Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Am 12.1.2008 Mahnbescheid erhalten  (Gelesen 8504 mal)

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Offline Opa Ete

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Am 12.1.2008 Mahnbescheid erhalten
« am: 14. Januar 2008, 14:29:53 »
Hallo zusammen,
ich habe seit 1.10.2004 allen Gaspreiserhöhungen von EON Avacon
mit Hinweis auf §315 widersprochen. Bisher hat mir EON Avacon immer nur einfache Mahnungen geschickt. Jetzt kam aber ein gerichtlicher Mahnbescheid über 2,67€ Restforderung aus dem Jahr 2004. Es ist klar, dass der Mahnbescheid (Antrag beim Gericht Ülzen am 21.12.2007 eingegangen) die Verjährung unterbrechen soll. Meine Frage: Hat noch jemand, der Zahlungen mitt Hinweis auf §315 gekürzt hatte, einen Mahnbescheid von EON Avacon bekommen? Hat die Avacon ihre Praxis geändert und versucht es jetzt auf gerichtlichem Wege?

Offline RR-E-ft

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Am 12.1.2008 Mahnbescheid erhalten
« Antwort #1 am: 14. Januar 2008, 14:36:05 »
@Opa Ete

Streitet E.ON wirklich wegen 2,67 € vor Gericht?

Der Konzern muss es wohl bitter nötig haben.

Offline svenbianca

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Am 12.1.2008 Mahnbescheid erhalten
« Antwort #2 am: 14. Januar 2008, 14:37:42 »
@Opa ete

Ich würde bei EON anrufen und nachfragen, das kann nur ein Fehler sein. Solche geringe Forderungen werden in der Regel ausgebucht.

Offline RR-E-ft

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Am 12.1.2008 Mahnbescheid erhalten
« Antwort #3 am: 14. Januar 2008, 14:41:52 »
@svenbianca

Ob E.ON den Antrag zurücknehmen wird ist fraglich.
Für den Mahnbescheid sind Gerichtskosten angefallen, mehr als 2,67 €. Wird die Abgabe an das Streitgericht beantragt, erhöhen sich die Gerichtskostenvorauszahlungen nochmals.

Ein teurer Fehler, falls es sich um einen solchen handeln sollte.

Offline Opa Ete

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Am 12.1.2008 Mahnbescheid erhalten
« Antwort #4 am: 14. Januar 2008, 14:41:58 »
Jawohl, der geringe Betrag kommt zustande, weil die Erhöhung am 1.10.2004 und der Ablesetag der 16.10.2004 war. Also bezieht sich die Erhöhung auf 16 Tage. Interessant ist, das die Prozessbevollmächtigten die Rechtsanwälte Göhmann aus Magdeburg sind und der Mahnbescheid vom Amtsgericht Ülzen kommt.

Offline RR-E-ft

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Am 12.1.2008 Mahnbescheid erhalten
« Antwort #5 am: 14. Januar 2008, 14:45:06 »
@Opa Ete

Also sind für den Mahnbescheidsantrag sogar auch schon Anwaltskosten entstanden.

Man mag sich nicht vorstellen, wieviel Geld E.ON für Anwalts- und Gerichtskostenvorschuss verauslagen musste, damit ein solcher Mahnbescheid beantragt und zugestellt werden konnte.

E.ON muss es wahrlich bitter nötig haben. Dem Konzern gehört unser tiefes Mitgefühl.

Es scheint fast so, als habe Konzern- Lenker Dr. Bernotat nun tatsächlich die Dialog- Offensive eröffnet, wobei der Dialog wohl  in freier Rede vor den Gerichten erfolgen soll.

Offline Opa Ete

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Am 12.1.2008 Mahnbescheid erhalten
« Antwort #6 am: 14. Januar 2008, 14:50:00 »
ja genau 23€ Gerichtkosten, 25€ Rechtsanwaltskosten und 5€ Auslagen.
Die Forderung beläuft sich auf 55,67€. Für den fall des Widerspruchs hat EON Avacon gleich die Durchführung des streitigen verfahrens beantragt.
Das soll wohl ein Präzedenzfall werden. Habe ja seit 2004 gekürzt
Gesamtforderung Stand November 2007 war 568€. Keine Ahnung wie die vorgehen. Damit die Forderungen aus 2005 nicht verjähren klagen sie wohl im Dezember 2008.

Offline RR-E-ft

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Am 12.1.2008 Mahnbescheid erhalten
« Antwort #7 am: 14. Januar 2008, 14:52:15 »
@Opa Ete

Man sollte überlegen, ob man sich nicht einen Anwalt nimmt, der widerklagend einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit aller einseitig vorgenommenen Preisneufestsetzungen stellt. Für die Widerklage mit hohem Gegenstandswert braucht man keinen Gerichtskostenvorschuss leisten.

Bei einem solchen Pippifax- Streitwert sollte man widerklagen, schon um der Gefahr zu begegnen, dass der Richter die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im Hinterzimmer \"würfelt\", zudem das Ganze zum Landgericht ziehen, dabei auch Kartellrecht bemühen, damit es sich für E.ON \"lohnt\".

Ich hoffe, Sie gehören dem Prozesskostenfond des Vereins an und können es deshalb gelassen sehen, dass der Unterlegene der ersten Instanz bei einem Streitwert von 2,67 € Verfahrenskosten in Höhe von 255 €  zu tragen hat.

Offline Opa Ete

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Am 12.1.2008 Mahnbescheid erhalten
« Antwort #8 am: 14. Januar 2008, 14:59:38 »
kein schlechter Gedanke. Habe mittlerweile 27 einfache Mahnungen von Avacon erhalten immer mit Klageandrohung. Aber niemals eine Sperrandrohung. Dachte ehrlich die vergessen die 2,67€ und die sind verjährt.

Offline AKW NEE

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Am 12.1.2008 Mahnbescheid erhalten
« Antwort #9 am: 14. Januar 2008, 18:55:24 »
@ Opa Ete

Handelt es sich um das Amtsgericht Uelzen?
Ich komme selber aus dem Wendland. wir haben hier eine feste Gruppe, die sich regelmäßig trifft. Eine Anwältin die sich mit diesen fragen beschäftigt haben wir auch.
Gruß aus dem Wendland

Offline crexi

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Am 12.1.2008 Mahnbescheid erhalten
« Antwort #10 am: 29. Januar 2008, 18:27:05 »
Grüße euch als sporadischer Zaungast dieses Forums   u n d  als Mitkämpfer (wenn auch bisher allein).
Gegen den M.bescheid über rund 35 € der eon Avacon habe ich Widerspruch erhoben. Dann geht die Sache wohl an das AG Verden.
Dazu folgendes (absichtlich in Kurzform):
1. Momentan kenne ich nur das LK Verden-Urteil vom 29.06.06 und das offenbar sehr populär gewordene BGH-Urteil vom Juni 07, aber z.B. nicht das OLG Celle-Urteil zum LG Verden-Urteil. Ich ahne schlimmes. Wo finde ich die Celle´sche-Meinung, damit ich schon mal weiss, was auf mich zukommen könnte......???
2. Schon die Urteile LG Verden und BGH (teilw. gelesen: LG Oldbg 22.11.07 und LG München 27.9.07) lassen erkennen, dass es uns Kunden offenbar mehr und mehr schwerer gemacht wird. Erschwerend kommt hinzu, dass es offenbar deutliche \"Verbindungen\" zwischen einzelnen Richtern und Energie-Lobbyisten zu geben scheint. Wo sind wir eigentlich?
3. Wenn es immer mehr zum Lotteriespiel wird, sich auf die Rechtsprechung eines bestimmten Gerichts (-bezirkes) einzustellen, dann wird man schon aus diesem Grunde ohne praxiserfahrenen Fachanwalt, Fondsbeteiligung und Versicherung nicht mehr auskommen!
4. Für den Laien wird es zunehmend schwierig, den Überblick über die Unmenge von Infos, die es allein in diesem Forum gibt, zu erhalten und zu behalten. Bei dieser Gelegenheit möchte ich anregen, dass sich jeder TN kurz fassen und auf das Wesentliche beschränken sollte. Verspreche, es ab jetzt auch zu tun.
Gruß von der Weser
crexi

Offline Cremer

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Am 12.1.2008 Mahnbescheid erhalten
« Antwort #11 am: 20. März 2008, 07:41:58 »
@Opa Ete,

wäre schön, mal zu hören, wie denn die Sache bei Ihnen weitergegangen ist?
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Bandit

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Am 12.1.2008 Mahnbescheid erhalten
« Antwort #12 am: 11. Mai 2008, 21:37:24 »
Hallo zusammen,

ich kürze ebenfalls seit 2004 und zahle seither nur den Preis, der vor dem 01.10.2004 Gültigkeit hatte. Aufgrund des etwas höheren Verbrauchs (BHKW) beläuft sich der Kürzungsbetrag mittlerweile auf eine Summe von ca. 5.000 Euro.

E.ON Avacon reagierte allerdings bisher nur mit vereinzelten Mahnungen (so 25 Stück für den gesamten Zeitraum), in denen immer wieder die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens angedroht wurde.

Die ersten Mahnungen enthielten auch eine Sperrandrohung, gegen die ich einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt habe. Dieser wurde allerdings durch das AG Helmstedt mit einer sehr fadenscheinigen Begründung abgelehnt. Wer im Übrigen Interesse an der Entscheidung hat, kann sich ja melden. Jedenfalls führte es trotzdem zum Erfolg, denn von nun an gab es keine Sperrandrohungen mehr.

Nachdem anfänglich Mahnkosten in Höhe von 5 Euro pro Mahnung erhoben wurden, erfolgte nach Hinweis auf die nicht vorliegende Fälligkeit der Forderung eine Einstellung dieser Verfahrensweise.

Mich wundert es in der Tat, wieso bei Opa Ete ein solch geringer Betrag gerichtlich eingefordert wird und bei mit nur sinnlose Mahnschreiben versandt werden. Nach welchen Gesichtspunkten sucht E.ON Avacon denn seine potentiellen \"Opfer\" aus?

Wieso wird überhaupt ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt? E.ON Avacon müsste doch klar sein, dass hiergegen 100%ig Widerspruch eingelegt wird. Oder dient die Sache nur der Einschüchterung der Preisrebellen?

Ich werde im Falle einer Klageschrift seitens E.ON Avacon wenn nötig sämtliche Instanzen ausschöpfen, der Streitwert dürfte das ja m.E. hergeben.

Offline Bors

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« Antwort #13 am: 11. Mai 2008, 22:37:50 »
@Opa Ete / Bandit / crexi

Mich würde interessieren, welchen Tarif Sie bei der Avacon haben. Ich kürze seit Oktober 2006 und bin im Tarif Erdgas Classic. Verrechnet die Avacon bei Ihnen auch die Abschlagsbeträge mit der ältesten Forderung? Meine letzte Mahnung vom April erweckt den Eindruck, ich hätte bereits die Abschläge Januar - März komplett nicht gezahlt. Ich habe bei der Avacon angerufen und klargestellt, dass jeden Monat - durch den Kontoauszug nachweisbar - ein gekürzter Abschlag bezahlt wird und dass ich es unverschämt finde, dass die Mahnungen den Eindruck erwecken, ich hätte für die jeweils letzten Monate gar nichts bezahlt. Geht das anderen auch so? Ich kürze nach § 315 BGB und habe der Avacon auch mitgeteilt, dass eine Aufrechnung unzulässig ist.

Gruß

Bors

Offline Bandit

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Am 12.1.2008 Mahnbescheid erhalten
« Antwort #14 am: 12. Mai 2008, 11:28:31 »
@Bors

Ich beziehe Erdgas zum Tarif \"ErdgasComfort\" von der E.ON Avacon AG, dürfte somit Sondervertragskunde sein.

Anfänglich wurden meine Abschlagszahlungen mit den ältesten Forderungen verrechnet, obwohl von Anfang an ein wirksamer Widerspruch gegen die Preiserhöhungen eingelegt wurde. Ich gehe aber davon aus, dass die Verrechnungen seitens E.ON Avacon rechtlich unbeachtlich sein dürften, denn es wurde ja gerade gegen die Höhe der Verrechnungsbeträge wirksame Widersprüche eingelegt. Mithin m.E. nur ein buchungstechnisches Problem seitens E.ON Avacon.

Nachdem ich die Helden aus Helmstedt auf die geltende Rechtslage (Aufrechnungsverbot) hingewiesen habe, wurde mir mitgeteilt, dass von nun an Abschlagzahlungen auch den fälligen Abschlägen zugeordnet werden. Für die bereits vorgenommenen Verrechnungen ist eine Zuordnung rückwirkend leider nicht möglich, so E.ON Avacon.


Viele Grüße aus Wanzleben

Bandit

 

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