Hallo,
nachdem ich der ersten Mahnung widersprochen habe und meine Position nochmal verdeutlicht habe, hat mein Versorger sinngemäß so geantwortet:
wir halten unsere Forderung weiterhin aufrecht und werden auch weiterhin anmahnen. ........... mitlerweile viele Argumente ausgetauscht, so dass es sich erübrigt, auf weitere Fakten einzugehen. ......ein persönliches Gespräch in unserem Hause zu führen. Dabei können die Zusammenhänge von Gaslieferung und Gaspreis detaillierter erläutert werden als dies in einem Schriftverkehr möglich ist.
Wenn ich nun dieses Gesprächs-Angebot mit entsprechenden Begründungen ablehne, kann das später (evtl. vor Gericht) zu meinem Nachteil ausgelegt werden ?
Gruß
Hamster