Das Problem ist einfach dass dieser ganze Kampf nur für die Vergangenheit wirkt und nicht dafür sorgt dass es in Zukunft faire Gaspreis gibt. Wenn die ganzen Versorger ihre Prozesse wegen ungültiger Preisklauseln verlieren dann kündigen sie die Sonderverträge und lassen die Kunden in die Grundversorgung fallen. Neue Sonderverträge werden dann sicher gültige Klausen enthalten.
Das Kartellamt kann nur überprüfen ob Wettbewerbsverstöße erfolgen, ob eine Monopolsituation ausgenutzt wird, oder ob gegen das EnWG verstoßen wird. Und da geht es nicht so sehr um die absolute Höhe der Preise ab Grenzübertritt, sondern eher darum wie die jeweiligen Endversorger im Vergleich dastehen (siehe oben). Da ist dann durchaus eine Spanne zwischen billigstem und teuerstem Anbieter von 30 % noch nicht gravierend genug für ein Einschreiten. Zudem hat es die Energiewirtschaft es geschafft einige bundesweite Alibianbieter zu etablieren um einen Wettbewerb vor zu täuschen.
Selbst wenn man die Endversorger noch in den Griff bekommt so ist der Kampf noch lange nicht gewonnen. Denn für die Konzerne die an vielen Endversorgern beteiligt sind ist es einfach die Gewinne dann in die Vorlieferanten zu verlagern. Sie sind dann außerhalb der Reichweite von uns Endverbrauchern.
Meiner Meinung nach reicht einfach das EnWG nicht aus um sicher zu stellen dass der Aufschlag zwischen Grenzübertritt und Endkundenpreis fair ist. Dieser Aufschlag müsste komplett reguliert werden. Sowie es heute ist, z.B. dass man die Speicher nicht reguliert, ist es jedenfalls keine Lösung.