Original von Roger
Danke.
.....
Was kann man gemeinsam gegen E.ON Avacon machen ?
Bitte konzentrieren Sie sich doch erst einmal auf das Wesentliche: Ihre eigene Auseinandersetzung mit dem Versorger.
Wie die Vorredner schon beschrieben haben:
1. was wurde im Vertrag für ein Preis vereinbart (Preiserhöhungen ggf. mit berücksichtigen, s.u.).
2. wie hoch war der TATSÄCHLICHE Verbrauch
3. daraus ergibt sich der zu zahlende Betrag
4a. wenn dieser bereits beglichen wurde
(gar nichts tun, insbesondere NICHTS zahlen)
4b. oder wenn eine Differenz festgestellt wird, nur diese zahlen.
Anmerkung: gab es im Zeitraum eine Preiserhöhung, sollten Sie ggf. mit dem Anwalt zusammen erörtern, ob diese VERTRAGSKONFORM, also zulässig war. Entspechend ist dann weiter zu verfahren: nachzahlen, was rechtens ist - oder eben nicht.
Ironie (\'tschuldigung): wenn Sie ohne Rechtsgrund zahlen, geben Sie mir doch mal bitte ihre Anschrift - ich melde mich dann gelegentlich auch mal mit einer Rechnung, die Sie bitte umgehend begleichen wollen - ja, doch doch: so inetwa läuft es gerade bei Ihnen ab...