Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Almado AG / 365 AG  (Gelesen 51200 mal)

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Offline userD0012

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Re: Almado AG / 365 AG
« Antwort #60 am: 24. Juli 2014, 21:52:09 »
@LearPilot, wirklich nicht?

Mittlerweile sind die Praktiken weitläufig bekannt, das war vor anderthalb Jahren noch nicht so. Aber selbst, wenn man den betroffenen Kunden Naivität vorwirft, ist das keine Rechtfertigung.
« Letzte Änderung: 25. Februar 2015, 16:32:44 von DieAdmin »

Offline khh

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Re: Almado AG / 365 AG
« Antwort #61 am: 24. Juli 2014, 22:39:47 »

Selbstverständlich nicht! Aber mit den von mir angeführten "Warnhinweisen" sollte man sich besonders bei
unbekannten Anbietern schon vor Abschluss eines Vertrages befassen.

Und AGBs sollte man bei Auftragserteilung auch nicht einfach akzeptieren, wenn man diese nicht mal in den wichtigsten Punkten gelesen oder womöglich nicht verstanden hat! Genau das ist aber leider immer wieder festzustellen und im Nachhinein beklagt man sich dann ::).
« Letzte Änderung: 25. Februar 2015, 16:33:14 von DieAdmin »
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Offline Shangrila09

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Re: Almado AG / 365 AG
« Antwort #62 am: 24. Juli 2014, 23:35:15 »
Guten Abend,

vielleicht eine erfreuliche Nachricht für manchen.
(Allerdings ist dieser Anbieter trotzdem Null Sterne wert!)

Letzte Woche hätte Almado mir meine Schlussrechnung zustellen sollen, aber wer hätte es geahnt.
Dies ist nicht geschehen.
Trotz einer Email des Kundenanwalts, das man mir umgehend die Abrechnung zukommen lassen würde.
Danach habe ich im Forum gesucht ob ich gleich die Schlichtungsstelle einschalten darf oder Almado nicht doch noch einmal anschreiben muss.

Dabei bin ich auf den Beitrag von LearPilot  gestoßen.
Ich hatte Almado praktisch im Februar bereits darauf hingewiesen, dass es bitte keine Willkürlichkeit an den Tag legen soll, ansonsten würde ich die Schiedsstelle kontaktieren.
Natürlich war das für Almado uninteressant, und ich hatte den bekannten Ärger.
Aber ich habe mir trotzdem die Mühe gemacht und noch einmal geschrieben.
Hatte ja schon Übung.
Und mir dabei das Schreiben von LearPilot als Vorlage genommen.

Und jede Äußerung mit der Drohung unterlegt die Schiedsstelle zu informieren.
Da stand öfter drin, dass ich die Schiedsstelle anschreibe als alles andere....
Das ist normalerweise überhaupt nicht mein Ding.

ABER.... Almado hat nichts anders verdient, oder besser gesagt man kommt nicht anders weiter  bei dem Verein.

Unter anderem stand, dann in meinem Schreiben, ..sollten Sie sich melden und nicht den richtigen Bonus ausweisen und das Geld überweisen, werde ich umgehend die Schiedsstelle informieren.
Abschließend behalte ich mir vor noch die Verbraucherschutz-Zentrale zu informieren.

Und sie da, ich bekam eine Mail, das Geld wird überwiesen, keine Abrechnung.
Aber  gut, es stand etwas von 5 Tagen Überweisungszeit, das konnte ich ja nun warten.
Warten hat man ja schließlich geübt. Am folge Tag kam die Abrechnung mit Bonus!!!
Einen weiteren Tag später war das Geld auf meinem Konto.

Ich kann die Rechnung zwar nicht nachrechnen, egal wie ich es mache ich komme nicht auf deren Beträge...
Aber es kommt annähernd hin, und wegen ein paar Cent mache ich hier nicht weiter rum.
Dieses Erlebnis hat mich genug Zeit und Nerven gekostet.
Das ist es mir nicht wert.

Es kam bei mir doch noch zu einem „guten“ Abschluss und das ganze ohne Schiedsstelle...
Vielleicht hat Almado ja doch eine klitzekleine Kleinigkeit gelernt....
Das sie an mir gar nichts mehr verdient hätten, hätte ich die Schiedsstelle angeschrieben!
Ich kann also jeden nur empfehlen sich zu Beschweren und auf den Vertrag zu pochen, und wenn es sein muss massiv drohen, was  wirklich traurig ist.

Das wars von mir, und vielen Dank an dieser Stelle an dieses Forum, allen voran an khh und Didakt, deren Hilfestellung mir sehr geholfen hat.  Danke!

Gruß Shang


Offline userD0012

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Re: Almado AG / 365 AG
« Antwort #63 am: 25. Juli 2014, 09:31:41 »
Selbstverständlich nicht! Aber mit den von mir angeführten "Warnhinweisen" sollte man sich besonders bei
unbekannten Anbietern schon vor Abschluss eines Vertrages befassen.
Das passiert mir auch kein zweites Mal, soviel steht fest. Wobei ich sagen muss, dass Almado auch alles andere, bisher gewesene deutlich in den Schatten stellt. Auf kleinere Scharmützel mit Billiganbietern bin ich ja schon gefasst, das hatte ich in der Vergangenheit auch schon. Dennoch hat sich das finanziell immer gelohnt für mich und war eigentlich kaum Zusatzaufwand, zumal ich nicht auf den Kopf gefallen bin.

Bei Almado sieht das aber nun wirklich anders aus. Während ich bei anderen Billiganbietern eher den Eindruck hatte, die können nicht besser, weil aufgrund der Kosteneffizienz wahrscheinlich zu wenig Personal und schlechte Prozesse vorhanden sind, steckt bei Almado ja ganz klar Methode und planvolles Vorgehen dahinter. Diese "Bösartigkeitskomponente" war mir bislang so nicht bekannt und meiner Meinung nach vor anderthalb Jahren auch noch nicht offensichtlich, als ich dort Kunde wurde.

« Letzte Änderung: 25. Februar 2015, 16:35:33 von DieAdmin »

Offline Eni

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Re: Almado AG / 365 AG
« Antwort #64 am: 29. Juli 2014, 03:27:42 »
Mittlerweile sind die Praktiken weitläufig bekannt, das war vor anderthalb Jahren noch nicht so. Aber selbst, wenn man den betroffenen Kunden Naivität vorwirft, ist das keine Rechtfertigung.

Genau so ist es. Damals waren die Praktiken eben noch nicht offensichtlich und das ist den Herren Didakt und khh auch sehr wohl bekannt, da es diese Diskussion immer wieder gibt. "Selber Schuld" kommt eben dann als letztes Argument, wenn man von der Linie der Herren abweicht . Da wird einem dann eine "Geiz ist Geil - Mentalität" unterstellt und die Opfer zum Täter gemacht. Andererseits haben die Herren aber auch keine Probleme, anderen mangelnde Empathie zu unterstellen, wenn es ihnen gerade in den Kram passt. Man dreht sein Fähnchen sozusagen den lieben langen Tag. Warum die nun hier sind, wenn die Geschädigten ohnehin für blöd gehalten werden? Kein Ahnung.

Ich habe jedenfalls jetzt erneut meine Abrechnung, mit Bonusverrechnung und kompletter Rücknahme der Preiserhöhungen, und gegen meine Art der "Aufrechnung" wurde seitens immergrün nicht einmal aufgemuckt - außer dass zunächst die Rücklastschriftgebühren in Rechnung gestellt wurden. Aber da dagegen auch widersprochen wurde, sind 3 von 4 Rücklastschriftgebühren nun auch aus der Rechnung raus. Diese letzte habe ich nun mit den Kosten meines letzten Widerspruchs aufgerechnet - und damit ist meine Sache nach nicht mal 4 Wochen durch. Lediglich der Abrechnungszeitraum stimmt noch nicht, wodurch ich faktisch nun aber nicht mehr beschwert bin. Dennoch habe ich dies noch mal angemahnt und die Schlichtungsstelle gebeten, das Verfahren noch aufrecht zu halten bis auch dieser Punkt korrigiert ist. Ich halte das für wichtig, da die späten Abrechnungen und viel zu langen Abrechnungszeiträume Kernpunkte bei den Machenschaften darstellen. Nur dadurch kann Kunden über lange Zeit ihr Sonderkündigungsrecht vorenthalten werden, da erst mit der Abrechnung eine Preiserhöhung offensichtlich wird. Und nur dadurch können über so lange Zeit zu leistende Gutschriften vorenthalten werden.
« Letzte Änderung: 25. Februar 2015, 16:36:08 von DieAdmin »

Offline khh

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Re: Almado AG / 365 AG
« Antwort #65 am: 29. Juli 2014, 06:39:21 »
Mittlerweile sind die Praktiken weitläufig bekannt, das war vor anderthalb Jahren noch nicht so. Aber selbst, wenn man den betroffenen Kunden Naivität vorwirft, ist das keine Rechtfertigung für das betrügerische Geschäftsgebahren der Firma Almado und macht diese Praktiken nicht weniger illegal und verwerflich.
Genau so ist es. Damals waren die Praktiken eben noch nicht offensichtlich …

Die „Praktiken“ von Almado und entsprechende Warnungen im Netz waren seit mindestens Mai 2012 bekannt (siehe z.B. 'ReclaBox' oder Seiten der 'elixir rechtsanwälte martens & partner'). Bereits noch früher waren die unseriösen Machenschaften des Protagonisten A. W. B. bekannt (u.a. im Zusammenhang mit der DTMI).
Die Verbindungen zwischen almado / immergrün / DTMI / A. W. B. usw. waren und sind unschwer erkennbar,
dazu braucht/e man sich bspw. nur mal das Impressum der jeweiligen HP anzuschauen (weitere schon länger bekannte „Warnsignale“ siehe Antwort #60). 


… gegen meine Art der "Aufrechnung" wurde seitens immergrün nicht einmal aufgemuckt ...

Von NICHT rechtskonformen Handlungen ist generell abzuraten !!!  -  siehe dazu hier:

Nach Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass Sie nicht rechtskonform "aufgerechnet" haben. Das können Sie nur nach den Bestimmungen gemäß §§ 387, 388 BGB. Zuvor müssen Sie Ihre Forderung explizit geltend gemacht und den Schuldner in Verzug gesetzt haben. Erst dann ist dem Schuldner die Aufrechnung unter Darlegung der Aufrechnungslage (eines Aufrechnungsplans) zu "erklären". Und ganz wichtig: Der Aufrechnung darf keine Einrede des Schuldners entgegenstehen.
Wenn schon ein Schlichtungsverfahren anhängig ist, Almado mit eigenen Ansprüchen im Rahmen des Widerspruchs und einer eigenen Abrechnung und Zahlungsforderung unter Fristsetzung konfrontiert wurde, und der Versorger der Schlichtungsstelle eine Korrektur der Abrechnung zugesagt hat, diese aber in der Regel zunächst nicht einhält, dann bietet sich die Aufrechnung Guthaben ./. künftige Abschlagszahlungen an. Darauf reagiert Almado dann nach meiner Erfahrung sehr schnell positiv.
Eine andere Sache ist die Zurückbehaltung § 273 BGB [oder Kürzung] von Abschlägen als erste Maßnahme im Rahmen von Widersprüchen, die darin aber auch zu begründen sind, damit der Versorger darauf reagieren kann und soll.
Im Übrigen: Die Schlichtungsstelle rät grundsätzlich dazu, seinen eigenen Zahlungsverpflichtungen stets nachzukommen. ...
[farbliche Hervorhebung und Einfügung durch khh]

und

[...]
Ein wieder ganz anderes Thema ist "aufrechnen". Das ist z.B. gem. Ziff. 10 Abs. 5  der aktuellen 365AG-AGB
Zitat
Gegen Ansprüche des Energieversorgers kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.
nur mit unstrittigen eigenen Forderungen zulässig! ...

Ohne zumindest Grundkenntnisse im Vertrags- und AGB-Recht (die man sich im Forum durchaus anlesen kann)
geht es halt manchmal nicht !


Auf die (wieder einmal :( - siehe auch Antwort #54 u. #56) unsachlichen Unterstellungen und leider auch persönlichen Anwürfe des Users Eni gehe ich hier nicht mehr ein (bin mal gespannt, ob das in diesem Forum weiterhin geduldet wird).
« Letzte Änderung: 29. Juli 2014, 08:06:36 von khh »
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Offline Eni

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Re: Almado AG / 365 AG
« Antwort #66 am: 29. Juli 2014, 18:07:49 »
Die „Praktiken“ von Almado und entsprechende Warnungen im Netz waren seit mindestens Mai 2012 bekannt (siehe z.B. 'ReclaBox' oder Seiten der 'elixir rechtsanwälte martens & partner'). Bereits noch früher waren die unseriösen Machenschaften des Protagonisten A. W. B. bekannt (u.a. im Zusammenhang mit der DTMI).

Dadurch, dass Sie diese Behauptungen stets wiederholen, werden Sie nicht wahrer. "Almado" kam Mitte/Ende 2012 so ins Gespräch, dass man durch sehr intensives Googlen hätte aufmerksam werden können. "immergrün" jedoch war 2012 noch komplett unbeleckt. Aber was nicht passt, wird passend gemacht, gell?

… gegen meine Art der "Aufrechnung" wurde seitens immergrün nicht einmal aufgemuckt ...

Von NICHT rechtskonformen Handlungen ist generell abzuraten !!!  -  siehe dazu hier:

Nach Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass Sie nicht rechtskonform "aufgerechnet" haben. Das können Sie nur nach den Bestimmungen gemäß §§ 387, 388 BGB. Zuvor müssen Sie Ihre Forderung explizit geltend gemacht und den Schuldner in Verzug gesetzt haben. Erst dann ist dem Schuldner die Aufrechnung unter Darlegung der Aufrechnungslage (eines Aufrechnungsplans) zu "erklären". Und ganz wichtig: Der Aufrechnung darf keine Einrede des Schuldners entgegenstehen.
Wenn schon ein Schlichtungsverfahren anhängig ist, Almado mit eigenen Ansprüchen im Rahmen des Widerspruchs und einer eigenen Abrechnung und Zahlungsforderung unter Fristsetzung konfrontiert wurde, und der Versorger der Schlichtungsstelle eine Korrektur der Abrechnung zugesagt hat, diese aber in der Regel zunächst nicht einhält, dann bietet sich die Aufrechnung Guthaben ./. künftige Abschlagszahlungen an. Darauf reagiert Almado dann nach meiner Erfahrung sehr schnell positiv.
Eine andere Sache ist die Zurückbehaltung § 273 BGB [oder Kürzung] von Abschlägen als erste Maßnahme im Rahmen von Widersprüchen, die darin aber auch zu begründen sind, damit der Versorger darauf reagieren kann und soll.
Im Übrigen: Die Schlichtungsstelle rät grundsätzlich dazu, seinen eigenen Zahlungsverpflichtungen stets nachzukommen. ...
[farbliche Hervorhebung und Einfügung durch khh] [/quote]

Also Ihre ständige gegenseitige Zitiererei wirkt fast schon anrührend. Soll damit irgendwas belegt werden? Es ist nicht mal sicher, dass die Vorgehensweise nicht rechtskonform ist. Eine Preiserhöhung wurde nicht angekündigt und damit das Sonderkündigungsrecht umgangen. Da ist es noch fraglich, ob überhaupt rechtswirksam eine Vertragsverlängerung stattgefunden hat und die Abschläge für das Folgejahr nicht sogar ohne Rechtsgrund eingezogen wurden.

[...]
Ein wieder ganz anderes Thema ist "aufrechnen". Das ist z.B. gem. Ziff. 10 Abs. 5  der aktuellen 365AG-AGB
Zitat
Gegen Ansprüche des Energieversorgers kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.
nur mit unstrittigen eigenen Forderungen zulässig! ...

Ohne zumindest Grundkenntnisse im Vertrags- und AGB-Recht (die man sich im Forum durchaus anlesen kann)
geht es halt manchmal nicht !

Ja, die haben Sie aber nicht, sondern zitieren AGB der Unternehmen. Was hat das mit Rechtswissen zutun? Außerdem hatte ich bereits angemerkt, dass meine AGB anders aussehen und dort lediglich die Aufrechnung VOR dem Ablauf von 12 Monaten als unzulässig aufgeführt ist. Mein Vertragspartner ist auch nicht die 365-AG. Also, was soll das?

Auf die (wieder einmal :( - siehe auch Antwort #54 u. #56) unsachlichen Unterstellungen und leider auch persönlichen Anwürfe des Users Eni gehe ich hier nicht mehr ein (bin mal gespannt, ob das in diesem Forum weiterhin geduldet wird).

Ich bin auch gespannt, wann Ihnen hier endgültig der Gar ausgemacht wird und Ihnen die Möglichkeit genommen wird, andere User in Threads regelrecht zu verfolgen und zu stalken.

Offline khh

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Re: Almado AG / 365 AG
« Antwort #67 am: 29. Juli 2014, 19:28:11 »
Die „Praktiken“ von Almado und entsprechende Warnungen im Netz waren seit mindestens Mai 2012 bekannt (siehe z.B. 'ReclaBox' oder Seiten der 'elixir rechtsanwälte martens & partner'). Bereits noch früher waren die unseriösen Machenschaften des Protagonisten A. W. B. bekannt (u.a. im Zusammenhang mit der DTMI).
Dadurch, dass Sie diese Behauptungen stets wiederholen, werden Sie nicht wahrer. ... Aber was nicht passt, wird passend gemacht, gell?

Was wahr ist, kann nicht "wahrer" werden, gelle ;D! Und warum "unterschlagen" Sie meine Anmerkung "Die Verbindungen zwischen almado / immergrün (seinerzeit ein 'Geschäftsfeld' der almado AG / jetzt der 365 AG !) / DTMI / A. W. B. usw. waren und sind unschwer erkennbar, dazu braucht/e man sich bspw. nur mal das Impressum
der jeweiligen HP anzuschauen (weitere schon länger bekannte „Warnsignale“ siehe Antwort #60)"
?
 
Aber wenn man eigene Versäumnisse generell nicht wahrhaben will, dann werden selbst die von Jedem leicht nachprüfbaren Fakten in Abrede gestellt :(.


… gegen meine Art der "Aufrechnung" wurde seitens immergrün nicht einmal aufgemuckt ...
Von NICHT rechtskonformen Handlungen ist generell abzuraten !!!  -  siehe dazu hier:
Nach Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass Sie nicht rechtskonform "aufgerechnet" haben. ...
Also Ihre ständige gegenseitige Zitiererei wirkt fast schon anrührend. Soll damit irgendwas belegt werden? ...

Damit wird mit Benennung der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen belegt, wie bspw. "Aufrechnung" rechtskonform erfolgen könnte, was zu vermitteln seit jeher Anspruch dieses Forums war und ist. 
Ob jemand für sich rechtswidrige "Wild-West-Methoden" anwendet, kann gerne jedem selbst überlassen bleiben. Sich damit aber auch noch "effektivere Erfahrungen" zu rühmen, bedarf einer Richtigstellung, damit anderen Usern die Risiken solcher Irrwege deutlich werden !   

Aber wie @Didakt schon angemerkte: "Mit Ihnen zu diskutieren bedeutet Eulen nach Athen zu tragen". ::)
« Letzte Änderung: 29. Juli 2014, 22:15:53 von khh »
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Offline Eni

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Re: Almado AG / 365 AG
« Antwort #68 am: 29. Juli 2014, 22:15:37 »
Ob jemand für sich rechtswidrige "Wild-West-Methoden" anwendet, kann gerne jedem selbst überlassen bleiben.

Mit Wild-West-Methoden zu agieren, ist jedenfalls nicht ratsam.

Gott wie peinlich. Sie haben ja nicht mal einen eigenen Wortschatz und müssen sich selbst diesen noch von Didakt ausborgen.

Sich damit aber auch noch "effektivere Erfahrungen" zu rühmen, bedarf einer Richtigstellung, damit anderen Usern die Risiken solcher Irrwege deutlich werden !
 

Schon klar, dass Ihnen das nicht passt, dass es auf diese Weise sehr gut funktioniert hat. Und ganz richtig; es ist jedem selbst überlassen, wie er letztendlich agiert. Daher brauchen Sie auch nicht die Messer zu wetzen, wenn sich Jemand mal nicht an Ihre Ratschläge hält und auch nicht oberlehrerhaft andere User bevormunden, wem sie zu folgen haben. Die sind nämlich alle schon groß. Sie warnen nicht, sondern boykottieren Erfahrungsberichte, die Ihnen nicht passen. Ich nehme für mich nämlich nicht in Anspruch hier verbindliche Rechtstipps zu verbreiten.

Aber wie @Didakt schon angemerkte: "Mit Ihnen zu diskutieren bedeutet Eulen nach Athen zu tragen". ::)

Na, wenn Sie dies wenigstens tun würden. Dann wären sie ja 'ne Zeitlang unterwegs und das Forum zumindest vorübergehend auch für Andersdenkende frei nutzbar.

Offline khh

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Re: Almado AG / 365 AG
« Antwort #69 am: 29. Juli 2014, 22:24:42 »
"Eulen nach Athen tragen !!!"  ::) ::) ::)

-   E  N  D  E   -
 
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Offline RobiZ

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Re: Almado AG / 365 AG
« Antwort #70 am: 13. August 2014, 12:39:47 »
Ich bin gerade dabei mir einen neuen Stromanbieter zu suchen u. habe zwei Fragen:
An wen geht meine Kündigung 365 AG oder almado energy ?
Überlass ich dem neuen Stromanbieter die Kündigung oder kündige ich selbst ? 8)

Offline khh

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Re: Almado AG / 365 AG
« Antwort #71 am: 13. August 2014, 13:06:15 »
In diesem Fall besser selbst kündigen per Einschreiben-Einwurf mit der Formulierung
"zum Ablauf des ..." (365. Tag des Lieferjahres) an (siehe Impressum der almado-HP):

almado-ENERGY GmbH
Aachener Straße 1253
Bürogebäude 1
50858 Köln

Welchen neuen Stromanbieter haben Sie denn ins Auge gefasst ?
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Offline RobiZ

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Re: Almado AG / 365 AG
« Antwort #72 am: 13. August 2014, 13:33:29 »
Also der Vertrag läuft ab dem 01.12.2013 und endet m.E zum 30.11.2014
Gibt es irgendwo nen "Mustertext" ?
Neuer Stromanbieter (1.700 kwH jährlich) sollen die Stadtwerke Osnabrück werden 8)

Offline khh

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Re: Almado AG / 365 AG
« Antwort #73 am: 13. August 2014, 13:54:19 »
Da muss man keinen "Roman" schreiben, es reicht auch bspw.:
 
"hiermit kündige ich mein o.g. Vertragsverhältnis zum Ablauf des 30.11.2014 (Ende des Lieferjahres) und bitte um Bestätigung. Vielen Dank.
Den Zählerstand werde ich zum vorgenannten Termin ablesen und Ihnen sowie die dem Netzbetreiber ... mitteilen."



Um den Verzögerungs- und Hinhaltetaktiken von almado/365 AG zu begegnen, empfehle ich:

Mit der Übermittlung des Zählerstandes gleich Anfang Dezember (in Textform und per Einschreiben-Einwurf) würde ich almado/365 AG zur Kenntnis geben, dass ich nicht zögern werde, mich  s o f o r t  mit einer Beschwerde an die Schlichtungsstelle Energie zu wenden, wenn eine korrekte Schlussrechnung nicht spätestens bis zum 11.01.2015 zugeht (spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses lt. § 40 Abs. 4 EnWG) oder aber die Überweisungs-Gutschrift des Abrechnungsguthabens auf meinem Bankkonto ...... nicht spätestens 14 Tage nach Erstellung der Abrechnung festzustellen ist !

« Letzte Änderung: 13. August 2014, 13:58:08 von khh »
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Offline RobiZ

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Re: Almado AG / 365 AG
« Antwort #74 am: 13. August 2014, 15:36:42 »
Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen , sollte man jetzt schon die Kündigung absenden ?
« Letzte Änderung: 14. August 2014, 06:53:52 von RobiZ »

 

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