erwägung gezogen hat!

Egänzung 03:50 Uhr:  Vergnüglich lese ich noch mal den Verlauf der Diskussion im März dieses Jahres.
Und was steht da schon:
 
Zitat
von berghaus in Antwort #103
    @khh
    Ich habe den Eindruck, dass Sie und Didakt sich ein wenig vergaloppiert haben und nicht einlenken wollen.
    Ist ja auch nicht immer leicht!  :D

berghaus 21.09.14
« Letzte Änderung: 21. September 2014, 14:57:34 von berghaus »

Offline Didakt

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Re: MeisterStrom zu hoher Verbrauch geschätzt, halbes Jahr her, was tun?
« Antwort #14 am: 21. September 2014, 11:15:56 »
@ Berghaus,

im vorstehenden Beitrag fühle auch ich mich von Ihnen angesprochen - so soll es wohl auch sein. Dieser Beitrag steht, wenn Sie schon alte Kamellen aufkochen wollen, im falschen Thread. Ich empfehle Ihnen, in dem von Ihnen angezogenen Thread nochmal meinen Beitrag unter Antwort # 47 zu lesen. An meiner der darin geäußerten Einstellung hat sich bis heute nichts geändert, sie hat sich inzwischen bereits vielfach bewährt (Referenzen liefere ich gern) und davon habe ich auch nichts zurückzunehmen.

Ich grüße Sie in alter Verbundenheit.  :D

 

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