@copen
Nicht alle hier zahlen die überhöhten Preise. Manche warten ab, bis der angemessene Preis vor Gericht nachgewiesen wird. Da kann man allerdings erfahrungsgemäß sehr lange darauf warten. Man braucht also sehr viel Geduld.
Ich kenne keinen, der das alte Sonderabkommen unterschrieben hätte.
Oft hätten die Stadtwerke es nur gern, wenn ein solcher Vertrag je unterschrieben worden wäre. Deshalb bieten sie nun wieder einen solchen, wenn auch etwas günstiger an, und wären froh, wenn sie darunter die Unterschriften bekämen, um den Kunden
hiermit die Widerspruchsmöglichkeit nach § 315 BGB zu nehmen.
Muss man nicht unterschreiben.
Gas gibt es auch ohne Unterschrift genug.
Man sollte die Gesamtpreise, bestehend aus Grund- und Arbeitspreis als unbillig im Sinne des § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB rügen und sich nicht auf die Diskussion um die Billigkeit von einzelnen Preiserhöhungen einlassen.
Bei den Strompreisen sieht es das LG Gera genauso:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4716Zum Kürzen braucht man keine Rechtsschutzversicherung.
Eine solche braucht man ggf. jedoch, wenn man Zahlungen auf überhöhte Preisforderungen zurück klagen muss.....
Wenn man selbst nicht kürzt, darf es einen nicht verwundern, dass die Stadwerke die Kosten einer beginnenden, neuen Brieffreundschaft ersparen wollen.
Es steht zu besorgen, dass ein solch
verkorkster Widerspruch allein deshalb ins Leere geht, weil kein Gericht die
Unbilligkeit feststellen wird und wenn, man auch selbst nichts darüber erfahren wird.
Gerichte prüfen bei einer Zahlungsklage des Versorger nämlich immer nur die Billigkeit, die der Versorger nachweisen muss. Kann er die Billigkeit nicht nachweisen, wird die Zahlungsklage vollständig abgewiesen, ohne dass damit die Unbilligkeit feststünde.
Man sollte deshalb wohl besser den Gesamtpreis als unbillig rügen und unter Verweis auf § 17 Abs. 1 Satz 3 GVV mit dem Kürzen beginnen, zumal, wenn man über keine RSV verfügt, um später auf Rückzahlung zu klagen. Freiwillig gibt es ganz bestimmt nichts zurück.
Oder glauben Sie noch an den Weihnachtsmann?