Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung  (Gelesen 25561 mal)

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Offline Roger

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Wäre es sinnvoll die Presse und das Kartellamt einzuschalten ?
Es ist ja offensichtlich, dass E.ON weiß das die Prozesskosten so hoch sind, das wir nicht standhalten können.

Der Witz ist ja, dass wir seid 11 Jahren Kunde bei E.ON Avacon sind !
Roger

Offline Netznutzer

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Auf einer SV-Rechnug steht normalerweise jede vertragsrelevante Position. Da hier ein SV-Vertrag vorliegt, der (wahrscheinlich) jährlich durch ein neues Angebot und eine entsprechende Unterschrift darunter, verlängert wurde, muss doch aus dem Vertrag ersichtlich sein, welcher kWh Preis gefordert werden darf, bzw. welcher abgerechnet wurde. € 8100,-- Nachforderung auf Stromsteuer und EEG kann eigentlich in 7 Monaten nicht anfallen, diese beiden Positionen machen ca 3 ct/kWh aus.  Ihr hättet dann ca. 270.000 kWh verbraucht. Bei 80.000 kWh betragen die beiden Positionen € 2.400,-- . Da liegt etwas anderes im Busch, was du entweder nicht weisst, oder hier nicht preisgeben möchtest. Ein Versorger hat ja durchaus das Recht, Rechnungen zu korrigieren, aber bei dem Betrag, der so ca. deinen Halbjahresverbrauch wertmässig abdeckt, scheint mehr im Spiel zu sein.

Gruß

NN

Offline Roger

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Im Sondervertrag sind diese Punkte geregelt.
Den Vertrag mit Leistungsmessung hatten wir auch nur 1 Jahr.
In diesem Jahr konnten wir unseren Stromverbrauch auf 80.000 KWh verringern.
Nun haben wir einen anderen Vertrag ohne Leistungsmesung und zahlen 1.780,00 EUR mtl.

Wenn man die korrigierten Rechnungen zusammenrechnet und durch 12 teilt, kommt man auch auf diesen Abschlag vom neuen Vertrag.
Es gibt auch keine anderen Gründe !
Roger

Offline svenbianca

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was Netznutzer meint ist folgendes.

Ihre Angabe \"Nein,die Rechnungen wurden korrigiert von 02/07 bis 10/07\"
also ein halbes Jahr. bei einer Nachzahlung von 8100 Euro müssten Sie ja bei ca. 3 Cent Steuern (Angabe Netznutzer) 240000 KWH in 6 Monaten verbraucht haben. Wenn aber auch MWst. und Konzessionsabgabe gefehlt hat wären es ca. 8 Cent und 100000 KWH, das wäre für 6 Monate und damit auch viel zu hoch. Bei einem Jahresverbrauch von ca. 80000 KWH, dass sind für den angebenen ZEitraum ca. 40000 KWH müßten demnach 20 Cent Steuern je KWH nachberechnet worden sein..........

Offline Roger

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Ja so ist es auch.
Das komische ist,dass der Brief mit dem Hinweis kam \"Ihre angeforderten Kontoauszüge\" !
Ich hatte nichts angefordert !!!
Roger

Offline Roger

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Wichtig ist ja die Frage zu beantworten, ob E.ON berechtigt ist einfach diese Rechnungen zu stornieren und zu korrigieren.
Die telefonische Aussage des Mitarbeiters war ja \"wir haben vergessen\" die Beträge Stromsteuer,EEG etc. zu berechnen.
Eine Ratenzahlung wurde auch abgelehnt.

Man muss sich doch hier wehren können !
Wer kann mir da helfen ???

Gibt es Urteile die mir helfen könnten ?
Roger

Offline RR-E-ft

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@Roger

Was ist denn die Aufgabe des eigenen Anwalts dabei.
Wofür bekommt der sein Honorar oder bekommt er keins?

Offline Roger

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Ich habe das Gefühl, dass mein Anwalt hier den Weg des geringsten Widerstands sucht.
Er möchte von mir auch schriftlich bestätigt haben, dass er uns darauf hingewiesen hat das wir den Prozess möglicherweise verlieren.
An wen soll ich mich da noch wenden.
Fakt ist, die Rechnungen wurden korrigiert obwohl auf jeder Rechnung stand \"in den Rechnungsbeträgen sind sämtliche Abgaben und Steuern enthalten\" !

Mein Anwalt meint, dass es solch einen Fall noch nie gab und er es nicht einschätzen kann wie ein Richter hier entscheidet.
Es kann sein das die Kosten uns im Falle einer Niederlage erschlagen.
Gebühren lt. Anwalt für den ersten Schritt vor Gericht 3.200,00 EUR

Es verwundert mich sehr, da die Forderung 8.100,00 EUR beträgt.
Wäre es sinnvoll das Kartellamt zu informieren?
Ich gehe davon aus das E.ON Avacon weiß das die Gebühren die Forderung übersteigt, da laut Anwalt bei einer Niederlage in Berufung geht und dann die Kosten nochmals 3.700,00 EUR betragen.
Außerdem meint er, dass die Gesetze Versorgerfreundlich geschrieben sind.
Gibt es denn ähnliche Gerichtsentscheidungen?

Danke für die Mühe
Roger

Offline RR-E-ft

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@Roger

Für das Kostenrisiko im Falle eines Prozesses kann weder der Anwalt noch E.ON etwas.

E.ON muss im Falle der Erhebung einer Klage dieses Risiko ebenso eingehen, Prozesskosten und Anwaltskosten verauslagen bzw. vorschießen  und hat im Falle Ihrer zwischenzeitlichen Insolvenz noch nicht einmal etwas davon, selbst wenn E.ON den Prozess gewinnen sollte....

Es bringt also nichts, dass Prozesskostenrisiko zu bejammern. Dieses ist jedenfalls nicht Folge einer marktbeherrschenden Stellung, sondern wäre das selbe, wenn man sich mit einem Nachbarn bei einem solchen Streitwert gerichtlich auseinandersetzt.

Gerichtsentscheidungen zu suchen und die Rechtslage zu beurteilen ist Aufgabe des beauftragten Rechtsanwalts. Dafür bekommt der sein Honorar und haftet auch im Falle einer Falschberatung. Wenn er sich dazu außerstande sieht, sollte er es ggf. sagen. Dann lässt sich auch das Honorar nicht verdienen.

Offline ESG-Rebell

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Zitat
Original von RR-E-ft
Gerichtsentscheidungen zu suchen und die Rechtslage zu beurteilen ist Aufgabe des beauftragten Rechtsanwalts. Dafür bekommt der sein Honorar und haftet auch im Falle einer Falschberatung. Wenn er sich dazu außerstande sieht, sollte er es ggf. sagen. Dann lässt sich auch das Honorar nicht verdienen.
Damit haben etliche Ihrer Kollegen offenbar massive Probleme.

Aus diversen Berichten über Prozesse, die mit anwaltlicher Unterstützung an die Wand gefahren und deren Urteilsbegründungen anschliessend von Ihnen auseinander genommen worden sind, kann ich nur folgern, dass viele Anwälte anscheinend jedes Mandat leichtfertig annehmen.

Warum führt kaum ein HNO-Arzt komplizierte Operationen am offenen Herzen durch?

Warum arbeiten die wenigsten Hirn-Chirurgen nebenbei als Gynäkologen?

Sind doch alles Ärzte mit einem abgeschlossenen Medizin-Studium und -Promotion!

Viele Juristen halten sich hingegen wohl für Multi-Talente und Generalisten :(

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline Roger

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Ja das ist schon merkwürdig !
E.ON ist dabei meine gesamte Existenz zu zerstören.
Ich bin seid 11 Jahren selbständig und habe soetwas noch nie erlebt.
Hier war sogar das Finanzamt zugäglicher !!!

Wie kann man sich wehren ?
Keiner kann eine richtige Antwort geben.

Hier hängen ganze Existenzen dran.
4 Mitarbeiter, meine Kinder, meine Frau , mein Haus,meine Firma
Roger

Offline bjo

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Hallo,
- zuständiges Kartellamt infomieren
- Rechtsschutzversicherung abschließen nach 3 Monaten müssen die ran (ist bei mir so)
- neuen Anwalt suchen!
- Presse informieren, Thema E.On´s Fehler treiben Unternehmer in die Insolvenz\"
- anschließend den E.on Vorstand anschreiben

- erst zahlen wenn E.on´s Anspruch gesichert ist, anderenfalls gilt das wie eine Einverständniserklärung

erst zahlen wenn E.on´s Anspruch gesichert ist, anderenfalls gilt das wie eine Einverständniserklärung

Offline Roger

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Rechtsschutzversicherung wäre gut.
Ich bin aber Selbständig und hier gibt es keine für Vertragsrecht.
Die Rechtsschutz tritt ja auch nicht in laufende Verfahren ein.
Aber trotzdem Danke !

Vielleicht hilft ja der Fond hier im Verein.
Roger

Offline bjo

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Zitat
Original von Roger
Die Rechtsschutz tritt ja auch nicht in laufende Verfahren ein.
Aber trotzdem Danke !

Vielleicht hilft ja der Fond hier im Verein.

Gerichtsmäßig läuft da doch noch nicht´s ?! also kein laufendes Verfahren!

Idee:
- zur Versicherung A gehen und Rechtsschutzversicherung beantragen
(Fall schildern, die prüfen dann intern und schätzen das Risiko ab, wenn in den nächsten 3 Monaten etwas passiert)

Offline Roger

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Danke.
Aber da es sich hier um eine gewerbliche Angelegenheit handelt, gibt es keine Rechtsschutz für Vertragsangelegenheiten !
Leider ist es so.

Was kann man gemeinsam gegen E.ON Avacon machen ?
Roger

 

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