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Autor Thema: Konzessionsabgabe  (Gelesen 206962 mal)

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Offline Gridpem

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Konzessionsabgabe
« Antwort #15 am: 12. November 2007, 12:34:10 »
@ h.terbeck

Zitat:

\"In diesem Gewinn ist dann selbstverständlich auch der Preisbestandteil aus Konzessionsabgabe enthalten!\"


Wenn Sie das so sehen, haben Sie noch die Umsatzsteuer vergessen (lach,lach)

Die Konzessionsabgabe ist genau wie die Umsatzsteuer ein Durchlaufposten für ein Unternehmen, der keinerlei Auswirkungen auf den Gewinn haben darf und auch nicht hat, es sei denn, jemand dreht daran bewusst und besch.....

Die KA wird auf der einen Seite eingenommen und auf der anderen Seite wieder abgeführt, aber nicht als Teil der Gewinnausschüttung, oder sehen Sie z.B. die Zahlung der Umsatzsteuer als eine Gewinnausschüttung an das Finanzamt ???

Offline Zeus

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Konzessionsabgabe
« Antwort #16 am: 12. November 2007, 12:37:54 »
@h.terbeck

Ich habe mich heute nochmals eingehend mit der Frage der Konzessionsabgaben beschäftigt. Und mich lange sowohl mit den Verantwortlichen der Stadtwerke (100% Stadtbeteiligung), der  Gasanstalt (Börsennotierte Aktiengesellschaft mit Mehrheitsbeteiligung der Stadt) als auch der Stadtverwaltung unterhalten. Das was - nach Ihren Schilderungen offensichtlich in Greven abläuft kann hier nicht nachvollzogen werden. Die Vorlieferanten (z.B. die Saar-Ferngas bei Erdgas) berechnen keine KA und führen auch keine an die Stadt ab.
Um noch konkreter zu werden : Die Stadtwerke beliefern z.B.Teilgebiete der Stadt und einige Firmen mit Fernwärme zu deren Herstellung sie auch teiweise Erdgas seitens der Gasanstalt beziehen; die Rechnungstellung erfolgt ohne Einbeziehung von KA. Die  Anrechnung der KA erfolgt nur ein Mal im Endverbraucherpreis, obwohl hier eigentlich zwei Vorlieferanten eingeschaltet sind, die Saar-Ferngas und die Gasanstalt.
Vielleicht verstehen Sie jetzt warum der Vorgang Greven für uns nicht nachvollziebar ist.

Offline userD0010

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Konzessionsabgabe
« Antwort #17 am: 12. November 2007, 12:56:02 »
Es schmerzt nur.
Die Umsatzsteuer ist ein Betrag, den der Energieversorger auf seinen Netto-Verkaufspreis aufschlägt und an die Finanzbehörde (nach Vorsteuerabzug) abzuführen hat.
Die Konzessionsabgabe ist dagegen keine Steuer, sondern ein Entgelt, das der jeweiligen Stadt für die Nutzung von Wegen stadteigenen Grundstücken seitens des Energielieferanten gezahlt wird.
Dass der Endverbraucher sowohl die MWSt. (Umsatzsteuer ! ) als auch die Konzessionsabgabe, aber auch weitere kalkulierte bzw. kalkulatorische Posten im Abnahmepreis für Energie zu zahlen hat, ist hoffentlich hinreichend bekannt.

Offline nomos

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Konzessionsabgabe
« Antwort #18 am: 12. November 2007, 16:58:19 »
Hier scheinen ja viele Missverständnisse über die Konzessionsabgabe zu bestehen.

Mit der Umsatzsteuer sollte man die Konzessionsabgabe nicht vergleichen. Das sind zwei unterschiedliche Schuhe. Wird die Konzessionsabgabe bei kommunalen Stadtwerken \"nicht verdient\", kann das sogar zu einer verdeckten Gewinnabführung mit steuerlichen Konsequenzen führen.

Wer sich mit der Konzessionsabgabe näher beschäftigen möchte, hier gibt es eine gute fachliche Information.

Ich sehe die Konzessionsabgabe durch nichts gerechtfertigt. Begründet wird sie   letztendlich mit dem Finanzbedarf der Kommunen. Die Konzessionsabgabe wird ja nicht für die Sicherung der Daseinsvorsorge verwendet. Die Gas- und Stromkunden finanzieren damit den allgemeinen Haushalt über die ohnehin überhöhten Preise mit. Wer mit Öl oder Holz heizt ist da fein raus.

Aber wenn man schon über die Mehrwertsteuer spricht, was rechtfertigt eigentlich den Unterschied von 19 % Mehrwertsteuer für umweltfreundliches Heizgas und 7 % Mehrwertsteuer für Pellets? Die Mehrwertsteuer wird auch auf die Konzessionsabgabe berechnet. Ist doch toll wie das so geregelt ist und der Staat immer mit kassiert!  X(

Teuerer \"Zoll\" für umweltfreundliches Gas!

Konzessionsabgaben sind Entgelte, die die Stadt für die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege von den Versorgungsunternehmen und damit über den Preis vom Verbraucher kassiert. Der Bürger bezahlt quasi die Straßen und muss dann trotzdem noch Miete für die Benutzung bezahlen. Die Stadt kassiert zwar vom Versorger, aber der reicht das eins zu eins an den Bürger und Verbraucher weiter. Der Verordnungsgeber hat außerdem nur Höchstsätze festgelegt, aber nicht bestimmt, dass diese überhaupt berechnet oder bis zum Limit ausgeschöpft  werden müssen.

Gerade das umweltfreundliche und so gut wie feinstaubfreie Erdgas gehört gefördert und nicht mit den höchstmöglichen Abgabesätzen belegt.

Die Konzessionsabgabe ist für die Stadt eine nennenswerte Einnahmequelle. Quasi ein Wegebenutzungszoll für eine unverzichtbare Energie.
  • Hat die Stadt nicht bereits von grundrechtswegen die Versorgung ihrer Bürger mit Strom, Gas und Wasser sicherzustellen?
  • Darf die Stadt mit der Konzessionsabgabe über die Kosten hinaus den Verbraucher zur Kasse bitten und damit die Energie über Gebühr verteuern?
  • Steht das im Einklang mit den aktuellen Gesetzen und den dort formulierten Zielen?
In der Hansestadt Hamburg gab es bereits 1941 eine bemerkenswerte Konzessionsabgabenverordnung, in deren Vorspruch steht, dass die Versorgungsunternehmen von betriebsfremden Ausgaben zu entlasten sind und eine fortschreitende Verbilligung von Elektrizität, Gas und Wasser angebahnt werden soll. In ihrem § 2 ist die Forderung enthalten, die Konzessionsabgabe in den folgenden Jahren weiter herabzusetzen und in angemessener Frist ganz zu beseitigen.

Wie weit sind wir heute trotz zahlreicher politischen Bekundungen von diesem Ziel entfernt?

Siehe auch hier: Die Zeit

Offline userD0010

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Konzessionsabgabe
« Antwort #19 am: 12. November 2007, 17:13:06 »
Danke, nomos
Endlich die hoffentlich erleuchtende Nachricht für Zeus, Gridpem und Netznutzer, denn hier ist endlich jemand, der nicht nur die KAV gelesen und verstanden hat, sondern diese auch hoffentlich verständlich vortrug.
Chapeau :D

Offline Gridpem

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Konzessionsabgabe
« Antwort #20 am: 12. November 2007, 17:21:06 »
@ nomos

ein feiner Unterschied aber noch,

Die Gemeinden kassieren nicht vom Versorger, sondern vom Netzbetreiber.
Das ist ein kleiner Unterschied.

@ h.terbeck

Frage: Was wolltest Du uns mit Deinem Beitrag eigentlich sagen ?

Offline userD0010

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Konzessionsabgabe
« Antwort #21 am: 12. November 2007, 17:52:57 »
Hallo Gidpem,
Der Volksmund sagt, dass Lesen bildet !
Bei Beherzigen dieser Weisheit hätte sich Ihr Kommentar von soeben erübrigt.
Heißer Tipp:  Bitte die KAV (Konzessions-Abgaben-Verordnung) und dort den § 1 Satz 1 sorgfältig und evtl. sogar 2 x lesen.
Da findet sich nirgendwo ein Netzbetreiber, der angeblich die Konzessionsabgabe an die Gemeinde bzw. Stadt zahlt.
Weitere Aufklärung liefert übrigens auch der § 2 Abs. 3 des EnWG (Energie-Wirtschaft-Gesetz).

Das, und nur das wollte ich mit meinen Beiträgen sagen; und vielleicht konnte  dies nun dank Unterstützung durch nomos gelingen.

Und wenn dies gelungen ist, habe ich mehr erreicht als erhofft.

Offline nomos

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Konzessionsabgabe
« Antwort #22 am: 12. November 2007, 17:57:46 »
Zitat
Original von Gridpem
@ nomos

ein feiner Unterschied aber noch,

Die Gemeinden kassieren nicht vom Versorger, sondern vom Netzbetreiber.
Das ist ein kleiner Unterschied.
    @Girdpem, korrekt!

    Ich bitte um Nachsicht.  ;) Hier vor Ort und Vielfach macht das bei Gas praktisch keinen Unterschied. Bei Gas sind die kommunalen Stadtwerke noch in aller Regel sowohl Netzbetreiber als auch Versorger. Aber das ändert sich ja jetzt hoffentlich mit dem beginnenden Wettbewerb.  Um noch zu ergänzen, die kommunalen Stadtwerke (Eigen-, Regiebetrieb oder GmbH) gehören ja der Stadt und somit den Bürgern. Die Stadt kassiert von sich selbst oder ihrem eigenen Beteiligungsunternehmen.  Das tut die Stadt nur, weil letztendlich der Verbraucher über den Preis zur Kasse gebeten wird. Nur daran ist diese sogenannte \"Abgabe\" zu messen. Für mich ist sie ungerechtfertigt!  X(

Offline Zeus

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Konzessionsabgabe
« Antwort #23 am: 12. November 2007, 18:11:37 »
@h.terbeck

Der Beitrag von Nomos bringt keine neue Erkenntnisse. Insbesondere der Beitrag der Friedrich-Ebert-Stiftung muss jedem der sich mit Energiefragen beschäftigt geläufig sein.
Eigentlich hat Nomos Ihre ursprüngliche Frage gar nicht beantwortet und die lautete ob es eigentlich rechtens sei, dass \" bei der jeweilligen Stadt Konzeptionsabgabe von zwei Zahlern( Energielieferant+Stadwerke) eingenommen werden\". Hierum ging es in Ihrem Beitrag, um nicht mehr und nicht weniger. Hierauf wurde Ihnen geantwortet, dass dies nicht der Fall sein kann. Ob dies in Greven wirklich anders gehanhabt wird oder Sie das Schreiben der Stadtwerke falsch interpretiert haben, können wir nicht beurteilen, da Ihnen bisher der Mut fehlte den Text hier einzustellen. Dies kann geschehen ohne den Adressat preiszugeben. Eine allgemeine Diskussion über Sinn und Unsinn von Konzessionsabgaben wurde schon öfters aufgeworfen und muss hier nicht wiederholt werden.

Offline userD0010

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Konzessionsabgabe
« Antwort #24 am: 12. November 2007, 20:02:16 »
Hallo Zeus,
ich hatte eigentlich erklärt, dass die schriftliche Bestätigung der Stadtwerke Greven hinsichtlich der Konzessionsabgabe und -abführung nicht an mich adressiert war und ich demzufolge eine nicht für mich bestimmte Nachricht auch anstandshalber nicht bzw. nicht ohne Zustimmung des eigentlichen Empfängers an Dritte weitergeben bzw. öffentlich ins Netz stellen kann.
Leider kann ich den Original-Empfänger derzeit nicht erreichen, so dass ich noch einmal nur aus dem Antwortschreiben der Stadtwerke Greven die Original-Passagen zitieren kann wie folgt:
\"Es ist richtig, dass die Stadtwrke Greven GmbH die Konzessionsabgabe in ihre Preiskalkulation einbeziehen und an die Stadt Greven abführen.\"
Wenn Sie möchten, kann ich Ihnen persönlich die Kopie zumailen.

Offline Gridpem

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Konzessionsabgabe
« Antwort #25 am: 13. November 2007, 12:10:16 »
Zitat
Original von h.terbeck
Hallo Gidpem,
Der Volksmund sagt, dass Lesen bildet !
Bei Beherzigen dieser Weisheit hätte sich Ihr Kommentar von soeben erübrigt.
Heißer Tipp:  Bitte die KAV (Konzessions-Abgaben-Verordnung) und dort den § 1 Satz 1 sorgfältig und evtl. sogar 2 x lesen.
Da findet sich nirgendwo ein Netzbetreiber, der angeblich die Konzessionsabgabe an die Gemeinde bzw. Stadt zahlt.
Weitere Aufklärung liefert übrigens auch der § 2 Abs. 3 des EnWG (Energie-Wirtschaft-Gesetz).

Das, und nur das wollte ich mit meinen Beiträgen sagen; und vielleicht konnte  dies nun dank Unterstützung durch nomos gelingen.

Und wenn dies gelungen ist, habe ich mehr erreicht als erhofft.

@ h.terbeck

das ist ein Problem des Gesetzgebers. Dieser hat zwar das Energiewirtschaftsgesetz geändert, aber es noch nicht geschafft, die Konzessionsabgabenverordnung entsprechend anzupassen. Wenn Du ein paar Politiker findest, die sich der Sache annehmen und die Verordnung entsprechend ändern, wäre das sicherlich auch bald aus der Welt geschafft.
Im praktischen Handeln spielt es jedoch keine Rolle was in der Verordnung steht. Es wird keiner doppelt geschröpft.

@ nomos

ob sie unberechtigt ist ???
Würdest Du auf deinem privatem Grundstück Energieversorgungsleitungen, die nicht Deiner Versorgung dienen, dulden, ohne irgendeine Entschädigung dafür zu erhalten ? Ich glaube, das würde Dich ganz schön nerven.
Warum soll die Gemeinde auf öffentlichem Grund und Boden so etwas für umsonst dulden ?

Offline userD0010

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Konzessionsabgabe
« Antwort #26 am: 13. November 2007, 13:11:20 »
Hallo Gridpem
eigentlich ist es mir zu mühsam, aber dennoch nötig!
Es muss intellektuell offenbar äußerst schwierig sein, einen etwas komplizierteren Sachverhalt allgemeinverständlich darzustellen.
Warum geistert immer noch im Hirn Mancher die Idee, dass der Endverbraucher von seinem Energielieferanten zwei Mal auf offiziellem Wege 8über seine Energierechnung) geschröpft wird ?
Ich versuch´s  mal etwas einfacher darzustellen.
1. der Energieversorger (z.B. Eon) zahlt an die Gemeinde X die Konzessionsabgabe im Sinne der KAV, wie es der Gesetzgeber duldet bzw. in der KAV vorgesehen hat
2. die Gemeinde nimmt diese Konzessionsabgabe ein und stellt sie als Erträge aus XXX in den Haushalt ein (sie ist übrigens Besitzerin der öffentlichen Wege und Grundstücke der Stadt, über bzw. durch die sie die Verlegung und den Betrieb von Leitungen duldet und dafür die sog. Konzessionsabgabe (eine Form von Pacht) entgegennimmt.
3. die Stadtwerke berechnen dem Endverbraucher in der Strom- und/oder Gasrechnung den sog. Tarif, in dem verschiedene Aufwands- und auch Ertragspositionen zu eben diesem Tarif zusammengefasst sind.
Zu den Positionen zählt auch die sog. Konzessionsabgabe.
4. die Stadtwerke (zumeist GmbH´s) erstellen eine Bilanz mit einer sog. Gewinn- und Verlustrechnung.
5. Überschüsse/Gewinne der Stadtwerke sind üblicher weise an den Haupt-/Alleingesellschafter/Eigentümer der GmbH, also im Normalfalle die Stadt, abzuführen.

Wenn diese Schrittfolge nachvollzogen ist, ergeben sich zwei Resultate, die da lauten:
A.)Die Stadt erhält einmal direkt vom Energieversorger den vereinbarten oder gem. Verordnung festgelegten Betrag als Konzessionsabgabe gemäß den Vorschriften der Konzessions-Abgaben-Verordnung.
B.)Die Stadt erhält indirekt über die eigenen Stadtwerke im Rahmen des gültigen Verbrauchertrarifes die in diesen eingerechnete Konzessionsabgabe ein zweites Mal vergütet.

Das bedeutet nicht, dass der Endverbraucher  DIREKT zwei Mal die Konzessionsabgabe an seinen Energielieferanten zahlt. (was ich auch nie behauptet habe !)
Aber die entscheidende Frage stellt sich dennoch dahingehend, ob es im Sinne des Gesetzes ist, dass auf diesem Wege doch der Endverbraucherpreis höher als erforderlich ausfällt oder ob die Stadtwerke ihren Energiepreis an die Endverbraucher in eben dieser Stadt nicht ein wenig günstiger gestalten könnten, weil der Eigner dieser Stadt ja bereits die Konzessionsabgabe vom Energielieferanten erhalten hat. Dies würde im Übrigen den Vorschriften des EnWG entsprechen!

Abschließend, aber auch wirklich abschließend an Sie den Hinweis, dass ich ebenfalls zu keinem Zeitpunkt die Praxis der zitierten Stadt bzw. Stadtwerke als in unserer gesamten Republik allgemeinverbindlich deklariert habe. Es mag sein, dass hier nur ein Einzelfall vorliegt, was ich aber nicht glaube.
Nomos habe ich übrigens die Kopie der Bestätigung der STWG zur Kenntnis gegeben!

Es ist übrigens völlig müßig, darüber zu diskutieren, was der Gesetzgeber beabsichtigt bzw. in seinem Schrifttum an sinnigem oder unsinnigem zum Thema Energie - (kosten) niedergeschrieben hat.
Wer hat Angst vor´m bösen Wulf (entschuldigung, ich meinte Wolf )

Offline nomos

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Konzessionsabgabe
« Antwort #27 am: 13. November 2007, 14:34:10 »
Zitat
Original von Gridpem
@ nomos

ob sie unberechtigt ist ???
Würdest Du auf deinem privatem Grundstück Energieversorgungsleitungen, die nicht Deiner Versorgung dienen, dulden, ohne irgendeine Entschädigung dafür zu erhalten ? Ich glaube, das würde Dich ganz schön nerven.
Warum soll die Gemeinde auf öffentlichem Grund und Boden so etwas für umsonst dulden ?
    @Gridpem, sie ist in meinen Augen unberechtigt, das habe ich eigentlich schon deutlich gemacht. Dein Bespiel hinkt.  Die Leitungen dienen der Energieversorgung der Bürger. Die Versorgung mit Energie gehört zur selbstverständlichen und unverzichtbaren Infrastruktur einer Gemeinde. Sie sind Bestandteil jeder erschlossenen Straße. Oft wird der Bürger zu Heizgas sogar aus Umweltgründen verpflichtet. Der Bürger hat die Straßen bereits bezahlt, auch die Leitungen. Warum soll der Bürger für die Nutzung dieser Grundvoraussetzung für das Dasein in der Gemeinde nochmal bezahlen? Es bezahlt hier nicht ein Fremder, auch wenn die Abführung an die Gemeinde durch den Netzbetreiber erfolgt. Es bezahlt der Bürger als Verbraucher und oft ist der angeblich \"Fremde\" über den die Abrechnung erfolgt auch noch der gemeindeeigene Betrieb (Eigen-, Regiebetrieb oder kommunale GmbH).

     Wenn schon das Beispiel mit dem privaten Grundstück, dann passt da nur \"die eigene Leitung für die eigene Versorgung\".

    Kein Grundstückseigentümer würde sich selbst eine Abgabe berechnen. Allenfalls als zusätzlich abkassierender Vermieter, wenn er diese \"Abgabe\" seinem Mieter in Rechnung stellen könnte. Was würde denn ein Mieter dazu sagen, wenn er für die Leitungsnutzung für die Energieversorgung seiner Wohnung einen extra Opolus bezahlen müsste.

    Mit der Begründung für die Konzessionsabgabe könnte man noch viele Straßenzölle erheben. Der LKW, der Öl oder Holz liefert, belastet die Gemeindestraße sicher mehr als ein Fußgänger, Radfahrer oder PKW. Kein Mensch verlangt hier ernsthaft Gebühren für die unterschiedliche Nutzung. Der Energietransport über die Leitungen belastet die Bürger und die Umwelt noch am geringsten.

    Die Konzessionsabgabe dient alleine der allgemeinen zweckfreien Finanzierung der Gemeindehaushalte, die auf die ohnehin teuere Energie aufgeschlagen wird. Es gibt da keinen wirklichen Unterschied zu einer Steuer.

Offline Gridpem

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Konzessionsabgabe
« Antwort #28 am: 14. November 2007, 11:20:17 »
@ h.terbeck

Zitat:
Ich versuch´s mal etwas einfacher darzustellen.
1. der Energieversorger (z.B. Eon) zahlt an die Gemeinde X die Konzessionsabgabe im Sinne der KAV, wie es der Gesetzgeber duldet bzw. in der KAV vorgesehen hat
2. die Gemeinde nimmt diese Konzessionsabgabe ein und stellt sie als Erträge aus XXX in den Haushalt ein (sie ist übrigens Besitzerin der öffentlichen Wege und Grundstücke der Stadt, über bzw. durch die sie die Verlegung und den Betrieb von Leitungen duldet und dafür die sog. Konzessionsabgabe (eine Form von Pacht) entgegennimmt.
3. die Stadtwerke berechnen dem Endverbraucher in der Strom- und/oder Gasrechnung den sog. Tarif, in dem verschiedene Aufwands- und auch Ertragspositionen zu eben diesem Tarif zusammengefasst sind.
Zu den Positionen zählt auch die sog. Konzessionsabgabe.

im Punkt 1 und 3 liegt der Hund begraben

Es gibt so weit ich weiss, nur einen Konzessionsvertrag, entweder, wie in Deinem Beispiel mit E.ON oder mit den Stadtwerken, je nach dem, wer der Netzbetreiber ist.

Wenn der KA-Vertrag mit den Stadtwerken läuft, zahlt E.ON keine KA an die Stadt, auf welcher Basis denn auch. Umgedreht natürlich auch nicht.  Läuft der KA-vertrag mit E.ON, werden die Stadtwerke keine KA an die Stadt abführen.

Wenn der KA-Vertrag mit E.ON läuft und die Stadtwerke Strom- und Gas verkaufen ist die KA für die Stadtwerke ein Durchlaufposten, aus dem kein Gewinn entsteht und demzufolge auch nichts abgeführt werden kann.

Offline nomos

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Konzessionsabgabe
« Antwort #29 am: 14. November 2007, 14:02:30 »
Zitat
Original von Gridpem
... Konzessionsabgabe (eine Form von Pacht) ...
    @Gridpem,  ich habe da nur noch mit dem Pachtvergleich meine Schwierigkeiten.

    Ver- und Entsorgungsleitungen gehören zur Funktion einer öffentlichen Gemeindestraße. Sie ist öffentlich und dient der Erschließung, damit in der Stadt oder Gemeinde zum Beispiel Menschen überhaupt wohnen können. Die Straße muss zur Nutzung nicht nochmal gepachtet werden.

    Welche Klimmzüge auch im rechtlichen Sinne mit dieser \"Abgabe\" gemacht werden um diese zusätzliche  Einnahmequelle zu sichern ist schon bemerkenswert. Es soll sich da ja nicht um Verwaltungs- oder Steuerrecht und auch um keine Abgabe mehr handeln, sondern es soll jetzt ein privatrechtliches Entgelt sein.

    Für den Bürger und Verbraucher ist das unerheblich, er zahlt dieses \"Entgelt\" letztendlich wie eine Gemeindesteuer. So wird diese \"Abgabe\" schließlich auch verwendet.

 

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