Hallo taxmann,
ich bin ganz normaler Tarifkunde!! Wie geht man nun weiter vor??
Gruß maekbublau
Hier steht es:
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1702/Zur Verdeutlichung noch dieses:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4664Mit dem Einwand wird die Preisgestaltung des Versorgers in der Gesamthöhe als nicht angemessen gerügt. Dies gilt sowohl für Grundpreis, Servicepauschale, Arbeitspreis, oder wie es sonst noch heißt.
Wie hoch die angemessenen Preise überhaupt sein können, liegt nach dem Einwand, weder an der Feststellung des Versorgers und schon gar nicht an der, des Verbrauchers, sondern wird durch Urteil festgestellt.
Die Antwort der Versorger verweist oftmals auf vorliegende Gutachten unabhängiger Wirtschaftsprüfer. Wer diese Aussage mit Bedacht liest, wird feststellen, dass sich die Gutachten i.d.R. auf die Preiserhöhung, aber nie auf die Höhe des Verbrauchspreises insgesamt bezieht. Unabhängig davon, bleibt es bei der Festlegung durch Urteil.
Woher soll der Verbraucher diese Preise auch kennen
In diesem Zusammenhang sollte es der Verbraucher tunlichst vermeiden den Begriff angemessen zu verwenden. In jedem Fall sollte eine bestehende Einzugsermächtigung gegenüber dem Versorger widerrufen werden.
Ab dem Zeitpunkt, wo dem Versorger der Unbilligkeitseinwand vorliegt, gibt es keine berechtigte Forderung seinerseits. Der geschuldete Preis für seine erbrachte Leistung ist strittig. Zahlungskürzungen erst nach Übersendung an den Versorger. Am Besten per Einschreiben mit Rückschein.
Dann noch die Ergebnisse dieser Diskussion verinnerlichen:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2995Eben wegen der Kohle!
Und dann müssten Sie eigentlich alles zusammen haben um selbst eine Protestinitiative ins Leben zu rufen.
Spass beiseite, ich hoffe Sie kommen klar! Wenn nicht eben wieder melden!
Viele rebellische Grüße
taxman