Hallo,
ich würde, wie schon so oft hier im Forum genannt, unter Bezug auf § 315 BGB widersprechen und nur eine Erhöhung auf 2% billigen.
Wie so ein Musterschreiben ausssieht, finden Sie ebenfalls hier im Forum oder im Internet auf den Seiten der Verbraucherzentralen.
Ich würde ferner bitten, die (kommende) (Jahrers-)Abrechnung auf die max. 2% Steigerung aussteleln zu wollen. Sofern dies nicht der Fall ist, würde ich die Einzugsermächtigung zurückziehen und die Jahresabrechnung auf den um 2% gesteigerten Jahrespreis überweisen.