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Autor Thema: Belieferungszwang trotzeigenem Tank des Vermieters zulässig?  (Gelesen 3900 mal)

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Offline Günni

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Hallo zusammen,

wir sind vor gut 9 Monaten ins Erdgeschoss eines EFH gezogen, für das der Vermieter einen Gastank gekauft hat. DIe Belieferung mit Flüssiggas erfolgte bei den Vormietern stets über PROGAS und es wurde auch vom Vermieter ein Wartungsvertrag mit PROGAS abgeschlossen.
Als Flüssiggasneulinge haben wir uns nichts Schlimmes dabei gedacht als der Aussendienstler der genannten Firma uns eine "Vereinbarung" über zwei Jahre unterschreiben ließ in der eben dieser o.g. Belieferungszwang über PROGAS und keinen anderen Anbieter aufgeführt ist. Es ist in diesem Schreiben (Vertrag will ich es nicht nennen weil ja ganz dick "Vereinbarung" drauf steht) jeder Absatz, jede Klausel bzgl. Tankmiete gestrichen und vermerkt, dass der Behälter bereits steht, nicht aufgestellt werden muss und nicht gemietet wird weil er ja gekauft wurde. Nachdem nun PROGAS die Preise saftig angehoben hat, auf Anfragen unsererseits überhaupt nicht reagiert und wir festgestellt haben, dass 20% Preisunterschied zu freien Anbietern nicht selten sind, stellen sich uns folgende Fragen:

- ist der Belieferungszwang durch PROGAS aufgrund der Besitzverhältnisse des Gastanks nicht hinfällig? Müssten wir nicht bei jedem anderen Anbieter kaufen "dürfen"

- was passiert wenn wir einfach woanders kaufen (vorausgesetzt der Vermieter rückt den Kaufbeleg des Tanks heraus), hat PROGAS eine Handhabe gegen uns?

Meiner Meinung nach ist der "Vertrag" ungültig. Zum einen weil es sich lediglich um eine Vereinbarung handelt, zum anderen weil der Tank nicht von PROGAS gemietet wird sondern Eigentum unseres Vermieters ist. Ich sehe mich also keinerlei Zwang unterworfen, ich hätte ja nichtmal einen Vorteil von einem Vertrag.....Liefersicherheit können die sich sonst wohin schmieren.

WIe seht ihr die SItuation?
Danke und Grüße

Günni

Offline gastanker

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Belieferungszwang trotzeigenem Tank des Vermieters zulässig?
« Antwort #1 am: 14. März 2007, 14:17:39 »
Hallo Günni,

nun wie es für mich aussieht hast du einen sogenannten Abweichenden Benutzervertrag unterschrieben. Das heißt, dein Vermieter hat zwar den Tank gekauft, läßt aber wie per Vertrag geschehen die Wartung über Progas erledigen. Sinn dieser Vertragskonstellation ist, das (wie in deinem Fall) der Mieter (des Hauses) die Kosten für das Gas selbst direkt übernimmt (ohne Umweg über die Nebenkostenabrechnung zum Mietobjekt).

Für dich ist wichtig zu wissen, wer den nun der Eigentümer des Tankes ist, Progas oder dein Vermieter? Sollte dein Vermieter der Eigentümer sein (belegbar mit dem Tankbuch und/oder Kaufbeleg für den Tank), könntest du rein theoretisch auch bei anderen Anbieter tanken. Aber dafür solltest du vorher mit deinem Vermieter sprechen, ob er damit einverstanden ist, denn meistens heißt es in Wartungsverträgen, dass die Garantie ausfällt, wenn ein anderes Unternehmen die Befüllung vornimmt. Wobei du ja eigentlich nicht verpflichtet bist eine exakt festgelegte Gasmenge jährlich abzunehmen. Also könntest du theoretisch auch mal ein Jahr woanders tanken, müsstet allerdings dann eine gute Erklärung finden, wenn du mal wieder bei Progas tankst.
Aber das alles unterliegt den Bedingungen, dass 1) dein Vermieter TANKEIGENTÜMER ist, uns 2) das er (da er einen Wartungsvertrag mit Progas hat) mit der Belieferung durch andere Unternehmen einverstanden ist.

Fast hätte ich es vergessen, auf einem Vertrag muss nicht unbedingt "Vertrag" draufstehen, "Vereinbarung" ist das selbe, denn letzlich zählt für einen rechtlich bindenden Vertrag 2 übereinstimmende Willenserklärungen.

Grüße gastanker

 

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