Hallo Gridpem
eigentlich ist es mir zu mühsam, aber dennoch nötig!
Es muss intellektuell offenbar äußerst schwierig sein, einen etwas komplizierteren Sachverhalt allgemeinverständlich darzustellen.
Warum geistert immer noch im Hirn Mancher die Idee, dass der Endverbraucher von seinem Energielieferanten zwei Mal auf offiziellem Wege 8über seine Energierechnung) geschröpft wird ?
Ich versuch´s mal etwas einfacher darzustellen.
1. der Energieversorger (z.B. Eon) zahlt an die Gemeinde X die Konzessionsabgabe im Sinne der KAV, wie es der Gesetzgeber duldet bzw. in der KAV vorgesehen hat
2. die Gemeinde nimmt diese Konzessionsabgabe ein und stellt sie als Erträge aus XXX in den Haushalt ein (sie ist übrigens Besitzerin der öffentlichen Wege und Grundstücke der Stadt, über bzw. durch die sie die Verlegung und den Betrieb von Leitungen duldet und dafür die sog. Konzessionsabgabe (eine Form von Pacht) entgegennimmt.
3. die Stadtwerke berechnen dem Endverbraucher in der Strom- und/oder Gasrechnung den sog. Tarif, in dem verschiedene Aufwands- und auch Ertragspositionen zu eben diesem Tarif zusammengefasst sind.
Zu den Positionen zählt auch die sog. Konzessionsabgabe.
4. die Stadtwerke (zumeist GmbH´s) erstellen eine Bilanz mit einer sog. Gewinn- und Verlustrechnung.
5. Überschüsse/Gewinne der Stadtwerke sind üblicher weise an den Haupt-/Alleingesellschafter/Eigentümer der GmbH, also im Normalfalle die Stadt, abzuführen.
Wenn diese Schrittfolge nachvollzogen ist, ergeben sich zwei Resultate, die da lauten:
A.)Die Stadt erhält einmal direkt vom Energieversorger den vereinbarten oder gem. Verordnung festgelegten Betrag als Konzessionsabgabe gemäß den Vorschriften der Konzessions-Abgaben-Verordnung.
B.)Die Stadt erhält indirekt über die eigenen Stadtwerke im Rahmen des gültigen Verbrauchertrarifes die in diesen eingerechnete Konzessionsabgabe ein zweites Mal vergütet.
Das bedeutet nicht, dass der Endverbraucher DIREKT zwei Mal die Konzessionsabgabe an seinen Energielieferanten zahlt. (was ich auch nie behauptet habe !)
Aber die entscheidende Frage stellt sich dennoch dahingehend, ob es im Sinne des Gesetzes ist, dass auf diesem Wege doch der Endverbraucherpreis höher als erforderlich ausfällt oder ob die Stadtwerke ihren Energiepreis an die Endverbraucher in eben dieser Stadt nicht ein wenig günstiger gestalten könnten, weil der Eigner dieser Stadt ja bereits die Konzessionsabgabe vom Energielieferanten erhalten hat. Dies würde im Übrigen den Vorschriften des EnWG entsprechen!
Abschließend, aber auch wirklich abschließend an Sie den Hinweis, dass ich ebenfalls zu keinem Zeitpunkt die Praxis der zitierten Stadt bzw. Stadtwerke als in unserer gesamten Republik allgemeinverbindlich deklariert habe. Es mag sein, dass hier nur ein Einzelfall vorliegt, was ich aber nicht glaube.
Nomos habe ich übrigens die Kopie der Bestätigung der STWG zur Kenntnis gegeben!
Es ist übrigens völlig müßig, darüber zu diskutieren, was der Gesetzgeber beabsichtigt bzw. in seinem Schrifttum an sinnigem oder unsinnigem zum Thema Energie - (kosten) niedergeschrieben hat.
Wer hat Angst vor´m bösen Wulf (entschuldigung, ich meinte Wolf )