@schof
Oft sind Sondervereinbarungen (Sondertarife) an eine Einzugsermächtigung geknüpft. Für unseren Tarif gibt es dafür eine \"Gutschriftstaffel\" von 25,- €, 30,- €, 35,- € für das 1., 2., 3. und jedes weitere Vertragsjahr. Nicht wahnsinnig viel, aber immerhin. Und da wir sowieso so ziemlich alles per Lastschrift bezahlen, war dieser Tarif für uns in Ordnung.
Eine begrenzte Einzugsermächtigung will unser Versorger jedoch nicht (mehr) akzeptieren und hat den bestehenden Vertrag gekündigt. Der \"neue\" Preis ist zwar der Selbe, die Gutschrift würde jedoch wegfallen.
Besonders interessant ist Übrigens, dass man uns nicht etwa in den Allgemeinen Tarif, sondern in einen anderen Sondertarif eingestuft hat. Ohne entsprechende Vereinbarung!
Da es auch im letzten Jahr möglich war, eine begrenzte Einzugsermächtigung zu akzeptieren, möchte ich dies nun auch für dieses Jahr durchsetzen. Seit 12/05 zahle ich nun gar nichts mehr, habe auch noch keine konkrete Mahnung und am Telefon wurde mir zugesichert, dass die Forderungen bis auf Weiteres ausgesetzt sind.
Ich bin gespannt, was mein Versorger im Anbetracht des bisherigen Verlaufs der Dinge entgegensetzen will. Selbst einige zusätzliche Argumente zu besitzen kann aber auch nicht schaden. Daher mein Hilfegesuch.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.