Guten Abend,
also ich bin der Meinung, daß 14 Tage reichen müßten, um eine korrigierte Rechnung zu erhalten.
Ich bin jedenfalls bei meiner Fristsetzung und bisherigen Handlungsweise davon ausgegangen, daß ich diese erhalten würde. Nach zeitnahem Erhalt hätte ich dann auch ganz korrekt meine Nachzahlung und auch meine Abschläge bezahlt.
Gibt es denn dazu irgendeine eindeutige Rechtslage?
Was sagen denn unsere Anwälte hier im Forum dazu?
Welche Meinung ist denn nun rechtlich gesehen die Richtige: Die von Herrn Guhl oder die von marten und eislud?
Es wäre sehr schön, wenn ich darauf eine weiterhelfende Antwort bekommen könnte.
Ich weiß zwar, was bei einer Sperre zu tun ist, aber warum solch einen Aufwand heraufbeschwören, wenn es nicht notwendig ist?
Erstreckt sich das Zahlungsverweigerungsrecht nur auf die zurückliegende Jahresrechnung also auf die ausstehende Nachzahlung oder auch auf die Abschläge?
Ich bin für korrektes Verhalten. Sowohl seitens der EWE als auch seitens des Kunden.
EWE handelt in verschiedenen Punkten eindeutig nicht korrekt:
1. Versand von Mahnungen
2. Verrechnung von Abschlägen
3. Keine Reaktion auf meine berechtigte Forderung einer korrekten Abrechnung
In allen 3 Punkten handelt EWE gesetzeswidrig!
Eine Tatsache, wo ich mich frage in was für einem Land ich eigentlich lebe!
Mein Rechts - und Gerechtigkeitsverständnis sagt mir, daß es da keiner Klage oder Ähnlichem bedürfte, damit EWE etwas auf die Finger bekommt.
Sie müßte automatisch von einer entsprechenden Instanz mit Androhung einer hohen Ordnungsstrafe dazu aufgefordert werden, solch eindeutiges gesetzeswidriges Verhalten zu unterlassen!
Wenn Verkäufer bei z. B. Ebay einen Fehler machen, bekommen sie von fleißigen Abmahnanwälten sofort eine Abmahnung mit horrenden Gebühren, die meist überhaupt nicht im Verhältnis zum Warenwert stehen, die sie aber trotzdem bezahlen müssen.
Warum kann sich dagegen ein Energieversorger alles erlauben?
Also nochmals die Frage, wie handele wenigstens ich korrekt, wenn es die EWE schon nicht tut?
Mit freundlichen Grüßen
Solarfuchs
PS: Ich bin der Meinung, daß man Energieversorgung nicht mit Brötchenverkauf gleichsetzen kann. Die Argumentation von marten und eislud ist logisch (wobei mir durchaus bewußt ist, daß Rechtsprechung nichts mit Logik zu tun hat) für Brötchenverkauf, aber nicht für Energieversorgung, denn Bäcker gibt es wie Sand am Meer, Energieversorger nicht. Diese haben eine gewisse Marktmacht, ein Bäcker i. d. R. nicht.
Der Kunde ist auf Energieversorgung angewiesen auf Brötchen nicht. Brötchen kann er selber backen, Gas kann er nicht selbst herstellen.
Also für eine Information wie nun wirklich die Rechtslage ist, wäre ich sehr dankbar!