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Autor Thema: BFH prüft steuerlichen Querverbund  (Gelesen 11669 mal)

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Offline nomos

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BFH prüft steuerlichen Querverbund
« Antwort #15 am: 15. November 2008, 10:33:01 »
Der steuerliche Querverbund

Was der Fiskus steuerlich verrechnet nennt sich steuerlicher Querverbund. Manche sehen da zur Quersubventionierung schon keinen Unterschiede mehr. Man \"darf\" verrechnen!

Wer spart da eigentlich zu Lasten bzw. zu Gunsten vom wem Steuern? Die eine öffentliche Hand greift der anderen öffentlichen Hand in die Tasche. Im Finanzausgleich wird dann zum Teil wieder \"quer\" gerechnet.

Beide bedienen sich aus den Taschen der Bürger.  Eine quere Politik, nicht nur im Norden!  X( .
Unter dem Strich mit Sicherheit nicht zum Vorteil der Bürger und Verbraucher.
Politiker verkaufen das den Bürgern dann noch als \"wirtschaftlichen Steuervorteil\". Schlimm ist, wenn sie das auch noch selbst glauben.

Zitat
Die Stadtwerke betreiben die gewinnbringenden Sparten Gas, Wasser und Strom sowie die Verlustsparte Dithmarscher Wasserwelt. Weil der Verlust mit dem Gewinn der anderen Abteilungen verrechnet werden darf und erst der Gesamtgewinn am Ende zu versteuern ist, entsteht ein wirtschaftlicher Steuervorteil in Höhe von jährlich rund 800 000 Euro. Die Stadt, zu 51 Prozent an den Stadtwerken beteiligt, ist indes verpflichtet, das Defizit der Wasserwelt zu 100 Prozent zu übernehmen. Doch bislang war es der Fall, dass es trotz der Verluste im Schwimmbad insgesamt zu einer Gewinnausschüttung von Stadtwerken an die Stadt kommt – in der Vergangenheit bewegte sich diese Summe zwischen 100 000 und 300 000 Euro.

Offline Lothar Gutsche

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BFH prüft steuerlichen Querverbund
« Antwort #16 am: 22. November 2008, 12:40:15 »
Das, was bei zahlreichen Stadtwerken \"steuerlicher Querverbund\" genannt wird ist letztlich nichts anderes als eine strafbare Steuerhinterziehung. Das Bundesfinanzministerium setzt die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes durch sogenannte Nichtanwendungserlasse einfach außer Kraft, entgegen den Vorgaben der Gewaltenteilung. Das prangerte 2007 ganz stark der Präsident des BFH, Dr. h. c. Wolfgang Spindler, in der Zeitschrift für Deutsches Steuerrecht an.  Die Rolle des Bundesfinanzministeriums wird von dem Wirtschaftsstrafrechtler Dr. Volker Gallandi in der Zeitschrift für Rechtspolitik 2008 sogar als \"Staat im Staate\" bezeichnet, weil das Ministerium Rechtsbruch legalisiert und maskiert und dabei Milliardenschäden in Kauf nimmt.

In dem Spezialfall des steuerlichen Querverbundes bei Energiepreisen liegt ein zusätzlicher Verfassungsverstoß vor. Denn die überhöhten Energiepreise bedeuten eine verfassungswidrige Steuererhebung bei den Energieverbrauchern, wie spätestens seit dem Urteil zum sogenannten Steinkohlepfennig klar sein dürfte (Bundesverfassungsgericht am 11. Oktober 1994 unter Aktenzeichen 2 BvR 633/86).

Ausführlich habe ich das Thema in einem Artikel erörtert, der seit kurzem auf der Homepage des Vereins Cleanstate in der Rubrik Energiepreise abgerufen werden kann, siehe http://www.cleanstate.de/Energiepreise.html. In dem Artikel gibt es weiterführende Links u. a. zu den genannten Urteilen und mit Dank an den Beck-Verlag auch zu dem Artikel von Dr. Gallandi.

Viele Grüße
Lothar Gutsche

Offline jroettges

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BFH prüft steuerlichen Querverbund
« Antwort #17 am: 22. November 2008, 14:29:09 »
@ Dr. Lothar Gutsche

Vielen Dank für den erhellenden Aufsatz.
Wir sollten doch aus der EU aus- und in den Weltkongress der Bananenhandelsländer eintreten.  X(

Offline uwes

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BFH prüft steuerlichen Querverbund
« Antwort #18 am: 09. Januar 2009, 17:02:04 »
Sehr geehrter Herr Dr. Gutsche,

Ihre Ausführungen habe ich mit großem Interesse gelesen und  empfinde sie als sehr überzeugend.

Ihre Feststellung:

Allein die von einem rechtswidrigen Nichtanwendungserlass gedeckte Quersubventionierung öffentlicher Aufgaben durch überhöhte Energiepreise verursacht milliardenschwere Schäden. Deshalb sind jetzt mehrere Institutionen aufgefordert, diesen fortgesetzten Verfassungsbruch unverzüglich zu beenden und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen zu handeln

trifft nach meiner Auffassung haargenau den Fall der Delmenhorster Stadtwerke, die sich im Rahmen einer steuerlichen Organschaft zusammen mit der städtischen Delbus GmbH und dem Eigenbertrieb VVD und den öffentlichen Bädern zu 100 % im Besitz der Stadt Delmenhorst befinden und unumwunden - auch öffentlich - einräumen, dass die Gewinne der swd GmbH für den Bäder- und Busbetrieb verwendet werden müssen.

M.E. stehen einer solchen Praxis aber die Bestimmungen des ENWG entgegen, wonach eine möglichst preisgünstige Versorgung mit Energie gewährleistet sein muss.

Herzlichen Dank für diese erhellenden Ausführungen.

Mit freundlichem Gruß

Uwes
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline wulfus

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BFH prüft steuerlichen Querverbund
« Antwort #19 am: 09. Januar 2009, 18:58:31 »
Zitat
Original von Lothar Gutsche
Das, was bei zahlreichen Stadtwerken \"steuerlicher Querverbund\" genannt wird
ist letztlich nichts anderes als eine strafbare Steuerhinterziehung. ...
Danke für diesen meinen Glauben an den Staat erschütternden Beitrag!
Aber eigentlich nicht verwunderlich, wurde hier doch schon mehrmals geschrieben,
dass die Energielobby der Bundesregierung beim Gesetze schreiben die Feder führt!

Offline RR-E-ft

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BFH prüft steuerlichen Querverbund
« Antwort #20 am: 09. Januar 2009, 20:39:58 »
@wulfus

Was hat denn den Glauben an den Staat erschüttert, etwa die Auffassung, dass der sog. \"steuerliche Querverbund\" eine strafbare Steuerhinterziehung darstellt? Von einem Glauben an einen Staat ist wohl noch nie jemand selig geworden.  ;)

Offline egn

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BFH prüft steuerlichen Querverbund
« Antwort #21 am: 10. Januar 2009, 09:04:26 »
Für mich stellt sich die Frage was wir als Bürger dagegen wirksam tun können.

Natürlich können wir als Einzelne Strafanzeige stellen und Briefe an die verantwortlichen Stellen schreiben. Allerdings glaube ich dass das einfach alles verpufft und so völlig wirkungslos ist.

Was hier meiner Meinung nach fehlt ist ein Verband der sich an die Spitze des Protests setzt und durch breit angelegte Aktionen die Bürger dafür sensibilisiert und so eine breite Protestbewegung anführt.

Wäre das nicht auch was für den Bund der Energieverbraucher?

Schließlich sind gerade die Energieverbraucher die überwiegend die Zeche für die durch die Quersubvention begünstigten allgemeinen Aufgaben zahlen müssen.

Offline wulfus

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BFH prüft steuerlichen Querverbund
« Antwort #22 am: 10. Januar 2009, 10:13:11 »
Zitat
Original von RR-E-ft ... Was hat denn den Glauben an den Staat erschüttert, etwa die Auffassung, dass der sog. \"steuerliche Querverbund\" eine strafbare Steuerhinterziehung darstellt? Von einem Glauben an einen Staat ist wohl noch nie jemand selig geworden.  ;)
Schwache Entgegnung, Herr Fricke. Lesen Sie mal den Eid, den unser Finanzminister geschworen hat:
\"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren,  
Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen,  
meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.\"

Offline Pedro

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BFH prüft steuerlichen Querverbund
« Antwort #23 am: 10. Januar 2009, 11:04:22 »
@Wulfus: \'\'Schwache Entgegnung...\'\'
Das finde ich gar nicht! Es ist nunmal die Wirklichkeit, die Herr Fricke kurz zitiert!
Die Praxis sieht ja leider so aus: siehe ENERGIERIESEN im Vorspann auf der Startseite.
Wenn nicht die ganz große Mehrheit der Energiekunden sich so verhalten würde wie der Darsteller im Video, könnte man etwas ändern. Aber.....Schauen Sie ruhig noch /wieder einmal die NDR-Satire von EXTRA3  an.

 

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