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Autor Thema: Ärger mit E.ON Avacon AG nachträgliche Rechnungskorrektur bei Leistungsmessung  (Gelesen 25122 mal)

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Offline Roger

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Wir waren bis Februar 2008 Sondervertragskunden bei E.ON Avacon mit Leistungsmessung.
Hier erhielten wir jeden Monat eine Rechnung und haben diese auch bezahlt.
Im November 2007 kam plötzlich ein dicker Brief, wo alle alten Rechnungen storniert wurden und neue erstellt wurden.
Dieses ergab eine Nachzahlung von 8.100,00 EUR.
Als ich dann in Helmstedt angerufen habe, wurde mir gesagt, dass vergessen wurde EEG,Stromsteuer etc. zu berechnen.
Dieses müssen wir nun nachzahlen.
Mit dieser Information bin ich zum Anwalt gegangen und dieser legte natürlich Widerspruch ein und hat E.ON einen Vergleich angeboten.
Das hat E.ON natürlich abgelehnt.
Zu beachten ist, dass unter jeder Rechnung der Satz stand, dass sämtliche Abgaben und Steuern enthalten sind.(auch die Alten)
Mein Anwalt hat mir dann geraten die Forderung aufgrund der hohen Prozesskosten anzuerkennen und eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Dieses habe ich dann auch gemacht und siehe da die Ratenzahlung (500,00 EUR mtl.) wurde abgelehnt.
Begründung . Nach Einhohlung einer Wirtschaftsauskunft muss der Ratenzahlungsantrag abgelehnt werden.

Das hat mich sehr verwundert, da wir ja eigentlich weiter keine großen Probleme haben.
Sollte sich E.ON auf nichts einlassen,sind wir gezwungen Insolvenz anzumelden oder einen sehr kostenintensiven Prozess durchstehen.
Sollten wir verlieren, erwarten uns zusätzlich sehr hohe Kosten.
Unser Anwalt meint, dass unser Fall einzigartig ist und es noch keine nachlesbaren Gerichtsentscheidungen gibt.
Das Risiko den Prozess zu verlieren sei sehr hoch, da die Gesetze versorgerfreundlich geschrieben sind.

Wer hat hier Erfahrung und kann uns helfen ??????

Es ist sehr wichtig, da unsere gesamte Existenz bedroht ist !!!
Roger

Offline bjo

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Hallo,
neuen Anwalt suchen!

>Zu beachten ist, dass unter jeder Rechnung der Satz stand, dass sämtliche Abgaben und Steuern enthalten sind.

meiner Laienhaften Meinung nach bist du damit aus dem Schneider!
ich würde an deiner Stelle
- zukünftige Zahlungen nur zweckgebunden leisten
- mich verklagen lassen, wenn E.on das überhaupt macht

Offline Roger

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Mein Anwalt(Fachanwalt für Energierecht) sagt ja, dass wir jetzt klagen müssen.
Das Problem ist, dass dieser Fall noch nie vorkam und er nicht sagen kann wie die Chancen stehen.

Das kuriose ist ja, das wir einen neuen Vertrag bekommen haben ohne Leistungsmessung, obwohl einen Tag vorher E.ON geschrieben hat das wir keinen neuen Vertrag bekommen !

Ist es hier sinnvoll das Kartellamt einzuschalten ?
Mir fehlt die Erfahrung.
Wir sind ein kleines Unternehmen (Sauna,Solarium etc.)
Unser Abschlag liegt mtl. bei 1.800,00 EUR.
Da wir den Verbrauch von 115.000,00 KWh auf 80.000,00 kwh gesengt haben, ist der neue Vertrag ohne Leistungsmessung.
Roger

Offline bjo

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Zitat
Original von Roger
Mein Anwalt(Fachanwalt für Energierecht) sagt ja, dass wir jetzt klagen müssen.
Das Problem ist, dass dieser Fall noch nie vorkam und er nicht sagen kann wie die Chancen stehen.

Ihr müßt klagen warum das den? Ihr habt ordungsgemäß die erhaltenen Rechnungen bezahlt. Wenn ein Handwerker z. B. 2 Jahre lang vergißt eine Rechnung zu schreiben für eine erbrachte Leistung, kann er sein Geld in den Wind schreiben!

Offline Roger

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E.ON droht mit Inkassobüro etc. und lässt sich auf nichts ein
Roger

Offline svenbianca

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soweit ich das Überblicke sind die Rechnungen also für die vergangenen 2-3 Jahre berichtigt worden oder?

Offline bjo

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Zitat
Original von svenbianca
soweit ich das Überblicke sind die Rechnungen also für die vergangenen 2-3 Jahre berichtigt worden oder?

ja so lese ich das auch. Auf den Rechnungen steht sogar das alle Kosten enthalten sind!

Als Privatmann würde ich so etwas aussitzen und abwarten!

Offline Roger

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Nein,die Rechnungen wurden korrigiert von 02/07 bis 10/07
Roger

Offline bjo

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Zitat
Original von Roger
Nein,die Rechnungen wurden korrigiert von 02/07 bis 10/07

verjährt ist demnach noch nichts!
aber trotzdem ich würde mich stur stellen! Rechnungen die dazu auch noch vollständig bezahlt wurden würde ich als bezahlt abhaken.
Einzige Ausnahme dich ich machen würden wären offendsichtlich falsche Rechnungen, MWST, Kundennummer, usw. vergessen.
Sind nur die Rechnungswerte falsch ist das Pech für E.ON!

Offline RR-E-ft

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@Roger

Wenn man auf Anraten seines Anwalts die Nachforderungen bereits anerkannt hat, braucht man über diese ggf. tatsächlich nicht mehr streiten. Dann kann sich die Haftung allein aus dem Schuldanerkenntnis ergeben, ohne dass es im Übrigen noch darauf ankommt, ob die anerkannte Schuld zuvor wirklich bestand.

Voraussetzung für diese negative Folge ist, dass die Schuld wirksam anerkannt wurde und man von diesem Anerkenntnis nicht mehr loskommt.
In diesem Falle wäre ggf. die Frage nach der Haftung des Anwalts zu stellen.

Offline svenbianca

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also vielleicht nochmal persönlich vorsprechen und um Ratenzahlung bitten evtl. schon mal etwas zahlen um auch die Zahlungsbereitschaft zu signalisieren. So etwas wirkt Wunder wenn schonmal Geld eingegangen ist und man dann erst nach einer Ratenzahlung fragt.

Offline Roger

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Wir haben die Forderungen in dem Sinne nicht anerkannt.
E.on hat ja auch die Ratenzahlung abgelehnt und unser Anwalt hat auch gesagt, dass wir auf diese Forderung noch nichts zahlen sollen, damit es hier nicht zu einem Schuldanerkenntnis kommt.
Die Frage ist ja, ob E.ON das überhaupt darf.
Nachforderungen trotz Leistungsmessung.
Die Aussage war ja, wir haben vergessen zu berechnen !
Auf den Rechnungen steht ja immer der Satz \"es sind alle Abgaben und Steuern enthalten\"
Die Frage ist ja, hat es votr Gericht bestand oder erschlagen uns dann die Anwalts-u.gerichtskosten wenn wir verlieren.
E.ON ist der Meinung, dass laut Vertrag ja keine Berechnungsfehler vorliegen.
Roger

Offline RR-E-ft

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@Roger

E.ON Avacon sollte erst einmal die Preiskalkulation offen legen, um nachzuweisen, dass in den ursprünglichen Rechnungsbeeträgen die Steuern und Abgaben tatsächlich  noch nicht enhalten waren.

Das kann doch auch ebenso eine stumpfe Behauptung sein.

Nachprüfen lässt sich das nur, wenn die Preiskalkulation vollständig offen gelegt wird.

Offline Roger

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Bei den korrigierten Rechnungen ist zu sehen, dass hier diese Beträge nachgebucht wurden.
Der Zählerstand wurde ja per Funk ausgelesen und es wurde nur vergessen diese Beträge zu berechnen.
Ist das rechtens ?
Roger

Offline RR-E-ft

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@Roger

Ich bezweifle, dass man aus den ursprünglichen Rechnungen ersehen kann, dass die Steuern und Abgaben nicht schon enthalten waren, somit mit den Nachberechnungen nicht einfach nochmals verlangt werden. Das kann man auch an den korrigierten Rechnungen gewiss nicht sehen.
 
Da muss man schon die Preiskalkulation sehen, um diese Frage mit hinreichender Gewissheit zu klären.

Wenn man den BGH im Urteil vom 13.06.2007 - VIII ZR 36/06 beim Wort nimmt, so könnte sich ergeben, dass sich Kunde und Versorger durch die beanstandungslose Zahlung auf eine Verbrauchsaberchnung auf die zur Abrechnung gestellten Preise geeinigt haben und diese dadurch neu vereinbarten Preise deshalb fortan für beide Teile verbindlich sind. Allein aus diesem Grunde könnte dann für eine Nachberechnung kein Platz sein....

Schließlich stellt sich die Frage nach der Rechtsgrundlage einer Nachberechnung.

 

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