Hallo Günni,
nun wie es für mich aussieht hast du einen sogenannten Abweichenden Benutzervertrag unterschrieben. Das heißt, dein Vermieter hat zwar den Tank gekauft, läßt aber wie per Vertrag geschehen die Wartung über Progas erledigen. Sinn dieser Vertragskonstellation ist, das (wie in deinem Fall) der Mieter (des Hauses) die Kosten für das Gas selbst direkt übernimmt (ohne Umweg über die Nebenkostenabrechnung zum Mietobjekt).
Für dich ist wichtig zu wissen, wer den nun der Eigentümer des Tankes ist, Progas oder dein Vermieter? Sollte dein Vermieter der Eigentümer sein (belegbar mit dem Tankbuch und/oder Kaufbeleg für den Tank), könntest du rein theoretisch auch bei anderen Anbieter tanken. Aber dafür solltest du vorher mit deinem Vermieter sprechen, ob er damit einverstanden ist, denn meistens heißt es in Wartungsverträgen, dass die Garantie ausfällt, wenn ein anderes Unternehmen die Befüllung vornimmt. Wobei du ja eigentlich nicht verpflichtet bist eine exakt festgelegte Gasmenge jährlich abzunehmen. Also könntest du theoretisch auch mal ein Jahr woanders tanken, müsstet allerdings dann eine gute Erklärung finden, wenn du mal wieder bei Progas tankst.
Aber das alles unterliegt den Bedingungen, dass 1) dein Vermieter TANKEIGENTÜMER ist, uns 2) das er (da er einen Wartungsvertrag mit Progas hat) mit der Belieferung durch andere Unternehmen einverstanden ist.
Fast hätte ich es vergessen, auf einem Vertrag muss nicht unbedingt "Vertrag" draufstehen, "Vereinbarung" ist das selbe, denn letzlich zählt für einen rechtlich bindenden Vertrag 2 übereinstimmende Willenserklärungen.
Grüße gastanker