Original von h.terbeck
so lange Stadtwerke in dieser Republik nicht gleichzeitig Eigentümer der städtischen Wege, Straßen und Plätze sind, so lange kann es nach der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) auch keinen Vertrag zwischen Eon (oder RWE oder EnBW oder Vattenfall) und den Stadtwerken über die Abführung bzw. Einnahme von Konzessionsabgaben geben!
Das hat auch niemand behauptet. Sie interpretieren da falsch.
...\"Es ist richtig, dass die Stadtwrke Greven GmbH die Konzessionsabgabe in ihre Preiskalkulation einbeziehen und an die Stadt Greven abführen.\"
Sowiet so gut.
Können Sie bitte auch noch zitieren, woraus Sie schließen,
dass dann EON (oder wer auch immer der vorgelagerte Lieferant ist) ebenfalls (zum zweiten Male) eine Konzessionsabgabe an die Gemeinde Greven zahlt?
Bisher haben Sie das nicht glaubhaft belegt.
Wenn die Stadtwerke (bzw. deren Netzbetriebstochter) die KA zahlen (als Netzbetreiber), dann kann ich mir nicht vorstellen, dass der vorgelagerte Lieferant auch eine KA an Greven zahlen muss, obwohl er dort die Netzte nicht betreibt und somit die Wege nicht nutzt. Auf welcher Grundlage denn auch?
Ich denke, Sie interpretieren da etwas hinein, was nicht der Realität entspricht. Da scheint Ihr \"Sachstand\" falsch zu sein, also sollten wir es nicht dabei belassen.
Ansonsten muss ich Zeus ausdrücklich zustimmen.
ciao,
sh