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Autor Thema: Immergrün Ärger / verschlafen  (Gelesen 9796 mal)

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Offline khh

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Re: Immergrün Ärger / verschlafen
« Antwort #15 am: 25. September 2014, 13:53:50 »
Zur eigenen "Sonderkündigung" ein Beitrag aus einem anderen Thread, wo nach einem Widerspruch zu der
(Grund)preiserhöhung von der 365 AG & Co. ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wurde:

Wenn man annimmt, dass in den Vertrag keine wirksame Preisänderungsklausel einbezogen wurde und die einseitige Preisänderung allein deshalb unwirksam ist, so bliebe zu überlegen, das eingeräumte Sonderkündigungsrecht nicht auszuüben, sondern den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Preisen weiterlaufen zu lassen.

Diese Überlegung lohnt sich vor allem dann, wenn man gegenüber den bei Vertragsabschluss vereinbarten Konditionen (etwa wegen zwischenzeitlich gestiegener Netzentgelte und  EEG- Umlage) keine günstigeren Angebote am Markt vorfindet.

Wenn der Kunde wegen eines nicht wirksam eingeräumten Preisänderungsrechts einseitigen Preisänderungen widerspricht, ist dem Energielieferanten hinreichend Anlass gegeben, den Vertrag ordentlich zu kündigen. Wenn der Energielieferant in einem solchen Fall den Vertag nicht ordnungsgemäß unter Einhaltung einer vereinbarten Kündigungsfrist kündigt, so bleibt er weiter an den Vertrag zu den ursprünglichen Konditionen  gebunden.
Aussagen zu Rechtsfragen sind als persönliche Einschätzung/Meinung zu verstehen.
Rechtliche Beratung ist allein gesetzlich befugten Personen/Institutionen vorbehalten.

Offline khh

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Re: Immergrün Ärger / verschlafen
« Antwort #16 am: 25. September 2014, 14:14:43 »
... Grundsätzlich ist es aber so, dass bei fristgerechter Kündigung zum Vertragsende ein Wechsel oft reibungsloser vonstatten geht, wenn der neue Anbieter kündigt. Schädlich ist das nur, wenn z.B. noch Bonuszahlungen vom genauen Vertragsende abhängig sind. Dann sollte man den Kündigungsprozess nicht aus der Hand geben.

Auch dann, wenn sich ein Vertrag bei nicht fristgemäßer Kündigung zu einem bestimmten Termin um bspw. 1 Jahr verlängern würde, kündige ich sicherheitshalber immer selbst. Eine kurze Zeit in der Ersatzversorgung durch den Grundversorger ist das kleinste Übel, falls es mit dem Lieferbeginn durch den neuen Versorger mal haken sollte.
« Letzte Änderung: 25. September 2014, 14:25:35 von khh »
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Offline bolli

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Re: Immergrün Ärger / verschlafen
« Antwort #17 am: 26. September 2014, 12:08:27 »
Auch dann, wenn sich ein Vertrag bei nicht fristgemäßer Kündigung zu einem bestimmten Termin um bspw. 1 Jahr verlängern würde, kündige ich sicherheitshalber immer selbst. Eine kurze Zeit in der Ersatzversorgung durch den Grundversorger ist das kleinste Übel, falls es mit dem Lieferbeginn durch den neuen Versorger mal haken sollte.
Insgesamt sehe ich das ähnlich. Bezüglich der Fristen ist es bei 3-monatiger Kündigungsfrist ja überhaupt kein Problem, sich rechtzeitig um einen Nachlieferanten zu kümmern und auch bei einer4-wöchigen Kündigungsfrist ist man ja nicht gehindert, ca. 8 Wochen vorher zu kündigen und sich alsdann einen neuen Versorger zu suchen. Auch hier sollte kein zeitliches Problem auftreten.

Nur untermonatige Kündigungen könnten zu zeitlichen Freiräumen führen.

Nochmal zwei dumme Fragen (sorry, mir ist sowas bisher nie passiert):

1. Kündigung Einzugsermächtigung einfach als Dreizeiler an immergrün (übrigens steht bei mir auf der Rechnung als Adresse/Absender immergrün und nicht 365AG) oder auch via Bank etwas "sperren" lassen?
Erstmal nur dem Versorger mitteilen. Dieser sollte dann eben nicht mehr einziehen. Tut er es trotzdem, muss man von der Bank rückbuchen lassen. Im vorliegenden Fall dürfte es für den Oktoberabschlag zu spät sein, diesen noch zu stoppen. Also erst ab dem folgenden Abschlag. Auch muss man sich bis dahin entschieden haben, was man denn nun weiter macht (aufrechnen oder ggf. später zurückfordern), da man rechtlich Kündigung der Einzugsermächtigung natürlich manuell überweisen müsste/muss.

Ach und noch eine dritte dumme Frage, weil wir jetzt so enttäuscht sind, dass man mit nem guten Anliegen (zu Ökostrom wechseln) so auf die Fresse fliegen kann: Ich habe damals bei verivox alles angeklickt, was es sicher macht (also nur Tarife mit Zertifikaten usw) und trotzdem bin ich bei ner faulen Kartoffel gelandet. Wo suche ich denn am sinnvollsten meinen neuen Tarif? ...
Wundert mich ja, dass der Kollege @khh da nicht mit geantwortet hat. Er verweist in diesem Zusammenhang nämlich immer auf die Seite http://www.bezahlbare-energie.de/.
Da kann man sich so ein paar grundsätzliche Infos holen, wenn man nicht so ganz tief in der Materie drinsteckt. Aber eine Garantie für günstige Preise bei unproblematischem Handling und gutem Service gibt es fast wonirgends.

 

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