Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stadtwerke Jena-Pößneck  (Gelesen 45957 mal)

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Stadtwerke Jena-Pößneck
« am: 16. Februar 2006, 19:42:19 »
Die Jenaer Stadtwerke verlangen von ihren Erdgaskunden den Abschluss neuer Verträge mit nicht mehr zeitgemäßer und volkswirtschaftlich schädlicher und kartellrechtlich bedenklicher Ölpreisbindung:


http://www.stadtwerke-jena.de/005/presse/pressetext.php?id=03


http://www.stadtwerke-jena.de/002b/pdf/PB_GV_EV_Gas.pdf

http://www.stadtwerke-jena.de/002b/pdf/AGBs.pdf

http://www.n24.de/wirtschaft/wirtschaftspolitik/index.php/n2005100508112500002

Solche schriftlichen Verträge sollten die Kunden nicht abschließen, sich vielmehr auf die Verpflichtung des Versorgers zur preisgünstigen Versorgung mit Erdgas zu verbraucherfreundlichen Bedingungen gem. §§ 1, 2 EnWG berufen.

Eine Ölpreisbindung kann nicht verbraucherfreundlich sein, wie sich aktuell erweist.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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Offline Cremer

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Stadtwerke Jena-Pößneck
« Antwort #1 am: 16. Februar 2006, 21:57:25 »
@Fricke,

hier wollen die Stadtwerke den meisten Kunden die günstigeren Preise vorenthalten!

Das widerspricht einwandfrei dem § 1 des EnWG

Hinweis an das Kartellamt wäre von Nöten!
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Stadtwerke Jena-Pößneck
« Antwort #2 am: 17. Februar 2006, 11:59:21 »
@Cremer

Die Stadtwerke wollen Preisvorteile an alle ihre Kunden weitergeben.

Dazu sollen möglichst alle Kunden erstmals einen schriftlichen Vertrag abschließen, der eine Ölpreisbindung vorsieht und sich zudem auf mindestens ein Jahr vertraglich binden - schließlich ist bald mit Wettbewerb zu rechnen, um Jena herum bei E.ON Thüringen bereits ab 01.April.

Bekanntlich sind auf dem Gasmarkt Mengen verfügbar, die gar nicht an Ölpreise gekoppelt sind. Auch machen die Bezugskosten nur einen Teil der Endverbraucherpreise aus.

Deshalb wollen die Stadtwerke wohl zum Teil unabhängig von ihren Bezugskosten auf einem liberalisierten Erdgasmarkt die Verkaufspreise an die Ölpreisentwicklung koppeln, wofür es keinen sachlich gerechtfertigten Grund gibt.

Schließlich könnten die Stadtwerke den langfristigen Bezugsvertrag mit dem ausschließlichen Vorlieferanten EVG Erdgasversorgung Thüringen-Sachsen GmbH (50% E.ON Ruhrgas/ 50 % VNG Leipzig) aufheben und sich einen günstigeren Anbieter suchen.

Nur ist ein Stadtwerke- Geschäftsführer zugleich Aufsichtsrat der VNG.

Zudem ist der Vorlieferant EVG an den Stadtwerken beteiligt, wie auch andere E.ON- Abkömmlinge wie E.ON Thüringen und STEAG Saarfernwäreme.....

Der Presse bekundete man, dass die neuen Vertragsangebote kein unmoralisches Angebot seien. Ja was denn aber sonst?

Unsere Stadtwerke wollen nach eigener Philosophie fair, ehrlich, partnerschaftlich .... sein.

Zum 01.02.2006 verteuerte man die \"Stromsonderprodukte\", die bereits zum 01.01.2006 erhöhten allgemeinen Tarife blieben dabei \"unverändert\":

http://www.stadtwerke-jena.de/005/presse/pressetext.php?id=05

Die Begründung für die Preiserhöhung, die vom eigentlichen Lieferanten E.ON Thüringen - an welchen man den Stadtwerke- Kundenstamm und somit die Kunden selbst  schon mit Wirkung zum 01.01.2000 verkauft hat -diktiert wird, ist wie alle Jahre wieder nicht nachvollziehbar.


Die Mitteilung über die Preiserhöhung und eine Kündigungsfrist ist so kurz bemessen, dass wohl niemand den Versorger wechseln kann, ohne zwischenzeitlich in eine teure Ersatzversorgung zu fallen.

Wer so etwas fair nennt.....



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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Offline Garfield72

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Stadtwerke Jena-Pößneck
« Antwort #3 am: 27. März 2006, 19:37:36 »
Der neueste Trick der SW ist bei Einwendungen nach §315 wegen Unbilligkeit zu behaupten, auch bei Altverträgen liege die Bindung
an den Ölpreis vor. Der neu angebotene Vertrag (siehe 1. Beitrag)
wurde eben gerade NICHT abgeschlossen.

Trotzdem erhält man bei Einwendungen zur Antwort (Zitat):
\"Der § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besagt, dass einseitige
Preisbestimmungen so bemessen sein müssen, dass sie dem Grundsatz
der Billigkeit entsprechen. Allerdings gilt diese Regelung nur dann, wenn
einem der Vertragspartner die Leistungsbestimmung überlassen wurde.
Daran fehlt es jedoch bei Verträgen, in denen die Preisbestimmung durch
eine mathematische Formel festgelegt ist. Dies ist hier der Fall. Denn durch
die klare Rechenvorschrift kann sich jeder Kunde im Vorfeld ausrechnen,wie
 sich der Preis entwickelt.\" (Zitat Ende)

Für die Preiserhöhungen sind also nicht die SW veranwortlich, sondern nur die böse Formel. Die allerdings war vor Jahren bei
Versorgungsaufnahme (Vertrag nur laut Versorgungsbestätigung gemäss AVBGasV)
noch gar nicht existent, sondern wurde erst später für bestimmte Tarife hinzugefügt (Sonderabkommen). Allerdings wurde man
als Kunde automatisch entsprechend Verbrauch dem Sonderabkommen zugeordnet bzw. ein alter Tarif einfach in \"Sonderabkommen\" umbenannt.
Allerdings ist doch gerade die Formel selbst eine einseitige Preisbestimmung, denn sie wurde vom Versorger einseitig festgesetzt und
einseitig zur Berechnungsgrundlage anstelle der ehemaligen Preise gemacht.
 
Das ist wieder mal ein besonders dreister Fall, wie ein Versorger das  Recht der Kunden aushebeln will.

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Jena-Pößneck
« Antwort #4 am: 27. März 2006, 20:28:39 »
@Garfield72

Richtig ist, dass die Preise nie im Sinne einer freien vertraglich Einigung vereinbart, sondern immer von den Stadtwerken vorgegeben wurden.

Eine Wahl hatten die  Erdgaskunden ja nicht.

Insoweit hat sich zu den öffentlichen Bekanntmachungen der Gaspreise der Rechtsvorgänger VEB Energiekombinat Gera/ Sitz Jena bzw. Ostthüringer Gasversorgung GmbH überhaupt nichts geändert.

Beim VEB Energiekombinat gab es keine bunten Kundenzeitschriften/ Werbung und Marketing- Schnickschnack, sondern damals noch Stadtgas zu moderaten Preisen, einmal im Jahr eine Rechnung auf typisch unansehnlichem Papier mit dürren Zahlen. Mehr braucht es eigentlich auch nicht.


In 1999 haben die Stadtwerke ihre Preisformel, die sie sowohl hinsichtlich des Ausgangspreises, als auch des Bindungsgrades als auch der Referenzgröße allein bestimmten, in ihre AGB aufgenommen.

Solche AGB unterfallen einer zivilrechtlichen Inhalts- und Billigkeitskontrolle.

Es handelt sich dabei um von Anfang an einseitig bestimmte Preise.

Diesem Makel wollen die Stadtwerke nun dadurch entgehen, dass man eine solche Preisbindung in einem schriftlichen Vertrag mit diesen \"vereinbaren\" soll- als wenn die Kunden eine Wahl oder Verhandlungsmacht für Verhandlungen auf Augenhöhe hätten.

Diesmal schon:

Nichts unterschreiben und auf §§ 1, 2 Abs. 1 EnwG hinweisen !

Wie die Stadtwerke selbst einräumen, passt die alte AGB- Preisformel nicht mehr auf ihre aktuelle Bezugssituation, bei denen sie eine Verbesserung erreichen konnten.


Pressemitteilung der Stadtwerke Jena-Pößneck  
   
Nr.: 26 Ausgabedatum: 27.3.2006 Blatt: 1
   
Erdgaspreise der Stadtwerke Jena-Pößneck und der Gasversorgung Pößneck steigen - Gasnetz wird geöffnet für freie Wahl der Lieferanten  
   
Erdgaspreise der Stadtwerke Jena-Pößneck und der Gasversorgung Pößneck steigen Die Stadtwerke Jena-Pößneck und die Gasversorgung Pößneck (GVP) erhöhen zum 1. April 2006 die Arbeitspreise der Heizgas-Sonderabkommen SA I und SA II für die Kunden in Jena und Pößneck um knapp 0,4 Cent (brutto) je Kilowattstunde. Die Grundpreise bleiben unverändert. Besitzer eines durchschnittlichen Ein- bis Zweifamilienhauses mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden müssen künftig etwa 6,30 € mehr im Monat für Heizen und Warmwasserbereitung zahlen. Ebenfalls zum 1. April steigen die Preise der Grund- und Ersatzversorgung für Haushaltskunden und der Heizgas-Sonderabkommen SA I plus und SA II plus. Bei letzteren fällt die Preissteigerung jedoch niedriger aus. Hintergrund dieser Erhöhungen sind ausschließlich die abermals gestiegenen Bezugskosten beider Gasversorgungsunternehmen, die deshalb ihre Verkaufspreise im gleichen Maße anheben müssen. Auch nach der Erhöhung liegen die Preise für Erdgas in Jena und Pößneck noch unter dem Thüringer Durchschnitt. Mittlerweile ist eine Entspannung auf dem Energiemarkt absehbar. Die Prognosen für den weiteren Jahresverlauf 2006 gehen daher gegenwärtig von stagnierenden Erdgaspreisen aus. Gasnetz wird geöffnet für freie Wahl der Lieferanten Ab 1. April 2006 können Kunden der Stadtwerke und der GVP ihren Erdgaslieferanten frei wählen. Beide Unternehmen geben ab diesem Zeitpunkt neuen Erdgasanbietern über das sogenannte „Beistellungsprinzip“ die Möglichkeit, Haushalts- und Kleingewerbekunden mit Erdgas zu versorgen. Das Erdgas wird dabei weiter vom bisherigen Gasversorger geliefert – allerdings nicht mehr an den Kunden direkt, sondern an dessen neuen Lieferanten. Dieser verkauft es dann weiter an den Kunden. Damit wird schon vor der zum 1. Oktober 2006 erwarteten Einführung der neuen Netzzugangsregeln ein Wechsel des Erdgasanbieters möglich. Neue Erdgaslieferverträge bieten jährlich rund 30 Euro Sparpotenzial Seit Anfang Februar 2006 haben die Stadtwerke und die GVP rund 10.000 Kunden in Jena und Pößneck neue Erdgaslieferverträge mit der Wahl zwischen verschiedenen Vertragsmodellen zugesandt. Im April wird der verbleibende Teil der etwa 15.000 Erdgaskunden entsprechende Vertragsangebote bekommen. Unterschrieben und fristgemäß zurückgeschickt führt der Abschluss der Verträge zu günstigeren Preisen. Von diesem Vorteil haben inzwischen rund 4.000 Kunden Gebrauch gemacht. Die neuen Erdgasverträge sind besonders vorteilhaft für Kunden, die Erdgas zum Heizen und zur Warmwasserbereitung verwenden. Besitzer eines durchschnittlichen Ein- bis Zweifamilienhauses mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh können mit dem neuen Vertrag und den ab 1. April 2006 geltenden Preisen rund 30 € im Jahr sparen. Die günstigeren Preise gelten bei fristgemäßer Rücksendung des Vertrages rückwirkend ab 1. Februar 2006 - unabhängig davon, wann das Angebot unterbreitet wurde. Grundlage für die günstigeren Preise sind die mit dem Erdgas-Lieferanten von Stadtwerken und GVP ausgehandelten vorteilhafteren Einkaufskonditionen. Wie bisher werden diese direkt an die Kunden weiter gegeben. Dazu ist jedoch der Abschluss eines entsprechenden Vertrages notwendig. Erneut Festpreis für Erdgas Ab dem 1. April 2006 bieten Stadtwerke und GVP erneut ein Festpreisangebot für eine limitierte Erdgasmenge an. Die Verträge haben eine Laufzeit von einem Jahr. Wer bis 28. April 2006 einen solchen Vertrag abschließt, erhält vom 1. April 2006 bis 31. März 2007 jede Kilowattstunde Erdgas zu einem konstanten Preis. Die genauen Konditionen werden noch vor dem 1. April 2006 separat veröffentlicht. Selbstverständlich können auch Kunden das Festpreisangebot wahrnehmen, die einen Vertrag zu den Konditionen „SA plus“ abgeschlossen haben.  




Der Vertriebsleiter der Stadtwerke wies darauf hin, ab 01.04.2006 werde man auch in Jena das Gasnetz öffnen - aus Sicherheitsgründen natürlich nur symbolisch:

Dritte Gashändler können den Stadtwerken deren Gas abkaufen und dann für sich an die vorherigen Gaskunden der Stadtwerke durch diese liefern lassen (sog. Beistellung).

Dabei wurde jedoch betont, es werde sich wohl kein anderer Händler finden, weil dieser das Gas immer erst von den Stadtwerken kaufen müsse. Wie recht man damit hat:

http://www.wdr.de/tv/markt/20060327/b_1.phtml

Also weiter Preisdiktat von Anfang an, kaschiert durch eine einseitig bestimmte Formel und einen einvernehmlichen schriftlichen Vertrag
mit freiwilliger Einigung.

Wechseln Sie doch auf dem \"Wärmemarkt\" zur Fernwärme oder Heizstrom (POWERtherm) der Stadtwerke.....

Ich kenne einige Märkte in Jena. Wann und wo ein Jenaer Wärmemarkt abgehalten wird, weiß ich allerdings nicht.


Wer sagt denn, dass die Stadtwerke Erdgas kaufen müssen, welches einer eben solchen Preisbindung unterliegt, die Bezugskostenentwicklung zutreffend abgebildet wurde, zudem der Preissockel nicht unangemessen hoch ist hinsichtlich der resultierenden Gewinnspanne?

Schließlich haben die Stadtwerke aufgrund der \"intrakommunalen Privatisierung\" von JenaWohnen wohl einen Kaufpreis in Höhe von 40 Mio EUR aufzubringen.....

Auch müssen die halben Betriebskosten für das \"GalaxSea\" erwirtschaftet werden, der Jenaer Nahverkehr bedarf einer Quersubvention, das umfangreiche Sponsoring beansprucht Geld.....

Irgendwo muss das ja alles herkommen.
Schließlich konnte auch die Stadt den Technischen Werken und auch den Stadtwerken kein Münzregal einräumen.


Fraglich nur, ob der Energieverbraucher für verkappte Steuern herangezogen werden kann und darf. Immerhin erhält die Stadt schon Konzessionsabgaben.

Darüber bedarf es mal einer öffentlichen Diskussion, der man sich jedoch nicht stellt.

In den neuen Vertragsangeboten macht schon skeptisch, dass der Brennwert darin festgelegt werden soll, obschon es sich bei Erdgas - wie bei Kork und Leder - um ein Naturprodukt handelt....

Zudem weichen die Vertragsbestimmungen wohl auch zum Nachteil der Verbraucher von den Entwürfen zu einer neuen AVBGasV ab (Grundstücksmitbenutzungsrechte).

Es gibt auch ganz andere Preisformeln in Gasbezugsverträgen und die alten sollen schon  bald der Vergangenheit angehören:

www.eid.de


Erklärungsbedürftig vielleicht auch dies:

http://www.verivox.de/gas/gasrechner.asp?Carrier=115+%2F+0&output=1&customer=priv&usage_total=20000&Leistung=10&submit1=berechnen&Calculator=1&Go=Berechnen%21




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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Stadtwerke Jena-Pößneck
« Antwort #5 am: 28. März 2006, 19:48:56 »
Das Preisdiktat im einzelnen:

http://www.stadtwerke-jena.de/002b/pdf/SA06.pdf

Es ist mit Rücksicht auf §§ 1, 2 Abs. 1 EnWG m. E. nicht akzeptabel, wenn bessere Bezugskonditionen vollständig nur an die Kunden weiter gegeben werden, die sich für ein Jahr zu den diktierten Konditionen binden.

Die Vertragsbedingungen bleiben in einzelnen Punkten zu Lasten der Verbraucher hinter den Entwürfen zur \"neuen AVBGasV\" zurück.

Ganz grob setzt man dabei wohl die \"Geschäftskunden\" unter Druck.

Der Hinweis erscheint m. E. ausgesprochen \"fair\":

Niemand zwingt die Stadtwerke, weit höhere Ersatzversorgungspreise zu fordern. Diese werden, wie alle anderen Preise auch, von den Stadtwerken einseitig bestimmt und festgelegt.


Den Kunden werden jedoch dergestalt \"Vertrags\"- Bedingungen aufgezwungen.

Schließlich gibt es weiterhin keine reale Ausweichmöglichkeit zum Erdgasmonopol der Stadtwerke.

Von einem solchen Vorgehen hätte man wohl noch nirgends sonst erfahren.

Alle anderen Versorger geben wohl selbstredend günstigere Bezugskonditionen wenn, dann ordnungegemäß an alle ihre Kunden weiter und benutzen diese nicht trickreich als Hebel zur Knebelung.

Wie sollte man die verlangte Vertragsbindung anders verstehen, in einer Zeit in welcher man gerade \"das Gasnetz öffnet\".

http://www.jenatv.de/index.php?main=nachrichten&lf=detail&id=1143209307



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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Stadtwerke Jena-Pößneck
« Antwort #7 am: 29. Mai 2006, 17:27:30 »
Mittlerweile gehen die Stadtwerke Jena-Pößneck dazu über, die Lieferverträge für Erdgas bei Kunden "fristgerecht" zu kündigen,
die den angebotenen neuen Liefervertrag mit HEL-Bindung und 12-Monats-Laufzeit nicht unterschrieben haben.

Als Begündung muss das neue Energiewirtschaftsgesetz herhalten. Zunächst wird wieder behauptet, dass mit den neuen
Verträgen günstigere Preise des Vorlieferanten weitergegeben würden. Dann heißt es weiter: "Andererseits sind es jedoch die
strikten Vorgaben des neuen Energiewirtschaftgesetzes, die uns gebieten, die bestehenden Verträge an die neuen gesetzlichen
Regelungen anzupassen. Der §41 EnWG schreibt für Sonderverträge mit Haushaltskunden besondere Mindestvertragsbestandteile
vor wie Vertragsdauer, Verlängerung, Beendigung, Rücktrittsrechte, Zahlungsweise ind vieles andere mehr, denen der bestehende
Gasliefervertrag nicht genügt. Das EnWG verpflichtet uns daher zur kurzfristigen Anpassung aller dieser Verträge."

Daher sehe man sich leider gezwungen, den bestehenden Gasliefervertrag zu kündigen. Im Anschluss wird noch darauf verwiesen,
dass die Stadtwerke der zuständige Energieversorger mit Versorgungspflicht für Haushaltskunden sind. Falls man den neuen Vertrag
jedoch nicht unterschreibe, werde man künftig nur zum Preis der Grundversorgung beliefert.

Hier soll ganz offensichtlich Druck auf die Kunden ausgeübt werden, den für sie ungünstigen Vertrag mit HEL-Bindung zu unterschreiben.

Interessant ist, ob der §41 EnWG für die Altverträge überhaupt greift, da es sich doch um Norm-Sonderverträge handelt, und ob die Kündigung
mit dieser Begründung überhaupt berechtigt ist.

Für den Verbraucher stellt sich daher die Frage, ob man der Kündigung widersprechen und Rücknahme derselben verlangen sollte, oder man
ggf. besser dasteht, wenn man diese akzeptiert und dann bei Aufnahme der Grundversorgung gleich wieder den Preis der Grundversorgung
als unbillig beanstandet.

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« Antwort #8 am: 29. Mai 2006, 17:52:36 »
@Garfield72

Wenn die Stadtwerke den "Altvertrag" (eine Einigung darauf hat es meist nie gegeben) mit HEL- Bindung selbst kündigen, um so besser.

Man muss in diesem Fall von Anfang an den von den Stadtwerken für den bisherigen Abnahmefall einseitig bestimmten Preis in der Grundversorgung insgesamt als unbillig rügen.

Tatsächlich sind diese Preise von Anfang an nicht für den Fall einer Vollversorgung kalkuliert.

Dass die Preise der Grundversorgung deshalb für eine Vollversorgung der Billigkeit entsprächen, werden die Stadtwerke schlecht nachweisen können.

Die Unbilligkeit ist vollkommen offensichtlich, wenn man sich die aus der "Umstellung" resultierende Preiserhöhung vergegenwärtigt.

Ob man wohl bedacht hat, dass die AVBGasV für neu abgeschlossene Verträge nicht mehr und die neue Grundversorgungsverordnung noch nicht gilt und es deshalb womöglich an sämtlichen Vertragsregelungen fehlt?

Schlaumeier. :roll:

Jenenser und Jenaer haben auch hier ein Forum:

http://www.unser-jena.de/


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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Stadtwerke Jena-Pößneck
« Antwort #9 am: 21. Juni 2006, 10:55:44 »
Alle Kunden der Jenaer Stadtwerke, welche  die Unbilligkeit nach § 315 BGB gegen Energiepreise (Strom/ Gas)  eingewandt haben und Rechnungsbeträge deshalb nicht mehr vollständig zahlen, sind von den Stadtwerken als sog. "Fricke- Kunden" klassifiziert worden und demgemäß aus Mahnläufen mit Sperrandrohung aus der EDV ausgesteuert - vorbildlich.

Dies ist in der Fußzeile auf entsprechenden Mahnungen der Stadtwerke  mit "Fricke- Kunden" deutlich vermerkt.


Dieses Beispiel sollte Schule machen auch bei allen anderen Versorgern in Deutschland.

Wie die Kunden in der EDV ausgesteuert werden können, kann man bei den Jenaer Stadtwerken unter Tel. 03641/ 688- 0 ggf.  erfragen.

Die bei den Stadtwerken geführte sog. "Frickes Liste" schützt effektiv vor unberechtigten Sperrandrohungen.

Die Liste ist nicht abgeschlossen.

Grundsätzlich kann sich jeder Kunde der Stadtwerke auf diese setzen lassen.

Selten so gelacht.




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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« Antwort #10 am: 21. Juni 2006, 11:12:59 »
@ Fricke
Ihrem Artikel habe ich entnommen, das es  bei dem Schriftverkehr mit dem Versorger der Hinweis ,,Fricke-Kunde\'\' zu sein,nachhaltig hilfreich sein kann ?
Freundliche Grüsse
joebi

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« Antwort #11 am: 21. Juni 2006, 11:18:42 »
@joebi

Manchmal gilt: ex oriente lux.

Für die "Fricke- Kunden" auf der Liste gilt allemal das Motto der Stadtwerke:

"Nicht verstecken!"

Vielleicht sollte man T- Shirts drucken lassen:

"Ich bin dabei."

Sie dürfen nicht denken, dass ich etwa einen Überblick über diese Liste hätte.

Auf diese wird von den Stadtwerken jeder Kunde gesetzt, der den § 315 BGB zieht.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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Stadtwerke Jena-Pößneck
« Antwort #12 am: 07. August 2006, 16:11:47 »
E.ON Thüringen (ETE) hat gesenkt:

http://www.eon-thueringerenergie.com/_Material/PDF/Grund_Ersatzversorgung.pdf

Die Stadtwerke Jena- Pößneck GmbH, welche ihre Kunden an ETE verkauft hat,  hat hingegen noch die alten E.ON Preise im Programm:

http://www.stadtwerke-jena.de/002c/pdf/Pb2_04.pdf


ETE musste die Preise für Messung und Verrechnung für Haushaltskunden um 6,72 EUR/ Jahr (netto) senken.

Es ist nicht ersichtlich, dass in Jena höhere Mess- und Verrechnungskosten anfallen können, als bei ETE, deren Ableser sehr  weit übers Thüringer Land fahren müssen, um zu den Kundenzählern zu gelangen:

http://www.thueringer-energienetze.com/Netzinformationen/Netzgebiet.htm

http://www.thueringer-energienetze.com/Netzinformationen/Strukturdaten.htm

http://www.stadtwerke-jena.de/007/0070041.htm

ETE hat zB. Netzverlustenergie deutlich teurer (ca. 1 Cent/ kWh oder 25 % teurer) eingekauft als die Stadtwerke Jena:

http://www.stadtwerke-jena.de/007/0070040.htm

http://www.thueringer-energienetze.com/Netzinformationen/Netzdaten/Netzdaten_10.htm

ETE musste auch die Arbeitspreise für Strom senken.

Die Stadtwerke liefern nach wie vor weiter ETE- Strom, weil sie selbst nach eigener Aussage seit 1999 nicht mehr willens und in der Lage sind, wie normale Stadtwerke noch weiter ein Stromhandelsgeschäft zu betreiben:

http://www.unser-jena.de/viewtopic.php?t=166

http://www.unser-jena.de/viewtopic.php?t=167

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« Antwort #13 am: 14. August 2006, 20:46:04 »
Warum die Strompreise erst senken, statt gleich weiter zu erhöhen, mögen sich die Verantwortlichen vielleicht denken:

http://www.mdr.de/nachrichten/meldungen/3309260.html

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