Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Frage zum Sonderkündigungsrecht Stromvertrag  (Gelesen 24524 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline chrissi1475

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 13
  • Karma: +0/-0
Re: Frage zum Sonderkündigungsrecht Stromvertrag
« Antwort #15 am: 09. Januar 2016, 18:38:03 »
Also in der Jahresrechnung ist der Zeitraum von 20.12.2014-31.12.2015 angeben.
Das sind für mich 12 Monate in denen  ich 4600 kw verbraucht habe.
Nach meinem Verständnis muss dann als Berechnungsgrundlage für 12 Monate von 4600 kw ausgegangen werden. Da der neue Betrag erst ab dem 01.02 gilt, erkläre ich so das Abuchung und Erstellung der Abschlussrechnung sich Anfang Januar überschnitten haben.
Ich werde dort jetzt einfach schriftlich anfragen wie sich der neue Abschlag zusammensetzt und dann melde ich mich nochmal was bei raus gekommen ist.
Jeder war mal ein Anfänger  ;)

LG

Offline berghaus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 710
  • Karma: +6/-4
  • Geschlecht: Männlich
Re: Frage zum Sonderkündigungsrecht Stromvertrag
« Antwort #16 am: 10. Januar 2016, 04:39:34 »
@chrissi1475

Sie müssens es (wie ich) Didakt nachsehen, dass das "Lehren" immer wieder Überhand gewinnt:

Zitat:
Didaktik – Wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Didaktik
Translate this page
Die Didaktik (von altgriechisch διδάσκειν didáskein‚lehren') ist die „Kunst“ und die „Wissenschaft“ des Lehrens und Lernens.
Zitat Ende

Zitat
von Didakt
.....Ich selbst bin bislang immer nach Ziff. 2 vorgegangen und damit gut gefahren, meistens mit dem Ergebnis der besseren Konditionen in einem neuen Vertrag......

Es gibt aber auch Zeitgenossen, die nicht so viel Ordnung in Ihrem Leben haben wie ein 'Didakt'  ;) und schon mal die rechtzeitige Kündigung versäumen. Diese können doch von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, sobald sie von der Preisänderung z.B. in der Jahresrechnung Kenntnis erhalten.

Wenn Sie Gegenteiliges gefunden haben, bitte hier verlinken.

Haben Sie beim (jährlichen) Versorgerwechsel wirklich nur "meistens" bessere Konditionen (Preise?) bekommen. Warum haben Sie dann gewechselt, wenn schlechtere Konditionen doch wohl erkennbar waren?

berghaus 10.01.15

Offline Didakt

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.647
  • Karma: +17/-19
  • Geschlecht: Männlich
Re: Frage zum Sonderkündigungsrecht Stromvertrag
« Antwort #17 am: 10. Januar 2016, 11:09:08 »
Sehr verehrter Herr @ berghaus,

ein letztes Mal antworte ich Ihnen in diesem Thread noch, dann wegen Ihrer permanenten Uneinsichtigkeit nicht mehr. :D  Die Zeit ist mir einfach zu schade!

Zitat von: Ihnen
Es gibt aber auch Zeitgenossen, die … schon mal die rechtzeitige Kündigung versäumen. Diese können doch von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, sobald sie von der Preisänderung z.B. in der Jahresrechnung Kenntnis erhalten.

Wenn das mal immer so einfach wäre. Im vorliegenden Fall lässt das nun aber die Preisänderungsklausel in den AGB nicht zu, und die sind Vertragsbestandteil. Folglich wäre die Klausel anzugreifen, wenn der Versorger die Kündigung mit Bezug auf die AGB ablehnt. Und das tut er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit.

Nun sind wir wieder bei Ihrem Lieblingsthema. Wer soll denn die Klausel mit allen möglichen Konsequenzen angreifen, @ chrissi1475 selbst oder vielleicht besser ein beauftragter RA? Wer bezahlt den denn wohl, um bei Ihrer Lieblingsfrage zu bleiben. Und wo bleibt hier die Verhältnismäßigkeit von Kosten und Nutzen?

Zitat von: Ihnen, auch das noch!
Haben Sie beim (jährlichen) Versorgerwechsel wirklich nur "meistens" bessere Konditionen (Preise?) bekommen. Warum haben Sie dann gewechselt, wenn schlechtere Konditionen doch wohl erkennbar waren?

Sie machen wir wirklich Spaß! Ich sehe Ihnen nach, dass Sie meine Feststellung verdrehen wollen. Aber Sie können ruhig davon ausgehen, dass ich einen Vertragswechsel nur vollziehe, wenn er mir Vorteile bringt. Was denn sonst!

Schließlich: Im vorliegenden Fall besteht doch noch gar keine Gewissheit, ob eine Preisanpassung standfand. Es macht keinen Sinn, weiter im Nebel rumzustochern.

Und übrigens: Mir ging und geht es darum, dem/der User(in) chrissi1475 konkret und konstruktiv zu helfen, Ihr Tipps zu geben. Belehrungen liegen mir naturgemäß fern.

Offline chrissi1475

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 13
  • Karma: +0/-0
Re: Frage zum Sonderkündigungsrecht Stromvertrag
« Antwort #18 am: 10. Januar 2016, 11:38:54 »
Schaut mal was ich gerade vom Verivox Newsletter bekommen habe:

Zitat
Düsseldorf/Heidelberg - Wer im Januar eine Preiserhöhung von seinem Stromversorger erhält, kann sein Sonderkündigungsrecht nutzen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Ein Sonderkündigungsrecht haben Kunden immer, wenn sich die Vertragsbedingungen ändern oder Preise erhöhen. Das gilt auch, wenn Energieversorger eine Preiserhöhung mit gestiegenen oder neu eingeführten Steuern, Abgaben oder Umlagen rechtfertigen.
...


[Edit DieAdmin: Emailtext gekürzt. Bitte keine kompletten Emails ins Forum kopieren. ]
« Letzte Änderung: 10. Januar 2016, 16:23:10 von DieAdmin »

Offline berghaus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 710
  • Karma: +6/-4
  • Geschlecht: Männlich
Re: Frage zum Sonderkündigungsrecht Stromvertrag
« Antwort #19 am: 10. Januar 2016, 14:21:22 »
@Didakt

 Sag ich doch!   ;D

berghaus 10.01.16

P.S. Ich habe nichts 'verdreht'!
        Sie haben sich nur, anders als gewohnt, missverständlich ausgedrückt.

Offline Didakt

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.647
  • Karma: +17/-19
  • Geschlecht: Männlich
Re: Frage zum Sonderkündigungsrecht Stromvertrag
« Antwort #20 am: 10. Januar 2016, 17:39:43 »
@ chrissi1475,

wie in nachstehender Tabelle ausgeführt, könnte Ihre Verbrauchsabrechnung – Ihren Angaben folgend – annähernd im Ergebnis aussehen (annähernd, weil der exakte Stromverbrauch gegenüber den genannten 4600 kWh ein wenig abweichen könnte und damit auch der Erstattungsbetrag). Aus meiner Sicht ist die Abrechnung nachvollziehbar und auch die Abschlagsberechnung für den neuen Verbrauchsabschnitt, beginnend im Febr. 2016. Es bleibt Ihnen aber überlassen, gegen die Abschlagshöhe vorzugehen. Die Gründe sind bereits vorstehend genannt.

MfG

PS: Die Tabelle lösche ich nach Ihrer Kenntnisnahme.

Edit: Tabelle gelöscht.
« Letzte Änderung: 11. Januar 2016, 10:55:12 von Didakt »

Offline chrissi1475

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 13
  • Karma: +0/-0
Re: Frage zum Sonderkündigungsrecht Stromvertrag
« Antwort #21 am: 10. Januar 2016, 18:01:25 »
Ich seh leider keine neue Tabelle 8)

LG

Offline chrissi1475

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 13
  • Karma: +0/-0
Re: Frage zum Sonderkündigungsrecht Stromvertrag
« Antwort #22 am: 10. Januar 2016, 18:31:02 »
Leider ist aus der Lastschrift nicht genau ersichtlich für welchen Monat die Abbuchung ist. Ich meine aber ich muss  im Voraus bezahlen.
Ich schicke dort jetzt mal was hin und dann wissen wir hoffentlich mehr.

LG

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Re: Frage zum Sonderkündigungsrecht Stromvertrag
« Antwort #23 am: 11. Januar 2016, 08:24:42 »
Es bleibt Ihnen aber überlassen, gegen die Abschlagshöhe vorzugehen. Die Gründe sind bereits vorstehend genannt.
Meiner Einschätzung nach kann es nicht mehr um die Abschlagshöhe gehen. Wie Sie richtigerweise erläutert haben ist der gestiegene Abschlag durchaus mit der gestiegenen Staatsquote erklärbar. DAS ist nicht der Punkt.

Fraglich ist eher die Frage nach dem möglicherweise durch diese Erhöhung resultierenden Sonderkündigungsrecht. Auch wenn sich Versorger dagegen wehren und auf eine bestehende AGB-Klausel verweisen wird diese Regelung dadurch nicht rechtssicherer. Wie Sie wissen, haben die Versorger (und tun es noch heute) bei Preiserhöhungen allgemeiner Art immer auf bestehende Preisanpassungsklauseln in Sonderverträgen verwiesen, obwohl diese eben nicht rechtswirksam waren. Und bezüglich der Durchsetzbarkeit seiner Rechte gibt es ja seit einiger Zeit die Schlichtungsstelle Energie, bei der man zunächst sein Glück versuchen kann. Das enthebt einen zunächst einmal von einem Kostenrisiko eines Prozesses und im vorliegenden Fall des Sonderkündigungsrechtes sehe ich da durchaus hohe Erfolgsaussichten, da dieses wohl eine überwiegende Anzahl Rechtsgelehrter (auch und vor allem außerhalb dieses Forums) vertritt. Siehe z.B. hier: Der Westen: die-fallstricke-mit-dem-sonderkuendigungsrecht oder hier: Verbraucherzentrale RLP

Und bezüglich der Kosten sehe ich es ähnlich wie @berghaus. Bevor ich größere Kosten für einen Anwalt auslege, bei denen ich noch nicht weiss ob und wann ich diese wieder bekomme, nehme ich lieber 3-4 Wochen in der Grundversorgung in Kauf und suche mir einen preisgünstigeren Anbieter. Das sollte derzeit auch kein Problem sein bei den sehr günstigen augenblicklichen Konditionen. Da hole ich auf diesem Wege ggf. mehr rein als über Schadensersatz oder ähnlichem.

Offline Didakt

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.647
  • Karma: +17/-19
  • Geschlecht: Männlich
Re: Frage zum Sonderkündigungsrecht Stromvertrag
« Antwort #24 am: 11. Januar 2016, 10:54:21 »
Zitat von: @ bolli unter Antwort # 23
Meiner Einschätzung nach kann es nicht mehr um die Abschlagshöhe gehen. Wie Sie richtigerweise erläutert haben ist der gestiegene Abschlag durchaus mit der gestiegenen Staatsquote erklärbar. DAS ist nicht der Punkt.

Gegen Ihre Einschätzung insgesamt habe ich keinerlei Einwände, obwohl bislang eine Preisanpassung nur vermutet werden kann. Sie ist noch nicht bestätigt.

Aber wie in so vielen anderen Fällen zuvor, sind vorliegend die gravierenden Fehler im Vorfeld gemacht worden. Und glauben Sie mir, ich habe in rückliegender Zeit sehr vielen Geschädigten im Vorgehen u. a. gegen die Preisanpassungsklausel in den AGB der 365 AG mit ausschließlichem Erfolg Beistand geleistet, auch ohne Einschaltung der SE. Nach meinen Erfahrungen ist es sehr fraglich, ob dazu – auch unter Mitwirkung der SE – „Jedermann“ allein auf sich gestellt so mir nichts dir nichts in der Lage ist. Ich bin nicht mehr dabei, wünsche aber jedem bei der Durchsetzung seiner Rechte viel Erfolg.  :)

Offline berghaus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 710
  • Karma: +6/-4
  • Geschlecht: Männlich
« Letzte Änderung: 11. Januar 2016, 16:51:35 von berghaus »

Offline RalfLightning

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 16
  • Karma: +1/-3
  • Geschlecht: Männlich
Re: Frage zum Sonderkündigungsrecht Stromvertrag
« Antwort #26 am: 14. Januar 2016, 01:58:26 »
Ja .. recht haben und bekommen sind ja oft 2 paar Schuhe ...

Wie der Artikel es auch gut bekommt sind sich eben selbst Experten oft nicht einig ... Und das kann ich leider persönlich bestätigen. So einfach wie es oft gezeigt wird ist es leider oft nicht ..
Always look on the bright side of life!

Offline chrissi1475

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 13
  • Karma: +0/-0
Re: Frage zum Sonderkündigungsrecht Stromvertrag
« Antwort #27 am: 14. Januar 2016, 21:38:02 »
Hallo,

so hatte heute eine nette Stimme auf dem AB, die mich um Rückruf bat.
Habe dann dort angerufen.
Man informierte mich darüber das mein Tarif gestiegen ist und zwar auf 25,9? Cent.
Diese Erhöhung wurde mir angeblich im Oktober per Brief mitgeteilt.
Diesen Brief habe ich nie bekommen. Zufall?
Er wollte da auch gar nicht so drauf eingehen und meinte er könnte mir ein neues Angebot machen. Und zwar 23,?? Cent.
Das wäre ja schon mal was. Trotzdem finde ich das Ganze recht komisch.
Man bietet mir freiwillig an weniger zu zahlen obwohl die mich ja eigentlich noch 12 Monate sicher zum hohen Preis haben??
Man wollte mir das Anschreiben von Oktober und das Angebot per Mail zu senden.
Mal wieder abwarten. .......

LG Christian

PS: Falls es hier noch mehr Benutzer gibt die den Brief von Enstroga im Oktober  auch nicht erhalten haben, bitte melden.

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Re: Frage zum Sonderkündigungsrecht Stromvertrag
« Antwort #28 am: 15. Januar 2016, 08:18:19 »
Trotzdem finde ich das Ganze recht komisch.
Man bietet mir freiwillig an weniger zu zahlen obwohl die mich ja eigentlich noch 12 Monate sicher zum hohen Preis haben??
Man muss wohl davon ausgehen, dass der Versorger keine sozialen Anwandlungen hat und Ihnen deshalb dieses Angebot macht. Die andere Möglichkeit ist, dass er seine Chancen aufgrund Ihres Verhaltens als eher gering ansieht, seine Forderungen zu 100% durchzusetzen. Daher versucht man, Sie zumindest als Kunden zu halten, ggf. eben auch zu einem niedrigeren Preis. da bleibt immer noch mehr übrig als wenn Sie wechseln würden. Das der Brief tatsächlich rausgegangen und auch bei Ihnen angekommen ist, liegt letztlich in der Beweislast des Versorgers.
Und bei dem ganzen sind wir noch nicht darauf eingegangen, ob die Preisanpassungsklausel überhaupt wirksam in den Vertrag eingebunden wurde und selbst rechtswirksam ist. Das wäre noch eine weitere Baustelle. Insofern möchte man wohl nicht zu viele Spielfelder öffnen, die dem Versorger ggf. auch auf die eigenen Füße fallen könnten. Dieses Verhalten ist übrigens bei den meisten Versorgern zu beobachten. Deshalb gibt es ja in diesem Bereich noch keine rechtskräftigen Gerichtsentscheidungen, eben auch nicht zugunsten der Versorger. Warum wohl nicht ? bestimmt nicht, weil sie sich ihrer Ansprüche so sicher sind.

Offline Didakt

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.647
  • Karma: +17/-19
  • Geschlecht: Männlich
Re: Frage zum Sonderkündigungsrecht Stromvertrag
« Antwort #29 am: 15. Januar 2016, 11:23:33 »
Aus der aktuellen Info-Lage ergibt sich zusammenfassend folgender Sachstand:

Zitat von: Mir in Antwort #8
Wenn eine nicht besonders mitgeteilte (versteckte) Preisanpassung vorgenommen wurde, läuft Ihnen mit Sicherheit keine Frist der Welt davon. Dann steht Ihnen das Sonderkündigungsrecht – wenn Sie es wahrnehmen wollen – ab dem Zeitpunkt zu, an dem Sie von der Preisanpassung Kenntnis erlangt haben. … Die Preisanpassung erfolgte bei dieser Sachlage dann rechtsgrundlos und ist unwirksam.

Zitat von: Ihnen in Antwort #9
Wenn ich jetzt auf deren Seite meine Stadt eingebe ist es sogar günstiger geworden.
21,47 Cent / KW und Grundgebühr 5,49 €.

Zitat von: Ihnen in Antwort #27
Er wollte da auch gar nicht so drauf eingehen und meinte er könnte mir ein neues Angebot machen. Und zwar 23,?? Cent.

Empfehlung: Konsequentes Handeln zöge nun kurzerhand folgende Maßnahmen nach sich:

1. Sie verhandeln mit dem Versorger mit Rückwirkung ab dem 01.01.2016 bzw. 21.12.2015 einen neuen AP  auf der Basis von 21,47 ct/kWh und einen GP von 5,49 €/Mon.

2. Falls er nicht darauf eingeht, erfolgt die sofortige außerordentliche Kündigung des bestehenden Vertrages wegen Versäumnisses gem. § 41 (3) EGNW und EU-Richtlinie 2009/72 (für Strom), Anhang 1 Ziff. (1) b)und nicht rechtswirksamer Preisanpassungsklausel (§ 307 (1) u. (2) BGB ) mit einer Terminsetzung, die Ihnen einen reibungslosen Versorgerwechsel ohne Hinnahme einer begrenzten Ersatzversorgung ermöglicht (Karenzzeit ca. 4 – 6 Wochen).

3. Sie erteilen einem ausgewählten neuen Versorger einen Lieferangebot/-auftrag.

4. Alternativ könnten Sie vom Versorger fordern, dass der Liefervertrag weiterhin zu den alten Konditionen bestehen bleibt. Eine vorzeitige Vertragskündigung durch den Versorger scheidet aus.
« Letzte Änderung: 15. Januar 2016, 17:23:44 von Didakt »

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz