Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Erdgas Kempten-Oberallgäu  (Gelesen 37863 mal)

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Offline Freilich67

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Erdgas Kempten-Oberallgäu
« am: 06. März 2007, 21:23:20 »
Da ich in diesem Forum bis jetzt noch keine Beiträge über "meinen" Gasversorger gefunden habe, fange ich hier mal ein neues Thema an.
Mich würde Interessieren ob es im Bereich Kempten & Oberallgäu mehr als einen Gaspreisrebellen ( nämlich mich   :mrgreen: ) gibt. Vor allem interessieren mich die bisherigen Erfahrungen meiner eventuell vorhandenen Mitstreiter.

Ich für meinen Teil habe bei der riesigen Preiserhöhung im Jahr 2006 mit dem Musterbrief zu §315 BGB die Preise der EKO für Unbillig erklärt.
Die Reaktion darauf bestand zunächst einmal in einem 3-Seitigen Schreiben darüber wie toll doch die Koppelung des Gas- an den Ölpreis ist.
Nachdem ich darauf antwortete, dass dieses wohl nicht zur Klärung der Billigkeit beiträgt erhielt ich den Vorschlag auf eine grundsätzliche, gerichtliche Klärung der Angelegenheit zu warten.
Darauf habe ich mich zunächst stillschweigend eingelassen.
Heute nun erhielt ich ein Schreiben der EKO worin auf das Urteil des LG München vom 9-6-2006 verwiesen wird. Beigefügt war ein Auszug aus einem Gutachten der RHKP Treuhand, in dem angeblich nachgewiesen wird, dass die Preisanhebung nur eine Weitergabe der gestiegenen Bezugskosten sei.



Ich Denke dass dieses Gutachten gegenstandslos ist, da ich nicht nachvollziehen kann wer die Vorlieferanten sind & inwieweit mein Gasversorger mit diesen verbunden ist.

Außerdem geben die Leute von EKO mir bis zum 19.03. 07 Zeit die von mir ein behaltenen Nachforderungen zu bezahlen. Ich denke das werde ich nicht tun?

Frage: Sollte ich vorsorglich ein Hausverbot aussprechen, da mein Versorger "durch die Blume", unter Berufung auf das Urteil, mit Sperre droht?

Grüße

Reiner.

Offline Schwalmtaler

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Erdgas Kempten-Oberallgäu
« Antwort #1 am: 07. März 2007, 09:11:32 »
Moin freilich67,

ist nur ein Zahlungsziel 19.03.07 angegeben oder wird auch schon von einer Sperre gesprochen?

Wenn eine Sperre schon angedeutet wird, sofort wie hier beschrieben reagieren, ansonsten abwarten!

Offline Cremer

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Erdgas Kempten-Oberallgäu
« Antwort #2 am: 07. März 2007, 11:43:59 »
@Freilich67,

weisen Sie im Antwortschreiben ebenfalls auf die neuesten Urteile des LG Köln vom 11.1.07 und LG Hannover hin.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Freilich67

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Erdgas Kempten-Oberallgäu
« Antwort #3 am: 08. März 2007, 21:29:39 »
Hallo,

Erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort und die Unterstützung.

Zur Frage der Sperrandrohung:

Nein, es wird nicht Konkret mit Sperrung gedroht. Der genaue Wortlaut ist:
Zitat
In der aktuellen Rechtsprechung zum §315 BGB zeichnet sich eine starke Tendenz dahingehend ab, dass das Gasversorgungsunternehmen seine Nachweispflicht dann erfüllt hat, wenn der Nachweis geführt wird, dass nur die gestiegenen Bezugskosten weitergegeben worden sind. Als Beisiel: Beschluss Landgericht München vom 09.06.2006 Au: 30 T 9871/06.  Dieser Beschluss gestattet dem Gasversorgungsunternehmen sogar die Einstellung der Versorgung, wenn der Nachweis der Billigkeit geführt wurde.


Des Weiteren wird auf das von einem Wirtschaftsprüfer erstellte Gutachten, welches mir als Kurzzusammenfassung übersandt wurde verwiesen, und behauptet damit sei der Nachweis der Billigkeit erbracht.

Diese Behauptung halte ich schlichtweg für falsch.

Zum Schluss folgt dann noch die Drohung mit Mahngebühren:

Zitat
Somit müssen wir auf einen vollständigen Ausgleich der Restforderung bestehen. Wir dürfen Sie daher bitten, den Betrag in höhen von ... € bis zum 19. März 2007 auf unser Konto ... zu begleichen.
Bei Bezahlung bis zum vorgenannten Termin verzichten wir auf Mahngebühren und Verzugszinsen.


Nun, soweit ich weis, sind Mahngebühren & Verzugszinsen ohnehin nur bei nicht strittigen Forderungen statthaft.  Da Ich aber nach wie vor die Forderung für nicht rechtmäßig halte, glaube ich auch nicht dass die EKO mit Zinsen & Gebühren weit kommen wird.

Ich werde denen jetzt jedenfalls mit verweis auf die in Euren Antworten genannten Urteile antworten, dass ich weiterhin nur meinen alten Abschlag bezahlen werde, und die Erhöhungen nicht anerkenne.

Gruß

Reiner

Offline Schwalmtaler

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Erdgas Kempten-Oberallgäu
« Antwort #4 am: 09. März 2007, 08:19:25 »
Moin Freilich67,

wenn ich mich nicht irre, ist bei dem angeführten Beschluss vom LG München v. 09.06.06 auch nur der Preiserhöhung widersprochen worden und nicht dem Gesamtpreis! Von daher kann in diesem speziellen Fall eine Sperre auch rechtlich i.O. sein.

Deshalb muss auch immer dem Gesamtpreis Widersprochen werden!!!

meines Erachtens handelt es sich bei den hier gezeigten Textbausteinen nicht um eine Sperrandrohung.

Offline riedle

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Erdgas Kempten-Oberallgäu
« Antwort #5 am: 09. März 2007, 13:08:15 »
Hallo Freilich67,

auch ich bin vom selben Schreiben betroffen und wir sollten uns mal alle absprechen. Es sind mehrere im Versorgungsbereich der EKO aktiv. Ich kann direkt mit dir Kontakt aufnehmen wenn du mir deine email sendest. Ich bin auch vertreten im Forum.

riedle

PS. eine stellungnahme werde ich auch noch schreiben.

Offline riedle

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Erdgas Kempten-Oberallgäu
« Antwort #6 am: 09. März 2007, 13:42:22 »
Hallo Rebellen,

wie freilich67 und RuRo bin auch ich gegen EKO vorgegangen und habe rückwirkend (dank eurer Hilfe und Vorlagen) einen anderen Preis gegenüber dem EKO vertreten und allen Erhöhungen seit Ende 2004 widersprochen mit Schreiben vom Dezember 2006, Einzug widersprochen, eine eigene Abrechnung erstellt und auch eigene,angemessene Abschläge gezahlt.

Jetzt wird gegen uns mit einer Strategie vorgegangen wie bei freilich67. Wir haben eine Frist gesetzt bekommen bis 21.03.2007. Der in dem Schreiben der EKO angesprochene "BESCHLUSS" ist nicht bindend, da es kein Urteil darstellt und nur die gestiegenen Bezugskosten in den Vordergrund stellt aber in keinster Weise wird die Billigkeit der vom EKO verlangten Preise nachgewiesen. Indirekt wird "angedeutet", das dieser BESCHLUSS dem Versorger ein Recht zur Einstellung der Versorgung gewährt, wenn der Nachweis der Billigkeit geführt wurde.

Wie seht Ihr die Sache - vor allem - welche Reaktion ist sinnvoll, da:

1. auf den vollen Ausgleich der Restforderung bestanden wird
2. unter Androhung von Mahngebühren und Verzugszinsen
3.Fristsetzung 21.3.07

Bitte doch dringend um HILFE der Rechtsspezialisten in dem Forum, sende auch gerne das Original direkt per Mail.

Offline Cremer

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Erdgas Kempten-Oberallgäu
« Antwort #7 am: 09. März 2007, 18:15:23 »
@riedle,

ich habe eine Frist zur Zahlung bis zum 19.3.07 gesetzt  bekommen, anderenfalls erfolgt die Einleitung der Sperre :evil:

Mal sehen was passieren wird!! 8)

Ist das eine neue bundesweite Strategie der Versorger ??????? :idea:
MFG
Gerd Cremer
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Offline RuRo

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Erdgas Kempten-Oberallgäu
« Antwort #8 am: 10. März 2007, 13:01:50 »
@riedle

Ich habe das Schreiben der EKO gelesen. Ich hoffe nicht, dass diese zitierte Passage euren Unbilligkeitseinwand widergibt:


... gegen unsere vorgenommenen Gaspreiserhöhungen eingelegt ...

Unterstellt, dass sich der Einwand gegen die Gesamthöhe des Verbrauchspreises und die Servicepauschale richtet, kann Folgendes festgestellt werden:

zu 1:

Es gibt keine Forderung, die einen Anspruch auf Begleichung begründen würde. Der Preis insgesamt ist strittig, nichts ist fällig.

Das Schreiben ist das übliche Säbelrasseln des Versorgers – ein netter Versuch ohne jegliche Substanz.

(Anmerkung: Es wird mal wieder auf ein Gutachten eines Wirtschaftsprüfers verwiesen, der sich ausschließlich mit der Preiserhöhung befasst hat und dabei auch nur das bewerten kann, was vom Versorger zur Verfügung gestellt wurde.)

zu 2:

Mangels Fälligkeit gibt es keinen Verzug und keine Grundlage für die Erhebung von Mahngebühren bzw. Verzugszinsen.

zu 3:

Termin verstreichen lassen, entspannt zurücklehnen, abwarten und Tee trinken

Anmerkung:
Wir werden von der Mutti der EKO versorgt, also Erdgas Schwaben direkt. Interessant, dass die EKO-Verbrauchspreise um 0,07 ct/kWh höher liegen, als bei EGS
 :roll:
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline Freilich67

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Erdgas Kempten-Oberallgäu
« Antwort #9 am: 11. März 2007, 14:10:38 »
:shock: OOPS !!!  :shock:

Ich habe gerade noch mal nachgeschaut und festgestellt:
 
Bei mir stimmt die Formulierung!  :oops:

Ich habe seinerzeit ein Musterschreiben verwendet bei dem die Erhöhungen, nicht aber die Preise für unbillig erklärt werden.

Kann man da noch was dran drehen?


Offline Cremer

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Erdgas Kempten-Oberallgäu
« Antwort #10 am: 11. März 2007, 15:53:42 »
@Freilich67,

die richtige Vorlage des Musterbriefes verwenden und mit Bezug auf den damaligen Widerspruch das Schreiben mit Widerspruch gegen die Preishöhe an sich hinterherschicken.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Freilich67

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Erdgas Kempten-Oberallgäu
« Antwort #11 am: 11. März 2007, 20:52:57 »
:D  Alles klar, wird sofort erledigt.  :D

Besten dank.

Offline riedle

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Erdgas Kempten-Oberallgäu
« Antwort #12 am: 11. März 2007, 21:54:48 »
Zitat von: \"Cremer\"
@riedle,

ich habe eine Frist zur Zahlung bis zum 19.3.07 gesetzt  bekommen, anderenfalls erfolgt die Einleitung der Sperre :evil:

Mal sehen was passieren wird!! 8)

Ist das eine neue bundesweite Strategie der Versorger ??????? :idea:



Mir wurde beides für den Januar gesetzt und es ist nichts passiert. Alles Blödsinn und "Säbbelrasseln" wie RuRo treffend bemerkt. Der Weg geht wirklich Richtung Einschüchterung und bin mal gespannt wann der erste von uns vor den Kadi gezogen wird.  :wink:

Offline riedle

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Erdgas Kempten-Oberallgäu
« Antwort #13 am: 11. März 2007, 21:57:49 »
Zitat von: \"Freilich67\"
:D  Alles klar, wird sofort erledigt.  :D

Besten dank.


Bin sicherheitshalber morgen auch auf dem Weg.....tell you more

Gute Nachts Kollegen!  :)

Apropos.. habe weitere Abweichler gewonnen und sensibilisiert, dank Eurer Hilfe, Dank an Ruro, Cremer und die anderen......

Offline Freilich67

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Erdgas Kempten-Oberallgäu
« Antwort #14 am: 15. März 2007, 21:23:26 »
Heute habe ich eine Reaktion auf meinen Erweiterten Protest erhalten.
Darin heist es:

Zitat
Wir sind der Auffassung, dass wir mit dem Ihnen übersandten Gutachten unsere Nachweispflicht erfüllt haben und sehen daher keine Veranlassung, noch weitere Argumente vorzulegen.

Wir dürfen Sie daher letztmalig bitten den zur Zeit noch offenen Forderungsbetrag in Höhe von ... bis zum 28.03.2007 zu begleichen.

Sollte der Betrag bis zum genannten Termin nicht bei uns eingegangen sein, sehen wir uns leider gezwungen, weitere Schritte einzuleiten.


 8) Wow, jetzt hab ich aber Angst 8)

Mal sehen wie die weiteren Schritte aussehen.

 

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