Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: KWK/ Stromsteuer auf Rechnungen  (Gelesen 26740 mal)

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Offline RR-E-ft

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KWK/ Stromsteuer auf Rechnungen
« am: 16. März 2006, 12:36:24 »
Die Meldung:

http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=13831

Bisher hatten wohl auch die Betreiber solcher KWK- Anlagen Strompreiserhöhungen vorwiegend mit gestiegenen Steuern und Abgaben wegen Stromsteuer, aber auch EEG und KWK- Förderung begründet.

Tatsächlich sind sie oft Nutznießer der KWK- Förderung. Wenn die sonst übliche Stromsteuer von 2,05 Cent/ kWh bei dem dort erzeugten Strom bisher gar nicht anfiel, stellt sich wohl schon die Frage, ob etwa gleichwohl entsprechende Beträge in die Strompreise einkalkuliert wurden.

Manche Versorger weisen die in Ansatz gebrachte Stromsteuer in den Rechnungen gesondert aus.

Wessen Versorger ein KWK- Kraftwerk betreibt und in allen Rechnungen die Stromsteuer mit 2,05 Cent/ kWh ausweist, hat ggf. Anlass, eine enstprechende schriftliche Klarstellung zu verlangen.

Dieser Strom aus KWK- Anlagen müsste wegen sinkender Kosten auch aus folgendem Grund billiger werden:

Von der Steuer befreit wird der Einsatz von Erdgas zur Stromerzeugung. Es wird so mit immer schon unversteuerter Kohle und Kernbrennstoff (Uran) zur Stromerzeugung gleichgestellt.

Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Offline RR-E-ft

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KWK/ Stromsteuer auf Rechnungen
« Antwort #1 am: 16. März 2006, 13:42:24 »
Nachtrag:

http://www.zfk.de/news/news.html#Anchor-VKU-14210


Hier in Jena kommt der Strom aus der Steckdose:

http://www.eon-thueringerenergie.com/EON_Thueringer_Energie/Kraftwerksstandorte/Jena_Sued.htm

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/d0_strom/

Selbstverständlich findet sich auf jeder Rechnung für Verbraucher die Stromsteuer mit 2,05 Cent/ kWh.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Offline Randy

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KWK/ Stromsteuer auf Rechnungen
« Antwort #2 am: 16. März 2006, 18:38:48 »
@RR-E-ft:

Laut Ihrem Zoll-link

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/d0_strom/

ist auch Strom, erzeugt aus erneuerbaren Energieträgern, von der Stromsteuer befreit.

Mein EVU liefert Strom mit einem Anteil an erneuerbaren Energien von  14,1%, weist aber eine Stromsteuer von 2,05 ct/kWh aus. Wenn die Befreiung zuträfe, dürften es eigentlich nur 1,76 ct/kWh sein.

Oder gilt diese Befreiung tatsächlich nur, wenn der Strom, der aus der Dose des Endverbrauchers kommt, zu 100% aus erneuerbaren Energieträgern gewonnen wird?

Offline RR-E-ft

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KWK/ Stromsteuer auf Rechnungen
« Antwort #3 am: 16. März 2006, 19:29:35 »
Wenn der Versorger auf jede verkaufte Kilowattstunde 2,05 Cent/ kWh Stromsteuer netto draufschlägt, obschon er nicht für alle erzeugten oder gehandelten Strommengen diese Steuer zu entrichten hat, dann würde da wohl ein Rest verbleiben, den er sich selbst in die Tasche steckt.

In dieser Tasche werden jedoch keine Steuern, sondern (gesondert zu versteuernde) Gewinne zusammengetragen (Erlöse, denen keine Kosten gegenüberstehen).

Wenn der Versorger jedoch in den Rechnungen teilweise Gewinne als Steuer ausweisen sollte, wäre das schon erheblich bedenklich.

Sie sollten also bei Ihrem Versorger kritisch nachfragen und eine Erklärung verlangen, ob er tatsächlich für alle auf der Rechnung ausgewiesenen Strommengen und angesichts des angegebenen Strommixes die Stromsteuer in der ausgewiesenen Höhe abzuführen hat und abgeführt hat.

Hierzu kann man eine Kontrollmitteilung an die Finanzbehörden in Aussicht stellen. Schlussendlich gibt es auch weitere Stellen, wie die Energiepreisaufsicht, die sich mit entsprechenden Fragen beschäftigen sollten.

Sollte es tatsächlich zu Unregelmäßigkeiten kommen, läge darin nicht nur die kartellrechtswidrige Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung....

Bei Unregelmäßigkeiten könnte der Kunde ja auch zum Zwecke der Erzielung eines unberechtigten Zusatzgewinns absichtlich getäuscht worden sein, in dem zuviel Steuer berechnet und ausgewiesen wurde.

Man sollte der Frage also auf den Grund gehen.

Sollte es dabei eine Differenz geben, könnte man damit wohl viele Informations- Reisen bestreiten.....


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Offline Cremer

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KWK/ Stromsteuer auf Rechnungen
« Antwort #4 am: 16. März 2006, 19:36:00 »
@Randy,

deshalb habe ich die EEG und KWKG-Zuschläge die die SW KH verlangen, sie werden beim Energieclub glücklicherweise direkt ausgewiesen, bei der Jahresrechnung abgezogen.

basta!!
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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KWK/ Stromsteuer auf Rechnungen
« Antwort #5 am: 16. März 2006, 19:47:05 »
@Cremer

Die ausgewiesene Stromsteuer hat mit den auf der Rechnung zusätzlich ausgewiesenen EEG- und KWK- Vorauszahlungen nichts zu tun.

Wenn ich die Meldung richtig verstanden habe, geht es da für einzelne Stadtwerke bzw. Kommunen um zusätzliche Einnahmen von mehreren Hunderttausend Euro, welche man einzubüßen besorgte.

Mir will nur nicht einleuchten, warum man sich etwa über die Einbuße ggf. von Anfang an ungerechtfertigter Einnahmen beklagen wollte....

Da gehört schon einiges dazu.

Allein bezüglich einer einzelnen Stadt ist von 500.000 EUR/ jährlich  die Rede....

Schließlich ist eine Steuer grundsätzlich neutral, durchlaufender Posten, verschafft dem Unternehmen deshalb also weder zusätzliche Einnahmen, noch Einbußen.

Deshalb mutet das Ganze etwas verwunderlich an.

Fraglich ist, ob die Steuerbefreiung entsprechend der ZfK- Meldung jetzt tatsächlich auch alle Großanlagen betreffen soll.

Dann wäre über erteilte Tarifgenehmigungen nochmals nachzudenken:


http://www.eon-thueringerenergie.com/EON_Thueringer_Energie/Kraftwerksstandorte/index.htm

Bei wesentlichen Änderungen - um solche würde es sich wohl handeln - ist das Verfahren wieder aufzugreifen. Dafür gibt es einen Widerrufsvorbehalt.


 
Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Offline Randy

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KWK/ Stromsteuer auf Rechnungen
« Antwort #6 am: 16. März 2006, 21:18:57 »
@RR-E-ft

Vielen Dank für die schnelle Reaktion.
Zitat
Sie sollten also bei Ihrem Versorger kritisch nachfragen und eine Erklärung verlangen, ob er tatsächlich für alle auf der Rechnung ausgewiesenen Strommengen und angesichts des angegebenen Strommixes die Stromsteuer in der ausgewiesenen Höhe abzuführen hat und abgeführt hat

Dies werde ich machen und

@Cremer

gleichzeitig nach den EEG- und KWK- Vorauszahlungen fragen, die auf meiner Rechnung nicht ausgewiesen sind.

Offline Randy

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KWK/ Stromsteuer auf Rechnungen
« Antwort #7 am: 11. April 2006, 19:26:12 »
@RR-E-ft
@Cremer

Nochmal kurz zum Hintergrund:

In meiner JVA 2005 für Strom stehen die aus meiner Sicht zumindest mißverständlichen Angaben:

Arbeitspreis enthält: 2,05 ct/kWh Stromsteuer sowie die Belastungen aus dem EEG und dem KWKG

In diesem Strompreis ist das Entgelt für die Netznutzung in Höhe von 5.01 ct /kWh zzgl. Umsatzsteuer für die in Anspruch genommene Arbeit enthalten. Zusätzlich fallen jährliche Grundkosten in Höhe von 45,79 EUR/Jahr zzgl. Umsatzsteuer für die Netznutzung an


Im Flyer „Kundeninformation 2006“ wird der Stromanteil aus erneuerbaren Energieträgern mit 14,1% angegeben und die Belastungen nach EEG seit dem 01.07.2005 mit 0,651 ct/kWh sowie nach KWKG seit dem 01.01.2006 mit 0,341 ct/kWh.

Zumindest mißverständlich weil (wie ich in diesem Forum gelernt habe)

1. Stromsteuer und EEG-abgaben für den aus erneuerbaren Energieträgern hergestellten Stromanteil nicht anfallen
2. KWKG-abgaben bereits in den Netznutzungskosten enthalten sind
Zusätzlich sind die EEG- und KWKG-abgaben (-vorrauszahlungen) ohne Spitzabrechnung nicht fällig.

Ist mein Verständnis soweit richtig?

Auf Anregung von @RR-E-ft
Zitat
Sie sollten also bei Ihrem Versorger kritisch nachfragen und eine Erklärung verlangen, ob er tatsächlich für alle auf der Rechnung ausgewiesenen Strommengen und angesichts des angegebenen Strommixes die Stromsteuer in der ausgewiesenen Höhe abzuführen hat und abgeführt hat.

Hierzu kann man eine Kontrollmitteilung an die Finanzbehörden in Aussicht stellen. Schlussendlich gibt es auch weitere Stellen, wie die Energiepreisaufsicht, die sich mit entsprechenden Fragen beschäftigen sollten.

Sollte es tatsächlich zu Unregelmäßigkeiten kommen, läge darin nicht nur die kartellrechtswidrige Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung....

Bei Unregelmäßigkeiten könnte der Kunde ja auch zum Zwecke der Erzielung eines unberechtigten Zusatzgewinns absichtlich getäuscht worden sein, in dem zuviel Steuer berechnet und ausgewiesen wurde.

Man sollte der Frage also auf den Grund gehen.


habe ich entsprechende kritische Fragen an das EVU gestellt aber lediglich wortreiche Auskünfte in dem Tenor erhalten
„Wir können Ihnen versichern, dass sämtliche von Ihnen genannten Abgaben ……………von uns absolut korrekt behandelt werden“

Die Wiederholung meiner Fragen mit dem Hinweis auf eine mögliche Kontrollmitteilung an die Finanzbehörden oder Einschaltung der Energiepreisaufsicht wurde zunächst nicht beantwortet.

Es folgte mein Einwand der Unbilligkeit gem. § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB gegen die Strompreise. (Gegen Gaspreise schon lange vorher seit 01.01.2005, gegen Strom bisher nicht, da die letzte Preiserhöhung am 01.01.2003 war). Gleichzeitig der Hinweis, daß ich, wie angekündigt, die Energieaufsichtsbehörde des Landes NRW in Düsseldorf eingeschaltet habe.

Prompt kam 1 Tag später per Kurier ein neues Schreiben (7 Tage zurückdatiert):

Nochmals möchten wir betonen, daß uns hinsichtlich der Einbehaltung und Abführung von Stromsteuern und Abgaben für das EEG und KWKG Testate vorliegen. Wir versichern, daß diesbezüglich alles ordnungsgemäß durch Dritte geprüft und nicht beanstandet wurde. Dieses bezieht sich auch auf die von Ihnen angesprochene Spitzabrechnung.

Im übrigen weisen wir die Vorwürfe der absichtlichen Täuschung von Kunden energisch zurück und lassen es Ihnen unbenommen, den Finanzbehörden eine Mitteilung zukommen zu lassen.


Der Vorwurf der absichtlichen Täuschung wurde selbstredend nicht erhoben, sondern im Konjunktiv auf die Möglichkeit hingewiesen, wenn in der Rechnung teilweise Gewinne als Steuern ausgewiesen worden wären. Werde darauf entsprechend antworten.

Mit solchen Erklärungen werden natürlich Preisgestaltung und Rechnung nicht transparenter. Aber was ist von den Testaten insbesondere zur Spitzabrechnung EEG/KWKG zu halten? Wieder nur Testate von angeblich neutralen Wirtschaftsprüfern?

Können Spitzabrechnungen zu EEG/KWKG tatsächlich vorliegen und damit auch (wertlose) Testate?

Gibt es weitere Vorschläge, wie man der Sache auf den Grund gehen könnte?

Im übrigen werde ich zunächst mal die Reaktion der Energieaufsichtsbehörde abwarten. Weiter beabsichtige ich den aktuellen Strompreis von 12,38 ct/kWh + Mwst. um 2,5 ct/kWh + Mwst zu kürzen.

Offline RR-E-ft

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KWK/ Stromsteuer auf Rechnungen
« Antwort #8 am: 11. April 2006, 19:36:49 »
@Randy

Was soll man von Testaten halten, von denen bisher lediglich die Behauptung im Raume steht, dass solche existent wären.

Entscheidend ist doch, dass man die EEG- und KWK-Umlagen wohl Ihnen gegenüber spitz abrechnen muss, ähnlich wie bei der Betriebskostenabrechnung des Vermieters.

Schließlich stellt man Ihnen doch seit Jahr und Tag enstprechende Umlagen in Form von Vorauszahlungen mit den Preisen  in Rechnung, wohl  ohne darauf hinzuweisen, dass es sich um Vorauszahlungen handelt, welche noch einer Spitzabrechnung am Periodenende bedürfen.


Merkwürdig mutet die Aussage an:

Wir versichern, daß diesbezüglich alles ordnungsgemäß durch Dritte geprüft und nicht beanstandet wurde. Dieses bezieht sich auch auf die von Ihnen angesprochene Spitzabrechnung.

Denn es kommt ja nicht auf die ordnungsgemäße Prüfung durch Dritte an.

Die geübte Praxis muss dem Unternehmen selbst hinlänglich bekannt sein, so dass es abschließend eigene Aussagen dazu treffen kann, wie sich seine eigene Praxis gestaltet.

Wenn das EVU schon Entgelte in Rechnung stellt, sollte es diese auch nachweisen.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Offline Cremer

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KWK/ Stromsteuer auf Rechnungen
« Antwort #9 am: 11. April 2006, 21:40:34 »
@Randy,

Sie sollten nachfassen und darauf bestehen, dass der Versorger Ihnen die EEG Abgaben in Cent/kwh und die KWKG Abgaben in Cent/Kwh expliziet nennt.

Nur dann können Sie diese vom Gesamtpreis Cent/kwh abziehen.

Er hat Ihnen die Gesamtbelastung aus Stromsteur, EEG und KWKG genannt.

An einer Zahlung der Stromsteuer ist nicht zu zweifeln.

Aber die EEG und KWKG Zuschläge sind nach dem LG Münster vom 9.2.2005 zunäcxhst nicht fällig, da diese bisher nicht spitz zwischen dem Energieerzeuger und Energieverteiler abgerechnet wurden.

Sollte der Versorger die Angaben verweigern, kündigen Sie ihm eine Kürzung des kWh - Satzes eben um den gesamten genannten Betrag von 2,05 Cent/kWh an.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Schwalmtaler

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KWK/ Stromsteuer auf Rechnungen
« Antwort #10 am: 12. April 2006, 08:15:02 »
Moin in die Runde,

bin nun doch etwas verwirrt.

Ich hatte es bisher so verstanden, das 2,05 ct/kwh Stromsteuer zu entrichten sind. Der Stromanteil aus erneuerbaren Energien ist hievon ausgenommen. Für diesen Teil muss man die EEG- und KWK-Umlage zahlen.

Beispiel:

4.000 kwh Verbrauch, Anteil der erneuerbaren Energien lt. Versorger 10%

würde für mich bedeuten:
3.600 kwh * 2,05 ct = 73,80 Stromsteuer + Umlagen EEG und KWK

Abgerechnet wurden aber:
4.000 kwh * 2,05 ct = 82 € Stromsteuer + Umlagen

Das bedeuted eine fehlerhafte Abrechnung der Stromsteuer!?

Das die Umlagen erst nach einer Spitzabrechnung fällig sind, ist mir nicht bekanntgemacht worden, sondern wird als fester Bestandteil der Rechnung verkauft, der angeblich auch nicht in den Netznutzungsgebühren enthalten ist, obwohl doch die Netzbetreiber diese Mehrkosten auf ihren Preis umlegen müssten, oder nicht?

an Randy:

Aus welchem Teil vom Niederrhein kommst Du denn? Ich bin aus Schwalmtal (41366) Gasversorger EVS (Tochter der NVV) und Strom RWE
Vielleicht sollten wir uns mal kurzschließen über PN?!

Offline RR-E-ft

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KWK/ Stromsteuer auf Rechnungen
« Antwort #11 am: 12. April 2006, 10:29:59 »
@Schwalmtaler

Bei der Stromsteuer ist aufgefallen, dass dort möglicherweise  eine Differenz bestehen könnte, was klärungsbedürftig wäre.

KWK- Umlage ist Teil der Netzentgelte, weil die Belastung beim Netzbetreiber verbleibt, der diese auf seine Kunden weiterwälzt.

EEG- Umlage ist Teil der Strompreise, weil die Belastung bei den Stromhändlern/ Lieferanten verbleibt, welche diese auf ihre Kunden weiterwälzen.


KWK- und EEG- Umlage müssen nach LG Münster (im Forum verfügbar) gegenüber (Sonder-) Kunden spitz abgerechnet werden. M.E. auch gegenüber Tarifkunden.

Dies folgt daraus, dass die Tarifgenehmigung sich nur zu den höchstzulässigen Preisen verhält, welche das EVU nicht zu fordern gezwungen ist, weil es nach unten von den genehmigten Preisen abweichen kann und darf.

Die Frage der Ausschöpfung des Rahmens bis zu den höchstzulässigen Preisen unterliegt der Billigkeitskontrolle, wie auch Tarifpreise von Versorgungsunternehmen überhaupt.

Vgl. nur hier Abs. 51 bis 53:

http://www.jurpc.de/rechtspr/19980127.htm

Vgl. nur hier unter II 2 a:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2003-4&nr=26257&anz=183&pos=24&Frame=2


Vgl. hier unter II 1:

http://www.rws-verlag.de/BGH-FREE/volltext6/vo114098.php
 

Eine solche Spitzabrechnung gegenüber Kunden kann erst erfolgen, wenn auch eine Spitzabrechnung der Übertragungsnetzbetreiber vorliegt.




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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Offline cabello

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KWK/ Stromsteuer auf Rechnungen
« Antwort #12 am: 12. April 2006, 14:46:45 »
Hallo runde

das ist ja ein recht interessantes Thema.
Das wurde hier  

LG Münster: EEG/KWK- Umlage nicht fällig

auch schon mal diskutiert !

Ich werde das wohl als nächsten Ansatz bringen um den Preis den ich z.Zt. Zahle zu senken. :lol:
Aber auch hier gilt, den ersparten Betrag auf die Bank bringen.
Denn irgendwann muss man doch Zahlen!

Meine Frage:
Wollen die Versorger diese Spitzenabrechnung nicht machen?

ich verbleibe

Offline Randy

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KWK/ Stromsteuer auf Rechnungen
« Antwort #13 am: 13. April 2006, 13:01:05 »
Hallo an alle,

zunächst Dank für die Beiträge. Habe einiges davon beim Schriftverkehr verwendet.

@Cremer

Zitat

An einer Zahlung der Stromsteuer ist nicht zu zweifeln.


Ist schon klar. Die Frage ist doch: für jede gelieferte kWh oder sind die aus erneuerbaren Energieträgern erzeugten kWh davon ausgenommen.

Hiernach scheinen letztere von der Stromsteuer befreit:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/b0_verbrauchsteuern/d0_strom

Zitat

Sollte der Versorger die Angaben verweigern, kündigen Sie ihm eine Kürzung des kWh - Satzes eben um den gesamten genannten Betrag von 2,05 Cent/kWh an.


Ist geschehen. Allerdings habe ich nach der 4. Aufforderung wenig Hoffnung. EVU stellt sich absolut stur.

Die Energieaufsichtsbehörde hat sich schon mal tel. gemeldet und ist offenbar zu Auskünften bereit. Werde weiter berichten

Offline Cremer

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KWK/ Stromsteuer auf Rechnungen
« Antwort #14 am: 13. April 2006, 13:18:21 »
@Randy,

Stromsteuer frei sind nur Erzeugungsanlagen unter 2 MW Leistung

und

Strom aus ausschließlich aus erneuerbaren Energieen gespeisten Netzen

Dies ist hier nicht der Fall.

Wenn der Versorger die Zuschläge für EEG und KWKG nicht nennen will, betsätigen Sie ihm seine Sturheit, dass nach 3 Aufforderungen er diesen bisher nicht nachgekommen ist und kürzen Sie dann die Rechnungen/Abschläge.
MFG
Gerd Cremer
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