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Autor Thema: Am 12.1.2008 Mahnbescheid erhalten  (Gelesen 8485 mal)

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Offline Christian Guhl

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Am 12.1.2008 Mahnbescheid erhalten
« Antwort #15 am: 12. Mai 2008, 13:11:22 »
@Bandit/Bors
Comfort und Classic sind beides Sonderverträge. Die Grundversorgung nennt sich ErdgasTarif. In Classic wurde man ohne eigenes Zutun eingestuft. Ohne Vertrag. Nach einer Mitteilung von Eon-Avacon ist Classic ein Sonderabkommen in der Grundversorgung. Konsessionsabgaben werden in der Höhe wie für Sonderverträge gezahlt.Seit 2007 ist für Classic eine Vertragsunterzeichnung notwendig. Als Preisänderungsklausel hat man einfach den § 5.2 GVV genommen. Mit der Begründung : Was für die Grundversorgung richtig ist, kann für Sonderverträge nicht falsch sein. Nun gut, lassen wir sie in dem Glauben. Eines Tages wird das böse Erwachen kommen. Mit den älteren \"Sonderabkommen\" (ohne Vertragsunterzeichnung) wird man noch viel Freude haben.
Die Verrechnung der Abschlagzahlungen ist ein altes Problem. Eon-Avacon hat dazu mitgeteilt, dass grundsätzlich mit der ältesten Forderung verrechnet wird.Ist allerdings die Zahlung zweckgebunden, würde man dies beachten. Ich habe allerdings im letzten Jahr fast 50 Rechnungen gesehen, wo dies nicht gemacht wurde. Darauf angesprochen, hat es Eon-Avacon die Sprache verschlagen.Das ist das grösste Problem mit unserem Lieblingsversorger. Wenn das Opfer (woanders auch Kunde genannt)Fragen stellt, bei denen klar Stellung bezogen werden muss, antwortet Eon-Avacon gar nicht mehr.
@Bandit
Habe ich das richtig verstanden, die 5,-€ Mahngebühren werden nicht mehr berechnet ? Wenn das so stimmt, werde ich mal anfragen, warum ein Opfer (Kunde) Mahngebühren bezahlt und ein anderes nicht.

Offline Bandit

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Am 12.1.2008 Mahnbescheid erhalten
« Antwort #16 am: 12. Mai 2008, 14:13:16 »
@ Christian Guhl

Ja richtig, die letzte Mahnung mit Mahnkosten (5 EURO) war vom 08.02.2007. Ich habe zwischenzeitlich 7 Mahnungen ohne diese Mahnkosten erhalten.

Der Text im Anschreiben war immer \"Unsere Foderung beträgt gemäß beiligender Postenaufstellung xxxx,xx EURO (inkl. Mahnkosten).\"

Nunmehr immer ohne den Zusatz inkl. Mahnkosten.


Viele Grüße

Bandit

Offline Bors

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Am 12.1.2008 Mahnbescheid erhalten
« Antwort #17 am: 12. Mai 2008, 15:01:41 »
@ bandit / christian guhl

Ich habe gerade mal nachgeschaut. Seit der letzten Jahresrechnung (im Juli 2007) werden auch bei mir keine Mahngebühren mehr ausgewiesen. Anscheinend werden auch keine Mahngebühren mehr erhoben - die von der Avacon ausgewiesene offene Summe steigt jeden Monat nur in Höhe des gekürzten Abschlags.

Wir werden siegen, die Avacon weicht wohl langsam zurück!!!

MfG

Bors

Offline Christian Guhl

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Am 12.1.2008 Mahnbescheid erhalten
« Antwort #18 am: 12. Mai 2008, 18:10:12 »
@bors/bandit
Freut euch nicht zu früh ! Ich habe es schon erlebt, dass diese Schlingel die Mahngebühren klammheimlich von den Abschlagzahlungen abgezogen haben.
In der Endabrechnung stand dann : \"Von den Abschlägen wurden xxx € Mahngebühren verrechnet\". Also aufpassen und alles genau nachrechnen.
Bei diesem Chaoshaufen muss man auf alles gefasst sein !

Offline Bandit

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Am 12.1.2008 Mahnbescheid erhalten
« Antwort #19 am: 12. Mai 2008, 20:02:03 »
@Christian Guhl

also meine Endabrechnung für 2007 ist diesbezüglich sauber, es wurden tatsächlich ab Februar 2007 keine Mahnkosten mehr berechnet. Das Problem scheint also vom Tisch zu sein. Allerdings sind die Mahnkosten auf den gesamten Rechtsstreit bezogen ja immer noch das kleinste Übel.

Naja warten wir ab, was E.ON Avacon noch für Geschütze aufzufahren versucht. :D

Offline crexi

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Am 12.1.2008 Mahnbescheid erhalten
« Antwort #20 am: 08. September 2008, 11:37:24 »
Was Christian Guhl zu den Tarifen Classic und Comfort schreibt, ist für uns Laien interessant, mal in dieser Deutlichkeit über diese Unterscheidung lesen zu können. Frage: Wodurch ist es sicher, dass sich der von AVACON einseitig eingestufte \"Classic\"-Kunde auf die daraus folgende juristische Unterscheidung verlassen kann? Ich kann leider nicht mehr feststellen, ob ich einen Vertrag (bei der Rechtsvorgängerin !) unterzeichnet habe, oder die Einstufung einseitig vorgenommen worden ist. In dieser Situation wird es wohl darauf ankommen, ob es erstrebenswert ist, sich gegen die einseitige Einstufung in \"Classic\" zu wehren oder sich darüber zu freuen. Wo liegt der Unterschied ?

Übrigens: Der gerichtl. Mahnbescheid, den AVACON über einige Euro kurz vor dem letzten Silvester beantragte, ruht immer noch sanft beim Amtsgericht. Die nächsten folgen wohl jeweils zu den kommenden Jahreswechseln, um die Verjährungsfristen jeweils zu unterbrechen. Ich meine, dass diese Aktionen vergebliche Mühen sein werden, da AVACON nach soviel Zeitverstreichen ihre Ansprüche verwirkt haben wird. Wer hat bereits über die Verwirkung etwas gehört?
Bin gespannt, ob ich auf diese 2 Fragen was hören werde......
Gruss Crexi

Offline Christian Guhl

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Am 12.1.2008 Mahnbescheid erhalten
« Antwort #21 am: 08. September 2008, 19:10:43 »
@crexi
Der ErdgasComfort ist eindeutig ein Sondervertrag. Das bezweifelt niemand.Selbst Eon-Avacon nicht.Ob die Preisänderungsklausel (Avacon behält sich die Änderung der Vertragspreise vor)gültig ist, bedarf keiner Diskussion.
Der ErdgasClassic ist lt.Eon-Avacon eine \"Sondervereinbarung in der Grundversorgung\".Ein klassischer Normsondervertrag.Zustande gekommen ohne Kundenunterschrift. Als Eon-Avacon merkte, was das bedeutet, hat man schnell einen Rückzieher gemacht. Seit 2007 muss ein Vertrag unterschrieben werden.Alle älteren Classic-Verträge hat man bisher nicht angerührt, wahrscheinlich um Unruhe unter den Kunden zu vermeiden.
Zu Normsonderverträgen hat das OLG Oldenburg etwas gesagt :
http://www1.ndr.de/wirtschaft/gaspreise110.html
Gegen die Preise im Classic wurde bereits im Dez.2006 eine Klage beim Landgericht Hannover eingereicht. Bis heute gibt es m.W. noch keinen Termin.
Sich gegen die Einstufung in Classic wehren bringt nichts. Als Alternative gibt es die Grundversorgung (ErdgasTarif).Man kann eigentlich zufrieden sein. Sondervertragskunde ohne wirksam vereinbarte AGB.Es gibt schlimmeres !

Offline crexi

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Am 12.1.2008 Mahnbescheid erhalten
« Antwort #22 am: 08. September 2008, 20:42:51 »
@Christian Guhl
Der Begriff \"klassischer Normsondervertrag\" flößt richtig Ehrfurcht ein. Kann aber rein nichts mit anfangen: Was steckt wohl dahinter?

Und noch was: Wo kann man denn die offenbar unwirksame Preisklausel lesen? Wie lautet sie?

Das OLG Oldenburg- Urteil sollte man sicher auch gelesen haben. Auf der NDR-Site ist es nicht abgedruckt. Wer kennt den Weg dorthin?

Wie könnte man Verbindung zu den in Hannover klagenden \"Classic\"-Kunden bekommen?

crexi

Offline Christian Guhl

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Am 12.1.2008 Mahnbescheid erhalten
« Antwort #23 am: 08. September 2008, 21:59:34 »
@crexi
Mal unter \"Suchen\"den Begriff Normsondervertrag eingeben. Man findet dann schon so einiges heraus.Besser als wenn ich jetzt einen Erklärungsversuch starte.Die Preisanpassungsklausel ist in den ABG des \"Comfort\" unter Nr.3.
Sie lautet wie ich geschrieben habe : Avacon behält sich .....
Das Urteil des OLG Oldenburg wird sicher nach der Veröffentlichung hier nachzulesen sein. Da ich keine Erlaubnis habe, kann ich hier leider nicht Namen und Anschrift von Beteiligten der Klage veröffentlichen.Wenn das hier einer der Betreffenden liest, kann er ja Verbindung aufnehmen.Wenn ich in dieser Sache etwas Neues erfahre, werde ich mich auf alle Fälle melden.

Offline AKW NEE

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Am 12.1.2008 Mahnbescheid erhalten
« Antwort #24 am: 09. September 2008, 11:15:22 »
@ crexi

Zitat
Der gerichtl. Mahnbescheid, den AVACON über einige Euro kurz vor dem letzten Silvester beantragte, ruht immer noch sanft beim Amtsgericht.

Opa Ete hat fast gleichzeitig einen Mahnbescheid bekommen. Er schreibt:

Zitat
Eon Avacon hat nach meinem Einspruch keine Klage erhoben,
jetzt ist die Sache verjährt.


Erdgastarif Classic

Der Avacon-Konzern gegründet am 20. 08. 1999 durch Fusion von Hastra, ÜZH, EVM AG, FSG und Landgas Nds. Zum 01. 07. 2005 erfolgte die Umfirmierung in E.ON Avacon. 34,7 % der Aktien gehören kommunalen Aktionären.

Mehr hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Avacon


Die Bezeichnung Erdgastarif Classic wurde von der Avacon mit der Jahresverbrauchsabrechnung 2003/2004 ohne Stichtag eingeführt. Jeder Kunde hat einen anderen Termin für den Beginn des Tarifes Classic, es ist das Datum für den Anfang der Abrechnung 2003/2004.

Für Altkunden ist die Frage ob mit der Einführung der Bezeichnung Erdgastarif Classic ein Neuer Vertrag abgeschlossen wurde? Bei einem
Kunden aus dem ehemaligem Hasta-Gebiet gab es folgende Entwicklung:

Lieferbeginn 29. 01. 1996
HASTRA
mit Vertrag
Wärme Sondervertrag

Umbenennung des Vertrages ohne Stichtag mit Beginn Abrechnung 98/99
Hastra
Ohne neuen Vertrag
Allgemeiner Tarif und Wärme-Sondervertrag Gas

Übername durch Avacon ohne Stichtag ( s.o. Gründung des Konzernes ) sondern mit Beginn Abrechnung 99/2000
Avacon
Ohne neuen Vertrag
Allgemeiner Tarif und Wärme Sondervertrag Gas

Umbenennung des Vertrages ohne Stichtag mit Beginn Abrechnung 2001/2002
Avacon
Ohne neuen Vertrag
Allgemeiner Tarif und Erdgas-Sondervertrag

Umbenennung des Vertrages ohne Stichtag mit Beginn der Abrechnung 2003/2004
Avacon
Ohne neuen Vertrag
Erdgas Classic

Für mich ist Classic eine neue Bezeichnung für den alten Vertrag, mehr nicht. Der alte Vertrag von der Hastra ist ein Sondervertrag, der zu keinem Zeitpunkt geändert oder gekündigt wurde.


Mit hoher Wahrscheinlichkeit können alle Sondervertragskunden der E.ON Avacon davon ausgehen das die Preisanpassungsklauseln in ihren Lieferverträgen ungültig sind. Dies gilt für alle Sonderverträge der Sparten Strom und Gas

Hilfreich bei der Beurteilung der Preisanpassungsklauseln ist das Urteil des BGH vom 29.04.2008.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=&client=%5B%27%5B%5C%27%5B%22%5B%5C%27%2C+%5C%27%5B%22%5B%5C%27%5D%27%2C+%27%5B%5C%27%5B%22%5B%5C%27%2C+%5C%27%5B%22%5B%5C%27%5D%27%5D&client=%5B%27%5B%5C%27%5B%22%5B%5C%27%2C+%5C%27%5B%22%5B%5C%27%5D%27%2C+%27%5B%5C%27%5B%22%5B%5C%27%2C+%5C%27%5B%22%5B%5C%27%5D%27%5D&nr=44010&pos=0&anz=51

 

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