@maje
Sie machen offensichtlich immer wieder den Fehler, nur den Rechnungsbetrag zu betrachen, der sich jedoch nach Abzug der bereits geleisteten Zahlungen ergibt.
Wenn die Abschläge nur drastisch überhöht gewesen wären, würden Sie nun ggf. über 20.000 EUR (drastisch übertrieben) herausbekommen und wären überglücklich, weil der Versorger das Geld gibt, um evtl. ein neues Auto zu kaufen.
Die Leute vom Gaswerk sind wirklich nett.
Mit einem Erdgasauto kommt man dann auch noch für kleines Geld bis an die Ostsee.
Solche treuen Seelen wünscht sich jeder Versorger als Kunden, weil er diese mit deren eigenen Geld auf einfachste Weise in freudige Dankbarkeit versetzen kann.
Solche Kunden verlieren dabei leicht aus dem Auge, dass es von Anfang an überzahltes Geld war und man lediglich ein dem Unternehmen gewährtes Darlehen ohne Zinsen zurückbekommen haben.
Um so höher also das Guthaben in der Rechnung, um so geringer darf die Freude beim Kunden sein !!!
Um die wirkliche Belastung und Ersparnis zu errechnen, sollten einfach einmal der aktuellen Rechnung die Preise, zu Grunde gelegt werden, die im Sommer 2004 galten.
ist nicht so kompliziert, wie es sich vielleicht anhört. Einfach die alten Preise in die Rechnung einsetzen und nochmal ausrechnen.
Von dem so ermittelten Rechnungsbetrag (vollkommen ohne Berücksichtigung der Vorauszahlungen) ist der aktuell zu zahlende Rechnungsbetrag (wiederum ohne Berücksichtigung der Vorauszahlungen) in Abzug zu bringen.
Danach sollten man den Betrag ermittelt haben, um welchen man aufgrund der zwischenzeitlichen Preiserhöhungen mehrbelastet ist und den man sich gerade als allein erziehende Mutter mit einem einfachen Widerspruch gegen alle Preiserhöhungen seit Sommer 2004 nach Unbilligkeitseinwand einstweilen ersparen kann.
Dieser Betrag dürfte weit höher liegen, als Sie es darstellen und dürfte angesichts des konkret zur Verfügung stehenden Budgests nicht unmaßgeblich sein.
Glauben Sie nicht, dass der Betrag von 7,50 EUR jemanden dazu bewegen könnte, auf den Beitrag zu antworten, anstatt das schöne Wetter zu genießen.
Sie haben womöglich schlicht und einfach eine vollkommen falsche Rechnung aufgemacht.
In Wirklichkeit geht es um mehr als 100 EUR/ Jahr.
Rechnen Sie nur nach oder lassen Sie sich von jemandem dabei helfen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt