Die FairEnergie hat eine neue Kampagne gestartet - zumindest bei Strom:
Jeder Stromkunde erhielt per Post ein Angebot, zu \"FairStrom
Plus\" zu wechseln.
Dieser Tarif ist tatsächlich gegenüber dem Grundversorgungs-Tarif leicht reduziert (man spart so grob 5%). Aber ich vermute, das Ganze hat nur ein Ziel: Wenn der Verbraucher sich darauf einlässt, dann kann er sich wohl nicht mehr auf §315 BGB berufen - denn er unterschreibt einen beigelegten (und mit den persönlichen Daten bereits vorausgefüllten - soll wohl schnell gehen ...) Stromliefervertrag, der sowohl die konkrete aktuelle Preisvereinbarung enthält wie auch den Passus, dass die FairEnergie jederzeit zu Preisänderungen berechtigt ist (die - wie großzügig! - rechtzeitig vorher schriftlich mitgeteilt werden).
Der Kunde erhält dann das Recht, den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von 1 Monat zu kündigen.
Dann fällt man vermutlich wieder zurück in die Grundversorgung. Ohne Widerspruch gegen die angekündigte Preisanpassung gilt diese als angenommen. Der Stromliefervertrag selbst hat eine regelmäßige, sich ohne Kündigung automatisch verlängernde Laufzeit von 12 Monaten.
Stimmt meine Vermutung, dass dieser Vertrag eine spätere Berufung auf die Unbilligkeit ausschließt?
Ich selbst bin zwar ohnehin von dieser \"Wahlmöglichkeit\" nicht betroffen, da ich angesichts des hohen Kernenergieanteils der FairEnergie zu einem Ökostromanbieter gewechselt habe, aber die Frage interessiert mich dennoch -
vielleicht kommt ja bald auch ein entsprechendes Angebot für die Gasversorgung?