http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=12639http://www.freies-wort.de/nachrichten/archiv/resyart.phtm?id=896978Bisher ging ich immer davon aus, dass eine beantragte Tariferhöhung genehmigt wird, wenn das EVU nachweist, dass eine beantragte Strompreiserhöhung angesichts der Kosten- und Erlöslage
zwingend erforderlich ist (§ 12 BTOElt).
Wird der entsprechende Nachweis vom Unternehmen nicht erbracht, ist der Antrag abzulehnen.
Sonst steht tatsächlich zu besorgen, dass Preiserhöhungen in offensichtlich vollkommen unrealistischer Dimension beantragt werden, um im Verhandlungswege- also ohne exakte Nachweisführung im o. g. Sinne - in einem geringeren Umfange genehmigt zu werden.
So hatte sich der Gesetzgeber das bestimmt nicht gedacht.
Die Genehmigung von Strompreiserhöhungen ist eben an strenge Voraussetzungen geknüpft und deshalb grundsätzlich nicht Verhandlungssache.
Entscheidend können nur harte Fakten sein.
Wenn etwa bei einem langfristigen Bezugsvertrag der Vorlieferant die Preise dramatisch erhöht, wäre zu fragen, ob die Unbilligkeit eingewandt wurde, ob in Erwägung gezogen wurde, einen Lieferantenwechsel vorzunehmen, um den Strom woanders günstiger zu beziehen.
Denn kein Stromversorger ist an seinen Vorlieferanten sklavisch gekettet, so dass er jede Preiserhöhung hinnehmen müsste.
Gerade in solchen Situationen hilft § 315 BGB auch Energieversorgern selbst, wie schon das Urteil BGH NJW- RR 1992, 183, 185 aber auch das BGH- Urteil vom 18.10.2005 - KZR 36/04 deutlich zeigen.
Es wird sich wohl kein Stadtwerk finden, welches nachweist, dass es seinen Strom ausschließlich über die Börse bezieht und nicht aufgrund langfristiger Verträge.
Wenn ein Unternehmen offensichtlich eine viel zu weitgehende Preiserhöhung beantragt, muss insgesamt die Glaubwürdigkeit dessen Angaben im Tarifgenehmigungsverfahren in Zweifel gezogen werden, was zur noch gründlicheren Prüfung Anlass geben sollte.
Eine Basar- Lösung wäre indes keine Lösung, auch wenn diese schnell Ergebnisse zeitigt und sich allseits gut \"verkaufen\" ließe.
Insoweit ist die Vorgehensweise Hessens vorzugswürdig, wonach den Unternehmen anheim gestellt wird, ihre Anträge zurückzuziehen und ggf. geänderte Anträge, die von Anfang an
tragfähig und stichhaltig begründet sind, neu einzureichen.
Entgegen den Ausführungen des VDEW zu den Strompreiserhöhungen zum Jahresbeginn 2005 können die Tarife nicht nur zum 01.01. geändert werden, sondern auch unterjährig, so dass gar keine entsprechende Not besteht, um des kurzfristigen Erfolges Willen etwas über das Knie zu brechen.
http://www.n24.de/wirtschaft/wirtschaftspolitik/index.php/a2004091112440798114http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=12661Sollte sich etwa hinsichtlich der bei der Bundesnetzagentur beantragten Genehmigung für die Netzentgelthöhe ergeben, dass die Netzentgelte zu hoch sind, müssten wohl auch eine jetzt erteilte Stromtarifgenehmigung revidiert werden.
Die Tarifgenehmigung steht immer unter einem entsprechenden Widerrufsvorbehalt.
In Thüringen könnte ein solches Szenario ggf. eintreten, weil ja schon das Bundeskartellamt in 2002 eine entsprechende Missbrauchsverfügung gegen den größten Netzbetreiber im Freistaat wegen festgestellter missbräuchlich überhöhter Netzentgelte erlassen hatte:
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Kartell/Kartell03/B11_45_01.pdfDie entgegenstehende Rechtsprechung des OLG Düsseldorf wurde mit dem Beschluss vom 28.06.2005 - KVR 17/04 und mit dem Urteil vom 18.10.2005 - KZR 36/04 deutlich revidiert.
Weil die Netzentgelte des Regionalversorgers hiernach nicht deutlich sanken, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die vom Bundeskartellamt seinerzeit festgestellten und kritisierten Misstände bis in die Gegenwart fortwirken.
Dass Strompreiserhöhungen überhaupt nicht erforderlich sind, ergibt sich vielleicht schon daraus, dass die den Thüringer Kommunen in Rechnung gestellten Strompreise city light und city collection nicht angehoben werden, eben weil keine Notwendigkeit dafür besteht.
Der Strom für Thüringen soll zu nahe 80 Prozent vom ostdeutschen Braunkohleverstromer Vattenfall Europe stammen, dessen selbst geförderte Braunkohle seit Jahren im Preis annähernd stabil sein soll (Geschäftsbericht E.ON Ruhrgas 2004, S. 35).
Zudem erhöht Vattenfall Europe die Preise für selbst versorgte Haushaltskunden in Berlin und Hamburg nicht, sondern hält diese über den 01.01.2006 hinaus stabil - weil objektiv keine Notwendigkeit für Preiserhöhungen besteht.
Überaus fragwürdig mutet an, dass der Lobbyverband VDEW selbst allzeit einschätzen können will, dass die Anträge auf Tariferhöhungen
gerechtfertigt oder auch nur substantiell sind.
Der VDEW nennt die Anträge \"legitim\". Das sind sie indes allein deshalb, weil im Gesetz die Möglichkeit solcher Anträge ausdrücklich vorgesehen ist.
Für eine Einschätzung über die Substantiiertheit oder Rechtfertigung solcher Anträge müsste der VDEW das entsprechende
Wissen über die Kosten- und Erlöslage der einzelnen Unternehmen haben, welche
Entscheidungsgrundlage für die Preisaufsichtsbehörden sind.
Diese Kenntnis könnte der Verband jedoch nur zutreffend haben, wenn sich die ca. 1.000 im
Wettbewerb zueinander stehenden deutschen Stromunternehmen
über ihre Kosten- und Erlöslagen ausgetauscht hätten.
Genau solches würde man jedoch von Unternehmen, die miteinander auf dem deutschen Elektrizitätsmarkt
im scharfen Wettbewerb stehen, gerade nicht erwarten dürfen.
Immerhin ist dabei die Wettbewerbssituation der betroffenen Unternehmen zueinander
elementar.
Demgegenüber hatten die Gasversorger bis Ende Oktober 2005 erhebliche Bedenken, ihre Preiskalkulationen zu eröffnen, weil sie angeblich in scharfem Wettbewerb mit den Heizölhändlern stünden, die im Wettbewerb daraus Vorteile ziehen könnten.
Dies wäre viel fernliegender als bei miteinander im Wettbewerb stehenden Stromversorgern.
Denn der VDEW weist selbst darauf hin, jeder Strom- Kunde in Deutschland könne
jederzeit zwischen den ca. 1.000 Stromversorgern frei wählen....
Das ginge sogar einfacher, als die Bank zu wechseln.
Die Stromkunden sollten davon Gebrauch machen.
Der Allgemeine Tarif, der überhaupt nur Gegenstand der behördlichen Tarifgenehmigungsverfahren ist, gilt schon lange als der \"
treu und doof\"- Tarif. Nur hat so mancher Versorger seit einiger Zeit für seine Kunden gar nichts anderes mehr im Angebot.... Viele Sonderprodukte, die es nach der Liberalisierung gab, wurden einfach wieder vom Markt genommen als der Wettbewerb abstarb.
Auch dies hatte das Bundeskartellamt, insbesondere im
Fall TEAG bereits vorausgesehen, wie auf Seite 41 f. des Beschlusses nachgelesen werden kann:
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Kartell/Kartell03/B11_45_01.pdfAnstatt sich einen harten Wettbewerb um Thüringer Stromkunden zu liefern, sitzen die Thüringer Stromversorger anscheinend oft frohgelaunt und bequem gemeinsam auf dem Sofa:
http://www.stromvonuns.deBequeme Sofas gibt es auch andernorts:
http://www.energie-aktiv.com/magazin/portal/user/content/page.html?famid=20062Wettbewerb sieht wohl anders aus.
Das ganze muss jedoch nicht verwundern:
http://www.eon-thueringerenergie.com/EON_Thueringer_Energie/Beteiligungen.htmNun soll in Thüringen selbst Gas angeblich schon ein
Gesicht haben:
http://www.gasvonuns.deUnd so etwas in einem Land, in dem die Dichterfürsten Goethe und Schiller wirkten.
Vielleicht haben die Kunden auch schon ein Gesicht (im Sinne einer gewissen Ahnung), wie es wohl sein kann, dass auch die Thüringer Energieversorger mit strukturellen Anpassungen (E.ON - Fusion) den Wettbewerb vorantreiben.....
http://www.gasvonuns.de/Infos.html#anchor_11Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt