Hallo,
wie sind Ihre Nebenkosten im Vertrag definiert? Zahlen Sie eine Nebenkostenpauschale oder eine Abschlagzahlung? Wie auch immer. Bei Erhöhung muss der Vermieter die gestiegenen Nebenkosten nachweisen. Wenn Sie für da abgelaufen Abrechnungsjahr eine Nachzahlung leisten sollen, muss Ihnen der Vermieter diese anhand einer nachvollziehbaren Berechnung nachweisen. Er kann nur Nebenkosten umlegen, die tatsächlich angefallen sind, und die er belegen kann. Es ist nicht möglich aufgrund gestiegener Erdölpreise die die Abschlagzahlung zu erhöhen wenn Sie mit Gas heizen. Ich würde mich an Ihrer Stelle an den Mieterschutzbund wenden.
Dazu:
Abschlagszahlung: Zahlt der Mieter monatliche Abschläge, können diese bei steigenden Betriebskosten in der Regel erhöht werden. Maßgeblich hierfür ist jedoch allein die vorangegangene Abrechnungsperiode und nicht etwa die Ankündigung der Stadt, dass bestimmte Gebühren in Zukunft erhöht werden. Überdies müssen die Kostensteigerungen genau belegt werden. Pauschale Hinweise, z.B. auf steigende Heizölpreise, reichen nicht.
Nebenkostenpauschale: Auch die Nebenkostenpauschale kann bei nachweislich gestiegenen Betriebskosten erhöht werden, wenn dies im Mietvertrag so vorgesehen ist. Ohne eine solche Klausel geht dies jedoch nur dann, wenn die Beibehaltung der Pauschale für den Vermieter wegen drastischer Kostensteigerungen unzumutbar ist.
Bei der Abschlags- oder Vorauszahlung folgt im Unterschied zur Pauschale jährlich eine Nebenkostenabrechnung, in der die tatsächlich angefallenen Kosten im Abrechnungszeitraum aufgeschlüsselt und abgerechnet werden. Je nachdem, ob sie unter oder über dem bereits bezahlten Betrag liegen, muss der Vermieter den Überschuss zurückzahlen oder aber für den Mieter wird eine Nachzahlung fällig.