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Autor Thema: OLG Oldenburg sieht Erfolgsaussicht für Sammel- Kläger  (Gelesen 12156 mal)

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Offline RR-E-ft

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OLG Oldenburg sieht Erfolgsaussicht für Sammel- Kläger
« Antwort #1 am: 20. Juni 2008, 14:06:59 »
Entscheidung auf August vertagt

Wer hat noch wann unbeanstandet bezahlt?

Zitat
In der eigentlichen Streitfrage, ob die Kundenverträge Preiserhöhungen überhaupt zuließen, ist noch nichts entschieden. Das Gericht stellte den Klägern jedoch vorab gute Erfolgschancen in Aussicht.

Zitat
Der Vorsitzende Richter Uwe Gerken machte der Klägergemeinschaft mit einer vorläufigen Einschätzung Hoffnung. Er selber habe aus den Bestimmungen \"nur mit großer Mühe ein Preisanpassungsrecht herauslesen\" können. \"Ich habe da ganz erhebliche Bedenken vor allem wegen des Transparenzgebotes\", sagte er.

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OLG Oldenburg sieht Erfolgsaussicht für Sammel- Kläger
« Antwort #2 am: 20. Juni 2008, 15:13:14 »
Kläger erweitern in  der Berufung die Klage- deshalb noch Schriftsatznachlass für EWE

Das LG Oldenburg hatte die Sammelklage in erster Instanz abgeweisen, wogegen sich die Berufung vor dem OLG Oldenburg richtet.

Zitat
Der Vorsitzende Richter am OLG habe in der mündlichen Verhandlung am Freitag nach Angaben der Gerichtssprecherin aber «ziemlich deutlich» durchblicken lassen, dass die Verbraucher mit ihrer Klage durchaus Aussicht auf Erfolg hätten. Er habe sich dabei auf die Vertragsklausel bezogen, laut der die Preiserhöhung durch EWE rechtmäßig sein soll. Deren Wirksamkeit habe der Richter in der Verhandlung zumindest infrage gestellt.

Mit den einseitigen Preiserhöhungen hat sich die EWE gegenüber den Vertragspartnern ein Recht herausgenommen, das ihr wohl gar nicht zusteht. Siehste auch hier.

Offline RR-E-ft

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OLG Oldenburg sieht Erfolgsaussicht für Sammel- Kläger
« Antwort #3 am: 18. August 2008, 16:37:55 »
Das OLG Oldenburg hat die Fortsetzung der mündlichen Verhandlung auf den 05.09.2008 terminiert. Die Berufungskläger erwarten nach der Verhandlung alsbald einen Verkündungstermin.

EWE soll mit Rücksicht auf die am BGH anhängigen Verfahren eine Terminsverlegung/ Aussetzung des Verfahrens beantragt haben. Dem ist das Gericht nicht gefolgt.

Offline RR-E-ft

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Offline jroettges

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OLG Oldenburg sieht Erfolgsaussicht für Sammel- Kläger
« Antwort #5 am: 26. August 2008, 16:52:23 »
Es geht weiter und hoffentlich gut aus für die Gaskunden!

Richard-Wagner-Platz 1, Oldenburg

am Freitag 5.September 2008, 10.00 Uhr, Saal 1.

Die Initiativen aus dem Nordwesten haben zu einer Demo aufgerufen.

Einzelheiten dazu sind hier zu finden.

Gemeinsam sind wir stark!  =)

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OLG Oldenburg sieht Erfolgsaussicht für Sammel- Kläger
« Antwort #6 am: 29. August 2008, 12:33:32 »
EWE erneut zur Gleichbehandlung der Kunden


Zitat
Beim Bundesgerichtshof geht es demnächst darum, welche Maßstäbe in solchen Fällen an die Forderung der „Billigkeit“ gelegt werden müssen. Offen ist auch immer noch, ob die sogenannten Sondervertragskunden, also private „Großverbraucher“, einseitige Vertragsänderungen dulden müssen. Bereits am 5. September 2008 wird am Oberlandesgericht Oldenburg, dem Stammsitz von EWE, eine weitere Sammelklage verhandelt. Sollte dort eine Entscheidung im Sinne der Gaskunden fallen, so Dietmar Bücker, werde diese für alle anderen Kunden des Konzerns auch gelten.

Offline jroettges

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OLG Oldenburg sieht Erfolgsaussicht für Sammel- Kläger
« Antwort #7 am: 05. September 2008, 13:08:45 »
Brandaktuell.

Das OLG Oldenburg hat soeben  für die Berufungskläger die Preiserhöhungen der EWE als nichtig erklärt, die nach der jeweils letzten akzeptierten Jahresrechnung erfolgt sind.  :tongue:

Das OLG hat festgestellt, dass sich aus den §§ 4 der AVBGasV/ bzw. 5 der GVVGas kein Preisänderungerecht ergibt.

Dabei sieht das Gericht es auch als unerheblich an, ob die Verordnungen wirksam in die Verträge einbezogen wurden.

Das Gericht hat die von der Beklagten beantragte Aussetzung des Verfahrens bis nach den Urteilen des BGH im November abgelehnt und überraschenderweise bereits heute geurteilt.

Offline RR-E-ft

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OLG Oldenburg sieht Erfolgsaussicht für Sammel- Kläger
« Antwort #8 am: 05. September 2008, 13:11:40 »
Sauber.

Damit rückt wohl für EWE die Zeit der versprochenen Gleichbehandlung aller Kunden des Konzerns näher.

In den Kundenmagazinen hieß es Anfang 2006, ein Widerspruch der Kunden gegen Gaspreiserhöhungen sei nicht notwendig, weil man alle Kunden gleich behandeln werde.

Das war der Termin für EWE.

Mit Spannung erwartet: Chef- Kommentar von Dr. Brinker

Wer nicht hören will.

Offline jroettges

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OLG Oldenburg sieht Erfolgsaussicht für Sammel- Kläger
« Antwort #9 am: 05. September 2008, 14:00:19 »
Artikel in der NWZonline

Heute um 18:00 Uhr soll in RTL-Niedersachsen über das Verfahren und die vorangegangene Demonstration der Protestgruppen berichtet werden.

Offline angeljustus

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OLG Oldenburg sieht Erfolgsaussicht für Sammel- Kläger
« Antwort #10 am: 05. September 2008, 16:41:42 »
Schön diese Nachrichten zu hören. Aber bei der zu erwartenden Berufung wird es sich natürlich hinziehen.

Ob der Herr Brinker nach den ganzen Schlappen in letzter Zeit wohl den Anstand hat, seinen Hut zu nehmen?  :D

Offline RR-E-ft

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OLG Oldenburg sieht Erfolgsaussicht für Sammel- Kläger
« Antwort #11 am: 05. September 2008, 17:43:12 »
@angeljustus

Könnte doch sein, Dr. Brinker begrüßt das Urteil des OLG Oldenburg, weil es endlich für Rechtssicherheit in Bezug auf die Sonderabkommen des Unternehmens sorgt und man nun die Kunden, die Widerspruch eingelegt hatten, und die übrigen Kunden, denen man diesen Schritt ausreden konnte, gleichbehandelt werden können.

Offline ben100

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OLG Oldenburg sieht Erfolgsaussicht für Sammel- Kläger
« Antwort #12 am: 05. September 2008, 17:49:29 »
Gilt aber mal wieder nur für SV-Kunden, oder?

Offline RR-E-ft

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OLG Oldenburg sieht Erfolgsaussicht für Sammel- Kläger
« Antwort #13 am: 05. September 2008, 17:57:51 »
Entscheidung OLG Oldenburg betrifft Norm- Sondervertragskunden.

EWE hatte behauptet, in die Sonderabkommen, sei § 4 AVBGassV einbezogen worden und daraus ergäbe sich ein vertragliches Preisänderungsrecht. Nach der BGH- Entscheidung vom 29.04.2008 (KZR 2/07) birgt das heutige Urteil des OLG Oldenburg keinen Grund zur Verwunderung für das Unternehmen.

Offline ben100

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OLG Oldenburg sieht Erfolgsaussicht für Sammel- Kläger
« Antwort #14 am: 05. September 2008, 17:59:24 »
Bitte mal für mich als Laien? was heißt das genau?

 

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