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Autor Thema: OLG Oldenburg sieht Erfolgsaussicht für Sammel- Kläger  (Gelesen 12195 mal)

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Offline Dede1

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OLG Oldenburg sieht Erfolgsaussicht für Sammel- Kläger
« Antwort #30 am: 22. September 2008, 09:23:02 »
und auch das Kartellamt

steht hier

Offline angeljustus

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OLG Oldenburg sieht Erfolgsaussicht für Sammel- Kläger
« Antwort #31 am: 22. September 2008, 10:44:55 »
Jetzt wird mal wieder unter dem Deckmantel des Kartellamtes die Preispolitik der EWE schöngeredet.

Schlimmer geht´s nimmer.......... X(

Offline jroettges

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OLG Oldenburg sieht Erfolgsaussicht für Sammel- Kläger
« Antwort #32 am: 22. September 2008, 13:27:16 »
Man kann für die Leute bei der EWE schon Verständnis haben.
Die machen ja einen guten Job.

Es geht aber nicht um die Frage, ob die EWE unter den Versorgerkrähen die sanfteste ist oder nicht.
Es geht vielmehr um eine rechtlich einwandfreie Gestaltung der Vertragsverhältnisse mit den Kunden.

Da liegen die Rechtsabteilung der EWE und deren externe Berater mit ihren Ausfassungen nach Urteil des OLG Oldenburg schlicht völlig daneben.

Man darf auf den Fortgang des Verfahrens gespannt sein. Das OLG Oldenburg liegt aber mit seinem Urteil voll auf der Linie früherer Entscheidungen des BGH und anderer OLG.

Offline egn

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OLG Oldenburg sieht Erfolgsaussicht für Sammel- Kläger
« Antwort #33 am: 22. September 2008, 13:57:42 »
Das Problem ist einfach dass dieser ganze Kampf nur für die Vergangenheit wirkt und nicht dafür sorgt dass es in Zukunft faire Gaspreis gibt. Wenn die ganzen Versorger ihre Prozesse wegen ungültiger Preisklauseln verlieren dann kündigen sie die Sonderverträge und lassen die Kunden in die Grundversorgung fallen. Neue Sonderverträge werden dann sicher gültige Klausen enthalten.

Das Kartellamt kann nur überprüfen ob Wettbewerbsverstöße erfolgen, ob eine Monopolsituation ausgenutzt wird, oder ob gegen das EnWG verstoßen wird. Und da geht es nicht so sehr um die absolute Höhe der Preise ab Grenzübertritt, sondern eher darum wie die jeweiligen Endversorger im Vergleich dastehen (siehe oben). Da ist dann durchaus eine Spanne zwischen billigstem und teuerstem Anbieter von 30 % noch nicht gravierend genug für ein Einschreiten. Zudem hat es die Energiewirtschaft es geschafft einige bundesweite Alibianbieter zu etablieren um einen Wettbewerb vor zu täuschen.

Selbst wenn man die Endversorger noch in den Griff bekommt so ist der Kampf noch lange nicht gewonnen. Denn für die Konzerne die an vielen Endversorgern beteiligt sind ist es einfach die Gewinne dann in die Vorlieferanten zu verlagern. Sie sind dann außerhalb der Reichweite von uns Endverbrauchern.

Meiner Meinung nach reicht einfach das EnWG nicht aus um sicher zu stellen dass der Aufschlag zwischen Grenzübertritt und Endkundenpreis fair ist. Dieser Aufschlag müsste komplett reguliert werden. Sowie es heute ist, z.B. dass man die Speicher nicht reguliert, ist es jedenfalls keine Lösung.

Offline RR-E-ft

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OLG Oldenburg sieht Erfolgsaussicht für Sammel- Kläger
« Antwort #34 am: 22. September 2008, 14:55:09 »
@egn

Es ist wenig zielführend, allgemeine Statements in einem bestimmten Versorger- Thread (hier: EWE)  unterzubringen.

Die Frage des kartellrechtswidrigen Preishöhenmissbrauchs hat nur insoweit etwas mit der Billigkeitskontrolle zu tun, als ein kartellrechtswidrig überhöhter Preis jedenfalls nicht der Billigkeit entsprechen kann. Im Übrigen sind Inhalt und Umfang der kartellrechtlichen Preiskontrolle und der gerichtlichen Billigkeitskontrolle gem. § 315 BGB voneinander verschieden. Wird ein Preis kartellrechtlich nicht beanstandet, lässt sich daraus noch nichts für die Billigkeit einer einseitigen Leistungsbestimmung ableiten.

 

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