@Willy
Sorry, ich vergaß, weil ich den Thread nicht von Anfang bis Ende durchlese.
Wann steht denn die Jahresverbrauchsabrechnung an, kann wohl nicht mehr lang hin sein.
Vor Weihnachten und bis Neujahr gilt Friedenspflicht.
Eine konkrete Sperrandrohung braucht 14 Tage, eine einstweilige Verfügung mit Hauptverhandlung mindestens drei Tage wegen der Ladungsfristen....
Mit Schutzschriften kennen Sie sich aus.
Reden Sie noch einmal freundlich mit Herrn Lehmann, ob es tatsächlich zu einer Eskalation kommen muss:
Sie können Ihren Versorger doch auf das Gaspreisurteil des Amtsgerichts Karlsruhe vom 27.05.2005 und auf das Gaspreisurteil des LG Mannheim vom 16.08.2005 hinweisen, die Unbilligkeit gegen die Gesamtpreise einwenden und sogleich fragen, ob Sie die selbst berechneten Abschläge weiter überweisen können, damit es nicht erst zum Streit kommen muss.
Freundliche Grüße
aus Jena- Stadt zur Welt
Thomas Fricke
Rechtsanwalt