Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Strompreiserhöhungen in RP abgelehnt  (Gelesen 6972 mal)

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Offline Cremer

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Strompreiserhöhungen in RP abgelehnt
« am: 19. Dezember 2005, 14:08:34 »
@Forum,

soeben in SWR23-nachrichten gemeldet:

Das Wirtschaftministerium Rheinland-Pfalz hat alle Anträge auf Anhebung der Stromtarife der Versorger zum 1.1.2006 abgelehnt.
MFG
Gerd Cremer
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Strompreiserhöhungen in RP abgelehnt
« Antwort #1 am: 19. Dezember 2005, 14:21:06 »
@Cremer

Zu früh gefreut:

http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=12611

Es sieht so aus, als müsse man nur eine absurd hohe Preiserhöhung beantragen, um dann in jedem Falle als Kompromiss eine geringere Preiserhöhung, diese jedoch in jedem Falle, genehmigt zu bekommen.

Dieses Spiel ist so durchsichtig wie nur irgend etwas.
Jeder kann für sich reklamieren, er habe sich durchgesetzt.

Nicht umsonst traffen die Versorger keine Aussagen darüber, in welcher Höhe sie Preiserhöhungen beantragt haben, bevor entsprechende Genehmigungen erteilt wurden.

Die gesamte Glaubwürdigkeit der Unternehmen wäre vollends erschüttert, wenn klar wäre, welche Anträge gestellt wurden und worauf diese dann ggf. zurechtgestutzt wurden.

Es steht zu besorgen, dass sich die Unternehmen zunächst einmal alle alles wünschen, die Tarifaufsicht nicht einzelfallbezogen und gründlich prüft, sondern pi mal Daumen mal Fensterkreuz einen Kompromiss vorschlägt.

Die Frage, ob die Strompreise nicht schon längstens zu hoch sind, bleibt dabei vollends ungeprüft.

Im Tarifgenehmigungsverfahren geht es indes nicht um einen Kompromiss zwischen EVU und deren Kunden.

Entweder die Erforderlichkeit für beantragte Strompreiserhöhungen lässt sich objektiv nachweisen, dann wird antragsgemäß genehmigt, oder der Nachweis ist eben nicht erbracht, so dass die beantragte Genehmigung zu versagen ist.


http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,391165,00.html

http://www.verivox.de/News/articledetails.asp?aid=11500




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
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Offline terminator3

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Strompreiserhöhungen in RP abgelehnt
« Antwort #2 am: 19. Dezember 2005, 22:20:08 »
Preiserhöhungen bis 0,4 Cent zum 1. Januar 2006 wolle das Ministerium aber genehmigen. \"...... :(

Wenn dieses Spiel so weiter geht wird auch hier die Kartellbehörde einschreiten.

Eine Erhöhung bleibt eine Erhöhung egal um wieviel % !!

Die Preise sind aktuell schon überhöht das ist doch das Thema !  :o

Offline Cremer

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Strompreiserhöhungen in RP abgelehnt
« Antwort #3 am: 20. Dezember 2005, 07:33:04 »
@Forum,

nach der ersten Meldung in SWR 3 um 15.00 Uhr (Erhöhung abgelehnt) ergab sich dann doch eine mögliche Erhöhung bis zu 0,5 Cent/KWh, so auch die Tagespresse heute morgen.
MFG
Gerd Cremer
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Strompreiserhöhungen in RP abgelehnt
« Antwort #4 am: 20. Dezember 2005, 11:25:14 »
@terminator3

Die Energiepreisaufsicht ist zugleich die Kartellbehörde.

Wie sollte diese einschreiten gegen Preise, die sie selbst genehmigt hat?

Die Versorger hätten Preiserhöhungen um 60 Prozent beantragen sollen. Dann hätten sie wohl 20 Prozent genehmigt bekommen.

So einfach ist die Rechnung manchmal, wenn alle gut dastehen wollen und der Kunde die Rechnung dann bezahlen soll.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Monaco

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Strompreiserhöhungen in RP abgelehnt
« Antwort #5 am: 20. Dezember 2005, 13:15:42 »
Die Frage, die sich stellt: Wie kann sich der einzelne Verbraucher dagegen wehren?

Immerhin ist es im Strombereich ungleich schwieriger, als im Gasbereich, weil zumindest de Facto kein Versorgermonopol besteht. Vielleicht hatten sich die Kunden vor Jahren, als die Umfeldbedingungen noch wesentlich besser waren, gar keinen Wettbewerb gewünscht. Schließlich sollen doch nur 4% ihren Versorger gewechselt haben.

Noch heute werden vermutlich mehr als 80% wie die Lemminge jede verlangte Erhöhung - zwar mit murren - jedoch ohne jede ersichtliche Gegenwehr hinnehmen. Und da ist es doch nur Ansporn für die Versorger, einmal auszureizen, was man dem Kunden noch zumuten kann. Nur Strom verkaufen, abzulesen, eine Rechnung zu erstellen und die Beträge einzubuchen wäre doch zu langweilig. Entwicklung nur durch Widersprüche! Und wenn man selbst für diese sorgen muss.

Und die verbliebene Konkurrenz a la Yello lässt man mal eben gewähren, damit nicht wieder eine reine Monopolstruktur entsteht - mit allen sich jüngst auftuenden Problemen (siehe Gas).
Schließlich muss man sich überhaupt die Frage stellen: Weshalb müssen eigentlich Stromtarife noch genehmigt werden, wenn es doch einen Wettbewerb gibt ...

Schlussfolgerung:
Ein (gewollt) nicht funktionierender Wettbewerb (Strom) ist oftmals noch schlechter als ein (ungewollt) funktionierendes Monopol (Gas). Zumindest für den Verbraucher.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Cremer

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Strompreiserhöhungen in RP abgelehnt
« Antwort #6 am: 20. Dezember 2005, 14:22:45 »
@Monaco,

wenn man bei einem überregionalen Versorger Widerspruch nach §315 einlegt, dann wird man rausgeworfen und bei dem örtlichen Netzbetreiber \"zwangseingestuft\".

So bereits geschehen in zwei mir bekannten Fällen (SWD).

Dann habe wir wieder über kurz oder lang das Monopol !
MFG
Gerd Cremer
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Strompreiserhöhungen in RP abgelehnt
« Antwort #7 am: 20. Dezember 2005, 14:55:42 »
@Cremer

Was ist denn das für eine Logik?

Der örtliche Versorger hat als Grund- und Ersatzversorger eine Monopolstellung, bestimmt einseitig die Preise, die er öffentlich bekannt macht. Auf eine Tarifgenehmigung kommt es dabei nicht an.

Gleichzeitig bestimmt der Netzbetreiber einseitig die Höhe der Netzentgelte und damit den enstcheidenden Kostenanteil am Strompreis jedes anderen Stromhändlers.

Nach VDEW- Angaben entfallen vom Strompreis in Höhe von 16,06 Cent/ kWh netto für die Leistungen eines Stromversorgers 11,27 Cent.

Davon entfallen wiederum 6,69 Cent auf die Netzentgelte, die immer der Netzbetreiber einseitig bestimmt. Auch dabei kommt es auf eine Tarifgenehmigung der Bundesnetzagentur nicht an.

Damit bestimmt der Netzbetreiber immer über 60 Prozent der Kosten jedweden Stromhändlers, der in seinem Netz tätig werden möchte, und somit indirekt auch dessen Strompreise.

Der örtliche Versorger hat damit immer maßgeblichen Einfluss auf das Strompreisnivaeu am Ort, ob die Kunden nun von ihm versorgt werden oder von einem anderen Stromhändler.

Wenn die Netzentgelte hoch genug kalkuliert sind, kann er in diesem Monopolbereich weiter ordentliche Gewinne realisieren.

Der Finanzdezernent der Stadt Jena hat der Presse gegenüber geäußert, die Jenaer Stadtwerke würden in diesem Monopolbereich eine vollkommen übliche Eigenkapitalrendite von 20 Prozent erwirtschaften:

http://www.jenenser.de/ftopic167.html


Einen Anspruch auf preisgünstige Versorgung haben Sie nur gegenüber dem örtlichen Versorger. Andere Stromhändler können versuchen, über § 315 BGB die Netzentgelte abzusenken.

Fraglich, ob man die daraus resultierenden Vorteile immer an die eigenen Kunden weitergeben wird.

Sinkende Strompreise haben aber unabdingbar niedrigere Netzentgelte zur Voraussetzung, weil diese den größten Posten der von Stromversorgern beeinflussbaren Größe am Strompreis darstellen.

Es ist fraglich, ob von einem Monopol geredet werden kann, wenn man unter fast 1.000 Stromunternehmen, die alle um einen Kunden mit agressiver Werbung buhlen und sich mit den Preisen unterbieten, frei wählen kann.

Demnach können auch Sie nach Aussage des Branchenverbandes VDEW immer wählen z.B. zwischen E.ON Thüringen, E.ON Mitte, E.ON Bayern, E.ON Westfalen Weser, E.ON Hanse, E.ON edis, E.ON Avacon, RWE Rhein Ruhr, RWE Westfalen Weser Ems, EnBW einschließlich Yello-Strom, Vattenfall Europe Hamburg, Vattenfall Europe Berlin (VEB)....., Stadtwerke Eisenberg/ Thür., Energieversorgung Apolda, Lichtblick, Energiewerke Schönau..... nur haben die gar nicht alle ein bundesweites Angebot, was die voraussetzung einer solchen Wahl wäre. Viele beschränken sich mit ihren Angeboten bewusst auf ihr Netzgebiet ( http://www.eon-thueringerenergie.com/Privatkunden/Strom/Angebote_Preise/index.htm )

Bei den Thüringer Strompreisen ist es verständlich, dass man die woanders erst gar keinem feilbieten möchte.


Am Ende sieht es auf der Landkarte nicht viel anders aus als vor der Liberalisierung. Jeder versorgt nur bei sich im Netzgebiet.


Nach der Rechtsprechung bedarf es jedoch keines Monopols. Ein Oligopol wie bei Banken und privaten Krankenversicherungen etc. pp. wird auf als ausreichend angesehen, um Preise über § 315 BGB zu kontrollieren.

Im Strombereich hat immer der örtliche Versorger als Netzbetreiber die entscheidenden Stellhebel in der Hand, um die Strompreise in seinem Netzgebiet bzw. das Preisniveau maßgeblich zu beeinflussen.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Strompreiserhöhungen in RP abgelehnt
« Antwort #8 am: 22. Dezember 2005, 21:32:23 »
@Forum,

also doch nur halbherzig von unserem Minister Bauckhage.

Die Erhöhungen betragen 0, 4 Cent / kWh.

Dies sind ca. 2,5 % , also die Hälfte, statt der von den Versorgern geforderten 4,8 %
MFG
Gerd Cremer
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