Sehr verehrter Herr @ berghaus,
ein letztes Mal antworte ich Ihnen in diesem Thread noch, dann wegen Ihrer permanenten Uneinsichtigkeit nicht mehr.
Die Zeit ist mir einfach zu schade!
Es gibt aber auch Zeitgenossen, die … schon mal die rechtzeitige Kündigung versäumen. Diese können doch von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, sobald sie von der Preisänderung z.B. in der Jahresrechnung Kenntnis erhalten.
Wenn das mal immer so einfach wäre. Im vorliegenden Fall lässt das nun aber die Preisänderungsklausel in den AGB nicht zu, und die sind Vertragsbestandteil. Folglich wäre die Klausel anzugreifen, wenn der Versorger die Kündigung mit Bezug auf die AGB ablehnt. Und das tut er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit.
Nun sind wir wieder bei Ihrem Lieblingsthema. Wer soll denn die Klausel mit allen möglichen Konsequenzen angreifen, @ chrissi1475 selbst oder vielleicht besser ein beauftragter RA? Wer bezahlt den denn wohl, um bei Ihrer Lieblingsfrage zu bleiben. Und wo bleibt hier die Verhältnismäßigkeit von Kosten und Nutzen?
Haben Sie beim (jährlichen) Versorgerwechsel wirklich nur "meistens" bessere Konditionen (Preise?) bekommen. Warum haben Sie dann gewechselt, wenn schlechtere Konditionen doch wohl erkennbar waren?
Sie machen wir wirklich Spaß! Ich sehe Ihnen nach, dass Sie meine Feststellung verdrehen wollen. Aber Sie können ruhig davon ausgehen, dass ich einen Vertragswechsel nur vollziehe, wenn er mir Vorteile bringt. Was denn sonst!
Schließlich: Im vorliegenden Fall besteht doch noch gar keine Gewissheit, ob eine Preisanpassung standfand. Es macht keinen Sinn, weiter im Nebel rumzustochern.
Und übrigens: Mir ging und geht es darum, dem/der User(in) chrissi1475 konkret und konstruktiv zu helfen, Ihr Tipps zu geben. Belehrungen liegen mir naturgemäß fern.