Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Widerspruch fristen?  (Gelesen 5377 mal)

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline tommyt

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
Widerspruch fristen?
« am: 14. Dezember 2004, 10:51:47 »
Hallo,

ich habe eigentlich nur eine frage.
mein versorger hat zum 1.10.2004 um 6% erhöht.
ich habe, da ich weder eine zeitung noch fehrnsehen habe, erst jetzt davon erfahren.
kann ich dennoch dieser preiserhöhung widersprechen oder ist es zu spät?

danke für jede info!

gruss tommyt

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Widerspruch fristen?
« Antwort #1 am: 14. Dezember 2004, 15:16:49 »
Hallo,
ich würde, wie schon so oft hier im Forum genannt, unter Bezug auf § 315 BGB  widersprechen und nur eine Erhöhung auf 2% billigen.

Wie so ein Musterschreiben ausssieht, finden Sie ebenfalls hier im Forum oder im Internet auf den Seiten der Verbraucherzentralen.

Ich würde ferner bitten, die (kommende) (Jahrers-)Abrechnung auf die max. 2% Steigerung aussteleln zu wollen. Sofern dies nicht der Fall ist, würde ich die Einzugsermächtigung zurückziehen und die Jahresabrechnung auf den um 2% gesteigerten Jahrespreis überweisen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz