@cremer
[code:1] Strom aus ausschließlich aus erneuerbaren Energieen gespeisten Netzen [/code:1]
vollständig heist es
(1)Strom ist von der Steuer befreit,
1. wenn er aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt und aus einem ausschließlich aus solchen Energieträgern gespeisten Netz oder einer entsprechenden Leitung entnommen wird.
Und die Versorger entnehmen den Strom aus dieser Leitung. So verstehe ich das.
@Randy
[code:1] Stromsteuer
Die 2,05 ct/kWh Stromsteuer sind auf alle vom EVU an Haushaltskunden gelieferten kWh zu entrichten, also auch auf die aus erneuerbaren Energieträgern hergestellten. Ausnahmen z.B. Nachtspeicherheizungen, die vor dem 01. April 1999 installiert wurden sind.[/code:1]
Das klingt aber nicht sehr logisch, das Nachtspeicheröfen, Schienenbahnverkehr zahlen nur den Steueremäßigten Teil, und wir zahlen obwohl Teilweise Steuerbefreit den Gesammten Betrag???
@all
In meiner Rechnung ist explizit Aufgelistet bei einen Verbrauch von 684 kWh Stromsteuer 14,02 EUR das ergibt 2,05 ct je kWh.
In den AGB von Vattenfall steht:
3.2 Preisbestandteile
3.2 Die Brutto-Preise beinhalten die Netznutzungsentgelte, die Konzessionsabgabe sowie alle zurzeit anfallenden Entgelte, Abgaben, Gebühren und Steuern. Die Netto-Preise beinhalten die Netznutzungsentgelte, die Entgelte aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und die Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes sowie die Konzessionsabgabe. Sie verstehen sich zuzüglich der Stromsteuer (ab 01.01.2003: 2,05 Cent / kWh) und der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
Im Strom-Steuer-Gesetz steht
§3 Steuertarif
Die Steuer beträgt 20,50 Euro für eine Megawattstunde.
(Das entspricht 20,50 € / 1000 = 0,0205 € / kWh = 2,05 ct / kWh)
weiterhin steht in §9 StromStG Steuerbefreiung Steuerermäßigungen
(1)Strom ist von der Steuer befreit,
1. wenn er aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt und aus einem ausschließlich aus solchen Energieträgern gespeisten Netz oder einer entsprechenden Leitung entnommen wird.
Von Vattenfall weis ich das Sie 10,04% erneuerbare Energien verwenden.
Das ergibt bei mir statt 2,05 ct /kWh nur 1,844 ct je kWh.
Das ist ja die Rechnung falsch und bedarf einer Korrektur.
Das ist in meinen Augen Betrug an den Kunden, weil Sie absichtlich den Höchstbetrag eingeschrieben haben, der in diesen fall ca. 10% zu hoch ist.
Den entsprechenden Brief habe ich schon vorbereitet. Oder habe ich das immer noch nicht richtig verstanden ??
Die EEG- und KWKG-Abgaben möchte ich beim Versorger ebenfalls Abfragen!!
ich verbleibe