@zimpel
Rechtssicherheit kann nur erreichen, wer den Rechtsweg beschreitet, also Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Sperrandrohung, ggf. Feststellung in einem Hauptsacheverfahren, dass ein Recht zu Preiserhöhung etwa wegen unwirksamer Klauseln gem. § 307 BGB nicht besteht und weitergehende Fordereungen, derer sich das Versorgungsunternehmen berühmt, nicht geschuldet sind.
Solche Schritte sollte man aber in keinem Falle ohne einen Anwalt unternehmen.
Zahlung unter Vorbehalt ist demgegenüber nicht nur untunlich, sondern unsinnig, weil man auf Rückzahlung klagen muss und dadurch für die Zukunft immer noch keine Rechtssicherheit hat, man klagt also zurück, derweil man immer weiter erhöhte Preise unter Vorbehalt zahlt, die man dann ebenso wieder zurück klagen muss. Warum zahlt man sie dann erst, muss man sich ggf. fragen lassen, wenn man doch weiß, dass sie nicht geschuldet sind. Böse Falle.
Siehe etwa das Urteil des LG Itzehoe zu E:ON- Preisanpassungsklauseln in Heizstromverträgen.