Nachdem es wegen der Sondervertragskunden wohl gewisse Definitionsschwierigkeiten gibt, will ich noch einmal zur Thematik \"Konzessionsabgaben\" auf folgende Regelung in
§ 1 KAV hinweisen:
§ 1 Abs 4 KAV:
(4) Sondervertragskunden im Sinne dieser Verordnung sind Kunden, die nicht Tarifkunden sind.
Also, halten wir fest:
Nicht das Hemd, das der Versorger dem Verbraucher anzieht, macht letzteren zum \"Sondervertragskunden\".
Nun, worin macht sich der Unterschied zum \"Tarifkunden\" aus ?
§1 Abs. 3 KAV:
(3) Tarifkunden im Sinne dieser Verordnung sind Kunden, die auf Grundlage von Verträgen nach den §§ 36 und 38 sowie § 115 Abs. 2 und § 116 des Energiewirtschaftsgesetzes beliefert werden; Preise und Tarife nach diesen Bestimmungen sind Tarife im Sinne dieser Verordnung.
Anmerkung: Diese Begriffe differenzieren \"im Sinne dieser Verordnung\" (KAV).
Somit ist der Versorger gezwungen, wenn er die Konzessionsabgaben abrechnet, sich an diese gesetzliche Definition zu halten.
Jetzt schaut sich der Versorger mal nach seinen \"Kunden, die auf der Grundlage von Verträgen nach
§ 36 EnWG beliefert (sil: nicht versorgt ?!) werden\" um.
Und was findet er dort vor (Abs. 1): den \"Haushaltskunden\".
Wenn man jetzt wissen will, wer \"Haushaltskunde\" ist, dann muss man in den Definitionenkatalog des § 3 EnWG Einblick nehmen und dort findet man den
§ 3 Nr. 22 EnWG:
22. Haushaltskunden Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen,
Wer das liest, weiss, dass Tarifkunden \"im Sinne der Verordnung\" Haushaltskunden sind. Und beim Haushaltskunden (der nicht hinter der \"oder\"-Alternative steht) ist es völlig Wurst, ob der 10k oder 100k kW/h verbraucht, er ist und bleibt \"grundversorgt\" i.S. der KAV.
Wenn also der Versorger staffelt, und ab 10k einen medi-tarif kredenzt, ab 20k einen maxi-Tarif, ab 25k einen giga-tarif, dann handelt es sich genauso wie beim Eingangstarif um \"Allg. Tarife\".
Warum ? Ist doch klar ! Der Kunde geht ja nicht zum Versorger und bittet ihn inständig darum, in den maxi, medi oder giga-tarif zu wechseln. Sondern das erfolgt automatisch ! Ich muss es doch nicht noch deutlicher beschreiben:
Einseitig !!.
Ich fasse zusammen:
Wenn es keinen Vertrag gibt, in dem
beide Seiten zu einem verhandelten Ergebnis kommen, dann existiert auch kein Sonderkundenvertragsverhältnis.
N.B.: Warum ein Kunde mit 6k kW/h
automatisch zu einem Sonderkunden avancieren sollte, dafür existiert nicht einmal \"im Sinne der KAV\" ein irgend gearteter rechtlicher Ansatz !