@riedle
Ich habe das Schreiben der EKO gelesen. Ich hoffe nicht, dass diese zitierte Passage euren Unbilligkeitseinwand widergibt:
... gegen unsere vorgenommenen Gaspreiserhöhungen eingelegt ...
Unterstellt, dass sich der Einwand gegen die Gesamthöhe des Verbrauchspreises und die Servicepauschale richtet, kann Folgendes festgestellt werden:
zu 1:
Es gibt keine Forderung, die einen Anspruch auf Begleichung begründen würde. Der Preis insgesamt ist strittig, nichts ist fällig.
Das Schreiben ist das übliche Säbelrasseln des Versorgers – ein netter Versuch ohne jegliche Substanz.
(Anmerkung: Es wird mal wieder auf ein Gutachten eines Wirtschaftsprüfers verwiesen, der sich ausschließlich mit der Preiserhöhung befasst hat und dabei auch nur das bewerten kann, was vom Versorger zur Verfügung gestellt wurde.)
zu 2:
Mangels Fälligkeit gibt es keinen Verzug und keine Grundlage für die Erhebung von Mahngebühren bzw. Verzugszinsen.
zu 3:
Termin verstreichen lassen, entspannt zurücklehnen, abwarten und Tee trinken
Anmerkung:
Wir werden von der Mutti der EKO versorgt, also Erdgas Schwaben direkt. Interessant, dass die EKO-Verbrauchspreise um 0,07 ct/kWh höher liegen, als bei EGS :roll: