@RR-E-ft
@Cremer
Nochmal kurz zum Hintergrund:
In meiner JVA 2005 für Strom stehen die aus meiner Sicht zumindest mißverständlichen Angaben:
Arbeitspreis enthält: 2,05 ct/kWh Stromsteuer sowie die Belastungen aus dem EEG und dem KWKG
In diesem Strompreis ist das Entgelt für die Netznutzung in Höhe von 5.01 ct /kWh zzgl. Umsatzsteuer für die in Anspruch genommene Arbeit enthalten. Zusätzlich fallen jährliche Grundkosten in Höhe von 45,79 EUR/Jahr zzgl. Umsatzsteuer für die Netznutzung anIm Flyer „Kundeninformation 2006“ wird der Stromanteil aus erneuerbaren Energieträgern mit 14,1% angegeben und die Belastungen nach EEG seit dem 01.07.2005 mit 0,651 ct/kWh sowie nach KWKG seit dem 01.01.2006 mit 0,341 ct/kWh.
Zumindest mißverständlich weil (wie ich in diesem Forum gelernt habe)
1. Stromsteuer und EEG-abgaben für den aus erneuerbaren Energieträgern hergestellten Stromanteil nicht anfallen
2. KWKG-abgaben bereits in den Netznutzungskosten enthalten sind
Zusätzlich sind die EEG- und KWKG-abgaben (-vorrauszahlungen) ohne Spitzabrechnung nicht fällig.
Ist mein Verständnis soweit richtig?Auf Anregung von @RR-E-ft
Sie sollten also bei Ihrem Versorger kritisch nachfragen und eine Erklärung verlangen, ob er tatsächlich für alle auf der Rechnung ausgewiesenen Strommengen und angesichts des angegebenen Strommixes die Stromsteuer in der ausgewiesenen Höhe abzuführen hat und abgeführt hat.
Hierzu kann man eine Kontrollmitteilung an die Finanzbehörden in Aussicht stellen. Schlussendlich gibt es auch weitere Stellen, wie die Energiepreisaufsicht, die sich mit entsprechenden Fragen beschäftigen sollten.
Sollte es tatsächlich zu Unregelmäßigkeiten kommen, läge darin nicht nur die kartellrechtswidrige Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung....
Bei Unregelmäßigkeiten könnte der Kunde ja auch zum Zwecke der Erzielung eines unberechtigten Zusatzgewinns absichtlich getäuscht worden sein, in dem zuviel Steuer berechnet und ausgewiesen wurde.
Man sollte der Frage also auf den Grund gehen.
habe ich entsprechende kritische Fragen an das EVU gestellt aber lediglich wortreiche Auskünfte in dem Tenor erhalten
„Wir können Ihnen versichern, dass sämtliche von Ihnen genannten Abgaben ……………von uns absolut korrekt behandelt werden“Die Wiederholung meiner Fragen mit dem Hinweis auf eine mögliche Kontrollmitteilung an die Finanzbehörden oder Einschaltung der Energiepreisaufsicht wurde zunächst nicht beantwortet.
Es folgte mein Einwand der Unbilligkeit gem. § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB gegen die Strompreise. (Gegen Gaspreise schon lange vorher seit 01.01.2005, gegen Strom bisher nicht, da die letzte Preiserhöhung am 01.01.2003 war). Gleichzeitig der Hinweis, daß ich, wie angekündigt, die Energieaufsichtsbehörde des Landes NRW in Düsseldorf eingeschaltet habe.
Prompt kam 1 Tag später per Kurier ein neues Schreiben (7 Tage zurückdatiert):
Nochmals möchten wir betonen, daß uns hinsichtlich der Einbehaltung und Abführung von Stromsteuern und Abgaben für das EEG und KWKG Testate vorliegen. Wir versichern, daß diesbezüglich alles ordnungsgemäß durch Dritte geprüft und nicht beanstandet wurde. Dieses bezieht sich auch auf die von Ihnen angesprochene Spitzabrechnung.
Im übrigen weisen wir die Vorwürfe der absichtlichen Täuschung von Kunden energisch zurück und lassen es Ihnen unbenommen, den Finanzbehörden eine Mitteilung zukommen zu lassen.Der Vorwurf der absichtlichen Täuschung wurde selbstredend nicht erhoben, sondern im Konjunktiv auf die Möglichkeit hingewiesen, wenn in der Rechnung teilweise Gewinne als Steuern ausgewiesen worden wären. Werde darauf entsprechend antworten.
Mit solchen Erklärungen werden natürlich Preisgestaltung und Rechnung nicht transparenter.
Aber was ist von den Testaten insbesondere zur Spitzabrechnung EEG/KWKG zu halten? Wieder nur Testate von angeblich neutralen Wirtschaftsprüfern? Können Spitzabrechnungen zu EEG/KWKG tatsächlich vorliegen und damit auch (wertlose) Testate?Gibt es weitere Vorschläge, wie man der Sache auf den Grund gehen könnte?Im übrigen werde ich zunächst mal die Reaktion der Energieaufsichtsbehörde abwarten. Weiter beabsichtige ich den aktuellen Strompreis von 12,38 ct/kWh + Mwst. um 2,5 ct/kWh + Mwst zu kürzen.