Alleiniger Erdgasvorlieferant der Stadtwerke Jena soll nach wie vor die EVG sein:
http://www.zfk.de/page.php?page=/zfk/erfahrungsaustausch/imgespraech/98_11_jena.htmlDiese musste nun ihre Netzentgelte senken:
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/a3bffc613c6726f213465f7cf8f12ef8,0/Presse/Pressemitteilungen_d2.html#Gas-_und_StromnetzentgelteDies sollte eigentlich auch Auswirkungen auf die Lieferpreise und somit auf die Endverbraucherpreise haben.
Auf der Seite der EVG kann man unter Kennzahlen zudem erfahren, dass die Umsatzerlöse 2005 gegenüber 2004 bei gleicher Absatzmenge deutlich stärker gestiegen waren als der Materialaufwand.....
http://www.evg-thueringen.de/ 2005 2004
Umsatzerlöse Mio. € 620,1 490,8
Materialaufwand
Mio. € 568,0 460,9 Personalaufwand Mio. € 2,4 2,3
Abschreibungen Mio. € 7,4 7,7
Jahresergebnis 1)
Mio. € 27,8 16,3 Investitionen in Sachanlagen Mio. € 0,5 0,7
Brutto-Sachanlagevermögen Mio. € 431,7 431,3
Finanzanlagen Mio. € 8,3 8,1
Gezeichnetes Kapital Mio. € 32,0 32,0
Analytisches Eigenkapital
Mio. € 87,2 63,6 Rückstellungen
Mio. € 31,5 21,6 Verbindlichkeiten
Mio. € 52,9 63,9 Bilanzsumme Mio. € 172,0 149,6
Gasabsatz Mrd. kWh 23,1 23,0
Mitarbeiter zum 31.12.
(einschließlich Auszubildende) Anzahl 29 29
Leitungsnetz zum 31.12. km 1.196 1.196
Im Betrachtungszeitraum 2003/2004 mag dies noch besser für die EVG ausgefallen sein.
Offensichtlich hatte die EVG gegenüber ihren eigenen Kunden nicht lediglich gestiegene Beschaffungskosten weitergegeben, sondern ihren Gewinn erheblich erhöht.
Möglich ist dies wohl nur aufgrund kartellrechtswidriger Langfristverträge mit Ölpreisbindung, welche der EVG eine Quasimonopolstellung in ihrem
Absatzgebiet verschaffen.
Dass sich die Stadtwerke nicht dagegen zur Wehr setzen, mag daran liegen, dass die EVG an den Stadtwerken beteiligt ist.
Dies hätte wohl mit Unbilligkeitseinrede verhindert werden können.
Die Stadtwerke machten davon jedoch wohl keinen Gebrauch, sondern begnügten sich damit, gestiegene Beschaffungskosten immer 1:1 an die eigenen Kunden weiterzugeben und das Geld dann entsprechend von deren Konten abzubuchen.
Man hat sich wohl nicht nur selbst mit einer HEL- Preisformel über den Tisch ziehen lassen, die solche Ergebnisse zeitigt, sondern will auch die eigenen Kunden auch noch auf eine entsprechend wirkende Preisformel festlegen.
Dies dürfte gegen das Gebot von Treu und Glauben in den bestehenden Vertragsverhältnissen verstoßen.