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Autor Thema: Was tun, wenn noch keine Info über Preiserhöhung ?  (Gelesen 7968 mal)

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Offline Timo_Beil

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Was tun, wenn noch keine Info über Preiserhöhung ?
« am: 11. Dezember 2004, 14:42:29 »
Was ist zu tun, wenn der EV die Preiserhöhung noch nicht offiziell mitgeteilt hat ?

In unserer Stadt haben die Stadtwerke die höheren Preise lediglich in Ihrem Hausmagazin mitgeteilt. Daraufhin habe ich vorsorglich die Einzugsermächtigung zurückgezogen und den aktuellen Zählerstand gelesen.

 :arrow: Ich habe allerdings bis heute noch keine offizielle Info oder Aufforderung über einen höheren Abschlag. Meine Jahresrechnung wird erst im März 05 erstellt.

Muss oder soll ich trotzdem zum jetzigen Zeitpunkt mit dem Musterbrief widersprechen  :?:  oder reicht der Einspruch bei Entgegennahme der Jahresrechnung !

 :twisted: Ich hoffe, dass es bis dahin eine offizielle Regelung geben wird.

Danke für Eure Info
Timo

Offline longint

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Was tun, wenn noch keine Info über Preiserhöhung ?
« Antwort #1 am: 12. Dezember 2004, 02:27:02 »
Das gleich hier. Bisheriger Preis laut Abrechnung von 03.04 3,3 Ct. (wurde auch schon gegenueber Anfang 2003 von 3,1Ct erhoeht). Im Internet geben die im Moment aber einen Preis von 4,29 Ct. an, ziemlich genau 30% mehr.  Eine Information darueber habe ich nicht erhalten. Zudem ist der Grundpreis hier mit EUR 208,80 sicherlich einer der teuersten im Bundesgebiet.

Was tun? Warten bis zur naechsten Abrechnung und offiziellen Information ueber die Preiserhoehung?

Offline RR-E-ft

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Was tun, wenn noch keine Info über Preiserhöhung ?
« Antwort #2 am: 12. Dezember 2004, 15:45:44 »
Nicht warten.

§ 315 BGB gilt nicht erst bei Preiserhöhungen, sondern auch bereits auf laufende Verträge, wenn man nicht ausdrücklich bei Vertragsabschluss einen bestimmten Preis vereinbart hat, oder der Preis, auf den man sich geeinigt hat, der Allgemeine Tarif des Versorgers ist.

In letzterem Fall geht die Rechtsprechung davon aus, dass eine echte Preisverhandlung nicht stattgefunden hat, da der Versorger dank seiner marktmächtigen Stellung seinen Preis vorgegeben hat.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline longint

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Was tun, wenn noch keine Info über Preiserhöhung ?
« Antwort #3 am: 12. Dezember 2004, 22:11:34 »
Woher soll ich denn die Preise kennen, wenn die mich nicht aktiv informieren? Besteht da keine aktive Informationspflicht seitens des Versorgers? Wie ist die Lage wenn ich erst bei der Jahresabrechnung widerspreche - also dann wenn mir die neuen Preise erstmals offiziell kommuniziert werden (im Nachhinein)?

Auf welchen Zeitraum beziehen sich die 2% Erhoehung ueberhaupt die man ja offenbar hinnehmen muss? Die koennten ja theoretisch 20 Tage lange die Preise jeweils um 2% erhoehen und damit im Endeffekt auch \"sauber\" auf die eigentlich Erhoehung kommen!?

Offline Schwalmtaler

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Was tun, wenn noch keine Info über Preiserhöhung ?
« Antwort #4 am: 13. Dezember 2004, 10:20:14 »
Bei uns wurde kein Kunde durch den Versorger extra angeschrieben.
Die Preiserhöhung zum 01.10.04 wurde in der regionalen Tagespresse am 28.09.04 bekanntgegeben!

Fragt bei Eurer Zeitungsredaktion nach einer solchen Bekanntmachung.

Offline RR-E-ft

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Was tun, wenn noch keine Info über Preiserhöhung ?
« Antwort #5 am: 13. Dezember 2004, 14:21:28 »
Innerhalb der Allgemeinen Versorgung zu den Allgemeinen Tarifen wird eine Änderung erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam,  § 4 Abs. 2 AVBV. Nachweispflichtig für die Veröffentlichung ist der Versorger, weshalb man nicht selbst die Presse bestürmen muss.

Innerhalb von Sonderverträgen kann es nicht viel anders sein, da bei einem Abweichen der Vertragsbedingungen vom Leitbild der AVBV diese regelmäßig unwirksam sind nach den sog. AGB-Vorschriften im BGB.

Eine Bekanntgabe mit der Rechnung ist keine öffentliche Bekanntgabe. Wie wollte man damit auch neue Preise abrechnen, die erst mit dem Zugang der Rechnung überhaupt wirksam werden. Auch eine Veröffentlichung im Internet reicht wohl nicht aus, da dieses immer noch nicht allen zur Verfügung steht.

Auch Rentner etc. pp. müssen schließlich von der Preisänderung zuvor in geeigneter Form informiert werden, auch und gerade in Bezug auf das Sonderkündigungsrecht gem. § 32 Abs. 2 AVBV.

Ein gedrucktes Exemplar der AVBV erhalten Sie kostenlos auf Verlangen von Ihrem Versorger.

Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Timo_Beil

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Was tun, wenn noch keine Info über Preiserhöhung ?
« Antwort #6 am: 14. Dezember 2004, 17:18:54 »
Das bedeutet, dass die Veröffentlichung in dem Magazin der Stadtwerke einer solchen öfff. Bekanntmachung entspricht !? :!:
Andersherum gefragt, was passiert, wenn mein Widerspruch heute bereits den Versorger erreicht ?

Und bitte evtl. eine Antwort auf meine Frage:
Sollte man abwarten in der Hoffnung, dass die Versorger einsichtig werden ? Aus Protestgründen, würde ich allerdings heute bereits gerne widersprechen, um die \"Bewegung\" zu unterstützen ! :wink:

Danke für Eure Antworten vorab !

Viele Grüße Timo

Offline Cremer

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Was tun, wenn noch keine Info über Preiserhöhung ?
« Antwort #7 am: 15. Dezember 2004, 07:51:50 »
@Timo_Beil
Ich würde sofort Widerspruch mit Hinweis auf das Infomagazin gemäß §315 BGB schriftlich einlegen. :wink:

@Longint
Achtung, ich kann mir nicht vorstellen, dass da 30% erhöht wurden. Vergleichen Sie vielleicht hier unterschiedliche Tarife? Sondertarif mit Allg. Tarif. (Kleinstabnehmertarif) Bitte nochmal prüfen! Welche Stadtwerke sind das?

Bei uns veröffentlicht die Stadtwerke Bad Kreuznach GmbH auch nur in der Tagespresse. In einem meiner Widerspruchsbegründungen habe ich, weil ich den Gas-Sondertarif A habe (Heizung),  dies gerügt. Der Sondertarif A setzt die AVBGas gemäß Internetauftritt außer Kraft, gemäß den besonderen Vertragsbestimmungen zum Sondertarif A gelten aber weiterhin die AVBGas.  
http://www.stadtwerke-kh.de/erdgaspreise.shtml
Da hier Widersprüche sind, habe ich den Stadtwerken mitgeteilt, dass ich künftig allgemein veröffentlichte Preiserhöhungen in tagespresse und Internet für den Gas-Sondertrarif ablehne und akzeptiere nur persönliche. Antwort darüber steht noch aus.  :twisted:
Ich habe nur eine Mitteilung erhalten, dass man sich bezügl. des Hinweises auf eine widersprüchliche Ausführung im Internetauftritt bedankt und man wolle es ändern. :cry:
Warten wir ab!!
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

 

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