Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Preisanpassungsklausel ungültig !  (Gelesen 51652 mal)

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline DieAdmin

  • Administrator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 3.137
  • Karma: +9/-4
  • Geschlecht: Weiblich
Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #135 am: 06. Mai 2009, 18:45:30 »
@helmuto,

Christian Guhl ist bei der  IGEL organisiert. AKW NEE bei den Energieverbrauchern Wendland

Klingt logisch, ist aber so  :D

@Christian Guhl,
@AKW NEE,

es gibt die Möglichkeit, die Urls in der Signatur zu verewigen.

Die Signatur der User

Biete gern meine Hilfe dabei an, diese einzurichten, auch möglich via PN oder Email.

Offline helmuto

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #136 am: 08. Mai 2009, 18:01:27 »
Danke für den Hinweis.

Aber egal wer wo organisiert ist.
Für diese Aufklärungsarbeit (hier und auf den Webseiten der Gruppen) zolle ich Respekt.
Dank an Beide.

Offline AKW NEE

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 913
  • Karma: +0/-0
    • http://www.villa-13.de
Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #137 am: 08. Mai 2009, 18:50:10 »
@ Evitel2004

Ich schreibe manchmal auch nur meine Meinung und nicht die der Energieverbraucher-Wendland. Dieser Unterschied ist mir wichtig, auch wenn andere, diesen Unterschied nicht sehen wollen, und hier in Rundmails und in der Lokalpresse alles vermischen.
Ich hoffe du verstehst, das ich keine Signatur möchte, aber wenigstens formal möchte ich mich und die Gruppe vor so mache unfaire Angriffe schützen.

Ps.: Der Kontakt ist zustande gekommen und die hinterlegte mail-Adresse war uralt und gab es nicht mehr, hab ich geändert.

Offline DieAdmin

  • Administrator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 3.137
  • Karma: +9/-4
  • Geschlecht: Weiblich
Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #138 am: 08. Mai 2009, 19:42:08 »
@AKW NEE,

da gebe ich dir Recht, dass manchmal es schwer ist für die Leser und User dieses Forum abzugrenzen, ob einer nur seine eigene individuelle Meinung schreibt oder als Vertreter einer Gruppe.

Ein Link in die Signatur könnte ja um entsprechenden Text ergänzt werden. Ein Link hätte nämlich noch eine andere Wirkung: http://de.wikipedia.org/wiki/Suchmaschinenoptimierung ;)

Offline AKW NEE

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 913
  • Karma: +0/-0
    • http://www.villa-13.de
Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #139 am: 11. Mai 2009, 08:51:23 »
An anderer Stelle hier im Forum wird diskutiert, ob die Klausel insgesamt unwirksam sein könnte. Siehe hier:
Klausel von Juristen als gültig bewertet?

Wenn dies der Fall sein sollte, wären alle bisherigen Erstattungen der E.ON Avacon zu gering. Alle betroffenen Kunden mir einem Akzent-Vertrag, auch mit anderen Klauseln, sollten den daraus folgenden Anspruch der Avacon mitteilen

Musterschreiben :
http://energieverbraucher-wendland.de/downloads/Rueck19992000.pdf
oder
http://energieverbraucher-wendland.de/downloads/Rueck2000bisheute.pdf

Siehe auch:
http://www.energieverbraucher.de/de/Service/Container_Urteilssammlung/site__2150/

Offline Christian Guhl

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.382
  • Karma: +6/-4
  • Geschlecht: Männlich
Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #140 am: 27. Mai 2009, 17:49:33 »
Eon-Avacon hat jetzt damit begonnen, die Erstattungen mit Kürzungen aufzurechnen. Ich habe in zwei Fällen gesehen, dass Rückzahlungen aus dem Akzent mit Kürzungen beim Erdgas aufgerechnet wurden. Im umgekehrten Fall ist das durch die GVV untersagt. Wie sieht es hier aus ? Ich würde einfach den aufgerechneten Betrag von der nächsten Jahresabrechnung abziehen.

Offline Christian Guhl

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.382
  • Karma: +6/-4
  • Geschlecht: Männlich
Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #141 am: 23. Juni 2009, 12:57:52 »
Eon-Avacon geht jetzt dazu über, den Kunden Pauschalbeträge anzubieten.
Angeblich wäre der Aufwand einer genauen Berechnung zu groß. Die angebotenen Pauschalen liegen erheblich unter den bisher gezahlten Erstattungen. Bisher wurde bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 1.000 kwh eine Erstattung von ca. 250 € gezahlt. Bei einen Verbrauch von 4.000 kwh pro Jahr also 1.000 € (für den Gesamtzeitraum 1999 - 2009), jetzt wird eine Pauschale von 800 € angeboten. Niemand sollte diese Pauschalen annehmen ! Immer auf einer genauen Abrechnung bestehen !

Offline AKW NEE

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 913
  • Karma: +0/-0
    • http://www.villa-13.de
Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #142 am: 15. August 2009, 11:14:11 »
Ein Gewerbekunde hat jetzt über 14.000,- € erstattet bekommen!

Offline Christian Guhl

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.382
  • Karma: +6/-4
  • Geschlecht: Männlich
Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #143 am: 15. August 2009, 13:28:16 »
Akzent aus 1999 ? Akzent 2000 ? Akzent 912/913 ? Akkont ? Es gibt immer wieder Kunden mit anderen Akzent-Verträgen als denen aus 1999, die Erstattungen bekommen haben. Eon-Avacon bestreitet dies stets. Am Dienstag, den 18.08. um 12.00 Uhr ist für Eon-Avacon \"High Noon\". Das Amtsgericht Dannenberg verkündet das Urteil in einer Klage gegen den Akzent.

Offline AKW NEE

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 913
  • Karma: +0/-0
    • http://www.villa-13.de
Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #144 am: 19. August 2009, 09:03:30 »
Zitat
Original von Christian Guhl
Am Dienstag, den 18.08. um 12.00 Uhr ist für Eon-Avacon \"High Noon\". Das Amtsgericht Dannenberg verkündet das Urteil in einer Klage gegen den Akzent.

Um was ging es in der Klage genau?
Wie ist das Urteil ausgefallen?

Offline Christian Guhl

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.382
  • Karma: +6/-4
  • Geschlecht: Männlich
Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #145 am: 19. August 2009, 09:24:03 »
Diese Klage ist eine Stufenklage. In der ersten Stufe ging es um die korrekte Rechnungslegung. Der Eon-Anwalt meinte, Eon-Avacon hätte alle Änderungen der gesetzlichen Belastungen mitgeteilt und der Kläger könne sich anhand dieser Angaben den korrekten Preis selber errechnen. So, wie ich es verstanden habe, wollte die Richterin dem jedoch nicht folgen.Das Urteil ist noch nicht verkündet. Die Richterin sagte, sie wolle es ausfertigen und den Anwälten zuschicken. Nach Meinung des Verbraucheranwaltes und des Klägers (selbst ehemaliger Anwalt) ist es gut gelaufen. Der Eon-Anwalt schien mir sehr nervös zu sein. Er wollte auf Verjährung und Verwirkung hinaus. Den Zahn hat ihm die Richterin gleich gezogen. Sie geht von der 10-jährigen Verjährungsfrist aus.

Offline AKW NEE

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 913
  • Karma: +0/-0
    • http://www.villa-13.de
Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #146 am: 19. August 2009, 09:49:01 »
Gestern am 18. 08. 2009 hat das AG Dannenberg ein Teilurteil in einer Klage gegen die E.ON Avacon gesprochen.

Geklagt hat ein Stromkunde der E.ON Avacon mit einem Akzentvertrag. In dem Teilurteil wurde nach telefonischer Auskunft des AG Dannenberg die Avacon verurteilt, dem Kunden einen Teil der Stromkosten ab Vertragsabschluss zu erstatten.

Das schriftliche Urteil, mit dem Zeichen 31C202/09 liegt uns noch nicht vor.

Die Energieverbraucher Wendland begrüßen das Urteil und sehen sich in Ihrer Arbeit bestätigt. Wir raten allen Kunden, die einen Akzent-Vertrag oder einen Akkont-Vertrag abgeschlossen haben, von der E.ON Avacon eine Rückzahlung zu verlangen. Ein Musterschreiben hierfür gibt es auf der Internetseite der Energieverbraucher-Wendland.

Offline Christian Guhl

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.382
  • Karma: +6/-4
  • Geschlecht: Männlich
Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #147 am: 19. August 2009, 11:38:06 »
Leider hat da jemand eine falsche Auskunft erteilt. Im gestrigen Verfahren ging es lediglich um die korrekte Rechnungslegung. Über die Erstattung wird erst später entschieden. Ich habe gerade mit dem Verbraucheranwalt gesprochen, er hat noch kein Urteil erhalten.

Offline AKW NEE

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 913
  • Karma: +0/-0
    • http://www.villa-13.de
Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #148 am: 24. August 2009, 13:06:42 »
Das schriftliche Urteil liegt jetzt vor, danach ist die telefonische Auskunft nicht Richtig! Es gibt aber wichtige Feststellungen zur Frage eines Sondervertrages und der verwebdeten Preisanpassungsklausel.

Offline AKW NEE

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 913
  • Karma: +0/-0
    • http://www.villa-13.de
Preisanpassungsklausel ungültig !
« Antwort #149 am: 25. August 2009, 09:21:03 »

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz