Hallo Mitstreiter,
mein EVU schickt mir heute den Bericht einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die so wörtlich: ....die Preiserhöhungen stellen aus betriebswirtschaftlicher Sicht keine Unbilligkeit nach § 315 BGB dar.
Obwohl ich auch den Preis an sich in meinen Widerspruch einbezogen habe, wird darauf nicht eingegangen. Im Grunmde genommen ist mir schon klar, wie ich darauf zu antworten habe. Hier im Forum wurde ja auch dieses Thema umfassend erörtert.
Nur eine Frage, wenn`s erlaubt ist:
Mit welchem Gerichtsurteil oder -beschluss kann ich am besten argumentieren um klar zu machen, dass so ein Gutachten den Anforderungen nicht entspricht?
Danke für jede Antwort
und freundliche Grüße vom Niederrhein
Hamster