ich habe die letzten 3 jahre bei alternativen stromversorgern meinen
strom bezogen. ursächlich durch einen längeren krankenhausaufenthalt bin
ich anfang des jahres in die versorgung durch meinen grundversorger (rheinenergie)
gerutscht, bei dem ich noch 550,- euro schulden habe.
vor einigen wochen habe ich dann wieder den wechsel zu alternativem
strom in die wege geleitet und habe vor 2 tagen die bestätigung des
wechsels zum 30.05. von meinem grundversorger erhalten.
heute bekam ich nun von einem aussendienstmitarbeiter ein schreiben
meines grundversorgers überreicht, indem er die begleichung der
aussenstände innerhalb von 6 tagen verlangt, keine ratenzahlung
ermöglicht und zum 15.05. die sperrung der versorgung ankündigt.
nun habe ich recherchiert und bin verunsichert, welche zahlungsfrist der
stromanbieter bis zur sperrung praktizieren muss. 14tage oder 28tage?
frau pfeiffer hat bei frag-einen-anwalt.de 28tage
beschrieben. können sie mir auskunft darüber geben, welche die
erforderliche frist ist und auf welches gesetz bzw verordnung sich dies
stützt?