Mein Versorger hat in einem Schreiben auf ein Amtsgerichtsurteil verwiesen, in dem festgestellt worden sein soll, dass Erhöhungen der Gastarife(dieses Versorgers) der Billigkeit entsprechen. Meine Fragen dazu:
1. kann es passieren, dass ein Gericht auch ohne Vorlage von Nachweisen durch den Versorger die Gaspreise für billig erklärt und ich dadurch gar nicht die Chance erhalte, die Forderung mit der Begründung anzuerkennen, ich hätte ja vorher die Billigkeit nicht nachvollziehen können.?
2. Der Versorger erklärt sich in dem Schreiben bereit, mir das Urteil anonymisiert zur Verfügung zu stellen.
a)Welche Folgen kann die Zustimmung zur Übersendung des Urteils haben?
(z.B. Der Beklagte, also ich, wusste, dass das AG .. die Gaspreiserhöhungen für billig hält, hat aber weiterhin die Begleichung der Forderungen verweigert und deshalb Anlass zur Klage gegeben und muss dann nach Klageerhebung auch die Kosten tragen, da die Bedingungen für ein \"kostenfreies\" Anerkenntnis der Forderungen nicht mehr gegeben sind)
b) reicht evtl. schon das Angebot des Versorgers, das Urteil zur Verfügung zu stellen dafür, dass ich an den Kosten beteiligt werde?
3. Werden Urteile eines Amtsgerichts irgendwo veröffentlicht?
Danke für Antworten