Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: NVV Mönchengladbach / EVS  (Gelesen 33873 mal)

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Offline Bljohn2002

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NVV Mönchengladbach / EVS
« Antwort #30 am: 26. April 2007, 19:46:36 »
soll man widersprechen?
Ich befürchte Nachteile. Mir scheints als ob der Kunde 2.rangig ist. Nur ein Punkt: man soll einverstanden sein mit eine Koppelung an den ständig steigenden Oelpreis! Ich nehme an wir sind alle nicht damit einverstanden.

Offline Bljohn2002

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NVV Mönchengladbach / EVS
« Antwort #31 am: 26. April 2007, 19:55:46 »
Danke für Artikel aus RP.  Auf jeden Fall nicht vergessen zu widersprechen.
Dann bleibt man in jetztigen Tarif also evtl. teurer als neuen Vertrag , oder noch teurer als bisher ? Wenn es so ist hat man dann immer noch die Freiheit Preise und Bedingungen etc. anzufechten.

Offline Mr. Morler

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NVV Mönchengladbach / EVS
« Antwort #32 am: 27. April 2007, 09:13:11 »
Nochmal hallo...

bei der Diskussion im Bekanntenkreis wurden noch andere, interessante Aspekte genannt:

So wie es in den Nachrichten zu vernehmen war, soll ja das Kartellgesetz (?) dahin gehend verändert werden, dass zukünftig ein Höchstpreis für Gas und Strom genannt wird, der von den Versorgern einzuhalten ist. Wer höhere Preise verlangen will, muss diese anhand einer offengelegten Kalkulation nachweisen.
Nun könnte ich mir vorstellen, dass der neue NEWGAS-Tarif auch den Zweck haben könnte, diese Vorschrift zu umgehen, so in der Art eines Individualvertrags vielleicht...ist aber nur eine Vermutung.

Auf jeden Fall scheint mir die vertragliche Mindestlaufzeit (12 Monate) ein aus der Telekommunikationsbranche bekanntes Mittel der Kundenbindung (wer wird denn da von Knebelung sprechen;-) zu sein: sollte es demnächst tatsächlich konkurrierende Anbieter für Energie im Großraum MG geben (wie das heute schon im Raum Hamburg zu sein scheint), hat man als NEWGAS-Kunde sicherlich erst einmal die Kündigungsfrist einzuhalten und kann nicht sofort zum billigsten Anbieter wechseln.

Vielleicht wissen die NVV-ler mehr als wir und reagieren auf das, was sie kommen sehen?

Ich würde auf jeden Fall auch erst mal abwarten, was im Sommer passiert. Vielleicht werden im Herbst die Tarife des jetzigen Vertrages (Tektron Gas) sogar günstiger sein als die des NewGas-Tarifes?
Oder wir können endlich zwischen versch. Anbietern wählen?

Auf jeden Fall nimmt man sich nicht die Möglichkeit des Widerspruchs und der Kürzung, wie das bei Annahme des neuen NEWGAS-Vertrages zu befürchten ist...

Beste Grüße
Frank

Offline Mr. Morler

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NVV Mönchengladbach / EVS
« Antwort #33 am: 27. April 2007, 09:27:37 »
Zitat Wolfgang Hüppe, NEW-Energy:

"Wer dem Vertrag widerspricht, aber keinen neuen Lieferanten vorweisen kann, wird in die gesetzliche Grundversorgung der NVV eingeordnet (hier gelten eigene Tarife)"

Das würde ich wie eine angedrohte Preiserhöhung verstehen...vermutlich meint er den "allgemeinen Tarif Gas", der teurer sein dürfte als der bisherige Tektron-Gas?

Da hilft dann wohl nur, den Preis wieder selber festzulegen und gekürzte Beträge zu zahlen?

Offline Bljohn2002

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NVV Mönchengladbach / EVS
« Antwort #34 am: 27. April 2007, 20:51:39 »
danke für Nachricht. Ich hatte mich auch gewundert, was mit allgem. Tarif gemeint war. Also wahrschein noch teurer !
Habe inzwischen bei der Verbraucherzentral in Rheydt um eine Meinung gebeten.  Die Anfrage wird zur Zentrale weitgeleitet.   Wenn geantwortet komme ich mit eine Meldung zurück.   Falls bis ca. mitte Mai keine Stellungnahme erfolgt, lege ich auf jeden Fall widerspruch beim NVV schriftlich ein.

Offline Mr. Morler

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NVV Mönchengladbach / EVS
« Antwort #35 am: 29. April 2007, 20:42:23 »
Eine Antwort von der Verbraucherzentrale wäre bestimmt hilfreich. Aber selbst ohne diese werde ich wohl den neuen Tarif nicht annehmen, allein schon, um mich nicht ein Jahr zu binden.
Sollte die dann gültige "gesetzliche Grundversorgung" über dem bisherigen Preis liegen, müsste ein Einspruch mit Kürzung nach §315 doch möglich sein?

Gruß
Frank

Offline Bljohn2002

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NVV Mönchengladbach / EVS
« Antwort #36 am: 29. April 2007, 21:18:48 »
Ja ich finde das richtig. Ich melde mich sobald eine Nachricht vorliegt.

Offline Guellepumpe62

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NVV Mönchengladbach / EVS
« Antwort #37 am: 02. Mai 2007, 15:41:17 »
Jetzt muß ich aber nochmal blöd fragen, nur um es nochmal genau zu verstehen:

Der alte "PrivatGas"-Tarif stirbt also auf jeden Fall, oder?
Wenn ich jetzt nichts tue, also weder unterschreiben, noch widersprechen wird mein Gas ab Jahresmitte trotzdem zu den neuen "NewGas"-Tarifen abgerechnet, ich bewahre mir weiterhin aber die Möglichkeit, die Billigkeit des Gaspreises zu hinterfragen? Das Einzige, was mir entgehen würde, wären die 20 Euro "Lockprämie".
Habe ich das so korrekt verstanden?

Danke und Grüße,
Helmut

Offline lettermaker

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NVV Mönchengladbach / EVS
« Antwort #38 am: 02. Mai 2007, 17:48:21 »
Zitat von: \"Guellepumpe62\"
Jetzt muß ich aber nochmal blöd fragen, nur um es nochmal genau zu verstehen:

Der alte "PrivatGas"-Tarif stirbt also auf jeden Fall, oder?
Wenn ich jetzt nichts tue, also weder unterschreiben, noch widersprechen wird mein Gas ab Jahresmitte trotzdem zu den neuen "NewGas"-Tarifen abgerechnet, ich bewahre mir weiterhin aber die Möglichkeit, die Billigkeit des Gaspreises zu hinterfragen? Das Einzige, was mir entgehen würde, wären die 20 Euro "Lockprämie".
Habe ich das so korrekt verstanden?

Danke und Grüße,
Helmut


So, ich bin auch Betroffener und möchte mich auchmal beteiligen.

So wie ich das verstanden habe, wird man, wenn man nichts tut, in den neuen NEWGas - Tarif umgestellt. Wiederspricht man, wird man in den Grundversorgungstarif eingestuft. Dieser hat lt. der West (Mein Anbieter, der aber irgendwie mit der NEW und NVV zusammengehört  -  was das alles soll, versteht sowieso kein Mensch):

0 - 3000 kwh pro Jahr

Arbeitspreis:       7,25 ct/kwh                    8,63 ct/kwh
mtl. Grundpreis   3,00 EUR                        3,57 EUR


3001 - 300.000 kwh pro Jahr

Arbeitspreis:       5,25 ct/kwh                    6,25 ct/kwh
mtl. Grundpreis     8,00 EUR                       9,52 EUR


Ich denke, der Preis über 300.000 wird für die meisten uninterssant sein.


Es scheint daher wohl besser zu sein, in den neuen Tarif zu wechseln und sich die 20 EUR einzu"sacken". Aber mit der jährlichen Bindung muss man nun wohl aufpassen.....

Offline Cremer

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NVV Mönchengladbach / EVS
« Antwort #39 am: 02. Mai 2007, 20:31:01 »
@lettermaker,


hierzu mit den neuen Tarifen bzw. Tarifumstellungen ist schon umfassend im Forum geschrieben und diskutiert worden.

Im Wesentlichen kommt es auf die vorhandene Vertragsgestaltung und das Begehren eines neuen Vertrages/Vertragsumstellung drauf an.

Sollte nämlich das neue Vertragsangebot einen Festpreis beinhalten oder nur für einen festen, bestimmten Zeitraum gelten, dann ist der Preis ausgehandelt und unterliegt nicht § 315.

Dann sind Sie auch dem Versorger auf den Leim gegangen und haben sich mit 20 € "einfangen" lassen. :wink:
MFG
Gerd Cremer
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Offline lettermaker

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NVV Mönchengladbach / EVS
« Antwort #40 am: 02. Mai 2007, 22:13:59 »
Zitat von: \"Cremer\"
@lettermaker,


hierzu mit den neuen Tarifen bzw. Tarifumstellungen ist schon umfassend im Forum geschrieben und diskutiert worden.

Im Wesentlichen kommt es auf die vorhandene Vertragsgestaltung und das Begehren eines neuen Vertrages/Vertragsumstellung drauf an.

Sollte nämlich das neue Vertragsangebot einen Festpreis beinhalten oder nur für einen festen, bestimmten Zeitraum gelten, dann ist der Preis ausgehandelt und unterliegt nicht § 315.

Dann sind Sie auch dem Versorger auf den Leim gegangen und haben sich mit 20 € "einfangen" lassen. :wink:


so wie ich das hier in den AGB des neuen NEW-Gas sehe, habe ich weder einen Festpreis (da der Preis lfd. zum 1.1., 1.4., 1.7., 1.10. nach einer bestimmten Formel (AP=AP (0) + 0,0815 X HEL) mit HEL, was wohl mit Daten des statistischen Bundesamtes zu tun hat, angepasst wird) noch einen bestimmten Zeitraum (da dieser zwar erstmal für ein Jahr gilt, aber ohne Kündigung sich weiter um 12 Monate verlängert).

Bei Preisanpassungen, die ggf. nicht gerechtfertigt sind, könnte ich somit immer noch eine Unbilligkeit bemängeln, da der Preis nach dieser Formel und bestimmten Daten erhoben wird.


Ich habe die AGBs des neuen NEW-Gas-Tarifes mal hochgeladen. Vielleicht kann jemand mal in die wesentlichen Regelungen Punkt 4 und 6 mal reinschauen....


Offline Cremer

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NVV Mönchengladbach / EVS
« Antwort #41 am: 03. Mai 2007, 12:59:40 »
@lettermaker,

das sieht ja ganz schlecht aus :wink:   für den Versorger

hier der Link zu den Geschäftsbedingungen (Seite 2)

http://www.nvv-ag.de/pdfdown/NEWgas_Auftrag_NVV_01_06_2007.pdf


§ 1 sagt, dass es ein Sonderabkommen ist.

§ 4 regelt die Laufzeit des Vertrages und ist daher m.E. nicht fest.


§ 6 und § 8 stellt m.E. einen Freibrief für den Versorger dahingehend dar:

Zunächst kann der Versorger folgern:
 "Ich kann erhöhen und den Preis bestimmen wie ich es will" :evil:

Zunächst werden in § 6 die Erhöhungestermine zum Quartalsersten, nach einer Formel angepasst, genannt.

Der Horn dabei ist, wörtlich:
"Sollte der Heizölpreis künftig nicht oder nicht mehr in gleicher Weise ermittelt oder veröffentlicht werden, so wird NVV an seiner Stelle im wirtschaftlichen ergebnis möglichst gleichkommende bezugsgrößen verwenden."

Dann wird in § 8 auch noch zusätzlich mögliche Preisänderungen zum 1. eines jeden Monats genannt,
wenn\'s recht ist. :wink:

Wie beim Metzger: Darfs auch etwas mehr sein! :idea:  :idea:

Mit solchen Formulierungen sind seinerzeit die Enso Dresden am LG Dresden abgeblitzt. :D  :D

Ein Erhöhungsbegehren, wie hier dargelegt, braucht nicht berücksichtigt werden.

Für den Kunden ist es überhaupt nicht möglich, irgendwie zu erkennen, aus welchen Gründen eine Preiserhöhung stattgefiunden hat/wird. :shock:
MFG
Gerd Cremer
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Offline lettermaker

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NVV Mönchengladbach / EVS
« Antwort #42 am: 04. Mai 2007, 14:37:10 »
Hallo,

vielen dank für deine umfassende Antwort.

Ich bin zwar im öffentlichen Dienst und habe auch mit komplexen Werken zu tun und kenne ich mich grundsätzlich mit Gesetzen und der Anwendung aus - aber bisher scheint mir der ganze Bereich GAS bzw. Versorgung doch sehr fremd und komplex. Ich stehe bzw. stand da bisher noch auf dem Standpunkt - man wird ja sowieso kaum bzw. nichts ändern können und muss es so akzeptieren, wie es ist. Man vertraut auf die Ehrlichkeit dieser Versorgungsbetriebe und auf die Kontrollinstanzen der öffentlichen Behörden. Aber ich selbst müsste dabei ganz gut wissen, wie es da aussieht. Überall wird eingespart und zu einer ordentlichen Sachbearbeitung fehlt die notwendige Zeit. Der, der sich nicht wehrt, hat eben Pech gehabt.

Aber so im ganzen betrachtet, werde ich die Umstellung akzeptieren (müssen), weil sie zum einen günstiger als bisher ist (klar, ein Lockangebot - im Herbst wird es natürlcih alles teurer, weil man ja da erst wieder anfängt, zu heizen) und weil es die 20 EUR gibt. Aber bei einer evtl. Erhöhung muss ich dann mal genau hinsehen und auch einiges hinterfragen....

Offline Cremer

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NVV Mönchengladbach / EVS
« Antwort #43 am: 04. Mai 2007, 15:02:47 »
@lettermaker,

Nun, im ersten Moment sieht es günstiger aus.

Das ist auch von den Versorgern so beabsichtigt.

Man hat lange nach einem Weg gesucht, aus der Misere des §315 herauszukommen.

Dies bietet sich jetzt durch die fallenden Gaspreise an.

Aber!!!
Wenn man heute der Billigkeit mit § 315 BGB widerspricht, spätestens im nächsten Jahr sind dann diese Preise längst zu den günstigenren geworden, denn spätestens ab Herbst  werden die Gaspreise wieder anziehen.

Deshalb sollte man den Weitblick nicht vergessen  :idea:
oder
Achtung, vor lauter Bäumen sieht man den Wald nicht mehr :wink:
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Gerd Cremer
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Offline Mr. Morler

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NVV Mönchengladbach / EVS
« Antwort #44 am: 05. Mai 2007, 19:54:46 »
Tag zusammen

nachdem ich nochmals stundenlang im Forum Beiträge zu den Themen "Fixpreise", "Kündigung der Sonderverträge" und "neue Tarifangebote" gelesen habe, war ich fast schon sicher, dass der Weg nun so sein muss:

- der Übernahme in den neuen NewGas-Tarif widersprechen

- daraufhin erfolgt Einstufung in allgemeinem Tarif, der aber auch nicht einfach teurer sein darf (?), weil dies einer Kündigung des bisherigen Sondertarifs Tektron gleichkäme (aha?)
(siehe dazu: http://www.energieverbraucher.de/itid__2021/)

- nun kann nach §315 Einspruch eingelegt und gekürzt werden

Dann lese ich, dass ich eigentlich gar nichts tun brauche, schon alleine weil die Form der angekündigten Vertragsumstellung rechtlich nicht wasserfest ist (Unterschriften sind gescannt und aufgedruckt). Abgesehen davon ist nicht klar ersichtlich, ob es sich hier überhaupt um eine Kündigung handelt und ob der Newgas-Tarif ein Fixpreis-Tarif sein soll.

Und jetzt folgt noch der Kommentar von Herrn Cremer, den ich so deute, dass der Versorger hier offenbar völlig laienhaft grobe Fehler macht, mit denen er sich selber aufs Kreuz legen wird...

Also dann: cool bleiben und einfach abwarten, bis der erste Anbieter in Mönchengladbach das Gas 25% billiger liefert (kam angeblich im Lokalradio 90.1 - habs nicht selbst gehört) und dann selber kündigen (welchen Tarif auch immer man dann gerade hat) und sich darauf verlassen, dass man schon rauskommen wird?

Übrigens hätte ich vielleicht noch einen Mittelweg: zur Synchronisierung mit meinem gewohnten Abrechnungsjahr hätte der NewGas eine verkürzte Erstlaufzeit bis Ende Januar 08 und würde erst dann um 12 Monate verlängert, wenn von keiner Seite gekündigt wird. Klingt doch vernünftig, genau dies zu machen...ein halbes Jahr zu leicht verbilligten Preisen abwarten, ob es alternative Angebote geben wird, und erst dann entscheiden.

Wenn ich da nicht im Forum gelesen hätte, dass es dann - auch bei Einstufung in den allgemeinen Tarif - für einen Widerspruch zu spät sei, da man bereits einmal einem ausgehandelten Vertrag zugestimmt hätte.

Also ehrlich: der Segen des Forums wird auch langsam zum Fluch. Ich weiß mittlerweile nicht mehr, was ich machen soll. Bleibt die Hoffnung, dass Bljohn2002 wenigstens eine klärende Antwort der Verbraucherzentrale bekommt, die er uns mitteilt...

Leicht niedergeschlagene Grüße aus MG
Frank

 

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