Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Heutige Gasabrechnung - Wie Widerspruch?  (Gelesen 11874 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline maje

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 8
  • Karma: +0/-0
Heutige Gasabrechnung - Wie Widerspruch?
« am: 27. April 2006, 13:20:51 »
Hallo,

Ich habe heute meine Gasabrechnung bekommen und war doch sehr erschrocken.

Letztes Jahr habe ich eine Erstattung von fast 300 Euro gehabt und wurde von der Avacon runtergestuft. Diese habe ich jedoch nicht gemacht sondern den höheren Betrag weitergezahlt. Nun habe ich also eine Akontozahlung von €286 Euro gemacht und die wollen noch zusätzliche € 257,- haben.

Ich habe den Verbrauch mit den Zahlen/Preisen von letztem Jahr durchgerechnet. Danach hätte ich trotz Mehrverbrauchs noch ein Guthaben von 49,-


Ich würde nun gerne Widerspruch einlegen, weiß allerdings nicht wie ich das formulieren muß, da auch diese Akontozahlung von mir geleistet wurde.

Ich bin alleinerzeihend und bekomme Hartz IV und habe heute mit dem Landkreis telefoniert. Mir wurde geraten neben des Widerspruchs auch Antrag auf Übernahme der Abrechnung zu stellen. Dies habe ich heute getan. Mir ist gesagt worden, daß ich evtl. Gutschriften der Avacon an das Amt zurückzahlen muß (was ich natürlich nachvollziehen kann und dem auch zustimme)

Ich bräuchte dingend Hilfe bei der Formulierung des Widerspruchs unter Berücksichtigung der Akontozahlung.

Wenn man überlegt, das ich die monatlichen Zahlungen nicht beibehalten hätte und wie empfohlen eine Rückstufung gamcht hätte sähe die Sache jetzt ja noch viel schlimmer aus.

Gruß
Maje

Offline cabello

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 95
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cabello.de
Heutige Gasabrechnung - Wie Widerspruch?
« Antwort #1 am: 27. April 2006, 15:18:53 »
@maje
Hallo und willkommen im Club

Sie sollten sich aus der folgenden Adresse, wenn Sie es noch nicht gemacht haben :
www.energieverbraucher.de Seite 1707
das folgende Dokument runter laden :
" Fragen und Antworten zu überhöhten Energiepreisen und BGB § 315 (116.5 kb) "

Danach sollten Sie umbedingt den allerneuesten Musterschreiben runterladen    Musterschreiben.doc (Rechte Maustaste - Linkziel Speichern unter....), in dem steht auch schon das Sie gegen diese und zukünftige Preiserhöhungen wiederspruch erheben. Achten Sie drauf ob der Zusatz "und gegen die Preishöhe an sich" schon drauf ist, sonst können Sie diesen noch hinzu schreiben.  

Damit sind Sie für den Anfang gerüstet!

ich verbleibe

Offline maje

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 8
  • Karma: +0/-0
Heutige Gasabrechnung - Wie Widerspruch?
« Antwort #2 am: 27. April 2006, 16:06:29 »
Vielen Dank für Ihre Antwort.

In dem von mir runtergeladenem Dokument steht direkt als erstes:

Bei künftigen Zahlungen festlegen, wofür bezahlt wird. Nur die alten Energiepreise zahlen und nicht das, was in Rechnung gestellt wird.

Da ich ja schon einiges Akonto zusätzlich gezahlt habe, sollte ich wohl keinerlei weitere Zahlung vornehmen, oder?

Falls der Landkreis die Bewilligung der Kostenübernahme erteilt, sollte man unter Vorbehalt zahlen?

Da ich bisher immer Erstattungen hatte, hat die Avacon keine Einzugsermächtigung, sondern ich zahle monatlich via Dauerauftrag. Dadurch hat sich ja der Betrag, den ich über das monatliche Soll eingezahlt habe, angesammelt


Meine Nachbarin ist letztes Jahr neu eingezogen  - zu niedrig veranschlagt und muß jetzt 1000,- nachzahlen!!!

Das aber nur mal so nebenbei :shock:

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Heutige Gasabrechnung - Wie Widerspruch?
« Antwort #3 am: 27. April 2006, 17:00:17 »
@maje,

grundsätzlich ist es falsch, mehr zu zahlen als verlangt wird. Sie gewähren dem Versorger ein kostenloses Darlehen.

Also keine Akontozahlungen!

Zunächst auch keine Zahlungen auf die Jahresrechnung leisten.

Umgehend den Musterbrief im Energienetz runterladen, leicht auf Ihre Belange umformen, ergänzen bei den ersten Sätzen  "....auch gegen die Preishöhe an sich" und diesen abschicken.

Erstellen Sie Ihre eigene Jahresrechnung mit den Kosten für Gas mit dem gerade vorliegendem Verbrauch aus der Jahresrechnung mit Gaspreisen vom September 2004 (alte Rechnung nachschauen).

Schicken Sie der Avacon diese Rechnung und schreiben Sie, Sie leisten nur darauf die Differenzzahlung.  

Sollte jedoch auf Ihre Jahresberechnung ein Guthaben rauskommen, so wird Avacon Ihnen dieses natürlich nicht erstatten.

Deshalb wäre es wichtig gewesen, keine erhöhten Abschläge zu zahlen, erst recht keien Akontozahlungen. Damit ist man jetzt selbst der Dumme.

Teilen Sie den Schriftverkehr auch dem Landkreis mit. Machen Sie den Landkreis bzw. die Sachbearbeiter der Hartz IV -Stelle darauf aufmerksam, dass auch der landkreis bei den anderen Hartz IV-Empfängern durch Widerspruch Geld sparen kann.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline maje

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 8
  • Karma: +0/-0
Heutige Gasabrechnung - Wie Widerspruch?
« Antwort #4 am: 12. Mai 2006, 13:08:55 »
Hallo nochmal,

ich habe nun Widerspruch eingelegt und heute Post von der Avacon bekommen

2-seitiges Anschreiben mit 4-seitigem Anhang

Habe den Brief und die Anlagen gescannt als Word-Datei... Vielleicht kann mir ja jemand sagen, wie ich jetzt weiter verfahren soll.


Ich habe bei der Berechnung übrigens ein Guthaben von 7,20 ausgerechnet... so war der mehrgezahlte Betrag doch nicht soooo schlimm.


Gruß
maje

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Heutige Gasabrechnung - Wie Widerspruch?
« Antwort #5 am: 12. Mai 2006, 13:34:17 »
@maje

Sie machen offensichtlich immer wieder den Fehler, nur den Rechnungsbetrag zu betrachen, der sich jedoch nach Abzug der bereits geleisteten Zahlungen ergibt.

Wenn die Abschläge nur drastisch überhöht gewesen wären, würden Sie nun ggf.  über 20.000 EUR (drastisch übertrieben) herausbekommen und wären überglücklich, weil der Versorger das Geld gibt, um evtl. ein neues Auto zu kaufen.

Die Leute vom Gaswerk sind wirklich nett.
Mit einem Erdgasauto kommt man dann auch noch für kleines Geld bis an die Ostsee.


Solche treuen Seelen wünscht sich jeder Versorger als Kunden, weil er diese mit deren eigenen Geld auf einfachste Weise in freudige Dankbarkeit versetzen kann.

Solche Kunden verlieren dabei leicht aus dem Auge, dass es von Anfang an überzahltes Geld war und man lediglich ein dem Unternehmen gewährtes Darlehen ohne Zinsen zurückbekommen haben.

Um so höher also das Guthaben in der Rechnung, um so geringer darf die Freude beim Kunden sein !!!

Um die wirkliche Belastung und Ersparnis zu errechnen, sollten  einfach einmal der aktuellen Rechnung die Preise, zu Grunde gelegt werden, die im Sommer 2004 galten.

ist nicht so kompliziert, wie es sich vielleicht anhört. Einfach die alten Preise in die Rechnung einsetzen und nochmal ausrechnen.

Von dem so ermittelten Rechnungsbetrag (vollkommen ohne Berücksichtigung der Vorauszahlungen) ist der aktuell zu zahlende Rechnungsbetrag (wiederum ohne Berücksichtigung der Vorauszahlungen) in Abzug zu bringen.

Danach sollten man den Betrag ermittelt haben, um welchen man  aufgrund der zwischenzeitlichen Preiserhöhungen mehrbelastet ist und den man sich gerade als allein erziehende Mutter  mit einem einfachen  Widerspruch gegen alle Preiserhöhungen seit Sommer 2004 nach Unbilligkeitseinwand einstweilen ersparen kann.

Dieser Betrag dürfte weit höher liegen, als Sie es darstellen und dürfte angesichts des konkret zur Verfügung stehenden Budgests nicht unmaßgeblich sein.

Glauben Sie nicht, dass der Betrag von 7,50 EUR jemanden dazu bewegen könnte, auf den Beitrag zu antworten, anstatt das schöne Wetter zu genießen.

Sie haben womöglich schlicht und einfach eine vollkommen falsche Rechnung aufgemacht.

In Wirklichkeit geht es um mehr als 100 EUR/ Jahr.

Rechnen Sie nur nach oder lassen Sie sich von jemandem dabei helfen.




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline maje

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 8
  • Karma: +0/-0
Heutige Gasabrechnung - Wie Widerspruch?
« Antwort #6 am: 12. Mai 2006, 13:36:56 »
Hallo,

nein da haben Sie mich falsch verstanden...

Ich habe eine Berechnung gemacht mit den Zahlen von  September 2004
Daraus ergibt sich ein Guthaben von 7,20... Das war also das was ich hätte eh zahlen müssen...

Die Avacon will eine Nachzahlung von ca. 250 Euro haben...

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Heutige Gasabrechnung - Wie Widerspruch?
« Antwort #7 am: 12. Mai 2006, 13:50:17 »
@maje

Da bin ich aber froh.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline maje

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 8
  • Karma: +0/-0
Heutige Gasabrechnung - Wie Widerspruch?
« Antwort #8 am: 12. Mai 2006, 13:55:06 »
nene... so schlimmm ist es um mich noch nicht geschehen.

Ich habe die Abrechnung mit den Werten von September 04 gemacht und da kam des Guthaben raus. Ich habe widerspruch eingelegt und heute kam dies 6 - seitige Schreiben...

Ich ürde nun gerne wissen, wie ich weiter verfahen muß.

Die letzten 4 Seiten sollen die Darlegung der Gaspreise begründen.

Dies Schriftstück habe so einige hier bekommen, die Widerspruch eingelegt haben.

Ich habe, wie gesagt diese eingescannt (als Word-Datei) weiß allerdings nicht, wie ich die hier rein stellen kann.

Offline maje

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 8
  • Karma: +0/-0
Heutige Gasabrechnung - Wie Widerspruch?
« Antwort #9 am: 14. Mai 2006, 09:30:50 »
Ich frage nochmals nach, wie ich auf das Antwortschreiben reagieren soll....

Ich will keine 250,- zahlen!!!

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Heutige Gasabrechnung - Wie Widerspruch?
« Antwort #10 am: 14. Mai 2006, 09:39:24 »
@maje,

ich dachte ich hätte Ihnen die Vorgehensweise klargelegt.

Danach sollten Sie verfahren.

Wenn trotzdem eine Nachzahlung auf Ihre erstellte Jahresrechnung rauskommt, müssen Sie diese auch leisten.

Was der Versorger an Gutachten schickt, vergessens Sie\'s
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline maje

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 8
  • Karma: +0/-0
Heutige Gasabrechnung - Wie Widerspruch?
« Antwort #11 am: 14. Mai 2006, 19:57:40 »
Ich glaube mich versteht keiner... :cry:

Ich habe ausgerechnet mit den Zahlen von 9/2004 das ich ein Guthaben hätte von 7.xx

sooo....

Nach deren Rechnung müßte ich aber noch rund 260,- zahlen.

Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt und ein Antwortschreiben erhalten. Ich möchte nun wissen, wie ich auf dieses Schreiben reagieren soll/muß...

Die erhöten Abschlagzahlungen werde ich schon mal nicht vornehmen!

Offline windkraft

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 38
  • Karma: +0/-0
Heutige Gasabrechnung - Wie Widerspruch?
« Antwort #12 am: 15. Mai 2006, 07:19:38 »
@ maje

zahle die 7,20 € an den EVU und unternimm ansonsten das was Cremer schon erwähnte: (Erstellen Sie Ihre eigene Jahresrechnung mit den Kosten für Gas mit dem gerade vorliegendem Verbrauch aus der Jahresrechnung mit Gaspreisen vom September 2004 (alte Rechnung nachschauen).Schicken Sie der Avacon diese Rechnung und schreiben Sie, Sie leisten nur darauf die Differenzzahlung. )


Viel Wind von Vorn

windkraft

Offline stromdesigner

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 107
  • Karma: +0/-0
Heutige Gasabrechnung - Wie Widerspruch?
« Antwort #13 am: 15. Mai 2006, 08:23:41 »
:wink:  @ windkraft:Die 7,20 sind Guthaben.
Es wurde also minimal mehr bezahlt als zugestanden.
Jetzt heißt es abwarten. Die 250,- sind ja nicht anerkannt laut Widerspruch.
Alles wird gut

Offline windkraft

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 38
  • Karma: +0/-0
Heutige Gasabrechnung - Wie Widerspruch?
« Antwort #14 am: 15. Mai 2006, 08:28:38 »
oops, da hab ich mich doch glatt verlesen  :cry:

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz