Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Ein Newbie braucht mal euren Rat...  (Gelesen 24033 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Eckhard

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 6
  • Karma: +0/-0
Ein Newbie braucht mal euren Rat...
« Antwort #15 am: 27. August 2007, 13:04:30 »
Mannomann, hier hat sich ja ganz schön viel getan in meinem Thread...

@Onkel-Olli
Ich habe mich mittlerweile für einen 1,2 Tonner entschieden, da wir sowieso vorwiegend über den Kaminofen heizen und unsere Gasheizung zumindest in der Übergangszeit nur zur Warmwassererzeugung brauchen. Da unser Grundstück nicht so groß ist, macht oberirdisch leider wenig Sinn. Aber das mit dem Abfedern der Mehrkosten durch Eigenleistung bei den Erdarbeiten passt schon. Dass das bei dir mit schriftlichen Angeboten von freien Anbietern geklappt hat, beruhigt mich ungemein. Verrätst du mir vielleicht auch, welche freien Anbieter das bei dir gemacht haben (außer oelbestellung.de), damit ich weiß, wo genau ich für meine nächste Füllung ansetzen kann?

Im Großen und Ganzen teile ich deine Meinung. Wieso sollte eine Wettbewerbsklausel keine juristische Fundierung haben, wenn sie vertraglich festgelegt ist? Und wenn z. B. oelbestellung.de Preisangebote per eMail zur Verfügung stellt und dann noch angibt auch Vertrags-Kunden zu betanken im Falle des Vorliegens einer Freistellung - was soll dann noch passieren? Und wenn man einen Vertrag mit einem renommierten Unternehmen abschließt, so gibt es doch immerhin einen Ruf zu verlieren, weswegen ein seriöser Anbieter es sich 2x überlegt, ob er seinen Kunden über den Tisch zieht und am Ende in einem Forum wie diesem hier sein Fett weg kriegt. Eben WEIL in solchen Foren wie diesem hier vorwiegend diejenigen mit schlechten Erfahrungen und Problemen stecken bleiben! Es kommt einzig und allein auf die Vertragskonditionen an und die sollte man zur Wahrung der eigenen Interessen geschickt verhandeln. Keiner sagt, man soll einen Mietvertrag so unterschreiben wie er ist.

Außerdem kann man ja in den Vertrag noch eine spätere Kaufoption hinzunehmen mit von vornherein festgelegtem Preis für den Tank. So kann man immer noch den anderen Weg einschlagen, falls man merkt, dass der Vertragsanbieter doch nicht so kooperativ ist wie er tut. Nach 2 Jahren ist man ohnehin raus aus dem vertrag und wenn man spätestens zu diesem Zeitpunkt die Kaufoption ausübt, dann sollte man doch aus dem Schneider sein!

Was ist übrigens der Unterschied zwischen einer Öffnungs- und Wettbewerbsklausel?

Auf jeden Fall ist auch die Ansicht der Eigentank-Veteranen hier völlig legitim. Jeder muss seinen Weg finden und das Beste aus seiner Situation machen. Für mich bleibt aus finanziellen Gründen eben erstmal nur die Mietversion. Aber ich werde bei den Vertragskonditionen versuchen das Beste rauszuholen. Vor allem die Wettbewerbsklausel und die spätere Kaufoption auf den Tank. Auch wenn dieser 1. Ansatz von mir der falsche sein sollte, so kann ich immernoch die Not-Abzweigung nehmen. Denn hier gilt dasselbe wie für die Wettbewerbsklausel: Wenn die Kaufoption vertraglich fixiert ist, wieso sollte sie dann keine juristische Gültigkeit haben?!

In diesem Sinne, viele Grüße an alle von Ecki

Offline Watzl

  • Moderator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 873
  • Karma: +7/-0
Ein Newbie braucht mal euren Rat...
« Antwort #16 am: 27. August 2007, 22:05:23 »
Papier und Verträge sind geduldig!

Nur ein Beispiel noch.

Wir hatten bei einem freien Händler eine guten Preis bekommen. Diesen hatte ich meinem Bekannten, der vertraglich gebunden war, genannt und er hatte das so an seine Vertragsfirma weitergeben. Stichwort Vertragsklausel. Die Firma hatte zunächst abgewiegelt und erst nachdem ich mich dort eingeschalten habe und vehement auf diese Vertragsklausel gepocht hatte, erlaubt, dass eine anderer in ihren Tank Gas einfüllt.

Zwei Tage später hatte ich einem weiteren Vertragskunden dieser Firma geraten, es genau so zu machen um so an günstiges Gas zu kommen.
Aber das hat trotz derselben Vertragsklausel nicht funktioniert. Ihm wurde nur kurz mitgeteilt, dass diese Firma das nun nicht mehr mache. Grundlage dafür sei ein Beschluss der Hauptverwaltung. Punkt aus Amen!
Man hat ihm schlichtweg sein Recht verweigert. Was kann man in einer solchen Situation machen? Nichts oder zum Anwalt gehen und ein Verfahren anstrengen.

Was also an in einem Fall geklappt hat, das hat zwei Tage später nicht mehr geklappt. Dazu zu sagen ist auch noch, dass das alles passiert ist, bevor die rechtliche Lage hinsichtlich Fremdtanken juristisch stark zu Gunsten der Vertragsleute verschärft wurde.

Seither ist mir kein Fall mehr unter gekommen, wo diese diversen Klauseln in den Verträgen Anwendung gefunden hätten.

Meine Erfahrung ist, dass man zwar schöne Vertragstexte aufsetzt, aber bei der einfachen Umsetzung sich dann doch quer stellt.

Also sollte man sich schon einmal eine gute Rechtsschutzversicherung zulegen, die bei solchen Auseinandersetzungen dann die Kosten übernimmt.



Was ist im übrigen geworden aus den Anfragen bei freien Händlern mit dem Hinweis, dass man selbst vertraglich gebunden sei?

H. Watzl

Offline Onkel-Olli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 332
  • Karma: +1/-0
  • Geschlecht: Männlich
Ein Newbie braucht mal euren Rat...
« Antwort #17 am: 28. August 2007, 10:39:02 »
Hi Eckard,

schriftliche Angebote habe ich von Lotter Gas und Gasfuchs erhalten. Die lagen jedoch immer über den von http://www.oelbestellung.de genannten Preisen.

Ich hab mich jetzt eigentlich damit arangiert, dass ich den Preis bei oelbestellung checke und mit dem Preisniveau dann bei meinem Händler (Drachengas) vorstellig werde. Das hat bisher reibungslos funktioniert und keinerlei Probleme gemacht.

Noch nie wollte mein Kundendienstler mir den Preis nicht geben und mich zwingen einen höheren Preis zu aktzeptieren.

Eine Wettbewerbsklausel beinhaltet wohl nicht zwangsläufig die Möglichkeit der Befüllung durch einen Fremdanbieter, sondern wohl nur, dass der Händler seine Preissteigerung stichhaltig, nachvollziehbar oder sonst wie begründen muss. Aber so genau kenn ich mich da nicht aus, bin ja kein Anwalt.

Für mich macht eine einfach formulierte, klar nachvollziehbare Regelung mehr Sinn, als jede verklauselierte Rechtsverdrehung. z.B.: Die Firma XY verpflichtet sich Gas zu ortsüblichen Preisen zu liefern. Sollte der Kunde ein Angebot eines anderen Anbieters vorlegen, dann hat Firma XY die Möglichkeit zu selben Preisen zu liefern oder erteilt, bei Ablehnung, eine Freigabe zur Fremdbefüllung binnen Wochenfrist.

Damit hat man seinen Anbieter schon ganz schön im Schwitzkasten, da er sich ja prinzipiell verpflichtet, immer den günstigsten Preis mitzugehen. Denn auch nicht alle freien Anbieter einer Region haben den gleichen Preis! Auch da gibt es durchaus Schwankungen von bis zu 5 Cent.

@ Watzl

Zitat
Seither ist mir kein Fall mehr unter gekommen, wo diese diversen Klauseln in den Verträgen Anwendung gefunden hätten.

 - Meine Vertragsklausel ist am 16.07.2007 zur Anwendung gekommen. Mein Händler hatte mir 0,409 € / Liter geboten und ich habe letztlich 0,389 / Liter bekommen, nachdem ich das Angebot von oelbestellung zugefaxt hatte. Wenn das auch keine Jubelschreie ausgelöst hat, hat es aber dennoch funktioniert.

Leitungskunden wird hier in einer Tour empfohlen, ihr Gutes Recht einzuklagen und Preissteigerungen nicht so ohne Weiteres hinzunehmen. Warum sollte dies ein Tankkunde nicht machen, wenn er eine entsprechende Klausel tatsächlich hat?

Natürlich besteht die Gefahr, dass der Anbieter den Vertrag kündigt, weil er die Klausel z.B. nicht mehr erfüllen möchte und sicher hätte man dann wieder die gleichen Probleme wie zuvor - Mietvertrag oder eigener Tank - aber wenn sich eine renomierte Firma auf eine solche Vertragsklausel einlässt, dann erfüllt sie diese auch und sucht nicht den Rechtsstreit.

Die Fälle wo hier eine Firma streitet, gelegentlich bis \"auf\'s Messer\", da bin ich mir sicher, dass die betroffenen Kunden eben keine solche Öffnungs- oder Günstigkeitsklausel haben.

Die Sache mit der Rechtsschutzversicherung ist eine gute Idee und darüber sollte jeder nachdenken.

Grüße,

Onkel- Olli
der Vertragshai

Offline Watzl

  • Moderator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 873
  • Karma: +7/-0
Ein Newbie braucht mal euren Rat...
« Antwort #18 am: 28. August 2007, 19:24:13 »
Onkel Olli hat seinen Preis bisher immer bekommen - von seiner Vertragsfirma. D.h. der Preisanbieter - ölbestellung usw. hat bisher nie ein Geschäft gemacht.

Wie lange würde wohl Onkel Olli immer nur gute Preise liefern aber nie ein Geschäft machen?

Wenn man allzusehr  motzt, dann kündigt die Vertragsfirma und man hat den Salat. Alle Kosten für den Rückbau trägt dann der Mieter. Das kann bei einem eingegrabenen Tank ganz schön ins Geld gehen.

Letztlich muss man also immer streiten, hart verhandeln, sich versuchen durchzusetzen usw.

Welche Geschäftsbeziehung ist denn das eigentlich? Man sollte doch erwarten können, dass man als Vertragskunde, der sein Gas nirgendwo anders kaufen kann, immer einen super Preis bekommen sollte. Schließlich tankt man doch immer wieder alle Jahre oder alle zwei Jahre bei der selben Firma (muss man tanken!).

Bei einem eigenen Tank guckt man sich auch nach Preisen um, aber das ist wesentlich stressfreier. Da ergeben sich auch langjährige Beziehungen, wo man neben guten Preisen auch mit gutem Service versorgt wird. Die Händler stehen einem mit Rat und Tat zur Seite ohne dafür immer gleich die Hand aufzuhalten.

Was ist das also eigentlich für eine sonderbare Geschäftsbeziehung zwischen Gaskunden und deren Vertragshändlern.

Auch bei einem Neubau, bei Finanzierung usw. sollte man sich nicht ohne wirklich genau hinzuschauen, worauf man sich einlässt, einen Vertrag unterschreiben.

H. Watzl

Offline Eckhard

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 6
  • Karma: +0/-0
Ein Newbie braucht mal euren Rat...
« Antwort #19 am: 29. August 2007, 14:35:25 »
Also lag ich mit meiner Idee mit der Kaufoption doch gar nicht mal so schlecht!

Für den Fall, dass man so sehr aufmucken muss, dass der Vertrag von Händlerseite gekündigt wird, dann braucht man bloß die Kaufoption auszuüben und schwupps hat man seinen eigenen Tank, keine Rückführungskosten und ist zudem auch noch frei!

Verhandeln muss man in diesem Leben und in diesem Statt sowieso, das steht definitiv außer Frage - ebenso wie die absolute Notwendigkeit eines guten Rechtschutzes!

Offline Randy

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 251
  • Karma: +0/-0
Ein Newbie braucht mal euren Rat...
« Antwort #20 am: 29. August 2007, 17:30:51 »
@Eckhard

Zufällig ein Beitrag von heute:

Zitat
Original von Quox

Als er im Jahr 2006 plötzlich 56ct pro Liter haben wollte (andere wollten für 37 liefern - durften aber nicht, da keiner bereit war ein schriftliches Angebot zu machen... etc. etc.) sind wir endgültig aufgewacht  haben gekündigt, hingen jedoch noch 12 Monate im Vertrag...


Siehe hier:
Endlich nach 20 Jahren Bindung frei - Gasversorger will mindestens 220€ fürs abholen des Tanks ;-(

Wie @Watzl schon sagte:

Die einzige Schwalbe (Onkel-Olli) macht noch keinen Sommer.

Dennoch viel Erfolg.

Randy

Offline Allgemein12

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 19
  • Karma: +0/-0
Ein Newbie braucht mal euren Rat...
« Antwort #21 am: 02. September 2007, 20:59:40 »
Hallo,

wenn ich die Beiträge eines Artgenossen lese, werde ich das Gefühl nicht los, er ist als Vertreter von Drachengas auf Kundensuche oder er wird von dieser Firma gesponsort, um die Vorteile eines Gas-Vertrages zu suggerieren. Wozu braucht man einen Vertrag, um sich an einen Anbieter zu binden, wenn man mittlerweile viele freie Anbieter hat, von denen man sich dann immer den Günstigsten aussuchen kann. Es wird ja auch ganz offen dargelegt, dass der offizielle Verkaufspreis bei der Vertragsanbieter viel höher liegt, als der Preis für den einen auserwählten Kunden, der hier massiv Werbung für diese Firma macht. Viele andere Kunden des genannten Lieferanten zahlen jedoch den offiziellen Preis, weil sie hier nicht so aggressiv die Vorteile dieses Lieferanten darstellen. Wenn sich hier weitere 10-15 Kunden mit ähnlich guten Konditionen präsentieren, dann glaube ich, lohnt es sich über dieses Thema weiter zu diskutieren. Solange scheint es sich nur um einen ausgelegten Köder zu handeln.

Ich persönlich habe mit Vertragsanbietern keine guten Erfahrungen gemacht und bin froh, dass ich meinen Vertrag jetzt endlich los bin.  Eine Vertrgasbindung sollte man sich in jedem Falle gut überlegen.

MfG
Allgemein12_Deutschland

Offline Randy

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 251
  • Karma: +0/-0
Ein Newbie braucht mal euren Rat...
« Antwort #22 am: 03. September 2007, 00:00:50 »
Zitat
Original von Allgemein12_Deutschland

Hallo,

wenn ich die Beiträge eines Artgenossen lese, werde ich das Gefühl nicht los, er ist als Vertreter von Drachengas auf Kundensuche oder er wird von dieser Firma gesponsort, um die Vorteile eines Gas-Vertrages zu suggerieren.

Dieses Gefühl habe ich schon lange - und vermutlich viele Leser und Mitglieder dieses Forums auch.

Zumindest entspricht die Argumentation dieses Artgenossen der der Firma Drachengas.

Hier im Forum hat sich dieser Artgenosse als vollständig unglaubwürdig erwiesen durch unbewiesene Behauptungen, für die er keine plausiblen Erläuterungen liefern konnte, nicht ausreichende Korrekturen sowie durch falsche Behauptungen.

Siehe oben in diesem Thema.

Randy

Offline Onkel-Olli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 332
  • Karma: +1/-0
  • Geschlecht: Männlich
Ein Newbie braucht mal euren Rat...
« Antwort #23 am: 11. September 2007, 13:23:56 »
@ Randy and Allgemein12_Deutschland,

Ihr seid alle so schlau und so absolut glaubwürdig. Niemand hier liefert irgendeinen stichhaltigen Beweis für den Dunst den er hier ablässt. Alles komplett unbelegte Behauptungen sowohl negative als auch positive. Das geht hier nämlich gar nicht, zumindest hab ich da noch keine Möglichkeit gefunden bzw. festgestellt das da irgendjemand Gebrauch von gemacht hätte. Ich hab noch nicht eine einzige Rechnung hier im Forum gesehen weder von Denen die abgezogen wurden noch von Denen die, wegen ihres eigenen Tanks, tolle Preise erzielt haben.

Wenn jemand behauptet mein Gasversorger spielt mir so übel mit und will sooo vieeel Kohle von mir, dann glaubt man das sofort und unbesehen. Wenn jemand aber sagt, ich habe mit meinem Versorger einen ordentlichen Vertrag abschließen können und konnte einen guten Preis verhandeln, dann ist er unglaubwürdig, Aussendienstler des Anbieters, Teilhaber, Werbepartner oder der Gasversorger selber.

Zitat
Wozu braucht man einen Vertrag, um sich an einen Anbieter zu binden, wenn man mittlerweile viele freie Anbieter hat, von denen man sich dann immer den Günstigsten aussuchen kann

Ganz einfach, weil man die Kosten für einen eigenen Tank scheut und das Geld nicht dafür ausgeben will oder gelegentlich auch nicht kann. Die Freiheit eines eigenen Tanks kostet nämlich erst mal ordentlich \"Eintrittsgeld\"!!!

Zitat
Es wird ja auch ganz offen dargelegt, dass der offizielle Verkaufspreis bei der Vertragsanbieter viel höher liegt, als der Preis für den einen auserwählten Kunden, der hier massiv Werbung für diese Firma macht.

Ich kenne mich da nicht so genau aus, aber ich denke mal, dass diese Preisunterschiede eine steuerliche Bewandnis haben. Entweder weist die Firma diese Preisunterschiede als Verluste aus und zahlt weniger Steuern oder sie rechnet das als Werbungskosten ab oder sonst was. Mit Sicherheit hat das einen Grund. Ich habe jedenfalls keinen Werbevertrag mit Drachengas und arbeite auch nicht da und verdiene nix daran.

Zitat
Zumindest entspricht die Argumentation dieses Artgenossen der der Firma Drachengas.

Woher weist Du eigentlich, wie die Fa. Drachengas argumentiert? Sehr glaubwürdig und natürlich voll der Beweis - weil ist ja die Wahrheit, da Du es gepostet hast.

Ob mein Posting hier einen Einfluss auf meine Preisverhandlungen hat - keine Ahnung - aber ich möchte das doch stark bezweifeln. Jedenfalls gibt es hierfür keinen stichhaltigen Beweis. Definitiv dürfte meine Öffnungsklausel einen Einfluss auf meine Preisverhandlungen haben und ich glaub nicht, dass dies jedem Anbieter so wirklich gefällt, wenn diese Möglichkeit so dargestellt wird.

Zitat
Zwei Tage später hatte ich einem weiteren Vertragskunden dieser Firma geraten, es genau so zu machen um so an günstiges Gas zu kommen.Aber das hat trotz derselben Vertragsklausel nicht funktioniert. Ihm wurde nur kurz mitgeteilt, dass diese Firma das nun nicht mehr mache. Grundlage dafür sei ein Beschluss der Hauptverwaltung. Punkt aus Amen!

Wo ist hier der Beweis, welche Vertragsklausel, warum soll man nicht auf die Erfüllung seines Vertrages bestehen? Also wenn ich einen Vertrag habe, dann kann die Hauptverwaltung beschließen was sie will, das ändert nichts an meinem Vertrag. Dazu müsste man mir entweder eine Vertragsänderung schicken oder den Vertrag kündigen. Ein Vertrag ist nämlich immer eine beiderseitige Willenserklärung und die kann nicht einseitig geändert werden.

Ach ja:

Zitat
Dazu zu sagen ist auch noch, dass das alles passiert ist, bevor die rechtliche Lage hinsichtlich Fremdtanken juristisch stark zu Gunsten der Vertragsleute verschärft wurde.

Ist also uralter Kaffee der zum x-ten Male wieder aufgewärmt wird weil es so schön passt und:

Zitat
Da ergeben sich auch langjährige Beziehungen, wo man neben guten Preisen auch mit gutem Service versorgt wird. Die Händler stehen einem mit Rat und Tat zur Seite ohne dafür immer gleich die Hand aufzuhalten.

Hier möchten sich doch mal bitte alle Tankbesitzer melden, bei denen der nette freie Händler die zwei oder die zehnjährige Wartung/ Prüfung für einen feuchten Händedruck oder ein paar nette Worte erledigt und zwar dann, wenn man gerade kein Gas kauft oder gekauft hat!!! Mein Vertragspartner wollte bisher immer nur Geld für die monatliche Miete oder wenn ich Gas gekauft habe - sonst nicht - weder bei den Prüfungen noch bei den notwendigen Nachbesserungen - genau dafür habe ich nämlich einen Mietvertrag. Ich glaube nicht, dass ein freier Händler irgendeine Reparatur, Wartung oder Prüfung an der Gasanlage, kostenlos vornehmen würde ohne dafür eine Gegenleistung (z.B. den Kauf von Gas) zu erwarten. Kann ich mich aber irren, lass mich da gern vom Gegenteil überzeugen.

Zitat
Wie lange würde wohl Onkel Olli immer nur gute Preise liefern aber nie ein Geschäft machen?

Dazu kann man einfach sagen - Immer - weil bei oelbestellung.de kann man sich einfach in eine Mailing- Liste eintragen und erhält automatisch ein Angebot, wenn der gewünschte Preis erreicht ist.

Und nochmal an alle Bedenkenträger: Ich arbeite nicht bei einer Gasfirma ich erhalte dafür kein Geld und für einen positiven Einfluss meines postings habe ich keinen stichhaltigen Beweis. Ich arbeite bei einem sehr bekannten, europaweit tätigen Discounter und verkaufe weder Gas noch vewandte Nebenleistungen. Also bitte keine unbewiesenen, unterschwelligen Behauptungen oder Beschuldigungen in dieser Richtung.


Grüße,

Onkel- Olli
der Vertragshai

Offline Randy

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 251
  • Karma: +0/-0
Ein Newbie braucht mal euren Rat...
« Antwort #24 am: 19. Dezember 2007, 13:56:49 »
Hi Onkel-Olli,

schau doch mal hier, Meldung von heute:

http://de.news.yahoo.com/ap/20071219/tbs-bundeskartellamt-verhngt-millionenbu-f8250da_1.html

Für den oberschlauen Onkel-Olli sollte das doch sehr interessant sein.

Zitat
Bonn (AP) Das Bundeskartellamt hat gegen sieben Unternehmen der Flüssiggasbranche und deren Geschäftsführer Bußgelder in einer Gesamthöhe von knapp 208 Millionen Euro verhängt. Die Unternehmen sollen jahrelang durch interne Absprachen den Wettbewerb behindert und so deutlich überhöhte Preise durchgesetzt haben, wie Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer am Mittwoch mitteilte
Drachen-Propangas ist selbstverständlich auch dabei.

Und weiter:
Zitat
Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer betonte: «Durch die Kundenschutzabsprachen wurden die Verbraucher über viele Jahre hinweg in erheblicher Weise geschädigt. Dies gilt gerade für die Kunden, die einen Miettank der etablierten Flüssiggasanbieter nutzen. Sie waren den überhöhten Preisen schutzlos ausgeliefert.»
Gegen vier weitere Flüssiggasunternehmen sind die Verfahren noch anhängig.

Wat sagste nu???

Und wie sollen die geschädigten Kunden, die einen Miettank der etablierten Flüssiggasanbieter nutzen, Ihre seit mindestens 1997 erheblich überhöhten Rechnungsbeträge wieder zurückholen???

Randy

Offline Onkel-Olli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 332
  • Karma: +1/-0
  • Geschlecht: Männlich
Ein Newbie braucht mal euren Rat...
« Antwort #25 am: 20. Dezember 2007, 01:49:41 »
Randy, altes Haus, Du raffst das echt nicht oder?

Seit über einem Jahr versuche ich zu verklickern, dass man keinesfalls den 0815 Standardvertrag eines Anbieters unterschreiben sollte. Jeder der das tut - gute Nacht Marie.

Ich habe in vorherigen Postings immer darauf hingewiesen, dass man das Potential eines etablierten Anbieters nutzen kann aber insbesondere und  vor allem bestimmte Vertragsklauseln in seinen Vertrag selbst einbringen muss, wenn der Vertragspartner dazu nicht bereit ist, Finger weg, die Abzocke ist sonst vorprogrammiert.

Schön, das das Kartellamt mal so richtig \"Stärke\" zeigt und sich an die richtigen \"Energieriesen\" ranhängt.

Das im Strommarkt seit Jahren Absprachen zwischen Eon, EnBW, RWE und Vattenfall stattfinden, die den deutschen Markt zu 90 % abdecken, ist dem Kartellamt seit Jahren bekannt und es tut nichts dagegen - die sind Ihnen einfach wenigstens eine Nummer zu groß.

Das gleiche im Benzinmarkt, wo die Preise an den Tanken der etablierten Anbieter nahezu gleich sind und ständig nach oben gehen. Im Moment ist es bei uns sogar so, dass Benzin und Super das Gleiche kosten und Diesel nur 6 Cent darunter rangiert (trotz 20 Cent Steuervorteil)!!! Was ist an Diesel so toll, dass er effektiv 14 Cent teurer ist als Benzin oder Super???

Also nimmt sich das Kartellamt die kleinste Nummer im Energiemarkt vor, Flüssiggas in Tankanlagen ist, nach meiner Kenntnis, die einigermaßen etablierte Heizenergie mit der geringsten Verbreitung/ Marktbedeutung  (Öl, Kohle, Erdgas; Strom, etc. dagegen sind 50 % des privaten, Tank-/ Flaschen Flüssiggasmarktes ein Fliegenschiss) und zeigt mal so richtig, was es drauf hat.

Würde mich nicht wundern, wenn sich die hier beklagten zu einer B2B Plattform (spricht sich bi too bi Plattform) zusammenschließen und sich zukünftig offiziell \"Helfen\" oder den Markt teilen. Evtl. geht auch der Eine oder Andere unter und wird von jemandem aufgekauft, dann hat sich das auch erledigt.

Ich habe mich in den letzten 10 Jahren jedenfalls nicht \"schutzlos\" ausgeliefert und musste auch keine überhöhten Preise zahlen. Für jeden den es dabei erwischt hat, kann ich nur sagen: selbst Schuld. Wer einen Standardvertrag unterzeichnet hat, wird sich sicher schwer tun, seine Rechnungsbeträge zurückzuholen.

Sollten sich maßgeblich viele Kunden finden, die wegen ggf. anhängiger Grundsatzurteile, überhöhte Forderungen, vergangener Jahre zurückfordern, prophezeie ich mal schon vorab eine gut vorbereitete \"Insolvenzwelle\" mit resultierender Neugründung von Unternehmen. z.B. \"Dragon-Gas\" oder so.

Frag mal wieviele Leute nicht von EON oder auch der Sparkasse weggehen, weil sie sich da so \"gut betreut\" fühlen, trotz eindeutig, völlig überhöhter Preise.

Man hat immer die Wahl,
Grundvoraussetzung ist eine gründliche Analyse und ein klares Konzept sowie der nötige Mumm, das ganze auch umzusetzen und nicht bei irgendwelchem Palaver einzuknicken und etwas zu unterschreiben, was man gar nicht wollte.

Das ist das, was ich dazu zu sagen habe und eins ist ganz sicher, der Profit lebt insbesondere von dem, der bereit ist den geforderten Preis zu zahlen.

Grüße,
Onkel-Olli
der Vertragshai

Offline eislud

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 737
  • Karma: +0/-0
Ein Newbie braucht mal euren Rat...
« Antwort #26 am: 20. Dezember 2007, 03:08:09 »
@Onkel-Olli
Zitat
Original von Onkel-Olli
Ich habe in vorherigen Postings immer darauf hingewiesen, dass man das Potential eines etablierten Anbieters nutzen kann aber insbesondere und vor allem bestimmte Vertragsklauseln in seinen Vertrag selbst einbringen muss, wenn der Vertragspartner dazu nicht bereit ist, Finger weg, die Abzocke ist sonst vorprogrammiert.
Ahh ja.
Guckst Du hier: Gefahr: Änderungen in Vertragsangeboten des Versorgers !

Gruss eislud

Offline Randy

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 251
  • Karma: +0/-0
Ein Newbie braucht mal euren Rat...
« Antwort #27 am: 20. Dezember 2007, 18:30:31 »
@Onkel-Olli

Zitat
Original von Onkel-Olli
Randy, altes Haus, Du raffst das echt nicht oder?
Um in Deiner Sprache zu bleiben: Das alte Haus hat’s echt gerafft. :D

Nicht nur Deine untauglichen, weil nicht durchsetzbaren Ratschläge zum Vertrag, sondern auch Deine Absichten.

Zitat
Original von Onkel-Olli
Das im Strommarkt seit Jahren Absprachen zwischen Eon, EnBW, RWE und Vattenfall stattfinden, die den deutschen Markt zu 90 % abdecken, ist dem Kartellamt seit Jahren bekannt und es tut nichts dagegen - die sind Ihnen einfach wenigstens eine Nummer zu groß.
Der Verweis auf andere, möglicherweise noch schlimmere Abzocker ist die übliche Ablenkung  vom hier angesprochenen Problem.

Zitat
Original von Onkel-Olli
Ich habe mich in den letzten 10 Jahren jedenfalls nicht \"schutzlos\" ausgeliefert und musste auch keine überhöhten Preise zahlen.
Wenn Du hier so sicher bist, wie schön für Dich. Meine Gratulation.
Frage: Woran mißt Du eigentlIch Deine Überzeugung?

Zitat
Die Bußgelder berechnete die Behörde anhand der Mehrerlöse im Vergleich zu den Preisen freier Anbieter.
Es handelt sich um insgesamt 208 Millionen Euro.
Dämmert’s jetzt? Immer noch nicht selbst betroffen? ;(

Zitat
Vor allem Kunden mit einem Miettank für Flüssiggas seien den überhöhten Preisen des Kartells jahrelang \"schutzlos ausgeliefert\" gewesen, erklärte Kartellamtschef Bernhard Heitzer.
Aber, aber Herr Heitzer, wieso denn schutzlos? Onkel-Olli der Vertragshai hat doch tolle Ratschläge wie man sich schützen kann! ;)

Vielleicht hilft ja Information doch noch was. Bitte genau lesen z.B. hier
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/aktuelles/2007_12_19.php

oder hier http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,524450,00.html

oder auch hier Bundeskartellamt verhängt Millionenbußen gegen Flüssiggasunternehmen

Randy

Offline Sclerocactus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 97
  • Karma: +0/-0
Ein Newbie braucht mal euren Rat...
« Antwort #28 am: 20. Dezember 2007, 20:54:26 »
Die großen Flüssiggasanbieter haben ja auch eine Strafe in Höhe von 208 Millionen Euro aufgebrummt bekommen. Da hat das Kartellamt richtig zugeschlagen, weil sie unzulässige Preisabsprachen aufdecken konnten.
Wahrscheinlich sind die Lieferanten deswagen kulanter.
Wer sich einen Tank nicht sofort leisten kann sollte vielleicht mit der Bank über einen Kredit reden, dann kann ich als Eigentümer bestimmen, wer mich beliefert.

Offline Onkel-Olli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 332
  • Karma: +1/-0
  • Geschlecht: Männlich
Ein Newbie braucht mal euren Rat...
« Antwort #29 am: 21. Dezember 2007, 02:03:00 »
@ eislud

Zitat
Ahh ja.
Guckst Du hier: Gefahr: Änderungen in Vertragsangeboten des Versorgers !

Gruss eislud

genau das Problem was viele Leute hier immer wieder haben, ich habe an keiner Stelle davon gesprochen, dass ich einen Vertrag im Nachhinein abändere!!! Sondern, dass ich in dem Moment, wo ich den Vertrag mit dem Aussendienstler des Anbieters verhandle, die abweichenden Bedingungen in den Vertrag aufnehmen lasse und der Vertreter diese unterschreibt. Genau dies habe ich vor nun schon 10 Jahren und bei meiner Vertragsverlängerung vor 5 Jahren getan. Ich habe also einen Vertrag, den der Vertreter des Anbieters selbst ausgefüllt und unterschrieben sowie nach 12 Tagen schriftlich bestätigt hat. Dies dürfte selbst Herrn RA Fricke zufriedenstellen.

Der von Dir angegebene Link beschäftigt sich mit etwas völlig anderem, der nachträglichen, einseitigen Abänderung eines Vertrages! Dies birgt selbstverständlich entsprechende Risiken.

Das bekannte Problem des Negierens von richtigen Möglichkeiten, da Sie nicht in\'s allgemeine Bild passen. Auch wenn mein Vertrag eine Insellösung ist (Meister Watzl) und man den Heute evtl. nicht mehr hinbekommt (hatte da bisher keinen Bedarf), ist er deswegen nicht minder interessant.

@ Randy

Zitat
Wenn Du hier so sicher bist, wie schön für Dich. Meine Gratulation. Frage: Woran mißt Du eigentlIch Deine Überzeugung?

Na Danke für die Glückwünsche und natürlich ganz logisch, an den von mir, bei meinem Vertragshändler, auf Grundlage meines Vertrages, erzielten Preisen! Die bisher Keiner (aus meiner Region) wirklich toppen wollte/ konnte.

und wegen:

Zitat
Nicht nur Deine untauglichen, weil nicht durchsetzbaren Ratschläge zum Vertrag, sondern auch Deine Absichten.

Ich schicke Dir gern eine Kopie per PN, meld Dich einfach. Welche Absichten hab ich denn nach Deiner Meinung? Ich habe hier bisher noch Niemanden aufgefordert, sich an mich zu wenden, um einen Vertrag abzuschließen! Das ist mir definitiv zu mühselig, es ist schon schwierig genug hier Glauben zu finden, eine Missionierung halte ich doch für sehr unwahrscheinlich

Und meine Überzeugung messe ich daran:

aus einem anderen Beitrag:
Zitat
entsprechend Deiner Aufforderung stelle ich gern mal meine bisher erreichten Preise bei Drachengas auch in Deinen Thread:

08.03.1999; 0,21 €; 3.884,00 L; 834,05 €; MWSt 133,45 € = 967,50 €
13.12.2000; 0,29 €; 2.742,00 L; 799,10 €; MWSt 127,86 € = 926,96 €
01.10.2001; 0,37 €; 1.396,00 L; 513,91 €; MWSt 82,23 € = 596,13 €
05.12.2002; 0,38 €; 2.169,00 L; 824,22 €; MWSt 131,88 € =956,10 €
27.11.2003; 0,36 €; 2.278,00 L; 820,08 €; MWSt 131,21 € = 951,29 €
27.05.2005; 0,39 €; 3.583,00 L; 1.397,37 €; MWSt 223,58 € = 1.620,95 €

Alles Preise für Bundesland Brandenburg PLZ 01xxx (Region Ost)

Zitat
Dämmert’s jetzt? Immer noch nicht selbst betroffen?

Bisher nicht, mein Vertrag läuft bis Ende 2008, getankt habe ich zuletzt, in 07/ 2007, für 0,389 € und werde damit mind. bis zum Ende der Laufzeit 2008 hinkommen. Ich habe also in den letzten 6 Jahren keine nennenswerten Preissteigerungen hinnehmen müssen und dürfte vom Level immer locker im Top- Bereich der freien Anbieter gelegen haben.

Natürlich könnte mein Anbieter den Vertrag (z.B. aus wirtschaftlichen Gründen) kündigen, dann müsste ich mir einen neuen Anbieter oder einen eigenen Tank suchen. Das bezahlte Gas kann er mir nicht mehr nehmen, den fälligen Abtransport müsste dann der Anbieter selbst übernehmen, da ich nur für den Abtransport - bei eigener Kündigung - aufkommen muss. Ich könnte auch mal versuchen, den Tank zu kaufen, auch wenn Andere dies nicht geschafft haben, den Versuch wär\'s mir Wert.

Ich habe auch nie bestritten, dass es Leute gibt, die blauäugig in entsprechende Verträge stolpern und dann abgezockt werden, tut mir leid für diese Leute und genau deshalb weise ich hier laufend auf entsprechende Vertragszusätze hin, die man vor Abschluss, selbst mit in den Vertrag einbringen und vom Anbieter gegenzeichnen lassen muss!

Jetzt kann man sicher über die moralische Wertigkeit von Vertragshändlern herziehen, die es absichtlich darauf anlegen, Höchstpreise zu erzielen und diese ggf. auch noch untereinander absprechen - sind wir hier, in Deutschland, in einer Klosterschule???

Ich kenne keinen \"Freien Anbieter\" der bundesweit! den gleichen Preis bietet. Kein freier Anbieter aus Bayern oder Baden Würtemberg, würde mich in Brandenburg zum Bayern- Preis beliefern. Das kann er nämlich gar nicht, da dieser meist nur regional tätig ist und in seiner Kalkulation auch max. Fahrstrecken einrechnet. Der Mautkilometer Autobahn z.B. kostet nämlich 0,10 - 0,155 € je Kilometer, dass macht bei einer einfachen Entfernung von 400 km schon mal locker 80,- bis 124,- € Mautgebühren zuzüglich der Dieselkosten für 800 km (bei ca. 25 Liter/ 100 km Verbrauch) kommen nochmal locker 250,- € dazu. Im günstigsten Fall wären also 330,- € zusätzlich auf den Kunden umzulegen + Fahrzeit + Personalkosten etc. etc.


In dem Sinne,

immer schön aufpassen, was man unterschreibt,


Grüsse,

Onkel-Olli
der Vertragshai

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz