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Autor Thema: FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt  (Gelesen 61568 mal)

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Offline Schöfthaler

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FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
« Antwort #30 am: 02. Juli 2006, 22:50:18 »
@Cremer:

Klar zahlen wir alle weiterhin die Preise aus 2004.

@Fricke:

Ist es sinnvoll / geboten, den Versorger bei jeglicher Preisanpassung (d.h. auch bei einer nach unten) erneut anzuschreiben und sich auf §315 und die Unbilligkeit auch des leicht reduzierten Preises zu berufen, so wie wir es bei jeder Erhöhung schon tun?
E.R.N.A. - Energie-Rebellen Neckar-Alb
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Offline Cremer

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FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
« Antwort #31 am: 03. Juli 2006, 10:49:22 »
@Schöfthaler,

halte ich für angebracht.

Sicherheitshalber sollten Sie in diesem Schreiben auch die Zählerstände mitteilen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline haenle

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FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
« Antwort #32 am: 03. Juli 2006, 13:17:19 »
Hallo Herr Schöntaler,

da es bereits  verschiedene Anfragen mit diesem Anschreiben gab möchte ich auf eine Adresse der Protest-Initiative in Reutlingen verweisen. Sie finden deren Adressen auf der homepage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
www.vz-bw.de/gaspreise ganz versteckt.
Oder Gaszählersymbol anklicken. (Leider schreiben andere VZten uns inzwischen direkt in unsere homepage andere Inhalte, wie den Rat zur vollen Bezahlung unter Vorbehalt, in die Spalten auf der linken Seite.)
Dann
"Hier gibt\'s Erläuterungen und den Musterbrief für Gaskunden, die Preiserhöhungen nicht akzeptieren möchten sowie Ansprechpartner lokaler Gaspreis-Protestinitiativen"
und ganz unten ist ne Liste mit Adressen!!

Noch gibt es sie!!!!
Statt der bisherigen Erklärungen auf der ersten Seite warum Sie § 315 machen dürfen(oder sollen), appellieret die VZ seit neuestem gemeinsam mit dem Minister für das Warten auf die Segnungen des liberalisierten Marktes. Immer das selbe schreiben ist doch langweilig, oder? Ohne Witz!

Ansprechpartner fürs FairEnergieGebiet
Reutlingen und Umland (Fairenergie GmbH und Stadtwerke Reutlingen)
Dieter Gaubatz, Tel 07121-9090692 mailto DieGaRT@t-online.de

Natürlich sind die Behauptungen der FairEnergie der übliche Unsinn, aber je mehr Menschen sich zusammenfinden um so mehr Rammgewicht!
Die FairEnergie gehört natürlich zur EnBW. Und mit deren Gewinne füllen sich die Säckel der OEW - das ist der Zusammenschluss der bisherigen EVS-Badenwerks-BaWü-Versorger. Wozu billiger einkaufen, wenn man dann noch teurer verkaufen kann? Alles klar?

mfg
A.H.

Offline Schöfthaler

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FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
« Antwort #33 am: 17. Juli 2006, 20:44:50 »
Na, das hätte ich als Antwort nicht erwartet ...

Mein dem Versorger FairEnergie vorgetragenes Anliegen:
Zitat
...
Zudem habe ich angesichts der Rechtsprechung des BGH zur Unwirksamkeit von Preisanpassungsklauseln grundlegende Zweifel daran, ob die FairEnergie überhaupt die Berechtigung zur einseitigen Preisanpassung hat. Bitte räumen Sie - sofern möglich - meine diesbezüglichen Zweifel baldmöglichst aus.


Heute kam die Antwort vom Vertriebsleiter:
Zitat
Hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer E-mail und nehmen deren Inhalt zur Kenntnis.
Wir hoffen, dass die strittigen Punkte und die Frage zur Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln bald, allgemeingültig oder auch individuell, geklärt werden können.


Offenbar sieht man sich nicht in der Lage, meine Zweifel an der Berechtigung zu zerstreuen. Hätte erwartet, dass man mir aus den AGB oder sonstigen Versorgerunterlagen vorliest ...
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Offline Gert Presch

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FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
« Antwort #34 am: 28. Juli 2006, 11:55:05 »
Hallo,

uns kann man jetzt unter www.E-R-N-A.de erreichen!

Gert Presch

Offline Schöfthaler

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FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
« Antwort #35 am: 28. Juli 2006, 22:28:55 »
Die Frage nach der Preisanpassungsklausel und die für meine Begriffe bisher unbefriedigende Antwort des Versorgers (s.o.) beschäftigte mich doch noch etwas. In den Bestimmungen des Gaslieferanten fand ich keine Aussage zu Preisanpassungsrechten. Ich fragte also nochmal nach: Welche Preisanpassungsklausel verwendet die FairEnergie?
Die Antwort:
Zitat
Bei den allgemeinen Preisen der Grundversorgung gibt es diese Preisanpassungsklauseln nicht. Die bis April 1998 geltende BTO-Gas ging von dem Grundsatz der freien Preisbildung aus, die als entscheidende Voraussetzung für eine aktive Rolle der Gasversorger im Wettbewerb am Wärmemarkt gesehen wurde.
Dass dies auch zu wettbewerbsfähigen Preisen führte, zeigt die stetige jährliche Zunahme von Neukunden im Neubaubereich und die Anzahl der jährlichen Heizungsumstellungen von Heizöl und anderen Brennstoffen auf Erdgas.

Abgesehen davon, dass der angebliche Nachweis für wettbewerbsfähige Preise ja absolut lächerlich ist (zumal die FairEnergie lt. WDR-Gaspreisdatenbank in Deutschland derzeit für Gasabnahmemengen von 20000kWh pro Jahr von 671 Versorgern der 27.-teuerste und in Baden-Württemberg von 91 Versorgern der 3.-teuerste ist):
Gibt es bereits irgendwelche Rechtssprechung zum Fehlen von Preisanpassungsregelungen in den Bedingungen? Schließlich ist selbst für den interessierten und die Bestimmungen lesenden Kunden eines Versorgers überhaupt nicht transparent, woran sich die Preisentwicklung seines Lieferanten orientiert.
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Offline RR-E-ft

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FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
« Antwort #36 am: 29. Juli 2006, 12:52:22 »
@Schöfthaler

Hier nochmals lesen:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3697

Für bisherige Tarifkunden (nunmehr Grundversorgung) ergibt sich das Preisbestimmungs- und mithin Preisänderungsrecht bei nach dem 13.07.2005 unveränderten, nicht neu abgeschlossenen Verträgen gem. § 116 III 2 EnWG iVm § 4 AVBGasV, wobei die Preise einschließlich Anfangspreis der Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB unterfallen, sog. Preislistenfall mit jeweils geltenden Preisen (BGH NJW 2006, 684).

Der Gaspreis ist ein Kostenpreis, so dass auch feststeht, wonach sich die Preise zu richten haben, nachzulesen in den Urteilen AG Heilbronn, AG Karlsruhe, LG Mannheim und zuletzt OLG Karlsruhe.

Allein in Sonderveträgen stellt sich die Frage nach einer wirksamen Preisänderungsklausel.

Bisher galt:

Sondervertragskunde ist, wer nicht Tarifkunde ist.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Schöfthaler

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FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
« Antwort #37 am: 15. September 2006, 22:28:35 »
Vier Mitglieder unserer Gruppe E.R.N.A. (Energierebellen Neckar-Alb) haben mittlerweile gerichtliche Mahnschreiben vom Amtsgericht Stuttgart erhalten und selbstverständlich sofort mit Hinweis auf die Einwände unter Berufung auf §315 BGB und den fehlenden Billigkeitsnachweis widersprochen.

Mal sehen, wie die FairEnergie nun reagiert.  :shock:
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Offline Schöfthaler

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FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
« Antwort #38 am: 20. Oktober 2006, 21:12:39 »
Nachdem ich im Jahr 2005 durch die Abschlagszahlungen versehentlich überzahlt hatte, verrechnete die FairEnergie in ihrer Turnusabrechnung selbstredend das Guthaben nur insoweit mit Folge-Abschlagsforderungen, wie es nach ihrer eigenen Abrechnung auszuzahlen war. Mit dem von mir nach den vorbehaltlich akzeptierten Preisen von 2004 errechneten, um 45 Euro höheren Guthabenwert reduzierte ich die Abschlagszahlungen der ersten Monate in 2006 entsprechend weitergehend.

Ich forderte nun das Unternehmen auf, mir diesen Differenzbetrag kurzfristig zu erstatten, da gemäß aktueller Rechtsprechung strittige Beträge bis zur Klärung nicht fällig wären und entsprechendes Guthaben zu erstatten sei. Sollte mir die FairEnergie diesen Betrag nicht erstatten wollen, so ginge ich davon aus, dass mein bisheriges Vorgehen (entsprechende Verrechnung) der Einfachheit halber bis zur Billigkeitsklärung ausdrücklich akzeptiert würde.

Die Antwort:
Zitat
Eine Erstattung werden wir nicht vornehmen, da wir der Meinung sind, dass die Ihnen für 2005 in Rechnung gestellten Kosten gerechtfertigt sind.

Es kommt ja hier selbstverständlich nicht auf die "Meinung" des EVU an. Kann ich nun davon ausgehen, dass die Verrechnung mit 2006-Abschlägen nicht zu beanstanden ist? In keinem der zahlreichen Schriftwechsel zwischen der FairEnergie und mir wird mir bisher schließlich ausdrücklich "untersagt", eine Verrechnung mit den Beträgen des Folgejahrs vorzunehmen.
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Offline Schöfthaler

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FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
« Antwort #39 am: 19. Dezember 2006, 00:19:28 »
Zum 1.1.07 werden die Gaspreise der FairEnergie Reutlingen erneut angehoben. Und das, obwohl swb Bremen bereits für November und erneut für Januar aufgrund der Erdölkopplung erste Preissenkungen angekündigt hat.

Darauf angesprochen argumentiert die FairEnergie Reutlingen:
Zitat
Es gibt in der deutschen Gaswirtschaft Preisgleitklauseln
mit verschiedenen "Time-Lags", diese führen zu
unterschiedlichen Preisanpassungsterminen der
Bezugsverträge [d.h. zu entsprechend späteren Anpassungen
bei der FairEnergie]. Dies ist auch der Grund dafür, daß
einige Unternehmen, überwiegend aus dem Norden,
Preissenkungen schon zum 1. Januar umsetzen können.
Für den Endkunden ist dies aber unerheblich, da ein
kurzes "Time-Lag" auch bei steigenden Notierungen
früher greift.

Ein erhöhter Time-Lag in Zeiten steigender Ölpreise hätte folgerichtig bedeuten müssen, dass die FairEnergie bisher zu den günstigsten Anbietern hätte zählen müssen. Das Gegenteil ist jedoch seit Jahren der Fall: Die FairEnergie gehörte (wie weiter oben bereits angemerkt) zu den 5-10% teuersten Anbietern.

Jetzt fehlen sogar der FairEnergie die Worte - seit diesem Hinweis ward keine Antwort mehr erhalten ...

Besser allerdings: Zwei Leserbriefe unserer Protestgruppe in der örtlichen Tagespresse (GEA) beschert uns aktuell einige Anrufe kürzungswilliger Mitbürger. Wer Rat braucht, ist bei E.R.N.A. herzlich willkommen - nächstes Treffen siehe Homepage.

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Offline Cremer

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FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
« Antwort #40 am: 19. Dezember 2006, 07:30:35 »
@Schöfthaler,

was meinen die mit "Time-Lags"?

Etwa die Referenzperioden?

Wenn ja, dann schätze ich mal haben die dass Modell 6/3/3, was überwiegend angewendet wird. Auch in diesem Zeitraum dürfte eine Senkung notwendig sein, weil das Öl ja bereits seit September günstig ist.

Zur Info, die SW Kh haben von 6/3/3 auf 6/1/3 umgestellt.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Schöfthaler

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FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
« Antwort #41 am: 17. Januar 2007, 22:18:17 »
Das mit dem Time-Lag lassen wir uns nun ausführlich von der FairEnergie erklären:

Am 27.2.07 kommen Vertriebsleiter G. Stumpfernagel und M. Schumacher zu uns (örtliche Protestgruppe E.R.N.A.) in unsere monatliche Stammtischrunde und wollen uns über die Hintergründe zur Gaspreisentwicklung aufklären.

Mehr dazu auf unserer Homepage.

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« Antwort #42 am: 31. Januar 2007, 21:55:26 »
Hoffentlich ergeht es uns Veranstaltern am 27.2. nicht genauso wie der lokalen Grünen-Fraktion:
Zitat
Reutlingen. Die Grünen und Unabhängigen bedauern die Entscheidung der
Oberbürgermeisterin, dass der Geschäftsführer der Fair Energie Heiko
Suter nicht, wie von der Fraktion beantragt, in den Gemeinderat
kommen wird
.
...
 Die Oberbürgermeisterin, die auch Vorsitzende des
Aufsichtsrats der Fair Energie
ist, hält dies für unzulässig, weil die
Gaspreisgestaltung nicht zum Aufgabengebiet des Gemeinderats gehöre.
Vielmehr werde dies im Aufsichtsrat der Fair Energie besprochen.
Dieser berät allerdings nichtöffentlich.

...

In einem Antrag formuliert Stadträtin und Fair Energie-Aufsichtsrats-
mitglied Cindy Holmberg das Anliegen der Grünen, wenigstens
in einer  Aufsichtsratssitzung die Gaspreisgestaltung darzulegen.



Bisher haben wir glücklicherweise noch keine Absage erhalten - weder von der FairEnergie-Vertriebsleitung noch durch ein Rückpfiff-Schreiben der Oberbürgermeisterin und FairEnergie-Aufsichtsratsvorsitzenden. Hoffen wir, dass dies so bleibt ...
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Offline Schöfthaler

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FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
« Antwort #43 am: 10. Februar 2007, 20:32:30 »
Die FairEnergie wartet nun erst mal ab. Die eigenmächtigen Kürzungen der Kunden werden zwar nicht hingenommen, aber bis zur BGH-Entscheidung wird nichts passieren:
Zitat
Wie Sie sicher wissen, ist die Frage der Angemessenheit und Überprüfbarkeit der Preise sowie die damit zusammenhängenden Sachverhalte derzeit beim Bundesgerichtshof zur Entscheidung anhängig. Voraussichtlich wird eine Entscheidung in Kürze, genannt ist der März 2007, getroffen werden. Bis dahin werden wir weitere gerichtliche Schritte nicht in die Wege leiten, um unnötige Kosten zu vermeiden.

Die widerspenstigen Kunden der FairEnergie werden allerdings recht unterschiedlich behandelt. Bei einigen von uns ging man in der jüngsten Turnusrechnung 2006 auf den erklärten Wunsch ein, die Abrechnung für Erdgas von denen aus anderen Leistungsarten sauber zu trennen, bei anderen (die das genauso gefordert hatten!) ignorierte man den Wunsch einfach und vermischte erneut die Leistungsarten und Guthaben/Zahlungen.

In einem Fall wurde von der FairEnergie sogar der Betrag der alten, widersprochenen Einzugsermächtigung munter weiter abgebucht, sogar dann noch einmal, nachdem eine derartige ungedeckte Monatsabschlagsbuchung wieder durch den Kunden rückgebucht wurde (und trotz Bestätigung des Erhalts des Einspruchs). Auch nach anschließender Einstellung der Erdgas-Abschlags-Abbuchung gemäß Widerspruchs hieß es dann in der Abrechnung fürs gesamte Jahr 2006 erneut: "Auf Grund der uns vorliegenden Einzugsermächtigung werden wir den offenen Betrag von Ihrem Konto ... fristgemäß abbuchen." Schlicht Schlamperei oder böser Wille?

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Offline e-Stromer

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FairEnergie Reutlingen: Drohung vom Anwalt
« Antwort #44 am: 16. Februar 2007, 17:00:10 »
"In einem Fall wurde von der FairEnergie sogar der Betrag der alten, widersprochenen Einzugsermächtigung munter weiter abgebucht"

Tipp, dann wird nimmer abgebucht  :D

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