@Cremer
Was ist denn das für eine Logik?
Der örtliche Versorger hat als Grund- und Ersatzversorger eine Monopolstellung,
bestimmt einseitig die Preise, die er öffentlich bekannt macht. Auf eine Tarifgenehmigung kommt es dabei nicht an.
Gleichzeitig
bestimmt der Netzbetreiber einseitig die Höhe der Netzentgelte und damit den enstcheidenden Kostenanteil am Strompreis jedes anderen Stromhändlers.
Nach VDEW- Angaben entfallen vom Strompreis in Höhe von 16,06 Cent/ kWh netto für die Leistungen eines Stromversorgers 11,27 Cent.
Davon entfallen wiederum 6,69 Cent auf die Netzentgelte, die immer der Netzbetreiber einseitig bestimmt. Auch dabei kommt es auf eine Tarifgenehmigung der Bundesnetzagentur nicht an.
Damit bestimmt der Netzbetreiber immer
über 60 Prozent der Kosten jedweden Stromhändlers, der in seinem Netz tätig werden möchte, und somit indirekt auch dessen Strompreise.
Der örtliche Versorger hat damit immer maßgeblichen Einfluss auf das Strompreisnivaeu am Ort, ob die Kunden nun von ihm versorgt werden oder von einem anderen Stromhändler.
Wenn die Netzentgelte hoch genug kalkuliert sind, kann er in diesem Monopolbereich weiter ordentliche Gewinne realisieren.
Der Finanzdezernent der Stadt Jena hat der Presse gegenüber geäußert, die Jenaer Stadtwerke würden in diesem Monopolbereich eine
vollkommen übliche Eigenkapitalrendite von 20 Prozent erwirtschaften:
http://www.jenenser.de/ftopic167.htmlEinen Anspruch auf
preisgünstige Versorgung haben Sie nur gegenüber dem örtlichen Versorger. Andere Stromhändler können versuchen, über § 315 BGB die Netzentgelte abzusenken.
Fraglich, ob man die daraus resultierenden Vorteile immer an die eigenen Kunden weitergeben wird.
Sinkende Strompreise haben aber unabdingbar niedrigere Netzentgelte zur Voraussetzung, weil diese den größten Posten der von Stromversorgern beeinflussbaren Größe am Strompreis darstellen.
Es ist fraglich, ob von einem Monopol geredet werden kann, wenn man unter fast 1.000 Stromunternehmen, die alle um einen Kunden mit agressiver Werbung buhlen und sich mit den Preisen unterbieten, frei wählen kann.
Demnach können auch Sie nach Aussage des Branchenverbandes VDEW immer wählen z.B. zwischen
E.ON Thüringen, E.ON Mitte, E.ON Bayern, E.ON Westfalen Weser, E.ON Hanse, E.ON edis, E.ON Avacon,
RWE Rhein Ruhr, RWE Westfalen Weser Ems,
EnBW einschließlich Yello-Strom,
Vattenfall Europe Hamburg, Vattenfall Europe Berlin (VEB)....., Stadtwerke Eisenberg/ Thür., Energieversorgung Apolda,
Lichtblick, Energiewerke Schönau..... nur haben die gar nicht alle ein bundesweites Angebot, was die voraussetzung einer solchen Wahl wäre. Viele beschränken sich mit ihren Angeboten bewusst auf ihr Netzgebiet (
http://www.eon-thueringerenergie.com/Privatkunden/Strom/Angebote_Preise/index.htm )
Bei den Thüringer Strompreisen ist es verständlich, dass man die woanders erst gar keinem feilbieten möchte.
Am Ende sieht es auf der Landkarte nicht viel anders aus als vor der Liberalisierung. Jeder versorgt nur bei sich im Netzgebiet.
Nach der Rechtsprechung bedarf es jedoch keines Monopols. Ein Oligopol wie bei Banken und privaten Krankenversicherungen etc. pp. wird auf als ausreichend angesehen, um Preise über § 315 BGB zu kontrollieren.
Im Strombereich hat immer der örtliche Versorger als Netzbetreiber die entscheidenden Stellhebel in der Hand, um die Strompreise in seinem Netzgebiet bzw. das Preisniveau maßgeblich zu beeinflussen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt