Off Topic
@Didakt
Mal abgesehen davon, dass Ihre Ausführungen ebenfalls nicht ganz korrekt sind, ....
So, so! Dann sollten Sie sich bemüßigen, Wikipedia zu korrigieren.
1. gibt es oft genug Anlässe Wikipedia zu korrigieren. Ihnen ist schon bewusst, was Wikipedia ist und von wem die Artikel stammen?
2. haben Sie nur einen Satz zitiert. Der Rest stammte von Ihnen und war sicher so nicht weniger
missverständlich.
Lassen Sie sich Ihren eigenen Satz mal auf der Zunge zergehen:
Die Kündigungsfrist beginnt ab dem Tag zu laufen, der auf den Tag des Zugangs der Kündigung folgt.
Dies würde bedeuten, dass die Frist abhängig vom der Person ist, die kündigt. Zwar weiß ich, wie es gemeint ist, aber diese Erklärung dürfte wohl 1000 Mal missverständlicher sein als meine Formulierung. Sinn machen Ihre Ausführungen nur und ausschließlich, wenn es sich um Vertragsverhältnisse handelt, die keine automatische Vertragsverlängerung bei nicht rechtzeitiger Kündigung nach sich ziehen. Wenn das anvisierte Vertragsende jedoch zwangsläufig ein fixes Datum ist, da ansonsten die Kündigung überhaupt keine oder eine wesentlich spätere Wirkung entfaltet, haben wir es immer mit einem festen Datum zutun, zu dem spätestens gekündigt sein muss.
XXXX. Geben Sie doch schlicht und einfach kurz und bündig zu, sich vergaloppiert zu haben und alles ist gut. Ein Versehen, eine falsche Auslegung passiert in diesem für Laien recht komplizierten Metier uns allen manchmal und ist überhaupt kein Beinbruch!
Huch, Sie finden es wirklich kompliziert, dass man bei einer 3-monatigen Kündigungsfrist dann eben tatsächlich 3 Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres gekündigt haben muss? Dass dies hier keine Auslegungssache ist oder auf Unverständnis meinerseits beruht, dürfte Jedem Leser hier sofort klar sein. Vielmehr reiten Sie auf einer völlig belanglosen Formulierung rum, die objektiv betrachtet nicht mal falsch ist.
Erklären Sie doch bitte meine bereits zuvor gemachte Anmerkung:
Was versteht man unter der Formulierung "die Kündigungsfrist ist abgelaufen"?
Äußern Sie sich bitte dazu, bevor Sie hier weiter
xxxxx gönnerhaft von den Fehlern anderer berichten!
Soviel steht doch aber eindeutig fest: In der Juristerei kann die geringste unkorrekte Interpretation und falsche Anwendung einer Rechtsbestimmung zu äußerst missliebigen Ergebnissen für den Betroffenen führen.
Genau. Ich bin sicher, dass Ihr Sonnen im eigenen Licht den betroffenen TE jetzt aber viel weiter gebracht hat.
Und schließlich noch etwas zum "Blutsbruder" @ khh: Ich habe überhaupt kein Problem damit, seine sich angeeigneten und hier in das Forum einbringenden umfassenden Kenntnisse und Hilfestellungen respektvoll anzuerkennen. Sie anscheinend wohl eher weniger!
Ich denke nicht, dass Sie noch Jemanden erklären müssen, dass Sie und khh kein Problem miteinander haben. Das wird ja fast in jedem Thread offensichtlich - völlig unabhängig davon, ob einer von ihnen dabei zwischendurch mal komplett danebenliegt. Mir persönlich wäre es allerdings höchstunangenehm einen persönlichen Bodyguard in Form eines
xxxxxxx in einem Forum mein Eigen zu nennen.
(Edit DieAdmin: Beleidigende Passage gelöscht. Bitte zum sachlichen Ton zurückkehren)
"Leider" habe ich die entsprechende Passage nicht mehr lesen können.
(Edit DieAdmin: Beleidigende Passage gelöscht. Bitte zum sachlichen Ton zurückkehren)