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Autor Thema: Verrechnung der Abschlagszahlungen (zum ?. Mal)  (Gelesen 5750 mal)

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Anonymous

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Verrechnung der Abschlagszahlungen (zum ?. Mal)
« am: 14. Februar 2006, 21:49:15 »
Hallo.

Das Thema wurde hier bestimmt schon oft diskutiert,
ich habe auch was gefunden. Aber wohl viel zu viel und
unterschiedliches, so dass ich immer noch unsicher bin,
ob das geht oder nicht:

Ich widerspreche jetzt den Preisen und den Erhöhungen seit 2004.
Mein aktueller Abrechnungszeitraum ist von Mai \'05 bis Mai \'06.

Ich habe also schon 9 Abschlagszahlungen (keine Rechnungen oder so) auf Grundlage des überhöhten Preises überwiesen. Wenn ich jetzt für den gesamten laufenden Abrechnungszeitraum (also nicht nur für die 3 offenen Zahlungen) die geringeren Preise von 2004 zugrunde lege, würde ich für die 3 noch folgenden Abschlagszahlungen nur noch 30 statt 80 Euro überweisen, damit ich zur Rechnung im Mai 06 dann kein Guthaben beim Versorger habe.
Ich verechne also nichts mit einem Guthaben aus einem vorherigen Abrechnungszeitraum, sondern ich passe nur die Abschlagszahlungen des aktuellen Abrechnungszeitraumes an. Oder darf ich tatsächlich nur für die letzten 3 Abschlagszahlungen den \"normal\"-reduzierten Abschlagssatz von 80 Euro zahlen ?

Kann ich das so machen oder darf ich die Abschlagszahlungen
innerhalb des laufenden Abrechnungszeitraumes nicht anpassen ?


Danke

Offline Cremer

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Verrechnung der Abschlagszahlungen (zum ?. Mal)
« Antwort #1 am: 14. Februar 2006, 21:54:19 »
@Kai,

Sie sollten es so machen!!

Sie haben es bereits jetzt schon versäumt, rechtzeitig, in 2005, die Abschläge so einzukürzen, dass am Ende des Abrechnungszeitraumes im Mai 2006 eine Nachzahlung rauskommen muss.
MFG
Gerd Cremer
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Anonymous

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Verrechnung der Abschlagszahlungen (zum ?. Mal)
« Antwort #2 am: 15. Februar 2006, 08:31:22 »
Ok, dankeschön. :-)
Dann bekommen die ja nicht mehr viel Geld von mir.

Offline Monaco

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Verrechnung der Abschlagszahlungen (zum ?. Mal)
« Antwort #3 am: 15. Februar 2006, 14:09:06 »
@Kai

Noch ein kleiner Hinweis:
Teilen Sie Ihrem Versorger Ihre Vorgehensweise vorher mit. Schicken Sie ihm dazu möglichst auch Ihre Berechnung mit, damit er weiß, woran er ist.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Cremer

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Verrechnung der Abschlagszahlungen (zum ?. Mal)
« Antwort #4 am: 15. Februar 2006, 15:18:44 »
@monaco,

richtig,

dumm sterben soll der Versorger nicht
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Anonymous

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Verrechnung der Abschlagszahlungen (zum ?. Mal)
« Antwort #5 am: 16. Februar 2006, 19:53:46 »
:D Super, dann kann ich das Guthaben verrechnen !
Wichtig ist, dass der Versorger über die Vorgehensweise informiert wird.

Offline Salomee

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Verrechnung der Abschlagszahlungen (zum ?. Mal)
« Antwort #6 am: 17. April 2006, 15:37:37 »
Hallo,

ich bin neu hier und habe zu meiner Frage mit der Suchfunktion nichts passendes gefunden, ausser diesem Thread. (Sorry, wenn was übersehen habe)

Nun lese ich aber in den \"Fragen und Antworten zu überhöhten
Energiepreisen und BGB § 315\" des \"Bundes der Energieverbrauchen\"
folgendes:

(42)
\"Wenn die Abschläge zu hoch bemessen wurden, kann der Kunde eine Verringerung verlangen, diese jedoch grundsätzlich nicht selbst vornehmen. Der Versorger wird sich redlicherweise hierauf einlassen, wenn der Fall offensichtlich ist. Dies ist dann der Fall, wenn sich unter sonst gleichen Bedingungen in jedem Falle bei der Jahresverbrauchsabrechnung eine Überzahlung ergeben wird.\"

dies widerspricht nun doch dem oben gesagten, wo ja durch eine Neuberechnung auf der Grundlage der Preise von 2004 ein \"Restguthaben\" verbleibt, weil bisher zu hohe Abschläge bezahlt wurden. Oben wird gesagt, man solle das \"Guthaben\" verrechnen, also statt Abschlag weniger zahlen, und der Bund der Energieverbraucher sagt, man dürfe dies nicht eigenmächtig tun, sondern müsse erst beim Versorger eine Verringerung verlangen .
Dies verunsichert mich nun etwas. WIE geht man vor?
Ist das so zu verstehen, daß ich die letzten Abschläge eines Jahres zwar auf der Grundlage von 2004 kürzen darf, aber für eine neue Abschlagshöhe erst eine Veringerung fordern soll, die dann vom Versorger erst \"genehmigt\" werden muss?

Ich habe konkret dieser Tage die Jahresrechnung der Badenova bekommen, und damit erstmalig vom Versorger auch die offizielle Mitteilung der Preiserhöhung samt blabla.
Zum einen hatten wir etwas mehr verbraucht (+1012 Kwh), zum andern sind die Preise gestiegen, und daher erhöht sich die monatliche Abschlagszahlung jetzt von 163 auf 205 Euro.
Eigentlich hatte ich nach dieser offiziellen Preiserhöhungsmitteilung vorgehabt, nun wie vorgeschlagen meine Gegenrechnung auf der Basis der Preise von 2004 zu machen und die Differenz von der nächsten Zahlung(en) einfach abzuziehen.  Ausserdem wollte ich dem Versorger  meine Bereitschaft für eine neue Abschlagshöhe auf der Preis-Basis 2004 und dem neuen Verbrauch mitzuteilen.
Was ist nun richtig?

Offline Cremer

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Verrechnung der Abschlagszahlungen (zum ?. Mal)
« Antwort #7 am: 17. April 2006, 18:12:48 »
@Salomee,

zunächst eine Frage:

Haben Sie Widerspruch gemäß Musterschreiben eingelegt?

Nur dann können Sie eine Gegenrechnung mit allen weiteren Konsequenzen (Kürzen der Abschläge) erstellen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Salomee

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Verrechnung der Abschlagszahlungen (zum ?. Mal)
« Antwort #8 am: 17. April 2006, 19:21:35 »
Das geht ja superflott hier mit den Antworten! Herzlichen Dank!

Ich habe den Widerspruch noch nicht eingelegt.
Ich bin noch am abwägen, was dieser an Aufwand und Risiko bedeutet und muß mich informieren. ... für mich als juristischen Laien hörte sich alles ganz einfach an am Anfang, aber je mehr ich mich in die Thematik einlese, desto weniger blick ich diesbezüglich durch!
Auch wenn mein Herzlein immer etwas revoluzzerisch schlägt, habe ich doch schon sehr viele entmutigende und sehr teure und sehr aufwendige Dinge erlebt deswegen (in anderen Fällen) ...und überlege durchaus, ob sich ein Widerspruch mitsamt allem Aufwand \"lohnt\"... wenn ich im Oktober VORAUSSICHTLICH eh einfach den Anbieter wechseln kann. (Diese Möglichkeit allerdings halte ich für sehr Verbrauchernotwendig und praktiziere entsprechend auch schon beim Stromthema.)

Wie denkt das Forum darüber?

es grüßt Salomee

Offline Cremer

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Verrechnung der Abschlagszahlungen (zum ?. Mal)
« Antwort #9 am: 17. April 2006, 19:31:37 »
@Salomee,

der Widerspruch geht vor allem.

Ohne Widerspruch keine Kürzung der Abschläge (Verbrauch x Preis Sept. 2004)

Ob im Oktober ein Anbieterwechsel möglich ist, mag dahingestellt sein.

Ich glaube dies noch nicht recht. Mit viel Vorschusslorbeeren hatten die Versorger ja schon ein Wechsel zum 1.4.06 angekündigt. Und was ist daraus geworden?

Man kann von E.ON Hanse nach E.ON Avacon oder E.ON Thüga wechseln also im gleichen Konzern.

Das war alles Augenwischerei.

Nur ein Widerspruch auf die Preissteiegerung ab Sept. 2004 und die Preishöhe an sich, gibt die Möglichkeit her, die Abschläge zu kürzen, eigene Gegenrechnungen erstellen und die Differenz zwischen der eigenen und der Versorgerjahresrechnung nicht zahlen.
MFG
Gerd Cremer
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