Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Kartellamt geht gegen 35 Gasversorger vor  (Gelesen 14380 mal)

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Offline wulfus

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Kartellamt geht gegen 35 Gasversorger vor
« Antwort #15 am: 02. Mai 2008, 15:29:53 »
Ganz unten in dem Link steht:
Zitat
Darüber hinaus kann die Behörde bei den betroffenen Unternehmen zu viel kassierte Gelder abschöpfen.
Allerdings würden diese Gelder dann nicht an die Verbraucher zurückfließen, sondern in die Staatskasse.
Verbraucher, die zu viel gezahltes Geld von den Gasversorgern zurückhaben wollten,
müssen laut Kartellamt ein Zivilverfahren gegen die Unternehmen anstrengen.
Das dem Verbraucher geklaute Geld, klaut nun der Staat!? Wo leben wir bloß?

Offline elmex

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Kartellamt geht gegen 35 Gasversorger vor
« Antwort #16 am: 06. Oktober 2008, 07:04:29 »
Quelle: Spiegel Online

Zitat
Das Kartellamt hatte Anfang März gegen 35 Gasversorger in ganz Deutschland, darunter sechs E.on-Tochterfirmen E.on sowie vier RWE-Ableger, formelle Verfahren wegen des Verdachts des Preismissbrauchs zu Lasten der Verbraucher eingeleitet - eine beispiellose Aktion.  

Inzwischen sind die Ermittlungen weitgehend abgeschlossen. In rund 90 Prozent der Fälle habe sich der Verdacht bestätigt, heißt es in der Behörde. Anfang dieser Woche will das Kartellamt erste Ergebnisse bekanntgeben.  Allein die E.on-Ableger könnten ihren Kunden in den Jahren 2007 und 2008 bis zu 55 Millionen Euro zu viel abgeknöpft haben, lautet der Vorwurf. E.on bestreitet das zwar. Mit dem Vergleich will der Konzern aber Klarheit für die Kunden schaffen und wohl auch einer formellen Missbrauchsverfügung entgehen.

Offline e-Stromer

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Kartellamt geht gegen 35 Gasversorger vor
« Antwort #17 am: 06. Oktober 2008, 13:45:50 »
hier direkt vom Bundeskartellamt:

http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/aktuelles/2008_10_06.php

peanuts von E.ONs

 ;(

Offline marten

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Kartellamt geht gegen 35 Gasversorger vor
« Antwort #18 am: 06. Oktober 2008, 14:12:41 »

Offline superhaase

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Kartellamt geht gegen 35 Gasversorger vor
« Antwort #19 am: 06. Oktober 2008, 15:29:09 »
8) solar power rules

Offline RR-E-ft

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Kartellamt geht gegen 35 Gasversorger vor
« Antwort #20 am: 06. Oktober 2008, 16:07:17 »
@sh

Nein.

Hier weiterschreiben!

Es gehört nicht alles in den Versorger- Thread von E.ON Thüringen.

Offline superhaase

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Kartellamt geht gegen 35 Gasversorger vor
« Antwort #21 am: 06. Oktober 2008, 16:16:24 »
Sorry, wollte mich nicht als Moderator aufspielen.

Dann kopier ich meinen Beitrag hier rüber:

Das Ganze scheint mir ein schaler Kuhhandel zu sein.
Das Verfahren bis zum Ende durchzuziehen und eine verbindliche Feststellung der kartellrechtlichen Vergehen zu erzielen, wäre besser gewesen.
Die mickrige Rückzahlung und die nur verschobene Preiserhöhung werden der Sache nicht im Geringsten gerecht.
Das Kartellamt ist (wohl aufgrund mangelnder Resourcen) ein Papiertiger, der manchmal ganz gut fauchen kann - aber richtig zubeißen wohl nicht.

Schade!

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline RR-E-ft

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Kartellamt geht gegen 35 Gasversorger vor
« Antwort #22 am: 06. Oktober 2008, 17:57:15 »
Pressemitteilung des BMWi.

Als wenn der Preismissbrauch im Gasbereich etwas mit der Kernenergie zu tun hätte....

Offline tangocharly

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Kartellamt geht gegen 35 Gasversorger vor
« Antwort #23 am: 07. Oktober 2008, 22:29:57 »
Ja, das sehen Sie allerdings recht so:

Zitat
Das Ganze scheint mir ein schaler Kuhhandel zu sein.
Das Verfahren bis zum Ende durchzuziehen und eine verbindliche Feststellung der kartellrechtlichen Vergehen zu erzielen, wäre besser gewesen.
Die mickrige Rückzahlung und die nur verschobene Preiserhöhung werden der Sache nicht im Geringsten gerecht.
Das Kartellamt ist (wohl aufgrund mangelnder Resourcen) ein Papiertiger, der manchmal ganz gut fauchen kann - aber richtig zubeißen wohl nicht.

Manchmal ist ein \"halber Sieg\" besser wie ein \"Pyrrhus-Sieg\" (Noch so ein Sieg, und wir sind verloren).

Aber dennoch: verkehrswichtig kommt dann in der Öffentlichkeit und in den Verfahren rüber (auch wenn\'s nicht entscheidungserheblich ist), dass das Amt ja die Preise nicht beanstandet hat (oder dieses Tun unterlassen habe), somit ja alles in Bester Ordnung sei.

Im Ergebnis: Keiner will eine staatliche Aufsicht und Kontrolle über die Energiepreise (Ausnahme Marktmissbrauch), solches sei Aufgabe der Verbraucher durch Kostenkontrolle im Aspekt der Unbilligkeit (eine Seite der Medaille)  --  findet sich Verbraucher dann beim Zivilrichter, dann hört er (schlimmstenfalls), dass es nicht angehen könne, dass der Zivilrichter zum Kontrolleur über die Energiepreise berufen sei (andere Seite der Medaille).

Ergo (freiweg nach dem Spruch): \"Komm Karle, geh du voran\"
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline arche-noah_de

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Kartellamt geht gegen 35 Gasversorger vor
« Antwort #24 am: 14. November 2008, 15:07:12 »
Hallo,
wie auch immer man diesen \"Kuhhandel\" bewertet, wie kommen nun die 55 Mill. beim Verbraucher an?

Ich bin Kunde der StW Buchholz und die schrieben mir - im Laufe eines regen Schriftwechsel, ausgelöst im Oktober 2004 durch meinen 1. Unbilligkeitseinwand - am 22.09.2005 folgendes:

\"... Gegen die Erhöhung der Einkaufspreise seitens unseres Lieferanten, der E.ON-Hanse, können wir als örtlicher Gasversorger nichts unternehmen, da wir dort auch als Endkunde behandelt werden und somit keinen Einfluss auf die Preise haben.\" (Hervorhebung durch mich!)

Ist doch super!

Dann bekommen doch die StW Buchholz als Endkunde der E.ON-Hanse auch einen nicht unbedeutenden Batzen von den 55 Mill. ab (E.ON war/ist!? der einzigste Vorlieferant; da kommen doch riesige Liefermengen zusammen). Und diese Erstattung leiten die StW Buchholz doch ganz selbstverständlich an ihre Endkunden - also auch anteilig an mich - weiter ;).

Da E.ON Hanse auch noch die für 01.10.2008 angekündigte Preiserhöhung um 2 Monate auf den 01.12.2008 verschiebt und somit die StW Buchholz entsprechend erst später erhöhte Einkaufspreise an ihre Kunden weitergeben muss, ist die von den StW Buchholz im \"vorauseilendem Gehorsam\" vorgenommene Preiserhöhung zum 01.09.2008!!! wegen gestiegener Einkaufspreise auch zu korrigieren.

Da kommt doch ein richtig fetter Rückerstattungsbetrag zusammen :D ! Ja, ist denn schon Weihnachten? Ja, ist es!

Merkwürdig aber!
Von meinen StW habe ich aber noch nichts gehört. Dabei haben die sich doch in den letzten Jahren in ihrer Kundenkommunikation dahingehend gebessert, dass sie jede auch noch so kleine positive Nachricht sofort und in blumige Wort gekleidet an ihre ach so bedauernswerten Kunden weitergeleitet haben.

8) Ob ich da mal der PR-Abteilung einen Tipp gebe? 8)

Gruß
arche-noah_de

Offline ESG-Rebell

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Kartellamt geht gegen 35 Gasversorger vor
« Antwort #25 am: 15. November 2008, 19:15:47 »
Zitat
Original von arche-noah_de
\"... Gegen die Erhöhung der Einkaufspreise seitens unseres Lieferanten, der E.ON-Hanse, können wir als örtlicher Gasversorger nichts unternehmen, da wir dort auch als Endkunde behandelt werden und somit keinen Einfluss auf die Preise haben.\" (Hervorhebung durch mich!)
In dieser Aussage steckt Zündstoff.

Ist im Vertrag zwischen den Stadtwerken und E.ON-Hanse ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht für E.ON eingeräumt?
Falls ja: Welchen vertraglichen Ausgleich erhalten die Stadtwerke? Kündigungsrecht? Unbilligkeitseinwand?
Falls nein: Darf E.ON seine Preise überhaupt (in dem Maße) erhöhen?

Hat E.ON-Hanse eine Monopolstellung und nutzt sie diese aus?
Falls ja: Wehren sich die Stadtwerke dagegen (Anzeige beim Kartellamt, Vertragsanfechtung)?
Falls nein: Bemühen sich die Stadtwerke ernsthaft und nachhaltig um einen anderen Lieferanten?

Falls nein: Warum nicht? Sie sind zur Rücksicht auf ihre Kunden und wirtschaftlichem Verhalten verpflichtet!
Falls ja aber erfolglos: Werden andere Lieferanten durch E.ON-Hanse behindert?

Falls ja: Wehren sich die Stadtwerke dagegen?
Falls nein: Warum nicht? s.o.

Akzeptieren die Stadtwerke nicht alle Preise ihrer Vorlieferanten vorbehaltlos und wälzen sie bereitwillig auf ihre Kunden ab?

Um ein Bild zu bemühen: Verhalten sich die Stadtwerke genauso wie eine Glashütte, die das gesamte Gas selbst verbrennen und ihre Erzeugnisse auf dem Weltmarkt anbieten muss?

Und schliesslich: Können die Stadtwerke die obigen Fragen beantworten und durch Beweise belegen?

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline Wusel

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Kartellamt geht gegen 35 Gasversorger vor
« Antwort #26 am: 03. Dezember 2008, 09:39:03 »
Zitat
Original von ESG-Rebell
Zitat
Original von arche-noah_de
\"... Gegen die Erhöhung der Einkaufspreise seitens unseres Lieferanten, der E.ON-Hanse, können wir als örtlicher Gasversorger nichts unternehmen, da wir dort auch als Endkunde behandelt werden und somit keinen Einfluss auf die Preise haben.\" (Hervorhebung durch mich!)
In dieser Aussage steckt Zündstoff.

Ist im Vertrag zwischen den Stadtwerken und E.ON-Hanse ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht für E.ON eingeräumt?
Falls ja: Welchen vertraglichen Ausgleich erhalten die Stadtwerke? Kündigungsrecht? Unbilligkeitseinwand?
Falls nein: Darf E.ON seine Preise überhaupt (in dem Maße) erhöhen?

Hat E.ON-Hanse eine Monopolstellung und nutzt sie diese aus?
Falls ja: Wehren sich die Stadtwerke dagegen (Anzeige beim Kartellamt, Vertragsanfechtung)?
Falls nein: Bemühen sich die Stadtwerke ernsthaft und nachhaltig um einen anderen Lieferanten?

Falls nein: Warum nicht? Sie sind zur Rücksicht auf ihre Kunden und wirtschaftlichem Verhalten verpflichtet!
Falls ja aber erfolglos: Werden andere Lieferanten durch E.ON-Hanse behindert?

Falls ja: Wehren sich die Stadtwerke dagegen?
Falls nein: Warum nicht? s.o.

Akzeptieren die Stadtwerke nicht alle Preise ihrer Vorlieferanten vorbehaltlos und wälzen sie bereitwillig auf ihre Kunden ab?

Bei uns ist es ähnlich (Stadtwerke mit Vorlieferanten EON Avacon). NATÜRLICH akzeptiert unsere Stadtwerke alle Preise ihres Vorlieferanten EON.  Warum? Ganz einfach: EON ist zu 25% an der Stadtwerke beteiligt und damit wird die Stadtwerke niemals gegen sie aufbegehren.
So einfach ist das.
Sich einfach an den Stadtwerken beteiligen und denen dann das Gas zu überhöhten Preisen verkaufen. Der Endkunde kann dagegen nix machen, da nur die Stadtwerke (die nur die Einkaufspreiseröhungen 1:1 weitergeben) sein Vertragspartner ist.

Echt ein geiles Geschäftsmodell von EON, RWE und Co.

Offline egn

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Kartellamt geht gegen 35 Gasversorger vor
« Antwort #27 am: 03. Dezember 2008, 09:45:33 »
Zitat
Original von Wusel
Echt ein geiles Geschäftsmodell von EON, RWE und Co.

Aber da gibt es seit dem letzten BGH-Urteil eine neue Handhabe. Der Versorger muss sich um einen günstigen Vorlieferanten bemühen.

Offline u.h.

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Kartellamt geht gegen 35 Gasversorger vor
« Antwort #28 am: 03. Dezember 2008, 12:45:28 »
Zitat
Original von egn
Aber da gibt es seit dem letzten BGH-Urteil eine neue Handhabe.
Der Versorger muss sich um einen günstigen Vorlieferanten bemühen.
Die Frage ist nur, ob der Versorger dies durch einen \"Zeugenbeweis\" bestätigen KANN
oder ob er dazu konkrete Unterlagen (\"Offenlegung\") vorlegen MUSS!

Offline bjo

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Kartellamt geht gegen 35 Gasversorger vor
« Antwort #29 am: 03. Dezember 2008, 13:44:59 »
Zitat
Die Frage ist nur, ob der Versorger dies durch einen \"Zeugenbeweis\" bestätigen KANN
oder ob er dazu konkrete Unterlagen (\"Offenlegung\") vorlegen MUSS!

eine Zeugenaussage die sich im nachinein als falsch herrausstellt hat
schwerwiegende Konsequenzen für den der Sie tätigt!
uneidliche Falschaussage oder so?

 

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