Was Christian Guhl zu den Tarifen Classic und Comfort schreibt, ist für uns Laien interessant, mal in dieser Deutlichkeit über diese Unterscheidung lesen zu können. Frage: Wodurch ist es sicher, dass sich der von AVACON einseitig eingestufte \"Classic\"-Kunde auf die daraus folgende juristische Unterscheidung verlassen kann? Ich kann leider nicht mehr feststellen, ob ich einen Vertrag (bei der Rechtsvorgängerin !) unterzeichnet habe, oder die Einstufung einseitig vorgenommen worden ist. In dieser Situation wird es wohl darauf ankommen, ob es erstrebenswert ist, sich gegen die einseitige Einstufung in \"Classic\" zu wehren oder sich darüber zu freuen. Wo liegt der Unterschied ?
Übrigens: Der gerichtl. Mahnbescheid, den AVACON über einige Euro kurz vor dem letzten Silvester beantragte, ruht immer noch sanft beim Amtsgericht. Die nächsten folgen wohl jeweils zu den kommenden Jahreswechseln, um die Verjährungsfristen jeweils zu unterbrechen. Ich meine, dass diese Aktionen vergebliche Mühen sein werden, da AVACON nach soviel Zeitverstreichen ihre Ansprüche verwirkt haben wird. Wer hat bereits über die Verwirkung etwas gehört?
Bin gespannt, ob ich auf diese 2 Fragen was hören werde......
Gruss Crexi