Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Welche Versorger akzeptieren begrenzte Einzugsermächtigung?  (Gelesen 13291 mal)

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Offline Monaco

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Liebe Forenmitglieder,

nach einigem \"hin und her\" mit unserem Versorger habe ich für Mitte März ein Angebot für ein Gespräch erhalten.

Ich möchte dieses Gespräch auf den Themenbereich \"Begrenzte Einzugsermächtigung, Wahrung von Sonderbedingungen bei Tarifen mit Einzugsermächtigung, Berechtigung von Lastschrifteinzügen ausschließlich für fällige Forderungen ...\" begrenzen.

Eine Angemessenheit des Gesamtpreises kann ich selbst ja kaum beurteilen. Daher werde ich auf dieses Thema beim Zusammentreffen nicht eingehen.

Um einige Argumente zu sammeln, bitte ich um Informationen, welche Versorger sich auf begrenzte Einzugsermächtigungen einlassen bzw. ob es schon anderweitig zu Tarifkündigungen wegen der Begrenzung von Einzugsermächtigungen gekommen ist.

Möglicherweise bringt ein persönliches Gespräch in dieser Frage mehr, als ein langer Schriftwechsel.

Natürlich weiß ich um die Gefahr, die solche Gespräche mit sich bringen können, dennoch wage ich mich nicht in die \"Höhle des Löwen\", um diese \"Eingeknickt\" wieder zu verlassen.

Mit der Hoffnung auf einige Argumentationshilfen verbleibt

mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Anonymous

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Welche Versorger akzeptieren begrenzte Einzugsermächtigung?
« Antwort #1 am: 25. Februar 2006, 16:40:10 »
Mal ne ganz blöde Frage:

Mich wundert, dass so viele Diskussionspartner im Forum Einzugsermächtigungen erteilt haben. Verlangen das Eure Versorger zwingend? Falls ja, dann habe ich mit meinem Versorger wohl (noch?) Glück.

Ich überweise die Abschlagszahlungen monatlich selbst per Dauerauftrag, und zwar jeweils von Februar (im Anschluss an die Vorjahresabrechnung) bis Dezember (Begrenzung des DA auf 11 Monatsraten). Nach der Abrechnung des Versorgers schicke ich ihm meine Korrektur der Abrechnung (auf Basis der von mir als billig akzeptierten Gaspreise) und meine daraus berechnete Höhe der 11 Abschlagszahlungen fürs neue Jahr. Das Guthaben (oder in Zukunft hoffentlich nur noch einen Nachzahlungsbetrag) verrechne ich dann mit der ersten Abschlagszahlung - also in der Regel eine Einzelüberweisung für Februar, einen Dauerauftrag für März bis Dezember (neuerdings beschränke ich den DA auf November, um eine Überzahlung auszuschließen - aber auch das wäre nicht schlimm: ich verrechne die Überzahlung ja mit dem Februar- und wenn\'s sein muss März-Abschlag).

Ich halte das für die bequemste Art, nur das zu bezahlen, was ich für billig erachte.

Interessant für mich wäre nun: Fordern die meisten Versorger wirklich Einzugsermächtigungen, die man dann nicht so leicht beschränken kann, wie viele Beiträge im Forum zeigen?

Anonymous

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Welche Versorger akzeptieren begrenzte Einzugsermächtigung?
« Antwort #2 am: 25. Februar 2006, 17:39:10 »
@schof

Oft sind Sondervereinbarungen (Sondertarife) an eine Einzugsermächtigung geknüpft. Für unseren Tarif gibt es dafür eine \"Gutschriftstaffel\" von 25,- €, 30,- €, 35,- € für das 1., 2., 3. und jedes weitere Vertragsjahr. Nicht wahnsinnig viel, aber immerhin. Und da wir sowieso so ziemlich alles per Lastschrift bezahlen, war dieser Tarif für uns in Ordnung.
Eine begrenzte Einzugsermächtigung will unser Versorger jedoch nicht (mehr) akzeptieren und hat den bestehenden Vertrag gekündigt. Der \"neue\" Preis ist zwar der Selbe, die Gutschrift würde jedoch wegfallen.
Besonders interessant ist Übrigens, dass man uns nicht etwa in den Allgemeinen Tarif, sondern in einen anderen Sondertarif eingestuft hat. Ohne entsprechende Vereinbarung!
Da es auch im letzten Jahr möglich war, eine begrenzte Einzugsermächtigung zu akzeptieren, möchte ich dies nun auch für dieses Jahr durchsetzen. Seit 12/05 zahle ich nun gar nichts mehr, habe auch noch keine konkrete Mahnung und am Telefon wurde mir zugesichert, dass die Forderungen bis auf Weiteres ausgesetzt sind.

Ich bin gespannt, was mein Versorger im Anbetracht des bisherigen Verlaufs der Dinge entgegensetzen will. Selbst einige zusätzliche Argumente zu besitzen kann aber auch nicht schaden. Daher mein Hilfegesuch.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Cremer

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Welche Versorger akzeptieren begrenzte Einzugsermächtigung?
« Antwort #3 am: 25. Februar 2006, 18:27:08 »
@Monaco

Ich empfehle erfahrungsgemäß dringend immer zu zweit zu solchen Gesprächen zu gehen, denn die Gegenseite sitzt auch zu zweit da.
MFG
Gerd Cremer
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Anonymous

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Welche Versorger akzeptieren begrenzte Einzugsermächtigung?
« Antwort #4 am: 25. Februar 2006, 19:18:36 »
@cremer

Ich werde schon bei meiner schriftlichen Terminbestätigung darauf hinweisen, dass ich mich auf Diskussionen zum Preis (Gesamtpreis, Preissteigerungen etc.) nicht einlassen werde. Da hätte ich zu wenig Sachverstand, es bestünde ein Kräfteungleichgewicht.
Für meine Argumentation gegen den gekündigten Tarif fühle ich mich dagegen einigermaßen gewapnet. Sonst hätte ich mich darauf wohl auch nicht eingelassen. Schließlich kam die Initiative von mir. Manchmal ist eben auch Angriff die beste Verteidigung ...

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Cremer

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Welche Versorger akzeptieren begrenzte Einzugsermächtigung?
« Antwort #5 am: 25. Februar 2006, 20:24:09 »
@Gast,

sag ich schon immer, Angriff ist die beste Verteidigung, außer selbst Klage einreichen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Monaco

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Welche Versorger akzeptieren begrenzte Einzugsermächtigung?
« Antwort #6 am: 25. Februar 2006, 21:08:28 »
@cremer

Bei aller \"Angriffslust\" sollte man seine Fähigkeiten auch nie überschätzen. Schließlich sitzen einem auch keine \"Dummen\" gegenüber. Diese beschäftigen sich immerhin tagtäglich mit der Problematik. Daher einigen wir uns vielleicht auf einen Begriff aus der Fußballsprache, der sich da nennt: \"Kontrollierter Angriff\".

Leider habe ich aber noch immer keine Rückinformation zu meiner Ursprungsfrage. Ist denn weit und breit niemand in einer ähnlichen Situation und hat selbst schon Erfahrungen in dieser Richtung gesammelt?

Immerhin halten wir mit unserer Diskussion den Thread aktuell ...

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Cremer

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Welche Versorger akzeptieren begrenzte Einzugsermächtigung?
« Antwort #7 am: 26. Februar 2006, 12:01:07 »
@Manco,

hier bei den SW KH geben diese die Einzugsermächtigung zurück, wenn sie begrenzt wurde. Begründet wird dies mit \" ist für uns so nicht handhabbar\". Das es Trotzdem ging, beweist die Beschränkung der Einzugsermächtigung meiner Mutter und die Abbuchung durch die SW in 2005.

Natürlich sind wir \"Begrenzer der Einzugsermächtigung\" aus dem Energieclub geflogen. Der gewährt 10% Rabatt auf Strom und Gas vor Steuern.

In der Fernsehdiskusion hatte der Geschäftsführer Canis gesagt, bei Einzugermächtigung im Energieclub hätten die SW eine Kalkulationssicherheit.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Monaco

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Welche Versorger akzeptieren begrenzte Einzugsermächtigung?
« Antwort #8 am: 26. Februar 2006, 14:50:16 »
@cremer

Ja, ja, bei uns ging das im vergangenen Jahr auch noch. Nur dieses Jahr eben nicht mehr. Darauf bin ich besonders gespannt, wie man das von Seiten des Versorgers erklären will.

Übrigens: Die größte Kalkulationssicherheit hätte man vermutlich, wenn man mit fairen Preisen einen Aufstand der \"zahlungsunwilligen\" Bevölkerung erst gar nicht aufkommen ließe. Jetzt liegt es wohl an Ihrem Versorger, die \"Kalkulationssicherheit\" über den Nachweis der angemessenen Preise wiederherzustellen. Wenn man daran im Moment kein Interesse hat, braucht man deshalb auch nicht herumzujammern ...


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Monaco

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Welche Versorger akzeptieren begrenzte Einzugsermächtigung?
« Antwort #9 am: 13. März 2006, 10:26:44 »
Da ich in den letzten Tagen leider kein weiteres \"Echo\" auf meine Anfrage zur Benennung von Versorgern, die eine begrenzte Einzugsermächtigung akzeptieren, erhalten habe - gleichzeitig der genannte Gesprächstermin nun unmittelbar bevor steht - möchte ich versuchen, die Thematik nochmals zu aktualisieren.

Mit der Hoffnung auf doch noch den einen oder anderen nützlichen Hinweis verbleibt

mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline kamaraba

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Welche Versorger akzeptieren begrenzte Einzugsermächtigung?
« Antwort #10 am: 13. März 2006, 11:53:28 »
@monaco

Die Stadtwerke Karlsruhe haben bei mir die Beschränkung der Einzugs-
ermächtigung ohne wenn und aber akzeptiert und schriftlich bestätigt.
---geht doch---

Gruss aus Karlsruhe
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline Cremer

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Welche Versorger akzeptieren begrenzte Einzugsermächtigung?
« Antwort #11 am: 13. März 2006, 12:39:50 »
@kamaraba,
@monaco,

begründet wurde dies durch die SW KH damit, weil es buchungstechnisch nicht geht.

Dabei verwenden fast alle Versorger das SAP-I Programm, welches selbstverständlich alle Möglichkeiten realisieren kann.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Monaco

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Welche Versorger akzeptieren begrenzte Einzugsermächtigung?
« Antwort #12 am: 13. März 2006, 14:07:53 »
@kamaraba

Siehe da, die Partnerstadt von Halle (Saale), in der MITGAS teilweise ansässig ist, akzeptiert die Beschränkung der Einzugsermächtigung. Dann scheint es angebracht, einen entsprechenden Hinweis zu geben. Vielleicht kann man sich ja einmal \"partnerschaftlich\" erkundigen, wie man sein Abrechnungssystem ebenso \"überlisten\" kann ...

@cremer

Wenn es das Programm generell zulässt, reduzierte Abschläge einzuziehen, dann kann man entweder mit dem Programm nicht umgehen oder man will einfach nur nicht. Problematisch ist es jedoch, dass man als \"Aussenstehender\" dem Unternehmen diesbezüglich nichts nachweisen kann. Ist das benutzte Programm vielleicht auch irgendwie an der Abrechnung zu erkennen (z.B. ähnlich DATEV bei Gehaltsabrechnungen)?

Viele Grüße

Monaco.

Offline Maverick

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Welche Versorger akzeptieren begrenzte Einzugsermächtigung?
« Antwort #13 am: 13. März 2006, 21:37:08 »
@ Monaco

Das verwendete Programm kann man aus den Schreiben wohl nicht erkennen.

Aber ich sag mal so: wir sind ja im 21. Jahrhundert und da sollte abrechnungstechnisch so einiges machbar sein.

Immerhin hat mein Stromversorger es auch \"außer der Reihe\" hingekriegt, einen von mir bereits zurückgebuchten Abschlag nach Ende (!) des Abrechnungszeitraums einfach so noch einmal einziehen zu lassen.
(Ich habe natürlich meine Bank gleich wieder rückbuchen lassen).

Insofern würde ich mir einfach mal erklären lassen, warum es nicht gehen soll, welches Programm denn genau benutzt wird usw. ...

Gruß,
Maverick
.... Maverick didn't come here to lose!

Offline Cremer

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Welche Versorger akzeptieren begrenzte Einzugsermächtigung?
« Antwort #14 am: 13. März 2006, 22:29:38 »
@Maverick,
@Monaco

im Geschäftsbericht 2004 der SW KH steht auf Seite 9 wörtlich:
\"Im Vorjahresbetrag sind in dieser Position die restlichen Aufwendungen für die DV-Umstellung auf das neue SAP_system in Höhe von rd. 0,3 mio. € enthalten\"

Außerdem ist es unerheblich, ob das System dies kann oder nicht.

Der Versorger hat ein DV-System zu verwenden, welches den Kundenansprüchen gerecht wird. So wird auch ein Amtsgericht entscheiden.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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